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Heizungsgesetz 2026: Was gilt aktuell für Hausbesitzer?

Aktualisiert:
25.02.2026
Lesezeit:
5 Minuten
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Heizungsgesetz 2026: Das Wichtigste in Kürze

Um die Klimaziele schneller zu erreichen und sich von fossilen Energieträgern unabhängig zu machen, gilt seit 2024 das Heizungsgesetz, bzw. GEG. Was dieses aktuell noch beinhaltet und mit welchen Entwicklungen 2026 zu rechnen ist, erfahren Sie hier:

  • Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schrieb seit dem 1. Januar 2024 vor, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65 % der Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen müssen. Die neue Bundesregierung plant, diese Regel abzuschaffen.
  • Erlaubte Heizsysteme sind unter anderem Wärmepumpen, Fernwärme, Solarthermie, Biomasseheizungen, und Hybridheizungen, die diese Anforderung erfüllen.
  • Für Bestandsgebäude gelten aktuell noch Übergangsfristen: In Großstädten ab dem 1. Juli 2026, in kleineren Kommunen ab dem 1. Juli 2028. Ob diese Fristen durch die geplante GEG-Reform angepasst werden, ist noch offen.
  • Hausbesitzer können bis zu 70 % der Kosten für den Einbau einer Wärmepumpe als Zuschuss erhalten, das bleibt voraussichtlich auch bis 2029 so.
  • Die neue Bundesregierung möchte das Heizungsgesetz abschaffen und durch eine „technologieoffenere, flexiblere und einfachere" Regelung ersetzen. Bis Änderungen in Kraft treten, gelten alle bisherigen Regeln und Förderungen unverändert weiter.

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Nahaufnahme des Ventilators einer Luftwärmepumpe

Das Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz, GEG) schrieb seit dem 1. Januar 2024 vor, dass neu eingebaute Heizungen in Neubaugebieten mindestens 65 % der Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen müssen. Die neue Bundesregierung plant, diese Regelung zu reformieren. Bis konkrete Änderungen in Kraft treten, gilt das bestehende Gesetz unverändert.

Inhaltsverzeichnis

Was ist das Heizungsgesetz (GEG)?

Das Heizungsgesetz ist eine andere Bezeichnung für das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Beim Gesetz geht es in erster Linie ums Heizen: Enthalten sind „Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung von Gebäuden“.

Das GEG trat am 1. November 2020 in Kraft und wurde seitdem zweimal angepasst. Seit dem 1. Januar 2024 schrieb es zudem vor, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65 % der Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen müssen. Die neue Bundesregierung hat angekündigt, das GEG zu reformieren. Bis dahin bleibt das Gesetz in seiner aktuellen Form gültig.

Wichtigsten Inhalte des Heizungsgesetzes auf einen Blick

  • Seit 2024 muss jede neu installierte Heizung mit mind. 65 % erneuerbaren Energien laufen. Eine Reform dieser Regel ist durch die neue Bundesregierung geplant
  • Mögliche Heizungssysteme sind mitunter Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasseheizungen, Solarthermie, Gas- und Ölheizungen mit erneuerbaren Brennstoffen, Anschluss ans Wärmenetz
  • Jede Kombination (Hybridheizungen), die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzt, ist erlaubt
  • Für Bestandsgebäude in Großstädten gelten klimafreundliche Energien ab dem 01.07.2026 als Pflicht, in kleineren Kommunen ab dem 01.07.2028. Ob die geplante GEG-Reform diese Fristen verändert, ist derzeit noch nicht final geklärt

Was sind die Ziele des Heizungsgesetzes?

Ziel des Heizungsgesetzes ist es, bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen. Es soll bis dahin die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und deren Import reduziert werden. Dafür setzt das Heizungsgesetz vor allem bei der Wärmeversorgung von Neubauten an. 

Hinweis: Es geht nur um den Einbau und Austausch neuer Heizungen. Für bestehende Gebäude gibt es längere Übergangsfristen. Mehr dazu finden Sie im Abschnitt „Gas- und Ölheizungen“. Trotzdem können Sie oft finanziell profitieren, wenn Sie sich frühzeitig für eine neue Heizung entscheiden.

Was beinhaltet das Heizungsgesetz?

Das Heizungsgesetz 2024 beinhaltet vier größere Punkte:

  1. Klimafreundliche Energie: 65 % Regel
  2. Übergangslösungen für Öl- und Gasheizungen
  3. Förderung von erneuerbaren Energien
  4. Mieterschutz

Den gesamten Gesetzestext finden Sie hier: Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes

Im Sommer 2026 soll eine GEG-Reform in Kraft treten, die die 65 % Regel wahrscheinlich abschafft. Neue Gas- und Ölheizungen sollen dann wieder erlaubt sein, allerdings mit einer gestaffelten Nutzungspflicht für CO₂-neutrale Brennstoffe. Die Förderung bleibt voraussichtlich bis 2029 bestehen.

Welche Heizungen sind erlaubt?

Das Heizungsgesetz schreibt seit dem 1. Januar 2024 vor, dass neu eingebaute Heizungen in Neubaugebieten mindestens 65 % der Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen müssen (Paragraph 71 GEG). Mit welcher Heizungsart ein Hausbesitzer dies erfüllt, ist egal. Eine Reform dieser Regelung ist durch die neue Bundesregierung geplant.

Folgende Heizungen sind laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erlaubt:

  • Wärmepumpe
  • Fernwärme
  • Stromdirektheizungen und Infrarotheizungen
  • Hybridheizungen
  • Solarthermie
  • Biomasseheizung, z. B. Pelletheizung
  • Gasheizung mit Biogas
  • Je nach Betrieb: Brennstoffzellenheizung und Blockheizkraftwerk

Grundlegend ist jede Kombination erlaubt, solange diese nachweislich mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzt. Diese Regelung gilt aktuell, wird aber wahrscheinlich abgeschafft.

Laut Heizungsgesetz (GEG) gibt es aktuell kein komplettes Verbot von Gasheizungen und auch keine Austauschpflicht für Heizungen. Stattdessen gibt es starke finanzielle Anreize für den Heizungstausch.

Gas- und Ölheizungen

Bestehende Anlagen dürfen weiterhin verwendet und repariert werden. Bei kaputten Gas- und Ölheizungen gibt es Übergangslösungen: Sie dürfen bis Mitte 2026 (Kommunen größer als 100.000 Einwohner) oder 2028 (Kommunen unter 100.000 Einwohner) auch weiterhin eingesetzt werden. Dabei muss aber beachtet werden, dass über die Jahre dann bestimmte Anteile an erneuerbaren Brennstoffen verwendet wird:

  • ab 2029: mind. 15 %
  • ab 2035: mind. 30 %
  • ab 2040: mind. 60 %
  • ab 2045: 100 %

Nach aktuell geltendem Recht müssen Gas- und Ölheizungen, die nach 2026 bzw. 2028 eingebaut werden, mit mindestens 65 % grünen Energieträgern betrieben werden. Ob und wie die geplante GEG-Reform diese Vorgabe anpasst, ist noch nicht abschließend geregelt. Ausnahmen gelten bislang nur in Härtefällen.

Um Heizkosten zu senken und dem Heizungsgesetz entsprechend zu heizen, denken Hausbesitzer teilweise über die Kombination einer Gasheizung mit einer Wärmepumpe nach

Wer seine Gasheizung mit einer Wärmepumpe kombiniert (auch Hybrid-Wärmepumpe genannt) reduziert seinen Gasverbrauch, macht sich unabhängiger von den Gaspreisen und senkt den CO₂-Ausstoß. 

Fördermöglichkeiten einer Wärmepumpe

Mit dem Heizungsgesetz trat auch die neue BEG-Einzelmaßnahmen-Förderrichtlinie in Kraft. Es sind insgesamt bis zu 70 % der Kosten für eine Wärmepumpe förderfähig. Die Förderung wird aus Zuschuss ausgezahlt, sodass dieser nicht zurückgezahlt werden muss. Der Förderungssatz setzt sich wie folgt zusammen:

Förderart Fördersatz Besondere Bedingungen
Grundförderung 30% Gilt für alle förderfähigen Heizsysteme
Klimageschwindigkeitsbonus 20% Frühzeitiger Austausche einer fossilen Heizung
Einkommensbonus 30% Bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von max. 40.000 €
Effizienzbonus 5% Für Nutzung natürlicher Kältemittel oder spezieller Wärmequellen
Maximale Kombinationsförderung 70% Kombination aller Boni möglich, jedoch auf 70% gedeckelt
Die Bestandteile der aktuellen Wärmepumpe Förderung im Überblick

Theoretisch kann man durch die Kombination auf bis zu 85 % Förderung kommen. Praktisch ist die Förderung jedoch bei 70 % gedeckelt. 

Mehr dazu erfahren Sie hier: Förderung Wärmepumpe

Schutz für Mieterinnen und Mieter

Mieterinnen und Mieter werden durch das Heizungsgesetz vor hohen Kosten geschützt. Nach dem Einbau einer neuen Wärmepumpe wird die Modernisierungsumlage, also die Mieterhöhung nach einer Modernisierung, auf 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche gedeckelt.

Die Vermieter können eine Modernisierungsumlage von 10 Prozent der investierten Kosten für die Wohnung erheben, sofern sie auch die staatliche Förderung beanspruchen. Ohne Förderung darf die Modernisierungsumlage nur 8 Prozent betragen.

Mehr dazu finden Sie auch in den FAQs des BMWK: Häufig gestellte Fragen - GEG

Wird das Heizungsgesetz abgeschafft?

Die neue Bundesregierung aus Union und SPD hat im Koalitionsvertrag festgehalten, das Heizungsgesetz abzuschaffen. Ein Nachfolgegesetz soll „technologieoffener, flexibler und einfacher" werden. Konkrete Änderungen sind für Mitte 2026 geplant, aber noch nicht in Kraft.

Bis dahin gilt: Alle bisherigen Regeln bleiben unverändert bestehen. Das betrifft die 65-%-Regelung, die Übergangsfristen für Gas- und Ölheizungen sowie die Förderung von bis zu 70 % für Wärmepumpen. Wer jetzt handelt, sichert sich die aktuellen Konditionen, unabhängig davon, wie das neue Gesetz aussehen wird.

Mehr zur Förderung finden Sie hier: Wärmepumpen-Förderung

Wie profitieren Sie vom Heizungsgesetz?

Das Heizungsgesetz bedeutet für Hausbesitzer dank der besonders hohen Förderung große Ersparnisse bei der Anschaffung von Wärmepumpen. Sie können bis zu 70 Prozent der Kosten als nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert bekommen.

Abgesehen von den aktuellen Gesetzesregelungen gibt es einen guten Grund für den Heizungstausch: Die Heizkosten mit fossilen Energieträgern steigen stark. Wenn man sich genau anschaut, wie sich Heizkosten zusammensetzen, gibt es eine ganze Reihe an Faktoren, die relevant sind – von der Rohstoffverfügbarkeit und Lieferketten über Heiztarife bis hin zu den verschiedenen Steuern und Abgaben. Unterm Strich entwickeln sich fast alle Faktoren gegen Haushalte, die aktuell mit Gas heizen. Das sehen wir am Beispiel der CO₂-Steuer.

Häufig gestellte Fragen

Was ist das Heizungsgesetz?

Das Heizungsgesetz, offiziell das Gebäudeenergiegesetz (GEG), enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und Verwendung von Energieausweisen sowie den Einsatz erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung von Gebäuden.

Seit wann gilt das neue Heizungsgesetz?

Das GEG trat am 1. November 2020 in Kraft und wurde seitdem zweimal angepasst. Seit dem 1. Januar 2024 schreibt es vor, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65 % der Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen müssen. Die neue Bundesregierung plant, diese Regelung zu reformieren. Bis Änderungen in Kraft treten, gilt das Gesetz in seiner aktuellen Form.

Wird das Heizungsgesetz 2026 wirklich abgeschafft?

Die neue Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag angekündigt, das GEG abzuschaffen und durch eine technologieoffenere Regelung zu ersetzen. Bis konkrete Änderungen beschlossen und in Kraft getreten sind, gilt das bestehende Gesetz unverändert. Förderungen, Übergangsfristen und die 65-%-Regel bleiben bis dahin aktiv.

Was sind die Ziele des Heizungsgesetzes?

Das Ziel des Heizungsgesetzes ist es, Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Es setzt dabei insbesondere auf die Wärmeversorgung von Neubauten.

Welche Heizungen sind erlaubt?

Erlaubt sind Wärmepumpen, Fernwärme, Stromdirektheizungen und Infrarotheizungen, Hybridheizungen, Solarthermie, Biomasseheizungen (z. B. Pelletheizung), Gasheizungen mit Biogas sowie Brennstoffzellenheizungen und Blockheizkraftwerke (je nach Betrieb).

Eine Hybridheizung, die eine Gasheizung mit einer Wärmepumpe kombiniert, reduziert beispielsweise den Gasverbrauch, macht unabhängiger von Gaspreisen und senkt den CO₂-Ausstoß.

Gibt es ein Verbot von Gasheizungen?

Nein, es gibt aktuell kein komplettes Verbot von Gasheizungen und auch keine Austauschpflicht. Bestehende Anlagen dürfen weiterhin verwendet und repariert werden. Neue Gasheizungen müssen nach aktuell geltendem Recht mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Ob die geplante GEG-Reform diese Anforderung ändert, ist noch offen.

Welche Übergangsregelungen gibt es für Gas- und Ölheizungen?

Bei Gas- und Ölheizungen dürfen Übergangslösungen bis Mitte 2026 (Kommunen größer als 100.000 Einwohner) oder 2028 (Kommunen unter 100.000 Einwohner) eingesetzt werden. Ab 2029 müssen diese mindestens 15 % erneuerbare Brennstoffe verwenden, mit steigenden Anteilen in den folgenden Jahren.

Ab wann sind klimafreundliche Energien für Bestandsgebäude Pflicht?

Nach aktuell geltendem Recht sind klimafreundliche Energien für Bestandsgebäude in Großstädten ab dem 1. Juli 2026 Pflicht, in kleineren Kommunen ab dem 1. Juli 2028. Ob die geplante GEG-Reform diese Fristen anpasst, ist noch nicht abschließend geklärt.

Welche Förderung gibt es für Wärmepumpen?

Hausbesitzer können bis zu 70 % der Kosten für eine Wärmepumpe als Zuschuss gefördert bekommen. Der Fördersatz setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, ist jedoch praktisch auf 70 % gedeckelt.

Wie werden Mieterinnen und Mieter durch das Heizungsgesetz geschützt?

Nach dem Einbau einer neuen Wärmepumpe wird die Modernisierungsumlage auf 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche gedeckelt. Vermieter können 10 % der investierten Kosten als Umlage erheben, sofern sie staatliche Förderung beanspruchen, oder 8 % ohne Förderung.

Weitere FAQ finden Sie auf der offiziellen Seite des BMWK: GEG - Häufig gestellte Fragen

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