
Die Anschaffung einer Wärmepumpe wird vom Staat so stark gefördert wie nie zuvor. Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Konditionen für die KfW-Heizungsförderung im Programm 458. Wer jetzt handelt, profitiert noch von den höchsten Fördersätzen, denn ab Februar 2027 sinken die Zuschüsse schrittweise. Dieser Artikel erklärt, wie hoch die Förderung aktuell ist, welche Boni sich kombinieren lassen und wie der Antrag funktioniert. Außerdem zeigen wir, wie sich die Förderung bis 2030 entwickelt und was das neue Gebäudemodernisierungsgesetz für Hausbesitzer bedeutet.
Die KfW-Förderung 458 bezuschusst den Einbau einer Wärmepumpe seit dem 21. Juli 2026 mit bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Die Förderung setzt sich aus vier Bausteinen zusammen, die sich kombinieren lassen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick:
Wichtig: Den früheren Effizienzbonus von 5 % für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln gibt es seit dem 21.07.2026 nicht mehr. Ab dem 01.01.2028 sind natürliche Kältemittel ohnehin Pflicht für die Förderfähigkeit.
Die KfW berücksichtigt für die erste Wohneinheit maximal 28.000 € an förderfähigen Kosten. Alles, was darüber liegt, bleibt bei der Förderberechnung unberücksichtigt. Für die zweite bis sechste Wohneinheit sind es je 15.000 €, ab der siebten je 8.000 €.
Bei einem maximalen Fördersatz von 80 % ergibt sich derzeit ein Höchstzuschuss von 22.400 € für die erste Wohneinheit.
Familie Müller möchte ihre alte Gasheizung austauschen. Die Heizung funktioniert zwar noch, ist aber über 20 Jahre alt und mit den steigenden Gaspreisen sind die Heizkosten in die Höhe geschossen. Nun hat Familie Müller ein Wärmepumpen-Angebot auf dem Tisch liegen:
Insgesamt ergibt sich für Familie Müller in diesem Beispiel also ein Fördersatz von 76 %. Das ist eine Ersparnis von 21.280 €!
Dieses Beispiel zeigt, wie die Zusammensetzung der Förderung für Wärmepumpen grundsätzlich funktioniert. Bei all den Prozentzahlen kann man aber schnell den Überblick verlieren. Deshalb durchleuchtet Enpal den Förderdschungel für jede persönliche Situation, um die maximal mögliche Förderung herauszuholen.
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Wer wissen möchte, wie hoch der eigene Fördersatz ist, kann den Enpal Förderrechner verwenden. Mit nur wenigen Fragen und ohne persönliche Angaben lässt sich herausfinden, welcher Fördersatz einem zusteht. Mehr dazu auch hier: Wärmepumpe Förderung Rechner
Die Wärmepumpen-Förderung sinkt ab dem 01.02.2027 in regelmäßigen Schritten. Das betrifft sowohl die förderfähigen Kosten als auch den Klimageschwindigkeitsbonus und die Grundförderung. Wer früher beantragt, erhält also mehr Zuschuss.
Die maximal förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sinken alle sechs Monate um jeweils 750 €. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung:
Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt ab August 2028 vollständig:
Ab dem ersten Quartal 2027 sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen von 30 % auf 15 %. Als Ausgleich wird dann ein neuer Wertschöpfungsbonus von 15 % eingeführt. Dieser gilt ausschließlich für Wärmepumpen, die in der Europäischen Union produziert werden. Für Wärmepumpen von außerhalb der EU bleibt es ab Q1/2027 bei 15 % Grundförderung ohne zusätzlichen Bonus.
Ein Rechenbeispiel verdeutlicht die Auswirkung der Degression:
Ohne Einkommensbonus sinkt der Zuschuss also innerhalb von anderthalb Jahren um fast 4.000 €. Schnell sein lohnt sich.
Gut zu wissen: Enpal begleitet den gesamten Förderprozess von der individuellen Beratung bis zur Auszahlung. Dank eines schlanken Prozesses vergehen zwischen Erstgespräch und Förderantrag oft nur wenige Tage, sodass sich die aktuell höchsten Fördersätze noch sichern lassen.
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Die KfW-Heizungsförderung im Programm 458 bleibt nach aktuellem Stand bis mindestens 2030 bestehen. Die Fördersätze und förderfähigen Kosten sinken jedoch ab dem 01.02.2027 halbjährlich. Der Klimageschwindigkeitsbonus entfällt ab August 2028 vollständig. Eine genaue Aussage darüber, ob die Förderung über 2030 hinaus fortgeführt wird, gibt es derzeit nicht.
Klar ist: Je früher der Antrag gestellt wird, desto höher fällt der Zuschuss aus. Wer jetzt handelt, sichert sich die aktuell besten Konditionen.
Generell kann jeder, der Eigentümer eines Wohngebäudes ist, eine Förderung beantragen. Dies gilt sowohl für private Hauseigentümer als auch für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland.
Grundsätzlich wird fast jede Art der Wärmepumpe gefördert. Am beliebtesten ist in Deutschland die Luftwärmepumpe. Ausgeschlossen sind gasbetriebene Wärmepumpen sowie Wärmepumpen, die Raumluft als Wärmequelle verwenden.
Eine Wärmepumpe muss folgende Voraussetzungen erfüllen, um förderfähig zu sein:
Moderne Wärmepumpen erfüllen diese Bedingungen in der Regel problemlos.
Ab dem ersten Quartal 2027 gelten Einschränkungen für den Austausch vorhandener Wärmepumpen:
Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verabschiedet. Es ersetzt zentrale Regelungen des bisherigen Heizungsgesetzes (GEG) und bringt grundlegende Änderungen für Hausbesitzer.
Der Kern des alten Gesetzes fällt weg: die sogenannte 65-%-Regel. Sie sah vor, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Ebenfalls gestrichen wurde die Vorgabe, dass ab 2045 keine fossilen Brennstoffe mehr in Heizkesseln genutzt werden dürfen.
Hausbesitzer haben damit wieder volle Wahlfreiheit bei der Heiztechnologie. Neben Wärmepumpen, Fernwärme oder Biomasseheizungen dürfen auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden.
Für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen gilt ab 2029 eine stufenweise steigende Pflicht zur Beimischung klimafreundlicher Brennstoffe:
Viele Experten und Verbraucherschützer warnen allerdings davor, dass Biogas und synthetische Brennstoffe langfristig deutlich teurer sein könnten als Strom für eine Wärmepumpe. Zudem ist unklar, ob ausreichend grünes Gas auf dem Markt verfügbar sein wird.
Die Förderung für Wärmepumpen läuft trotz des neuen Gesetzes mit angepassten Konditionen weiter. Die Bundesregierung begründet die Kürzungen mit Sparzwängen im Bundeshaushalt und sinkenden Preisen für Wärmepumpen. Gleichzeitig betont Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU), dass die Wärmepumpe auch künftig die dominierende Heiztechnologie bleiben werde.
Für Hausbesitzer bedeutet das: Die Wärmepumpe bleibt die wirtschaftlich attraktivste Option, weil sie sowohl gefördert wird als auch langfristig die niedrigsten Betriebskosten bietet. Wer dagegen eine neue Gasheizung einbaut, muss mit steigenden CO₂-Preisen, höheren Gasnetzentgelten und den Kosten für die Bio-Treppe rechnen.
Die Beantragung der Förderung erfolgt direkt im Portal Meine KfW. Der Prozess folgt einer festen Reihenfolge, die zwingend eingehalten werden muss:
Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist für die reine Heizungsförderung nicht verpflichtend, wird aber empfohlen.
Gut zu wissen: Enpal begleitet den gesamten Antragsprozess und stellt spezifische Anleitungen zur Verfügung. So läuft der Förderprozess reibungslos und es gehen keine Zuschüsse verloren. Mehr dazu: Förderung Wärmepumpe beantragen
Neben der KfW-Förderung im Programm 458 gibt es weitere Möglichkeiten, die Anschaffung einer Wärmepumpe finanziell zu erleichtern.
Das KfW-Programm 358, 359 ist ein zinsvergünstigter Ergänzungskredit zur Heizungsförderung. Voraussetzung ist eine Zusage für den KfW-Zuschuss im Programm 458. Selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltseinkommen bis 90.000 € erhalten besonders günstige Konditionen. Maximal sind 120.000 € je Wohneinheit möglich.
Die Konditionen sollten immer mit alternativen Finanzierungsmöglichkeiten verglichen werden, wie z. B. der Enpal EasyFlex-Finanzierung.
Hinweis: Wer steuerliche Abschreibungen erwägt, sollte einen Steuerberater zu Rate ziehen. Der Steuerbonus lässt sich nicht mit der KfW-Förderung für dieselbe Maßnahme kombinieren.
Wer die Wärmepumpe im Rahmen einer energetischen Sanierung einbaut, kann 20 % der Kosten direkt von der Steuerschuld abziehen. Dafür gelten bestimmte Voraussetzungen:
Pro Objekt kann man maximal 200.000 € ansetzen, sodass sich eine maximale Steuerersparnis von 40.000 € ergibt.
Unabhängig vom Alter des Hauses kann man auch die anfallenden Lohnkosten für die Installation der Wärmepumpe steuerlich absetzen. 20 % der Arbeitskosten und maximal 1.200 € pro Jahr lassen sich so von der Steuerschuld abziehen. Erhält man die staatliche Förderung für die Heizungsmodernisierung, hat man keinen Anspruch mehr darauf, haushaltsnahe Dienstleistungen für die Arbeiten steuerlich abzusetzen.
Wer bereits eine Wärmepumpe besitzt und diese optimieren möchte, kann von BAFA-Förderprogrammen zur Heizungsoptimierung profitieren. Das BAFA fördert 15 % der Kosten für Maßnahmen wie den hydraulischen Abgleich oder den Austausch von Heizungspumpen. Alle Informationen dazu auf der Website der BAFA.
Der Weg zur geförderten Wärmepumpe ist in vier Schritten erledigt:
Die Wärmepumpen-Förderung bleibt auch nach der BEG-Reform vom Juli 2026 attraktiv. Bis zu 80 % der förderfähigen Kosten übernimmt die KfW, wenn Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus zusammenkommen. Allerdings sinken die Zuschüsse ab Februar 2027 halbjährlich, sowohl bei den förderfähigen Kosten als auch beim Klimageschwindigkeitsbonus. Wer jetzt handelt, sichert sich die besten Konditionen. Zusätzlich stehen regionale Förderprogramme, steuerliche Abschreibungen und KfW-Ergänzungskredite zur Verfügung. Enpal begleitet den gesamten Prozess von der Förderberatung bis zur Auszahlung und sorgt dafür, dass kein Zuschuss auf der Strecke bleibt.
Jetzt den Prozess in einer Minute starten:
Die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sind von 30.000 € auf 28.000 € gesunken. Der Klimageschwindigkeitsbonus wurde von 20 % auf 16 % reduziert. Der bisherige Effizienzbonus von 5 % entfällt ersatzlos. Dafür wurden ein gestaffelter Einkommensbonus (10–40 %) und ein Kinderbonus eingeführt.
Nein, für dieselbe Maßnahme ist nur eine der beiden Varianten möglich. In den meisten Fällen ist die KfW-Zuschussförderung deutlich attraktiver als der Steuerabzug.
Ab dem ersten Quartal 2027 erhalten Wärmepumpen, die in der Europäischen Union produziert werden, einen Wertschöpfungsbonus von 15 %. Er gleicht die gleichzeitige Absenkung der Grundförderung von 30 % auf 15 % aus.
Im Neubau gibt es über das KfW-Programm 458 keine Einzelzuschüsse für Wärmepumpen. Die Förderung erfolgt über die KfW-Programme für klimafreundliche Neubauten (297/298) mit zinsvergünstigten Krediten von bis zu 150.000 € pro Wohneinheit.
Die Bearbeitungszeit bei der KfW beträgt in der Regel zwei bis acht Wochen. Nach der Zusage hat man 36 Monate Zeit für die Installation. Die Auszahlung erfolgt wenige Wochen nach Einreichung der Bestätigung nach Durchführung (BnD).
Für Förderanträge, die vor dem 21. Juli 2026 bei der KfW eingereicht wurden, gelten die alten Konditionen. Bereits bestehende Zusagen behalten ihre Gültigkeit.
Für die reine Heizungsförderung im Programm 458 ist kein Energieeffizienz-Experte verpflichtend. Die Einbindung wird aber empfohlen, insbesondere wenn weitere Sanierungsmaßnahmen geplant sind.
Die Bio-Treppe ist eine stufenweise Pflicht zur Beimischung klimafreundlicher Brennstoffe in neuen Gas- und Ölheizungen (10 % ab 2029 bis 60 % ab 2040). Sie betrifft Wärmepumpen-Besitzer nicht, zeigt aber, dass fossile Heizungen langfristig teurer werden.
Ja, dank niedriger Betriebskosten und steigender CO₂-Preise für fossile Brennstoffe ist die Wärmepumpe langfristig die wirtschaftlichste Heiztechnologie. Die Förderung verkürzt lediglich die Amortisationszeit.
Ja, regionale Fördermittel von Bundesländern, Kommunen oder Energieversorgern lassen sich oft mit der Bundesförderung kombinieren. Die Anträge müssen jedoch getrennt gestellt werden.