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Austauschpflicht Heizung: Infos & Tipps für den Heizungstausch

Aktualisiert:
26.08.2026
Lesezeit:
5 Minuten
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Austauschpflicht Heizung: Das Wichtigste in Kürze

  • Die bisherige Austauschpflicht für Konstanttemperaturkessel nach 30 Jahren (§ 72 GEG) ist seit dem 29. Juli 2026 ersatzlos gestrichen. Alte Heizungen dürfen weiterlaufen, solange sie reparierbar sind.
  • Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat auch die 65-%-Erneuerbarenpflicht beim Heizungstausch und das Betriebsverbot für fossile Heizungen ab 2045 abgeschafft.
  • Neu ist die Bio-Treppe: Wer nach dem 29. Juli 2026 eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss ab 2029 steigende Anteile an Biomethan oder Bioheizöl beimischen.
  • Die KfW-Förderung 458 bezuschusst den Umstieg auf eine Wärmepumpe weiterhin mit bis zu 80 % der förderfähigen Kosten, maximal 22.400 € pro Wohneinheit.
  • Trotz weggefallener Pflicht lohnt sich der Heizungstausch wirtschaftlich: Steigende CO2-Kosten und sinkende Fördersätze ab 2027 machen frühes Handeln attraktiv.

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Viele Hausbesitzer fragen sich, ob sie ihre alte Gas- oder Ölheizung jetzt austauschen müssen. Die Antwort seit dem 29. Juli 2026: Nein, eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht mehr.

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat die bisherige 30-Jahre-Regel ersatzlos gestrichen. Trotzdem sprechen handfeste wirtschaftliche Gründe für einen freiwilligen Umstieg.

Dieser Artikel erklärt, was sich geändert hat, welche Förderungen es gibt und warum sich der Heizungstausch auch ohne Pflicht lohnt.

Inhaltsverzeichnis

Gibt es noch eine Austauschpflicht für alte Heizungen?

Nein, seit dem 29. Juli 2026 gibt es keine gesetzliche Austauschpflicht mehr für alte Heizungen. Das GModG hat die §§ 71–73 des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ersatzlos gestrichen. Damit entfällt die Regel, wonach Konstanttemperaturkessel nach 30 Betriebsjahren ausgetauscht werden mussten. Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen, solange sie funktionieren, und dürfen auch repariert werden.

Wer also einen alten Öl- oder Gas-Konstanttemperaturkessel von 1990 im Keller hat, ist seit dem 29. Juli 2026 nicht mehr zum Austausch verpflichtet. Auch der Schornsteinfeger kann keinen Verstoß mehr melden, da die zugrundeliegende Vorschrift nicht mehr existiert.

Wichtig zu wissen: Die Streichung der Austauschpflicht bedeutet nicht, dass ein alter Kessel wirtschaftlich sinnvoll ist. Die laufenden Kosten steigen durch die CO2-Steuer jedes Jahr weiter an.

Was hat das GModG am Heizungsrecht geändert?

Das Gebäudemodernisierungsgesetz wurde am 10. Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und ist seit dem 29. Juli 2026 in Kraft. Es ersetzt das bisherige GEG und bringt grundlegende Änderungen am Heizungsrecht. Die folgende Tabelle zeigt, was sich konkret geändert hat:

Was hat sich seit dem 29.07.2026 geändert?
Regelung Vor dem 29.07.2026 (GEG) Seit dem 29.07.2026 (GModG)
30-Jahre-Austauschpflicht (§ 72) Konstanttemperaturkessel mussten nach 30 Jahren getauscht werden Gestrichen, kein Betriebsverbot mehr
65-%-EE-Pflicht (§ 71) Neue Heizungen mussten 65 % erneuerbare Energien nutzen Gestrichen, freie Wahl der Heizungsart
Betriebsverbot ab 2045 Fossile Heizungen sollten spätestens 2045 stillgelegt werden Gestrichen, kein festes Enddatum mehr
Eigentümerwechsel-Regel (§ 73) 2 Jahre Frist zum Austausch nach Hauskauf/Erbschaft Gestrichen, keine Pflicht mehr
Bio-Treppe Nicht vorhanden Neu: steigende Bioanteile ab 2029 bei neuen Gas-/Ölheizungen
Quelle: Gebäudemodernisierungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 226), in Kraft seit 29.07.2026

Die Bundesregierung begründet die Reform mit mehr Technologieoffenheit. Statt eines Verbots fossiler Heizungen setzt das GModG auf steigende Kosten für fossile Brennstoffe (CO2-Steuer, Bio-Treppe), die den Umstieg auf erneuerbare Heizungen wirtschaftlich attraktiv machen sollen.

Was ist die Bio-Treppe?

Die Bio-Treppe ist die zentrale neue Regelung des GModG für fossile Heizungen. Sie betrifft alle Gas- und Ölheizungen, die nach dem 29. Juli 2026 neu eingebaut werden. Diese müssen ab 2029 schrittweise steigende Anteile an Biomethan oder Bioheizöl beimischen:

  • 2029: mindestens 10 %
  • 2030: mindestens 15 %
  • 2035: mindestens 30 %
  • 2040: mindestens 60 %

Biomethan ist derzeit rund zwei- bis dreimal so teuer wie herkömmliches Erdgas. Wer heute eine neue Gasheizung einbaut, muss also mit deutlich steigenden Brennstoffkosten rechnen, selbst wenn der reine Gaspreis stabil bleibt.

Heizungen, die vor dem 29. Juli 2026 eingebaut wurden, sind von der Bio-Treppe nicht betroffen. Für sie gelten weiterhin nur die regulären CO2-Kosten.

Was gilt bei Eigentümerwechsel, Erbschaft und Hauskauf?

Die alte Regel aus § 73 GEG, wonach neue Eigentümer innerhalb von zwei Jahren eine austauschpflichtige Heizung ersetzen mussten, ist seit dem 29. Juli 2026 gestrichen. Es gibt keine gesetzliche Pflicht mehr, beim Hauskauf oder bei einer Erbschaft die Heizung zu tauschen.

Das bedeutet konkret:

  • Hauskauf: Wer ein Haus mit einem 35 Jahre alten Konstanttemperaturkessel kauft, muss diesen nicht ersetzen.
  • Erbschaft: Erben sind nicht mehr verpflichtet, die Heizung innerhalb einer Frist zu erneuern.
  • Schenkung: Auch bei einer Schenkung greift keine Austauschpflicht mehr.

Trotzdem empfiehlt es sich, den Zustand der Heizung beim Hauskauf genau zu prüfen. Ein alter Kessel kann jederzeit irreparabel ausfallen, und ein ungeplanter Austausch im Winter ist deutlich teurer und stressiger als ein geplanter Wechsel.

Warum lohnt sich der Heizungstausch trotzdem?

Der Heizungstausch lohnt sich auch ohne gesetzliche Pflicht, weil drei wirtschaftliche Faktoren gleichzeitig wirken: Die CO2-Kosten für fossile Heizungen steigen jedes Jahr, die Fördersätze für Wärmepumpen sinken ab 2027 schrittweise, und die Betriebskosten einer Wärmepumpe liegen schon heute deutlich unter denen einer Gas- oder Ölheizung.

Wer jetzt handelt, sichert sich die aktuell höchsten Fördersätze und vermeidet steigende Betriebskosten. Wer abwartet, zahlt mehr für die alte Heizung und bekommt weniger Förderung für die neue.

Wie entwickeln sich die CO2-Kosten für Gas und Öl?

Die CO2-Kosten für fossile Brennstoffe steigen seit 2021 kontinuierlich. 2026 liegt der CO2-Preis in einem Korridor von 55–65 € pro Tonne. Ab 2028 übernimmt der europäische Emissionshandel ETS 2 die Bepreisung für Gebäudewärme und Verkehr, was den Preis langfristig weiter steigen lassen dürfte.

CO₂-Kosten für Gasheizungen im Zeitverlauf
Jahr CO₂-Preis pro Tonne Mehrkosten pro Jahr (20.000 kWh Gas)
2024 45 € ca. 225 €
2025 55 € ca. 275 €
2026 55–65 € ca. 275–325 €
2027 55–65 € (Korridor) ca. 275–325 €
Ab 2028 ETS 2 (voraussichtlich 50–80 €) ca. 250–400 €
Annahmen: CO₂-Ausstoß Erdgas = 250 g/kWh, Verbrauch = 20.000 kWh/Jahr. Quellen: BEHG, Finanztip.

Bei einem Gasverbrauch von 20.000 kWh pro Jahr (typisches Einfamilienhaus, 160 m²) bedeutet der CO2-Preis von 2026 eine Zusatzbelastung von rund 300 € jährlich. Über 10 Jahre summiert sich das auf mindestens 3.000 €, Tendenz steigend. Wer zusätzlich nach dem 29.07.2026 eine neue Gasheizung eingebaut hat, zahlt ab 2029 durch die Bio-Treppe nochmals mehr.

Gut zu wissen: Im Vergleich dazu fallen bei einer Wärmepumpe keine CO2-Kosten an. Die Betriebskosten liegen bei einem Wärmepumpenstromtarif von 21 Cent/kWh und einer JAZ von 3,5 bei rund 1.200 € pro Jahr. Eine Gasheizung kostet für dieselbe Wärmemenge rund 2.420 € (inkl. CO2-Steuer). Die jährliche Ersparnis liegt also bei über 1.200 €.

Welche Heizungen können beim Tausch eingebaut werden?

Seit dem GModG gibt es keine Einschränkung mehr, welche Heizungsart eingebaut werden darf. Auch rein fossile Gas- und Ölheizungen sind wieder erlaubt. Wirtschaftlich sinnvoll ist das allerdings in den wenigsten Fällen. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Alternativen im Vergleich:

Heizungsarten im Vergleich – Einfamilienhaus
Heizungsart Typische Investition (EFH) Förderung möglich? Laufende Kosten/Jahr Zukunftssicherheit
Luft-Wasser-Wärmepumpe 29.000 – 35.000 € Ja, bis zu 80 % ca. 1.200 € Sehr hoch
Fernwärme 5.000 – 15.000 € (Anschluss) Ja ca. 2.400 € Hoch (standortabhängig)
Biomasseheizung (Pellets) 18.000 – 30.000 € Ja, bis zu 80 % ca. 1.800 € Hoch
Hybridheizung (Gas + WP) 18.000 – 30.000 € Teilweise ca. 1.600 € Mittel
Gasheizung (neu, fossil) 8.000 – 12.000 € Nein ca. 2.420 € + Bio-Treppe ab 2029 Gering
Annahmen: Wärmebedarf = 20.000 kWh/Jahr, WP-Stromtarif = 0,21 €/kWh, JAZ = 3,5, Gaspreis = 0,11 €/kWh, Fernwärme = 0,16 €/kWh

Die Wärmepumpe ist für die meisten Hausbesitzer die wirtschaftlichste Lösung. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe arbeitet rund viermal effizienter als eine Gasheizung: Aus 1 kWh Strom werden etwa 3,5–4 kWh Wärme. In Kombination mit einer Photovoltaikanlage sinken die Stromkosten weiter. Und mit Enpal.One+ wird automatisch gesteuert, wann Solarstrom oder günstiger Netzstrom genutzt wird.

Wie hoch ist die KfW-Förderung 458 für den Heizungstausch?

Die KfW-Förderung 458 bezuschusst den Einbau einer Wärmepumpe seit dem 21. Juli 2026 mit bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Die maximale Fördersumme liegt bei 22.400 € pro Wohneinheit. Die Förderung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die kombinierbar sind:

Förderart Fördersatz Weitere Informationen
Grundförderung 30 % Diese sinkt ab Februar 2027 auf 15 %, zeitgleich erhalten Wärmepumpen aus der EU einen Bonus von 15 %.
Klimageschwindigkeitsbonus 16 % Dieser sinkt halbjährlich um 4 % und beträgt ab dem 01.02.2027 nur noch 12 %.
Einkommensbonus 40 % Bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von max. 30.000 € gibt es 40 % Förderung.
30 % Bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von max. 40.000 € gibt es 30 % Förderung.
10 % Bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von max. 50.000 € gibt es 10 % Förderung.
Kinderbonus 10.000 € Abzug beim Einkommen Wohnen minderjährige Kinder im Haushalt, werden 10.000 € vom zu versteuernden Haushaltseinkommen abgezogen. Das kann den Einkommensbonus erhöhen.
Maximale Kombinationsförderung 80 % Kombination aller Boni möglich, jedoch auf 80 % gedeckelt.

Wichtig: Der Förderantrag muss vor der Beauftragung des Installateurs gestellt werden. Wer zuerst beauftragt und dann beantragt, verliert den Förderanspruch.

Wie sieht eine Beispielrechnung aus?

Beispiel 1: Alte Ölheizung → Wärmepumpe (ohne Einkommensbonus)

  • Luft-Wasser-Wärmepumpe inkl. Montage: 35.000 €
  • Förderfähige Kosten (gedeckelt): 28.000 €
  • Grundförderung (30 %): 8.400 €
  • Klimageschwindigkeitsbonus (16 %): 4.480 €
  • Gesamtförderung (46 %): 12.880 €
  • Eigenanteil: 22.120 €
  • Beispiel 2: Alte Gasheizung → Wärmepumpe (Einkommen < 30.000 €)

  • Luft-Wasser-Wärmepumpe inkl. Montage: 35.000 €
  • Förderfähige Kosten (gedeckelt): 28.000 €
  • Grundförderung (30 %): 8.400 €
  • Klimageschwindigkeitsbonus (16 %): 4.480 €
  • Einkommensbonus (40 %): 11.200 €
  • Rechnerische Summe (86 %), gedeckelt auf 80 %
  • Gesamtförderung (80 %): 22.400 €
  • Eigenanteil: 12.600 €
  • Beispiel 3: Alte Gasheizung → Wärmepumpe (Einkommen 55.000 €, 2 Kinder)

    • Luft-Wasser-Wärmepumpe inkl. Montage: 35.000 €
    • Förderfähige Kosten (gedeckelt): 28.000 €
    • Zu versteuerndes Haushaltseinkommen: 55.000 €
    • Abzug Kinderbonus (1 × pauschal 10.000 €): −10.000 €
    • Angerechnetes Einkommen: 45.000 €
    • → Einkommensbonus-Stufe: < 50.000 € = 10 %
    • Grundförderung (30 %): 8.400 €
    • Klimageschwindigkeitsbonus (16 %): 4.480 €
    • Einkommensbonus (10 %): 2.800 €
    • Gesamtförderung (56 %): 15.680 €
    • Eigenanteil: 19.320 €
  • Neben der Anschaffung lohnt sich auch der Blick auf die laufenden Kosten. Eine Wärmepumpe mit einer JAZ von 3,5 benötigt für 20.000 kWh Wärmebedarf rund 5.714 kWh Strom. Bei einem Wärmepumpenstromtarif von 21 Cent/kWh ergibt das jährliche Heizkosten von rund 1.200 €. Eine Gasheizung verbraucht für dieselbe Wärmemenge etwa 22.000 kWh Gas (Wirkungsgrad 0,9). Bei 11 Cent/kWh Gaspreis plus CO2-Steuer sind das rund 2.700 € pro Jahr. Die jährliche Ersparnis liegt also bei über 1.500 €.

    Gut zu wissen: Enpal bietet Wärmepumpen als Teil eines Komplettpakets an, inklusive Photovoltaikanlage, Stromspeicher und intelligentem Energiemanager. Die Experten prüfen im Rahmen einer kostenlosen Vor-Ort-Beratung, ob und wie eine Wärmepumpe im Bestandsgebäude umgesetzt werden kann. Jetzt unverbindlich beraten lassen.

    Wie lange dauert der Heizungstausch in der Praxis?

    Der Heizungstausch selbst dauert in der Regel zwei bis fünf Tage. Die eigentliche Herausforderung ist die Wartezeit bis zum Installationstermin. Aktuell müssen Hausbesitzer je nach Region mit drei bis sechs Monaten Vorlauf rechnen.

    Ein paar Tipps, um die Wartezeit zu verkürzen und den Ablauf reibungslos zu gestalten:

    • Frühzeitig planen: Nicht warten, bis der alte Kessel ausfällt. Wer den Tausch im Frühling oder Sommer angeht, vermeidet die Hochsaison im Herbst.
    • Unterlagen bereithalten: Schornsteinfegerprotokoll, Grundrisse, aktuelle Verbrauchsdaten und Angaben zum Gebäude beschleunigen die Angebotserstellung.
    • Förderantrag vor Beauftragung stellen: Die KfW-Förderung muss beantragt werden, bevor der Installateur beauftragt wird. Sonst verfällt der Anspruch.
    • Fördersätze sichern: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um 4 %. Wer 2026 beantragt, sichert sich noch die vollen 16 %.
    • Komplettanbieter prüfen: Anbieter wie Enpal, die Planung, Förderantrag und Montage aus einer Hand übernehmen, sparen Zeit und Abstimmungsaufwand.

    Bei Enpal ist die Wärmepumpe in der Regel innerhalb von vier Wochen installiert. Planung, Förderantrag und Montage laufen alles aus einer Hand.

    Fazit zu Austauschpflicht der Heizung

    Die gesetzliche Austauschpflicht für alte Heizungen existiert seit dem 29. Juli 2026 nicht mehr. Das GModG hat die 30-Jahre-Regel, die 65-%-EE-Pflicht und das Betriebsverbot ab 2045 ersatzlos gestrichen. Trotzdem sprechen die wirtschaftlichen Fakten eine klare Sprache: Steigende CO2-Kosten, die Bio-Treppe für neue fossile Heizungen und sinkende Fördersätze ab 2027 machen den freiwilligen Umstieg auf eine Wärmepumpe jetzt besonders attraktiv.

    Wer heute handelt, sichert sich bis zu 22.400 € Förderung, spart über 1.500 € Heizkosten pro Jahr und macht das Eigenheim langfristig zukunftsfähig.

    Ob sich eine Wärmepumpe auch für Ihr Haus lohnt, finden Sie hier heraus:

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    Häufig gestellte Fragen zur Austauschpflicht für Heizungen

    Muss ich meine alte Gasheizung jetzt austauschen?

    Nein. Seit dem 29. Juli 2026 gibt es keine gesetzliche Austauschpflicht mehr. Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden, solange sie funktionieren.

    Was passiert, wenn meine alte Heizung irreparabel ausfällt?

    Dann muss eine neue Heizung eingebaut werden. Seit dem GModG gibt es keine Einschränkung bei der Wahl der Heizungsart. Wer jedoch eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, unterliegt ab 2029 der Bio-Treppe.

    Kann der Schornsteinfeger mich noch zum Heizungstausch zwingen?

    Nein. Die Rechtsgrundlage (§ 72 GEG) existiert seit dem 29.07.2026 nicht mehr. Der Schornsteinfeger kann keinen Verstoß mehr melden, da es keine Austauschpflicht mehr gibt.

    Sinkt die KfW-Förderung ab 2027?

    Ja. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4 % und entfällt ab August 2028 vollständig. Wer 2026 beantragt, sichert sich noch die vollen 16 %.

    Gilt die Bio-Treppe auch für meine bestehende Gasheizung?

    Nein. Die Bio-Treppe betrifft nur Gas- und Ölheizungen, die nach dem 29. Juli 2026 neu eingebaut werden. Bestehende Heizungen sind nicht betroffen.

    Lohnt sich der Heizungstausch auch bei einem gut funktionierenden Brennwertkessel?

    Das hängt vom Alter und Zustand ab. Wirtschaftlich lohnt sich der Umstieg auf eine Wärmepumpe in den meisten Fällen, da die jährliche Ersparnis bei über 1.500 € liegt. Bei einem erst wenige Jahre alten Brennwertkessel kann es sinnvoll sein, den Tausch mit dem nächsten ohnehin anstehenden Wartungszyklus zu verbinden.

    Gibt es ein Bußgeld, wenn ich meine alte Heizung nicht austausche?

    Nein, nicht mehr. Das bisherige Bußgeld von bis zu 50.000 € war an § 72 GEG geknüpft. Da dieser Paragraf gestrichen wurde, gibt es keine Sanktion mehr für den Weiterbetrieb alter Heizungen.

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