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Heizungsgesetz 2026: Was jetzt für Hausbesitzer gilt

Aktualisiert:
26.08.2026
Lesezeit:
5 Minuten
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Heizungsgesetz 2026: Das Wichtigste in Kürze

  • Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) – auch Heizungsgesetz genannt – wurde am 29. Juli 2026 durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst.
  • Die sogenannte 65-%-Regel, nach der neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden mussten, ist damit gestrichen. Neue Gas- und Ölheizungen sind wieder erlaubt, unterliegen aber ab 2029 einer stufenweisen Beimischungspflicht für klimafreundliche Brennstoffe (Bio-Treppe).
  • Die KfW-Förderung für Wärmepumpen läuft mit angepassten Konditionen weiter: Bis zu 80 % Zuschuss sind möglich, die förderfähigen Kosten liegen bei maximal 28.000 € für die erste Wohneinheit.
  • Ab Februar 2027 sinken die Fördersätze halbjährlich. Wer jetzt handelt, sichert sich die höchsten Zuschüsse.

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Nahaufnahme des Ventilators einer Luftwärmepumpe

Das Heizungsgesetz hat in den vergangenen Jahren kaum ein Thema so stark bewegt wie die Frage, mit welcher Heizung man in Zukunft heizen darf. Seit dem 29. Juli 2026 gibt es Klarheit: Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst und zentrale Regelungen grundlegend verändert. Die umstrittene 65-%-Pflicht für erneuerbare Energien ist gestrichen, die Förderung für Wärmepumpen bleibt aber bestehen. Dieser Artikel erklärt, was jetzt gilt, welche Fristen und Pflichten es noch gibt und warum sich der Umstieg auf eine Wärmepumpe trotzdem lohnt.

Inhaltsverzeichnis

Was hat sich durch das Gebäudemodernisierungsgesetz geändert?

Das GModG wurde am 10. Juli 2026 vom Bundestag beschlossen und ist seit dem 29. Juli 2026 in Kraft. Es ersetzt zentrale Regelungen des bisherigen Heizungsgesetzes. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Die 65-%-Regel (§§ 71 und 72 GEG) ist ersatzlos gestrichen. Neue Heizungen müssen nicht mehr zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Neue Gas- und Ölheizungen sind wieder uneingeschränkt erlaubt. Ab 2029 gilt allerdings die sogenannte Bio-Treppe, eine stufenweise Pflicht zur Beimischung klimafreundlicher Brennstoffe.
  • Die bisherige Vorgabe, dass fossile Heizkessel längstens bis zum 31. Dezember 2044 betrieben werden dürfen, ist entfallen. Bestehende Anlagen können auf unbestimmte Zeit weiterlaufen, solange sie funktionieren.
  • Die KfW-Förderung für Wärmepumpen läuft mit angepassten Konditionen weiter. Die 65-%-Anforderung bleibt als Fördervoraussetzung bestehen, ist aber keine gesetzliche Einbaupflicht mehr.
  • Ab 2030 gilt eine deutschlandweite Solarpflicht für fast alle Gebäude.

Welche Heizungen sind jetzt erlaubt?

Seit dem Inkrafttreten des GModG haben Hausbesitzer wieder volle Wahlfreiheit bei der Heiztechnologie. Es gibt keine gesetzliche Vorgabe mehr, welchen Anteil erneuerbarer Energien eine neue Heizung nutzen muss. Folgende Heizsysteme sind erlaubt:

  • Wärmepumpe
  • Fernwärme
  • Stromdirektheizungen und Infrarotheizungen
  • Hybridheizungen (z. B. Gasheizung kombiniert mit Wärmepumpe)
  • Solarthermie
  • Biomasseheizung, z. B. Pelletheizung
  • Gas- und Ölheizungen (mit Bio-Treppe ab 2029)
  • Je nach Betrieb: Brennstoffzellenheizung und Blockheizkraftwerk

Es gibt also weder ein Verbot von Gasheizungen noch eine Austauschpflicht für bestehende Heizungen. Bestehende Anlagen dürfen unabhängig vom Energieträger weiter betrieben und repariert werden.

Was ist die Bio-Treppe für Gas- und Ölheizungen?

Die Bio-Treppe ist die zentrale Auflage des GModG für neue fossile Heizungen. Wer ab 2029 eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss schrittweise einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe beimischen:

  • Ab Januar 2029: mindestens 10 %
  • Ab Januar 2030: mindestens 15 %
  • Ab Januar 2035: mindestens 30 %
  • Ab Januar 2040: mindestens 60 %

Zusätzlich soll ab 2028 eine Grüngasquote gelten. Die genauen Details legt die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 in einem gesonderten Gesetz fest.

Gut zu wissen: Viele Experten und Verbraucherschützer warnen davor, dass Biogas und synthetische Brennstoffe langfristig deutlich teurer sein könnten als Strom für eine Wärmepumpe. Wer langfristig Heizkosten sparen möchte, fährt mit einer Wärmepumpe in den meisten Fällen günstiger. Mehr dazu: Alternativen zur Gasheizung

Wie wird der Heizungstausch nach dem neuen Heizungsgesetz gefördert?

Trotz der Abschaffung des alten Heizungsgesetzes bleibt die KfW-Förderung für Wärmepumpen bestehen. Seit dem 21. Juli 2026 gelten angepasste Konditionen im KfW-Programm 458:

Förderart Fördersatz Weitere Informationen
Grundförderung 30 % Diese sinkt ab Februar 2027 auf 15 %, zeitgleich erhalten Wärmepumpen aus der EU einen Bonus von 15 %.
Klimageschwindigkeitsbonus 16 % Dieser sinkt halbjährlich um 4 % und beträgt ab dem 01.02.2027 nur noch 12 %.
Einkommensbonus 40 % Bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von max. 30.000 € gibt es 40 % Förderung.
30 % Bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von max. 40.000 € gibt es 30 % Förderung.
10 % Bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von max. 50.000 € gibt es 10 % Förderung.
Kinderbonus 10.000 € Abzug beim Einkommen Wohnen minderjährige Kinder im Haushalt, werden 10.000 € vom zu versteuernden Haushaltseinkommen abgezogen. Das kann den Einkommensbonus erhöhen.
Maximale Kombinationsförderung 80 % Kombination aller Boni möglich, jedoch auf 80 % gedeckelt.

Der bisherige Effizienzbonus von 5 % für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln entfällt seit dem 21.07.2026 ersatzlos. Ab dem 01.01.2028 sind natürliche Kältemittel ohnehin Voraussetzung für die Förderfähigkeit.

Wichtig: Die 65-%-Anforderung ist zwar keine gesetzliche Einbaupflicht mehr, bleibt aber Fördervoraussetzung der KfW. Wer den Zuschuss erhalten möchte, muss also weiterhin nachweisen, dass die Wärmepumpe mindestens 65 % des Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien deckt.

Wie schützt das Heizungsgesetz Mieterinnen und Mieter?

Das Gebäudemodernisierungsgesetz schützt Mieterinnen und Mieter weiterhin vor hohen Kosten nach einem Heizungstausch. Die Modernisierungsumlage bleibt auf 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat gedeckelt. Neu ist, dass Vermieter, die sich für eine fossile Heizung entscheiden, sich künftig an den Folgekosten beteiligen müssen, etwa an steigenden CO₂-Preisen und Gasnetzentgelten.

Warum lohnt sich der Heizungstausch trotz Abschaffung des Heizungsgesetzes?

Auch wenn das alte Heizungsgesetz abgeschafft wurde und neue Gas- und Ölheizungen wieder erlaubt sind, sprechen mehrere Gründe für den Umstieg auf eine Wärmepumpe:

  • Steigende Kosten für fossile Heizungen: Die CO₂-Steuer steigt weiter, Gasnetzentgelte werden teurer und die Bio-Treppe verteuert fossile Brennstoffe ab 2029 zusätzlich. Wer heute eine Gasheizung einbaut, muss langfristig mit deutlich höheren Heizkosten rechnen.
  • Hohe Förderung sichern: Die KfW bezuschusst den Einbau einer Wärmepumpe aktuell mit bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Ab Februar 2027 sinken die Zuschüsse halbjährlich. Schnell handeln lohnt sich.
  • Niedrige Betriebskosten: Eine Wärmepumpe erzeugt aus 1 kWh Strom rund 3–4 kWh Wärme. In Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem günstigen Stromtarif lassen sich die Heizkosten drastisch senken.
  • Zukunftssicherheit: Wer jetzt auf erneuerbare Energien setzt, ist unabhängig von fossilen Rohstoffpreisen und künftigen gesetzlichen Verschärfungen.

Gut zu wissen: Enpal bietet Wärmepumpen als Komplettpaket inklusive Beratung, Installation und Förderabwicklung an. So lässt sich der Heizungstausch unkompliziert und zum bestmöglichen Preis umsetzen.

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Fazit

Das alte Heizungsgesetz ist Geschichte. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz, das die umstrittene 65-%-Pflicht gestrichen hat und Hausbesitzern wieder volle Wahlfreiheit bei der Heiztechnologie gibt. Neue Gas- und Ölheizungen sind wieder erlaubt, unterliegen aber ab 2029 der Bio-Treppe mit steigenden Beimischungspflichten für klimafreundliche Brennstoffe. Gleichzeitig bleibt die KfW-Förderung für Wärmepumpen mit bis zu 80 % Zuschuss bestehen, sinkt aber ab Februar 2027 halbjährlich. Wer jetzt handelt, sichert sich die höchsten Fördersätze und profitiert langfristig von niedrigen Betriebskosten. Steigende CO₂-Preise, teurere Gasnetzentgelte und die Bio-Treppe machen fossile Heizungen auf Dauer teurer, während die Wärmepumpe die wirtschaftlichste und zukunftssicherste Lösung bleibt.

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Häufig gestellte Fragen zum Heizungsgesetz

Wurde das Heizungsgesetz abgeschafft?

Ja, das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst, das seit dem 29. Juli 2026 in Kraft ist. Die umstrittene 65-%-Pflicht für erneuerbare Energien beim Heizungseinbau ist damit gestrichen.

Was ist das Gebäudemodernisierungsgesetz?

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist der Nachfolger des Gebäudeenergiegesetzes. Es regelt seit Juli 2026 die energetischen Anforderungen an Gebäude in Deutschland. Im Vergleich zum alten Heizungsgesetz ist es technologieoffener gestaltet und erlaubt wieder den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen.

Darf man jetzt wieder eine Gasheizung einbauen?

Ja, neue Gas- und Ölheizungen sind seit dem Inkrafttreten des GModG wieder uneingeschränkt erlaubt. Ab 2029 gilt allerdings die Bio-Treppe: Fossile Brennstoffe müssen dann schrittweise mit klimafreundlichen Anteilen gemischt werden, beginnend bei 10 % ab Januar 2029.

Was ist die Bio-Treppe?

Die Bio-Treppe verpflichtet Betreiber neuer Gas- und Ölheizungen ab 2029 zur stufenweisen Beimischung klimafreundlicher Brennstoffe: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040. Die Kosten für Biogas und synthetische Brennstoffe könnten dabei langfristig deutlich über den Stromkosten einer Wärmepumpe liegen.

Gibt es noch eine Förderung für Wärmepumpen?

Ja, die KfW fördert den Einbau einer Wärmepumpe weiterhin mit bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Die Förderung setzt sich aus Grundförderung (30 %), Klimageschwindigkeitsbonus (16 %), Einkommensbonus (10–40 %) und Kinderbonus zusammen. Ab Februar 2027 sinken die Zuschüsse halbjährlich.

Können bestehende Heizungen weiter betrieben werden?

Ja, bestehende Gas- und Ölheizungen dürfen unabhängig vom Alter und Energieträger weiter betrieben und repariert werden. Die frühere Vorgabe, dass fossile Heizkessel spätestens bis Ende 2044 stillgelegt werden müssen, ist mit dem GModG entfallen.

Gilt die Solarpflicht auch für Bestandsgebäude?

Das GModG sieht eine deutschlandweite Solarpflicht vor, die bis 2030 schrittweise in Kraft tritt. Die genauen Regelungen, welche Gebäudetypen betroffen sind, werden derzeit noch konkretisiert.

Lohnt sich eine neue Heizung trotz Abschaffung des Heizungsgesetzes?

Ja, denn steigende CO₂-Preise, teurere Gasnetzentgelte und die Bio-Treppe machen fossile Heizungen langfristig teurer. Eine Wärmepumpe bietet die niedrigsten Betriebskosten und wird aktuell mit bis zu 80 % bezuschusst. Wer jetzt handelt, sichert sich die besten Förderkonditionen.

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