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Förderung Wärmepumpe 2026: Bis zu 80 % Zuschuss

Aktualisiert:
17.08.2026
Lesezeit:
6 Minuten
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Förderung Wärmepumpe: Das Wichtigste in Kürze

  • Die KfW bezuschusst den Einbau einer Wärmepumpe seit dem 21.07.2026 mit 30 bis 80 % der förderfähigen Kosten. Maximal werden 28.000 € für die erste Wohneinheit berücksichtigt.
  • Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung (30 %), einem Klimageschwindigkeitsbonus (16 %), einem gestaffelten Einkommensbonus (10–40 %) und einem Kinderbonus zusammen.
  • Ab dem 01.02.2027 sinken sowohl die förderfähigen Kosten als auch der Klimageschwindigkeitsbonus halbjährlich. Gleichzeitig wird ein neuer Wertschöpfungsbonus (15 %) für Wärmepumpen aus EU-Produktion eingeführt.
  • Der bisherige Effizienzbonus für natürliche Kältemittel entfällt seit dem 21.07.2026 ersatzlos.
  • Neben der bundesweiten Förderung gibt es regionale Förderprogramme, steuerliche Abschreibungen und KfW-Ergänzungskredite.

Die Anschaffung einer Wärmepumpe wird vom Staat so stark gefördert wie nie zuvor. Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Konditionen für die KfW-Heizungsförderung im Programm 458. Wer jetzt handelt, profitiert noch von den höchsten Fördersätzen, denn ab Februar 2027 sinken die Zuschüsse schrittweise. Dieser Artikel erklärt, wie hoch die Förderung aktuell ist, welche Boni sich kombinieren lassen und wie der Antrag funktioniert. Außerdem zeigen wir, wie sich die Förderung bis 2030 entwickelt und was das neue Gebäudemodernisierungsgesetz für Hausbesitzer bedeutet.

Inhaltsverzeichnis

Wie hoch ist die aktuelle Förderung für Wärmepumpen?

Die KfW-Förderung 458 bezuschusst den Einbau einer Wärmepumpe seit dem 21. Juli 2026 mit bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Die Förderung setzt sich aus vier Bausteinen zusammen, die sich kombinieren lassen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick:

Förderart Fördersatz Weitere Informationen
Grundförderung 30 % Diese sinkt ab Februar 2027 auf 15 %, zeitgleich erhalten Wärmepumpen aus der EU einen Bonus von 15 %.
Klimageschwindigkeitsbonus 16 % Dieser sinkt halbjährlich um 4 % und beträgt ab dem 01.02.2027 nur noch 12 %.
Einkommensbonus 40 % Bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von max. 30.000 € gibt es 40 % Förderung.
30 % Bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von max. 40.000 € gibt es 30 % Förderung.
10 % Bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von max. 50.000 € gibt es 10 % Förderung.
Kinderbonus 10.000 € Abzug beim Einkommen Wohnen minderjährige Kinder im Haushalt, werden 10.000 € vom zu versteuernden Haushaltseinkommen abgezogen. Das kann den Einkommensbonus erhöhen.
Maximale Kombinationsförderung 80 % Kombination aller Boni möglich, jedoch auf 80 % gedeckelt.

Wichtig: Den früheren Effizienzbonus von 5 % für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln gibt es seit dem 21.07.2026 nicht mehr. Ab dem 01.01.2028 sind natürliche Kältemittel ohnehin Pflicht für die Förderfähigkeit.

Wie hoch sind die förderfähigen Kosten?

Die KfW berücksichtigt für die erste Wohneinheit maximal 28.000 € an förderfähigen Kosten. Alles, was darüber liegt, bleibt bei der Förderberechnung unberücksichtigt. Für die zweite bis sechste Wohneinheit sind es je 15.000 €, ab der siebten je 8.000 €.

Bei einem maximalen Fördersatz von 80 % ergibt sich derzeit ein Höchstzuschuss von 22.400 € für die erste Wohneinheit.

Beispielhafte Förderrechnung

Familie Müller möchte ihre alte Gasheizung austauschen. Die Heizung funktioniert zwar noch, ist aber über 20 Jahre alt und mit den steigenden Gaspreisen sind die Heizkosten in die Höhe geschossen. Nun hat Familie Müller ein Wärmepumpen-Angebot auf dem Tisch liegen:

  • Luft-Wasser-Wärmepumpe
  • Kosten: 35.000 € (förderfähige Kosten: 28.000 €)

Wie hoch ist der Fördersatz für Familie Müller?

  • Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ist förderfähig. Dadurch sichert sich Familie Müller die Grundförderung von 30 %.
  • Müllers alte Gasheizung funktioniert zwar noch, aber sie möchten umsteigen. Dadurch sichert sie sich zusätzlich den 16 % Klimageschwindigkeitsbonus.
  • Das Haushaltseinkommen liegt bei 50.000 € pro Jahr, daraus ergibt sich ein Einkommensbonus von 10 %.
  • Da bei Familie Müller minderjährige Kinder im Haushalt leben, werden über den Kinderbonus 10.000 € von dem zu versteuernden Haushaltseinkommen abgezogen. Dieses sinkt auf 40.000 €, was zu einem Einkommensbonus von 30 % führt.

Insgesamt ergibt sich für Familie Müller in diesem Beispiel also ein Fördersatz von 76 %. Das ist eine Ersparnis von 21.280 €!

Dieses Beispiel zeigt, wie die Zusammensetzung der Förderung für Wärmepumpen grundsätzlich funktioniert. Bei all den Prozentzahlen kann man aber schnell den Überblick verlieren. Deshalb durchleuchtet Enpal den Förderdschungel für jede persönliche Situation, um die maximal mögliche Förderung herauszuholen.

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Förderrechner

Wer wissen möchte, wie hoch der eigene Fördersatz ist, kann den Enpal Förderrechner verwenden. Mit nur wenigen Fragen und ohne persönliche Angaben lässt sich herausfinden, welcher Fördersatz einem zusteht. Mehr dazu auch hier: Wärmepumpe Förderung Rechner

Wie entwickelt sich die Förderung bis 2030?

Die Wärmepumpen-Förderung sinkt ab dem 01.02.2027 in regelmäßigen Schritten. Das betrifft sowohl die förderfähigen Kosten als auch den Klimageschwindigkeitsbonus und die Grundförderung. Wer früher beantragt, erhält also mehr Zuschuss.

Wie sinken die förderfähigen Kosten?

Die maximal förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sinken alle sechs Monate um jeweils 750 €. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung:

Förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit (Degression ab 01.02.2027)
Zeitraum Förderfähige Kosten (erste Wohneinheit)
21.07.2026 bis 31.01.2027 28.000 €
01.02.2027 bis 31.07.2027 27.250 €
01.08.2027 bis 31.01.2028 26.500 €
01.02.2028 bis 31.07.2028 25.750 €
01.08.2028 bis 31.01.2029 25.000 €
01.02.2029 bis 31.07.2029 24.250 €
01.08.2029 bis 31.01.2030 23.500 €
01.02.2030 bis 31.07.2030 22.750 €
ab 01.08.2030 22.000 €
Quelle: KfW, Stand: Juli 2026

Wie entwickelt sich der Klimageschwindigkeitsbonus?

Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt ab August 2028 vollständig:

Klimageschwindigkeitsbonus: Halbjährliche Absenkung bis 2028
Zeitraum Klimageschwindigkeitsbonus
21.07.2026 bis 31.01.2027 16 %
01.02.2027 bis 31.07.2027 12 %
01.08.2027 bis 31.01.2028 8 %
01.02.2028 bis 31.07.2028 4 %
ab 01.08.2028 entfällt
Quelle: KfW, Stand: Juli 2026

Was passiert mit der Grundförderung und dem Wertschöpfungsbonus?

Ab dem ersten Quartal 2027 sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen von 30 % auf 15 %. Als Ausgleich wird dann ein neuer Wertschöpfungsbonus von 15 % eingeführt. Dieser gilt ausschließlich für Wärmepumpen, die in der Europäischen Union produziert werden. Für Wärmepumpen von außerhalb der EU bleibt es ab Q1/2027 bei 15 % Grundförderung ohne zusätzlichen Bonus.

Was bedeutet das konkret?

Ein Rechenbeispiel verdeutlicht die Auswirkung der Degression:

  • Antrag im Oktober 2026: 28.000 € förderfähig, 30 % Grundförderung + 16 % Klimageschwindigkeitsbonus = 46 % → Zuschuss: 12.880 €
  • Antrag im März 2027 (EU-Wärmepumpe): 27.250 € förderfähig, 15 % Grundförderung + 15 % Wertschöpfungsbonus + 12 % Klimageschwindigkeitsbonus = 42 % → Zuschuss: 11.445 €
  • Antrag im März 2028: 26.500 € förderfähig, 15 % Grundförderung + 15 % Wertschöpfungsbonus + 4 % Klimageschwindigkeitsbonus = 34 % → Zuschuss: 9.010 €

Ohne Einkommensbonus sinkt der Zuschuss also innerhalb von anderthalb Jahren um fast 4.000 €. Schnell sein lohnt sich.

Gut zu wissen: Enpal begleitet den gesamten Förderprozess von der individuellen Beratung bis zur Auszahlung. Dank eines schlanken Prozesses vergehen zwischen Erstgespräch und Förderantrag oft nur wenige Tage, sodass sich die aktuell höchsten Fördersätze noch sichern lassen.

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Wie lange werden Wärmepumpen noch gefördert?

Die KfW-Heizungsförderung im Programm 458 bleibt nach aktuellem Stand bis mindestens 2030 bestehen. Die Fördersätze und förderfähigen Kosten sinken jedoch ab dem 01.02.2027 halbjährlich. Der Klimageschwindigkeitsbonus entfällt ab August 2028 vollständig. Eine genaue Aussage darüber, ob die Förderung über 2030 hinaus fortgeführt wird, gibt es derzeit nicht.

Klar ist: Je früher der Antrag gestellt wird, desto höher fällt der Zuschuss aus. Wer jetzt handelt, sichert sich die aktuell besten Konditionen.

Wer und was wird gefördert?

Generell kann jeder, der Eigentümer eines Wohngebäudes ist, eine Förderung beantragen. Dies gilt sowohl für private Hauseigentümer als auch für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland.

Grundsätzlich wird fast jede Art der Wärmepumpe gefördert. Am beliebtesten ist in Deutschland die Luftwärmepumpe. Ausgeschlossen sind gasbetriebene Wärmepumpen sowie Wärmepumpen, die Raumluft als Wärmequelle verwenden.

Welche technischen Bedingungen muss die Wärmepumpe erfüllen?

Eine Wärmepumpe muss folgende Voraussetzungen erfüllen, um förderfähig zu sein:

  1. Die Jahresarbeitszahl (JAZ) muss mindestens 3,0 betragen.
  2. Seit dem 01.01.2026 müssen Luft-Wasser-Wärmepumpen mindestens 10 dB leiser sein als der gesetzliche Grenzwert für Geräuschemissionen. Diese Anforderung gilt für Bestandsgebäude, nicht für Neubauten. Weitere Informationen: Wärmepumpe Lautstärke
  3. Ab dem 01.01.2028 muss die Wärmepumpe ein natürliches Kältemittel wie Propan (R290) nutzen. Dazu zählen auch Isobutan, Propen, Ammoniak, Wasser und CO₂.
  4. Die Wärmepumpe muss eine digitale Schnittstelle für die netzorientierte Steuerung besitzen und an ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) angebunden sein.
  5. Um die Förderung zu erhalten, müssen die versorgten Wohneinheiten nach der Maßnahme zu mindestens 65 % durch erneuerbare Energien beheizt werden. Dies ist seit dem GModG keine gesetzliche Einbaupflicht mehr, bleibt aber Fördervoraussetzung der KfW.
  6. Die Gerätetypen müssen in der Liste förderfähiger Wärmepumpen des BAFA geführt sein.

Moderne Wärmepumpen erfüllen diese Bedingungen in der Regel problemlos.

Was gilt beim Austausch einer bestehenden Wärmepumpe?

Ab dem ersten Quartal 2027 gelten Einschränkungen für den Austausch vorhandener Wärmepumpen:

  • Wärmepumpen, die seit 2008 oder später in Betrieb sind, erhalten keine neue Austauschförderung.
  • Bei älteren Anlagen (Inbetriebnahme vor 2008) erkennt die KfW nur noch 25 % der Gesamtkosten pauschal als förderfähig an.
  • Der Wechsel von einer Öl-, Gas- oder Kohleheizung zur Wärmepumpe bleibt dagegen uneingeschränkt förderfähig.

Was hat sich durch das Gebäudemodernisierungsgesetz geändert?

Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verabschiedet. Es ersetzt zentrale Regelungen des bisherigen Heizungsgesetzes (GEG) und bringt grundlegende Änderungen für Hausbesitzer.

Welche Regelungen wurden gekippt?

Der Kern des alten Gesetzes fällt weg: die sogenannte 65-%-Regel. Sie sah vor, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Ebenfalls gestrichen wurde die Vorgabe, dass ab 2045 keine fossilen Brennstoffe mehr in Heizkesseln genutzt werden dürfen.

Hausbesitzer haben damit wieder volle Wahlfreiheit bei der Heiztechnologie. Neben Wärmepumpen, Fernwärme oder Biomasseheizungen dürfen auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden.

Was ist die "Bio-Treppe"?

Für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen gilt ab 2029 eine stufenweise steigende Pflicht zur Beimischung klimafreundlicher Brennstoffe:

  • Ab Januar 2029: mindestens 10 % klimafreundliche Brennstoffe
  • Ab Januar 2030: mindestens 15 %
  • Ab Januar 2035: mindestens 30 %
  • Ab Januar 2040: mindestens 60 %

Viele Experten und Verbraucherschützer warnen allerdings davor, dass Biogas und synthetische Brennstoffe langfristig deutlich teurer sein könnten als Strom für eine Wärmepumpe. Zudem ist unklar, ob ausreichend grünes Gas auf dem Markt verfügbar sein wird.

Was bedeutet das für die Wärmepumpen-Förderung?

Die Förderung für Wärmepumpen läuft trotz des neuen Gesetzes mit angepassten Konditionen weiter. Die Bundesregierung begründet die Kürzungen mit Sparzwängen im Bundeshaushalt und sinkenden Preisen für Wärmepumpen. Gleichzeitig betont Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU), dass die Wärmepumpe auch künftig die dominierende Heiztechnologie bleiben werde.

Für Hausbesitzer bedeutet das: Die Wärmepumpe bleibt die wirtschaftlich attraktivste Option, weil sie sowohl gefördert wird als auch langfristig die niedrigsten Betriebskosten bietet. Wer dagegen eine neue Gasheizung einbaut, muss mit steigenden CO₂-Preisen, höheren Gasnetzentgelten und den Kosten für die Bio-Treppe rechnen.

Wie läuft die Antragstellung bei der KfW?

Die Beantragung der Förderung erfolgt direkt im Portal Meine KfW. Der Prozess folgt einer festen Reihenfolge, die zwingend eingehalten werden muss:

  1. Planung und Angebot: Im ersten Schritt berät ein Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experte zur passenden Wärmepumpe. Anschließend wird ein Angebot erstellt.
  2. Vertrag abschließen: Der Liefer- und Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die den Vertrag an die Förderzusage knüpft. Das Fachunternehmen erstellt zudem die "Bestätigung zum Antrag" (BzA).
  3. Förderantrag stellen: Mit der BzA-ID und dem Vertrag wird der Zuschuss im KfW-Portal beantragt. Die Registrierung und Antragstellung dauern in der Regel 15 bis 30 Minuten. Wer den Einkommensbonus in Anspruch nehmen möchte, benötigt zusätzlich die Einkommensteuerbescheide.
  4. Zusage abwarten: Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwei bis acht Wochen.
  5. Installation: Nach der Zusage kann die Wärmepumpe eingebaut werden. Ab Bewilligung läuft eine Umsetzungsfrist von 36 Monaten.
  6. Nachweise einreichen: Nach Abschluss der Installation wird die "Bestätigung nach Durchführung" (BnD) im KfW-Portal hochgeladen. Die Auszahlung erfolgt innerhalb weniger Wochen.

Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist für die reine Heizungsförderung nicht verpflichtend, wird aber empfohlen.

Gut zu wissen: Enpal begleitet den gesamten Antragsprozess und stellt spezifische Anleitungen zur Verfügung. So läuft der Förderprozess reibungslos und es gehen keine Zuschüsse verloren. Mehr dazu: Förderung Wärmepumpe beantragen

Gibt es Alternativen zur KfW-Förderung?

Neben der KfW-Förderung im Programm 458 gibt es weitere Möglichkeiten, die Anschaffung einer Wärmepumpe finanziell zu erleichtern.

Regionale Förderprogramme

Bundesland Förderprogramme
Wärmepumpe Förderung Baden-Württemberg Zuschüsse, Darlehen und Förderberatung
Wärmepumpe Förderung Bayern Keine landesspezifischen Förderungen
Wärmepumpe Förderung Berlin Darlehen, Zuschüsse und Energieberatung
Wärmepumpe Förderung Brandenburg Keine landesspezifischen Förderungen
Wärmepumpe Förderung Bremen Förderung für Heizungstausch in Kombination mit staatlicher Förderung
Wärmepumpe Förderung Hamburg Keine landesspezifischen Förderungen
Wärmepumpe Förderung Hessen Keine landesspezifischen Förderungen
Wärmepumpe Förderung Mecklenburg-Vorpommern Keine landesspezifischen Förderungen
Wärmepumpe Förderung Niedersachsen Zuschuss für ausgewählte Wohnquartiere
Wärmepumpe Förderung Nordrhein-Westfalen Zuschüsse und Darlehen
Wärmepumpe Förderung Rheinland-Pfalz Darlehen
Wärmepumpe Förderung Saarland Darlehen
Wärmepumpe Förderung Sachsen Darlehen
Wärmepumpe Förderung Sachsen-Anhalt Darlehen
Wärmepumpe Förderung Schleswig-Holstein Darlehen
Wärmepumpe Förderung Thüringen Keine landesspezifischen Förderungen

KfW-Ergänzungskredit (Programm 358/359)

Das KfW-Programm 358, 359 ist ein zinsvergünstigter Ergänzungskredit zur Heizungsförderung. Voraussetzung ist eine Zusage für den KfW-Zuschuss im Programm 458. Selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltseinkommen bis 90.000 € erhalten besonders günstige Konditionen. Maximal sind 120.000 € je Wohneinheit möglich.

Die Konditionen sollten immer mit alternativen Finanzierungsmöglichkeiten verglichen werden, wie z. B. der Enpal EasyFlex-Finanzierung.

Steuerliche Abschreibungen

Hinweis: Wer steuerliche Abschreibungen erwägt, sollte einen Steuerberater zu Rate ziehen. Der Steuerbonus lässt sich nicht mit der KfW-Förderung für dieselbe Maßnahme kombinieren.

Steuerliche Abschreibung für energetische Sanierungsmaßnahmen

Wer die Wärmepumpe im Rahmen einer energetischen Sanierung einbaut, kann 20 % der Kosten direkt von der Steuerschuld abziehen. Dafür gelten bestimmte Voraussetzungen:

  • Das Wohngebäude muss älter als 10 Jahre sein.
  • Man muss das Gebäude selbst bewohnen.

Pro Objekt kann man maximal 200.000 € ansetzen, sodass sich eine maximale Steuerersparnis von 40.000 € ergibt.

Steuerliche Abschreibung für Handwerkerleistungen beim Heizungstausch

Unabhängig vom Alter des Hauses kann man auch die anfallenden Lohnkosten für die Installation der Wärmepumpe steuerlich absetzen. 20 % der Arbeitskosten und maximal 1.200 € pro Jahr lassen sich so von der Steuerschuld abziehen. Erhält man die staatliche Förderung für die Heizungsmodernisierung, hat man keinen Anspruch mehr darauf, haushaltsnahe Dienstleistungen für die Arbeiten steuerlich abzusetzen.

Effizienzhaus-Förderungen der KfW

Wer umfassende Sanierungsmaßnahmen durchführt und damit einen KfW-Effizienzhaus-Standard erreicht, kann von weiteren Förderprogrammen profitieren. Je nach Effizienzhaus-Standard sind die Programme unterschiedlich:

Optimierungsmaßnahmen für Heizungsanlagen

Wer bereits eine Wärmepumpe besitzt und diese optimieren möchte, kann von BAFA-Förderprogrammen zur Heizungsoptimierung profitieren. Das BAFA fördert 15 % der Kosten für Maßnahmen wie den hydraulischen Abgleich oder den Austausch von Heizungspumpen. Alle Informationen dazu auf der Website der BAFA.

In 4 Schritten zur Wärmepumpen-Förderung

Der Weg zur geförderten Wärmepumpe ist in vier Schritten erledigt:

  1. Individuelle Förderungsprüfung: Im ersten Beratungsgespräch wird geklärt, ob das Haus für eine Wärmepumpe geeignet ist und welche Förderhöhe erwartet werden kann.
  2. Angebot und Förderantrag: Nach einem erfolgreichen Gespräch erhält man einen Kostenvoranschlag für die Wärmepumpe. Der Antrag auf Förderung einer Wärmepumpe kann dann im Portal der KfW erstellt werden. Enpal stellt dafür eine Anleitung zur Verfügung und begleitet durch den Antragsprozess.
  3. Professionelle Installation: Sobald alle Bestätigungen vorliegen, kann die Installation nun starten und schon innerhalb weniger Wochen lässt sich die neue Wärmepumpe nutzen.
  4. Auszahlung der Förderung: Im letzten Schritt wird der Baunachweis (BnD) von Enpal bei der KfW eingereicht, um die Förderung ausgezahlt zu bekommen.

Fazit

Die Wärmepumpen-Förderung bleibt auch nach der BEG-Reform vom Juli 2026 attraktiv. Bis zu 80 % der förderfähigen Kosten übernimmt die KfW, wenn Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus zusammenkommen. Allerdings sinken die Zuschüsse ab Februar 2027 halbjährlich, sowohl bei den förderfähigen Kosten als auch beim Klimageschwindigkeitsbonus. Wer jetzt handelt, sichert sich die besten Konditionen. Zusätzlich stehen regionale Förderprogramme, steuerliche Abschreibungen und KfW-Ergänzungskredite zur Verfügung. Enpal begleitet den gesamten Prozess von der Förderberatung bis zur Auszahlung und sorgt dafür, dass kein Zuschuss auf der Strecke bleibt.

Jetzt den Prozess in einer Minute starten:

Häufig gestellte Fragen zuWärmepumpen-Förderung

Was hat sich bei der Wärmepumpen-Förderung am 21. Juli 2026 geändert?

Die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sind von 30.000 € auf 28.000 € gesunken. Der Klimageschwindigkeitsbonus wurde von 20 % auf 16 % reduziert. Der bisherige Effizienzbonus von 5 % entfällt ersatzlos. Dafür wurden ein gestaffelter Einkommensbonus (10–40 %) und ein Kinderbonus eingeführt.

Kann man die KfW-Förderung mit der steuerlichen Abschreibung kombinieren?

Nein, für dieselbe Maßnahme ist nur eine der beiden Varianten möglich. In den meisten Fällen ist die KfW-Zuschussförderung deutlich attraktiver als der Steuerabzug.

Was ist der Wertschöpfungsbonus und ab wann gilt er?

Ab dem ersten Quartal 2027 erhalten Wärmepumpen, die in der Europäischen Union produziert werden, einen Wertschöpfungsbonus von 15 %. Er gleicht die gleichzeitige Absenkung der Grundförderung von 30 % auf 15 % aus.

Werden auch Wärmepumpen im Neubau gefördert?

Im Neubau gibt es über das KfW-Programm 458 keine Einzelzuschüsse für Wärmepumpen. Die Förderung erfolgt über die KfW-Programme für klimafreundliche Neubauten (297/298) mit zinsvergünstigten Krediten von bis zu 150.000 € pro Wohneinheit.

Wie lange dauert es vom Antrag bis zur Auszahlung?

Die Bearbeitungszeit bei der KfW beträgt in der Regel zwei bis acht Wochen. Nach der Zusage hat man 36 Monate Zeit für die Installation. Die Auszahlung erfolgt wenige Wochen nach Einreichung der Bestätigung nach Durchführung (BnD).

Wie läuft die Förderung, wenn man den Antrag vor dem 21.07.2026 gestellt hat?

Für Förderanträge, die vor dem 21. Juli 2026 bei der KfW eingereicht wurden, gelten die alten Konditionen. Bereits bestehende Zusagen behalten ihre Gültigkeit.

Braucht man einen Energieberater für den Förderantrag?

Für die reine Heizungsförderung im Programm 458 ist kein Energieeffizienz-Experte verpflichtend. Die Einbindung wird aber empfohlen, insbesondere wenn weitere Sanierungsmaßnahmen geplant sind.

Was ist die Bio-Treppe und betrifft sie Wärmepumpen-Besitzer?

Die Bio-Treppe ist eine stufenweise Pflicht zur Beimischung klimafreundlicher Brennstoffe in neuen Gas- und Ölheizungen (10 % ab 2029 bis 60 % ab 2040). Sie betrifft Wärmepumpen-Besitzer nicht, zeigt aber, dass fossile Heizungen langfristig teurer werden.

Lohnt sich eine Wärmepumpe auch ohne Förderung?

Ja, dank niedriger Betriebskosten und steigender CO₂-Preise für fossile Brennstoffe ist die Wärmepumpe langfristig die wirtschaftlichste Heiztechnologie. Die Förderung verkürzt lediglich die Amortisationszeit.

Kann man regionale Förderprogramme mit der KfW-Förderung kombinieren?

Ja, regionale Fördermittel von Bundesländern, Kommunen oder Energieversorgern lassen sich oft mit der Bundesförderung kombinieren. Die Anträge müssen jedoch getrennt gestellt werden.

Noch Fragen? Hier Gespräch vereinbaren:

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