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Austauschpflicht Heizung: Infos & Tipps für den Heizungstausch

Austauschpflicht Heizung: Das Wichtigste in Kürze
  • Das Heizungsgesetz schreibt seit dem 1. Januar 2024 vor, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65 % der Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen müssen
  • Eine allgemeine Austauschpflicht für Heizungen gibt es nicht
  • Heizungen, deren Heizkessel älter als 30 Jahre alt ist und einen flüssigen oder gasförmigen Brennstoff verwenden - also typischerweise Öl oder Gas - müssen ausgetauscht werden
  • Je nach neuer Heizungsart wird der Austausch mit bis zu 70 % vom Staat gefördert
  • Die beliebteste Alternative zu Gas und Öl ist die Wärmepumpe

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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt seit dem 1. Januar 2024 neue Regeln zur Austauschpflicht von Heizungen vor. In diesem Artikel erklären wir, ob Hausbesitzer ihre Heizung austauschen müssen, welche Optionen es dafür gibt und wie man den Heizungstausch einfach schafft.

Inhaltsverzeichnis

Warum werden Heizungen ausgetauscht?

Laut BDEW heizen immer noch weit über 60 % der deutschen Haushalte mit Gas oder Öl. Doch die Entwicklung in den letzten Jahren zeigt auch: Immer mehr Haushalte tauschen ihre fossile Heizung gegen moderne Heizungen aus. Wieso ist das so?

Es gibt zwei große Gründe, wieso sich immer mehr Hausbesitzer dazu entscheiden, ohne Gas und Öl zu heizen: Steigende Heizkosten und ein wachsendes Umweltbewusstsein.

Wenn man sich genau anschaut, wie sich Heizkosten zusammensetzen, gibt es eine ganze Reihe an Faktoren, die relevant sind - von der Rohstoffverfügbarkeit und Lieferketten über Heiztarife bis hin zu den verschiedenen Steuern und Abgaben. Unterm Strich entwickeln sich fast alle Faktoren gegen Haushalte, die aktuell mit Gas oder Öl heizen. Das sehen wir am Beispiel der CO2-Steuer.

Seit 2021 müssen Unternehmen, die Öl oder Gas auf den Markt bringen, pro ausgestoßener Tonne CO2 einen bestimmten Preis zahlen. Diesen geben sie in der Regel komplett an die Verbraucher weiter. Damals ging es bei 25 €/Tonne los, inzwischen sind wir bei 45 €/Tonne angekommen. Je nach Heizbedarf und Energieträger sind das umgerechnet bis zu 200 € pro Jahr, die man als Haushalt zusätzlich bezahlen muss.

Gleichzeitig wächst das Umweltbewusstsein der Bevölkerung. Da passt es gut, dass man mit modernen Heizungen nachhaltig und günstig heizen kann.

Gebäudeenergiegesetz (GEG): Was steht drin? 

Beim Thema Austauschpflicht für Heizungen müssen wir ins Gebäudeenergiegesetz schauen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird oft auch Heizungsgesetz genannt, weil darin “enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung von Gebäuden” enthalten sind. Es geht also vor allem ums Heizen.

Das GEG trat am 1. November 2020 in Kraft und wurde seitdem zwei Mal angepasst. Seit dem 1. Januar 2024 sind darin auch Regeln für den Einsatz erneuerbarer Energien beim Heizen verankert. Wir schauen in den nächsten Abschnitten auf die wichtigsten Abschnitte für Hausbesitzer in Bezug auf den Heizungstausch.

Gibt es eine Austauschpflicht für Heizungen? (Paragraph 72 GEG)

Nein, es gibt keine grundsätzliche Austauschpflicht für fossile Heizungen. Lediglich Heizungen, deren Heizkessel älter als 30 Jahre alt ist und einen flüssigen oder gasförmigen Brennstoff verwenden - also typischerweise Öl oder Gas - müssen ausgetauscht werden (vgl. Paragraph 72 GEG).

Tipp: Wie alt Ihre Heizung ist, erkennen Sie meistens am Typenschild auf Ihrer Heizung.

Gibt es Ausnahmen für diese Regelung?

Ja, die alten Heizkessel dürfen weiterbetrieben werden, falls:

  • es Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel sind,
  • die Nennleistung kleiner als 4 Kilowatt oder größer als 400 Kilowatt ist,
  • sie Teil einer Hybridheizung sind und nicht mit fossilen Brennstoffen betrieben werden (also z.B. eine Hybrid-Wärmepumpe mit Biogas),
  • sie nur zur Warmwassererzeugung verwendet werden,
  • sie nur einen Raum heizen,
  • das Haus mit dem alten Heizkessel vor dem 1. Februar 2002 gekauft wurde.

Gut zu wissen: Spätestens zum 31. Dezember 2044 müssen fossile Heizkessel stillgelegt werden.

Welche Heizungen dürfen beim Austausch noch eingebaut werden? (Paragraph 71 GEG)

Das Heizungsgesetz schreibt seit dem 1. Januar 2024 vor, dass neu eingebaute Heizungen in Neubaugebieten mindestens 65 % der Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen müssen. Mit welcher Heizungsart ein Hausbesitzer dies erfüllt, ist egal. Das heißt: Öl- oder Gasheizungen alleine sind in der Regel nicht mehr erlaubt. Es gibt ein paar Ausnahmen, die wir in diesem Artikel beschreiben: Gasheizung Verbot

Folgende Heizungen sind laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erlaubt:

In den folgenden Abschnitten schauen wir uns die Optionen an.

Wärmepumpe

Die Wärmepumpe ist die beliebteste Heizungsart bei Neubauten. Sie nutzt die Umgebungswärme aus Luft, Erdreich oder Grundwasser, um Gebäude zu beheizen. Dabei arbeiten sie sehr effizient - aus einer Kilowattstunde Strom machen sie drei bis fünf Kilowattstunden Wärmeenergie.

Fernwärme

Fernwärme ist vor allem dicht besiedelten Gebieten mit vielen Mietwohnungen, wie z.B. in Berlin, beliebt und sinnvoll. Fernwärme ist meistens ein Nebenprodukt von Kraftwerken oder Müllverbrennungsanlagen und wird über Rohrsysteme in die Haushalte geleitet.

Stromdirektheizungen

Eine Stromdirektheizung ist eine Unterart der Elektroheizung. Sie wandelt also Strom direkt in Wärmeenergie um. Mit Strom heizen geht auf verschiedene Arten, u.a. mit Heizlüftern, Konvektoren, Radiatoren oder Elektro-Fußbodenheizungen. Auch die Infrarotheizung gehört dazu.

In sehr gut gedämmten Gebäuden mit geringem Heizbedarf dürfen Stromdirektheizungen wie Infrarotheizungen eingebaut werden, weil bereits jetzt über 50 % des Netzstroms aus erneuerbaren Energien kommt und der Anteil weiter steigen wird.

Hybridheizungen

Hybridheizungen sind kombinierte Heizsysteme. Man mixt also verschiedene Heizungen, um einen bestmöglichen Effekt zu erzielen. Zu den üblichen Möglichkeiten gehören:

  • Solarthermie mit Öl-, Gas- oder Pelletheizung
  • Solarthermie mit Wärmepumpe
  • Wärmepumpe mit Gas-, oder Pelletheizung

Solarthermie-Hybridheizungen sind nur erlaubt, wenn 60 % der zusätzlichen Wärme aus Biomasse oder Wasserstoff erzeugt werden. Wärmepumpen-Hybridheizungen sind nur erlaubt, wenn die Wärmepumpe Vorrang im Betrieb hat und das andere Heizsystem nur dann genutzt wird, wenn die Wärmepumpe den Wärmebedarf des Haushalts nicht decken kann.

Gut zu wissen: Hybridheizungen können sich eigentlich nur dann lohnen, wenn eine Wärmepumpe den Wärmebedarf eines Haushalts nicht alleine decken kann. In Neubauten oder sanierten Gebäuden ist das selten der Fall. Hier ist die Wärmepumpe aufgrund ihrer Effizienz, den geringen Betriebskosten und der hohen Leistung überlegen.

Solarthermie

Solarthermie ist eine Unterart der Solaranlage. Ähnlich wie bei einer Photovoltaikanlage werden im Normalfall Module auf dem Dach befestigt, die die Kraft der Sonne nutzen. Der Unterschied zwischen Solarthermie und PV-Anlage: Eine Solarthermieanlage erzeugt Wärme und eine PV-Anlage erzeugt Strom.

Biomasseheizung

Die beliebtesten Biomasseheizungen sind Pelletheizungen und Hackschnitzelheizungen. Bei beiden wird Holz verbrannt, um die entstandene Wärme zum Heizen zu verwenden. Einfach gesagt ist eine Biomasseheizung also ein Kamin für das ganze Haus.

Gasheizung mit Biogas

Biogas (auch Ökogas genannt) ist Gas, das aus Biomasse gewonnen wird. Dazu können extra angebaute Pflanzen wie Mais oder Raps zählen und Abfälle wie Gülle oder Biomüll. Auch wenn Ökogas nicht wirklich umweltfreundlich ist, stößt es im Vergleich zu herkömmlichem Gas deutlich weniger CO2 aus. Gasheizungen mit Biogas sind im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes erlaubt, wenn sie nachweisbar mindestens 65 % erneuerbare Gase nutzen.

Brennstoffzellenheizung & Blockkraftheizwerk

Brennstoffzellenheizungen und Blockheizkraftwerk verbrennen Energieträger, um mit der entstandenen Wärme das Haus zu heizen. Einziger Unterschied: Bei Brennstoffzellenheizungen wird neben Wärme auch Strom erzeugt. Sie sind nur dann erlaubt, wenn man sie z.B. mit Biogas betreibt.

Welche Förderungen kann man beim Heizungstausch nutzen?

In 2024 sind insgesamt bis zu 70 % der Kosten für eine neue Heizung förderfähig. Das Besondere: Die Förderung wird als Zuschuss ausgezahlt, muss also nicht zurückgezahlt werden! Der Höchstfördersatz von 70 % kann sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen:

  • 30 % Grundförderung: Wird ausgezahlt, wenn die neue Heizung zu den förderfähigen Heizsystemen gehört
  • 5 % Effizienzbonus (nur für Wärmepumpen): Wird z.B. ausgezahlt, wenn ein natürliches Wärmepumpe Kältemittel eingesetzt
  • 2.500 € Emissionsminderungszuschlag: Für Biomasseheizungen mit einem besonders niedrigen Staub-Emissionsgrenzwert
  • 20 % Klimageschwindigkeitsbonus: Wird ausgezahlt, wenn funktionstüchtige fossile Heizsysteme ausgetauscht werden (z.B. Gas- oder Ölheizungen)
  • 30 % Einkommensbonus: Wird ausgezahlt, wenn das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 € beträgt

Hier nochmal in der Tabelle als Übersicht:

Förderart Fördersatz Besondere Bedingungen
Grundförderung 30% Gilt für alle förderfähigen Heizsysteme
Klimageschwindigkeitsbonus 25% Frühzeitiger Austausche einer fossilen Heizung
Einkommensbonus 30% Bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von max. 40.000 €
Effizienzbonus 5% Für Nutzung natürlicher Kältemittel oder spezieller Wärmequellen
Emissionsminderungszuschlag 2.500 € Biomasseheizungen mit einem besonders niedrigen Staub-Emissionsgrenzwert
Maximale Kombinationsförderung 70% Kombination aller Boni möglich, jedoch auf 70% gedeckelt
Die Bestandteile der aktuellen Heizungsförderung im Überblick

Heizungstausch mit Enpal: Jetzt auf Wärmepumpe umsteigen!

Obwohl es keine allgemeine Austauschpflicht für Heizungen gibt, lohnt sich der Umstieg auf erneuerbare Heizungen dank der hohen Förderungen jetzt sehr. Unser Favorit ist dabei die Wärmepumpe - ein bewährtes Heizsystem, das günstig, effizient und nachhaltig heizt.

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Ob sich eine Wärmepumpe auch für Ihr Haus lohnt, finden Sie hier heraus:

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