
Enpal bietet Wärmepumpen ab 7.999 € an. Lieferung und Montage sind natürlich im Kaufpreis enthalten, die Wärmepumpen sind deutschlandweit verfügbar und im Durchschnitt dauert es nur vier Wochen von der Anfrage bis zur Installation.
Viele Hausbesitzer fragen sich, ob sie ihre alte Gas- oder Ölheizung jetzt austauschen müssen. Die Antwort seit dem 29. Juli 2026: Nein, eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht mehr.
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat die bisherige 30-Jahre-Regel ersatzlos gestrichen. Trotzdem sprechen handfeste wirtschaftliche Gründe für einen freiwilligen Umstieg.
Dieser Artikel erklärt, was sich geändert hat, welche Förderungen es gibt und warum sich der Heizungstausch auch ohne Pflicht lohnt.
Nein, seit dem 29. Juli 2026 gibt es keine gesetzliche Austauschpflicht mehr für alte Heizungen. Das GModG hat die §§ 71–73 des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ersatzlos gestrichen. Damit entfällt die Regel, wonach Konstanttemperaturkessel nach 30 Betriebsjahren ausgetauscht werden mussten. Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen, solange sie funktionieren, und dürfen auch repariert werden.
Wer also einen alten Öl- oder Gas-Konstanttemperaturkessel von 1990 im Keller hat, ist seit dem 29. Juli 2026 nicht mehr zum Austausch verpflichtet. Auch der Schornsteinfeger kann keinen Verstoß mehr melden, da die zugrundeliegende Vorschrift nicht mehr existiert.
Wichtig zu wissen: Die Streichung der Austauschpflicht bedeutet nicht, dass ein alter Kessel wirtschaftlich sinnvoll ist. Die laufenden Kosten steigen durch die CO2-Steuer jedes Jahr weiter an.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz wurde am 10. Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und ist seit dem 29. Juli 2026 in Kraft. Es ersetzt das bisherige GEG und bringt grundlegende Änderungen am Heizungsrecht. Die folgende Tabelle zeigt, was sich konkret geändert hat:
Die Bundesregierung begründet die Reform mit mehr Technologieoffenheit. Statt eines Verbots fossiler Heizungen setzt das GModG auf steigende Kosten für fossile Brennstoffe (CO2-Steuer, Bio-Treppe), die den Umstieg auf erneuerbare Heizungen wirtschaftlich attraktiv machen sollen.
Die Bio-Treppe ist die zentrale neue Regelung des GModG für fossile Heizungen. Sie betrifft alle Gas- und Ölheizungen, die nach dem 29. Juli 2026 neu eingebaut werden. Diese müssen ab 2029 schrittweise steigende Anteile an Biomethan oder Bioheizöl beimischen:
Biomethan ist derzeit rund zwei- bis dreimal so teuer wie herkömmliches Erdgas. Wer heute eine neue Gasheizung einbaut, muss also mit deutlich steigenden Brennstoffkosten rechnen, selbst wenn der reine Gaspreis stabil bleibt.
Heizungen, die vor dem 29. Juli 2026 eingebaut wurden, sind von der Bio-Treppe nicht betroffen. Für sie gelten weiterhin nur die regulären CO2-Kosten.
Die alte Regel aus § 73 GEG, wonach neue Eigentümer innerhalb von zwei Jahren eine austauschpflichtige Heizung ersetzen mussten, ist seit dem 29. Juli 2026 gestrichen. Es gibt keine gesetzliche Pflicht mehr, beim Hauskauf oder bei einer Erbschaft die Heizung zu tauschen.
Das bedeutet konkret:
Trotzdem empfiehlt es sich, den Zustand der Heizung beim Hauskauf genau zu prüfen. Ein alter Kessel kann jederzeit irreparabel ausfallen, und ein ungeplanter Austausch im Winter ist deutlich teurer und stressiger als ein geplanter Wechsel.
Der Heizungstausch lohnt sich auch ohne gesetzliche Pflicht, weil drei wirtschaftliche Faktoren gleichzeitig wirken: Die CO2-Kosten für fossile Heizungen steigen jedes Jahr, die Fördersätze für Wärmepumpen sinken ab 2027 schrittweise, und die Betriebskosten einer Wärmepumpe liegen schon heute deutlich unter denen einer Gas- oder Ölheizung.
Wer jetzt handelt, sichert sich die aktuell höchsten Fördersätze und vermeidet steigende Betriebskosten. Wer abwartet, zahlt mehr für die alte Heizung und bekommt weniger Förderung für die neue.
Die CO2-Kosten für fossile Brennstoffe steigen seit 2021 kontinuierlich. 2026 liegt der CO2-Preis in einem Korridor von 55–65 € pro Tonne. Ab 2028 übernimmt der europäische Emissionshandel ETS 2 die Bepreisung für Gebäudewärme und Verkehr, was den Preis langfristig weiter steigen lassen dürfte.
Bei einem Gasverbrauch von 20.000 kWh pro Jahr (typisches Einfamilienhaus, 160 m²) bedeutet der CO2-Preis von 2026 eine Zusatzbelastung von rund 300 € jährlich. Über 10 Jahre summiert sich das auf mindestens 3.000 €, Tendenz steigend. Wer zusätzlich nach dem 29.07.2026 eine neue Gasheizung eingebaut hat, zahlt ab 2029 durch die Bio-Treppe nochmals mehr.
Gut zu wissen: Im Vergleich dazu fallen bei einer Wärmepumpe keine CO2-Kosten an. Die Betriebskosten liegen bei einem Wärmepumpenstromtarif von 21 Cent/kWh und einer JAZ von 3,5 bei rund 1.200 € pro Jahr. Eine Gasheizung kostet für dieselbe Wärmemenge rund 2.420 € (inkl. CO2-Steuer). Die jährliche Ersparnis liegt also bei über 1.200 €.
Seit dem GModG gibt es keine Einschränkung mehr, welche Heizungsart eingebaut werden darf. Auch rein fossile Gas- und Ölheizungen sind wieder erlaubt. Wirtschaftlich sinnvoll ist das allerdings in den wenigsten Fällen. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Alternativen im Vergleich:
Die Wärmepumpe ist für die meisten Hausbesitzer die wirtschaftlichste Lösung. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe arbeitet rund viermal effizienter als eine Gasheizung: Aus 1 kWh Strom werden etwa 3,5–4 kWh Wärme. In Kombination mit einer Photovoltaikanlage sinken die Stromkosten weiter. Und mit Enpal.One+ wird automatisch gesteuert, wann Solarstrom oder günstiger Netzstrom genutzt wird.
Die KfW-Förderung 458 bezuschusst den Einbau einer Wärmepumpe seit dem 21. Juli 2026 mit bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Die maximale Fördersumme liegt bei 22.400 € pro Wohneinheit. Die Förderung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die kombinierbar sind:
Wichtig: Der Förderantrag muss vor der Beauftragung des Installateurs gestellt werden. Wer zuerst beauftragt und dann beantragt, verliert den Förderanspruch.
Neben der Anschaffung lohnt sich auch der Blick auf die laufenden Kosten. Eine Wärmepumpe mit einer JAZ von 3,5 benötigt für 20.000 kWh Wärmebedarf rund 5.714 kWh Strom. Bei einem Wärmepumpenstromtarif von 21 Cent/kWh ergibt das jährliche Heizkosten von rund 1.200 €. Eine Gasheizung verbraucht für dieselbe Wärmemenge etwa 22.000 kWh Gas (Wirkungsgrad 0,9). Bei 11 Cent/kWh Gaspreis plus CO2-Steuer sind das rund 2.700 € pro Jahr. Die jährliche Ersparnis liegt also bei über 1.500 €.
Gut zu wissen: Enpal bietet Wärmepumpen als Teil eines Komplettpakets an, inklusive Photovoltaikanlage, Stromspeicher und intelligentem Energiemanager. Die Experten prüfen im Rahmen einer kostenlosen Vor-Ort-Beratung, ob und wie eine Wärmepumpe im Bestandsgebäude umgesetzt werden kann. Jetzt unverbindlich beraten lassen.
Der Heizungstausch selbst dauert in der Regel zwei bis fünf Tage. Die eigentliche Herausforderung ist die Wartezeit bis zum Installationstermin. Aktuell müssen Hausbesitzer je nach Region mit drei bis sechs Monaten Vorlauf rechnen.
Ein paar Tipps, um die Wartezeit zu verkürzen und den Ablauf reibungslos zu gestalten:
Bei Enpal ist die Wärmepumpe in der Regel innerhalb von vier Wochen installiert. Planung, Förderantrag und Montage laufen alles aus einer Hand.
Die gesetzliche Austauschpflicht für alte Heizungen existiert seit dem 29. Juli 2026 nicht mehr. Das GModG hat die 30-Jahre-Regel, die 65-%-EE-Pflicht und das Betriebsverbot ab 2045 ersatzlos gestrichen. Trotzdem sprechen die wirtschaftlichen Fakten eine klare Sprache: Steigende CO2-Kosten, die Bio-Treppe für neue fossile Heizungen und sinkende Fördersätze ab 2027 machen den freiwilligen Umstieg auf eine Wärmepumpe jetzt besonders attraktiv.
Wer heute handelt, sichert sich bis zu 22.400 € Förderung, spart über 1.500 € Heizkosten pro Jahr und macht das Eigenheim langfristig zukunftsfähig.
Ob sich eine Wärmepumpe auch für Ihr Haus lohnt, finden Sie hier heraus: