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Darf man in Deutschland noch eine Gasheizung einbauen? Muss die alte Gasheizung raus? Kaum ein Thema verunsichert Hausbesitzer so sehr wie die Frage nach dem sogenannten Gasheizungsverbot. Die kurze Antwort: Ein Verbot gibt es nicht und gab es nie. Was sich seit dem 29. Juli 2026 geändert hat, ist die gesetzliche Grundlage. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat das bisherige GEG abgelöst und die Spielregeln grundlegend vereinfacht. Dieser Artikel erklärt, was jetzt gilt und warum sich der Umstieg trotzdem lohnt.
Nein, ein pauschales Verbot für Gasheizungen existiert in Deutschland nicht. Das seit dem 29. Juli 2026 geltende Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) erlaubt sowohl den Weiterbetrieb bestehender Gasheizungen als auch den Einbau neuer Gasheizungen. Auch Reparaturen sind uneingeschränkt möglich.
Faktencheck: Mythos vs. Realität
Der Begriff „Verbot" ist also irreführend. Treffender wäre: Der Gesetzgeber macht fossiles Heizen über steigende CO2-Kosten und die Bio-Treppe schrittweise teurer und steuert über Förderungen in Richtung klimafreundlicher Alternativen.
Das GModG hat das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst und die §§ 71–73 ersatzlos gestrichen. Damit sind in einem Zug mehrere Regelungen entfallen, die Hausbesitzer jahrelang verunsichert haben.
Die Bundesregierung begründet die Reform mit mehr Technologieoffenheit. Statt Verboten setzt das GModG auf steigende Kosten für fossile Brennstoffe (CO2-Steuer, Bio-Treppe), die den Umstieg auf erneuerbare Heizungen wirtschaftlich attraktiv machen sollen. 2030 wird evaluiert, ob die Klimaziele im Gebäudesektor erreicht werden. Bei Verfehlung kann nachgesteuert werden.
Die Bio-Treppe ist die zentrale neue Regelung des GModG für Gasheizungen. Sie betrifft ausschließlich Gas- und Ölheizungen, die nach dem 29. Juli 2026 neu eingebaut werden. Bestehende Heizungen sind nicht betroffen.
Wer nach dem 29. Juli 2026 eine neue Gasheizung einbaut, muss ab 2029 schrittweise steigende Anteile an Biomethan oder Bioheizöl beimischen:
Biomethan ist derzeit rund zwei- bis dreimal so teuer wie herkömmliches Erdgas. Wer heute eine neue Gasheizung einbaut, muss also mit deutlich steigenden Brennstoffkosten rechnen, selbst wenn der reine Gaspreis stabil bleibt. Ein Rechenbeispiel für ein Einfamilienhaus mit 20.000 kWh Wärmebedarf pro Jahr zeigt die Auswirkungen:
Je höher der vorgeschriebene Biomethan-Anteil steigt, desto größer wird der Kostenvorteil der Wärmepumpe. Bereits in der niedrigsten Stufe (10 %) liegen die Heizkosten mit Gas doppelt so hoch wie mit einer Wärmepumpe.
Zusätzlich hat die Bundesregierung angekündigt, bis zum 1. Dezember 2026 ein gesondertes Gesetz zur Grüngasquote vorzulegen. Dieses soll Gasversorger schrittweise zur Umstellung auf klimaneutrale Brennstoffe verpflichten.
Ja, Heizen mit Gas wird in den kommenden Jahren spürbar teurer. Dafür sorgen zwei Mechanismen, die sich gegenseitig verstärken: die steigende CO2-Steuer und die Bio-Treppe für neue Gasheizungen.
Der CO2-Preis liegt 2026 in einem Korridor von 55–65 € pro Tonne. 2027 bleibt dieser Korridor voraussichtlich stabil. Ab 2028 übernimmt der europäische Emissionshandel ETS 2 die Bepreisung für Gebäudewärme und Verkehr. Die EU-Kommission hat für den Start eine Preisbremse bei rund 50 € pro Tonne angekündigt, langfristig dürfte der Preis jedoch steigen.
Eine Gegenüberstellung der langfristigen Heizkosten zeigt, wie sich das für ein typisches Einfamilienhaus mit 20.000 kWh Wärmebedarf pro Jahr auswirkt:
Die Heizkosten mit Gas steigen also kontinuierlich, während die Kosten einer Wärmepumpe stabil bleiben. Über 15 Jahre summiert sich die Ersparnis auf 20.000–30.000 €.
Eine Gasheizung mit Biogas oder Wasserstoff weiterzubetreiben ist technisch möglich, scheitert derzeit aber in den meisten Fällen an Verfügbarkeit und Kosten.
Biogas ist die kurzfristig realistischere Option, bringt aber höhere Kosten mit sich. Wasserstoff bleibt für Wohngebäude auf absehbare Zeit ein Zukunftsversprechen ohne belastbare Grundlage. Wer auf Nummer sicher gehen will, ist mit einer Wärmepumpe unabhängig von beiden Szenarien.
Bestehende Gasheizungen dürfen seit dem 29. Juli 2026 ohne zeitliche Begrenzung weiterbetrieben werden. Die alte 30-Jahre-Austauschpflicht für Konstanttemperaturkessel (§ 72 GEG) ist gestrichen. Auch die Eigentümerwechsel-Regel (§ 73 GEG), die beim Hauskauf eine Zweijahresfrist zum Austausch vorsah, existiert nicht mehr. Reparaturen sind ebenfalls uneingeschränkt erlaubt.
Auch wenn es keine Pflicht zum Austausch gibt: Die laufenden Kosten einer alten Gasheizung steigen durch die CO2-Steuer jedes Jahr weiter. Wer eine Gasheizung betreibt, die älter als 20 Jahre ist, sollte den freiwilligen Umstieg prüfen, solange die Förderung noch bei bis zu 80 % liegt.
Die kommunale Wärmeplanung bleibt auch unter dem GModG relevant. Sie bestimmt, welche Wärmeversorgung in einem Quartier oder Stadtteil langfristig zur Verfügung steht: Fernwärme, ein Wasserstoffnetz, ein Nahwärmenetz oder die dezentrale Versorgung mit Wärmepumpen.
Großstädte mit über 100.000 Einwohnern mussten ihre Wärmeplanung bis zum 30. Juni 2026 vorlegen, kleinere Gemeinden haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit. Wer nicht warten möchte, ist mit einer Wärmepumpe auf der sicheren Seite, denn sie funktioniert unabhängig davon, welches Ergebnis die kommunale Wärmeplanung liefert.
Ja, der Umstieg auf eine Wärmepumpe lohnt sich in den meisten Fällen, auch ohne gesetzliche Pflicht. Drei Faktoren sprechen dafür, jetzt zu handeln:
In Kombination mit einer Photovoltaikanlage sinken die Stromkosten weiter. Mit Enpal.One+ wird automatisch gesteuert, wann Solarstrom oder günstiger Netzstrom genutzt wird. So nutzen Hausbesitzer stets den günstigsten Strom, egal ob vom eigenen Dach oder aus dem Netz.
Gut zu wissen: Enpal bietet Wärmepumpen als Teil eines Komplettpakets an, inklusive Photovoltaikanlage, Stromspeicher und intelligentem Energiemanager. Die Experten prüfen im Rahmen einer kostenlosen Vor-Ort-Beratung, ob und wie eine Wärmepumpe im Bestandsgebäude umgesetzt werden kann. Jetzt unverbindlich beraten lassen.
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Ein Verbot für Gasheizungen gibt es in Deutschland nicht. Das GModG hat seit dem 29. Juli 2026 die 65-%-EE-Pflicht, die 30-Jahre-Austauschpflicht und das Betriebsverbot ab 2045 ersatzlos gestrichen. Bestehende Gasheizungen dürfen ohne Einschränkung weiterlaufen. Gleichzeitig machen steigende CO2-Kosten und die Bio-Treppe für neue Gasheizungen fossiles Heizen Jahr für Jahr teurer.
Wer jetzt auf eine Wärmepumpe umsteigt, spart über 1.300 € Heizkosten pro Jahr und sichert sich eine Förderung von bis zu 22.400 €. Enpal begleitet den gesamten Prozess von der Förderberatung bis zur Auszahlung und sorgt dafür, dass kein Zuschuss auf der Strecke bleibt. Die Fördersätze sinken ab 2027, deshalb lohnt sich schnelles Handeln.
Jetzt den Prozess in einer Minute starten:
Ja. Das GModG erlaubt den Einbau neuer Gasheizungen ohne Einschränkung. Allerdings gilt für Heizungen, die nach dem 29.07.2026 eingebaut werden, ab 2029 die Bio-Treppe mit steigenden Biomethan-Anteilen.
Nein. Die 30-Jahre-Austauschpflicht (§ 72 GEG) wurde am 29.07.2026 gestrichen. Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden, solange sie funktionieren.
Nein. Die Bio-Treppe betrifft ausschließlich Gas- und Ölheizungen, die nach dem 29. Juli 2026 neu eingebaut werden.
Bei einem Verbrauch von 20.000 kWh pro Jahr liegen die CO2-Mehrkosten 2026 bei rund 275–325 €. Ab 2028 dürfte der Preis durch den europäischen Emissionshandel ETS 2 weiter steigen.
Eher nicht. Ein flächendeckendes Wasserstoffnetz für Wohngebäude ist nicht vor 2035 zu erwarten. Die Bundesregierung priorisiert Wasserstoff für Industrie und Schwerlastverkehr. Die Kosten pro kWh liegen voraussichtlich bei 0,20–0,35 €, also deutlich über dem Wärmepumpenstromtarif von 0,06 € effektiv.
Ja. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4 % und entfällt ab August 2028 vollständig. Wer 2026 beantragt, sichert sich noch die vollen 16 %. Die restlichen Förder-Komponenten bleiben vollständig bestehen.
Ja. Die CO2-Steuer wird auf den Gaspreis umgelegt. Das GModG sieht zudem vor, dass Vermieter, die nach dem 29.07.2026 eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen, einen Teil der höheren Heizkosten selbst tragen müssen.