
Enpal bietet Wärmepumpen ab 7.999 € an. Lieferung und Montage sind natürlich im Kaufpreis enthalten, die Wärmepumpen sind deutschlandweit verfügbar und im Durchschnitt dauert es nur vier Wochen von der Anfrage bis zur Installation.

Ein KfW-Effizienzhaus 55 ist ein energiesparendes Gebäude, das bei Hausbesitzern für langfristig niedrige Energiekosten sorgt. Wir erklären, was genau die Effizienzhaus-Stufe 55 bedeutet, wie hoch die KfW-55-Förderung ist und mit welchen Maßnahmen Sie davon profitieren können.
Ein KfW-Effizienzhaus 55 ist ein Gebäude, das im Vergleich zum GEG-Referenzgebäude nur 55 % der Primärenergie verbraucht. Schauen wir uns im Detail an, was genau das bedeutet.
Die Effizienzhaus-Stufen sind energetische Standards für Wohngebäude. Um diese zu bestimmen, werden zwei Werte herangezogen:
Vereinfacht gesagt beantwortet die Effizienzhaus-Stufe zwei Fragen:
Die Kombination der beiden Werte ergibt dann die Effizienzhaus-Stufe.
Der KfW-Effizienzhausstandard lässt sich sowohl im Neubau als auch durch eine energetische Sanierung eines Bestandsgebäudes erreichen. In beiden Fällen wird er staatlich gefördert, allerdings über unterschiedliche Programme.
Das Referenzgebäude ist ein fiktiver Vergleichsmaßstab, der den gesetzlichen Neubaustandard abbildet und der Effizienzstufe 100 entspricht. Je kleiner die Zahl, desto weniger Energie verbraucht das Gebäude.
Die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) erreicht ein Gebäude, wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs für Heizung und Warmwasser durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Seit dem 21.07.2026 ist diese Anforderung für alle geförderten Effizienzhäuser verpflichtend. Eine Wärmepumpe erfüllt diese Vorgabe in der Regel automatisch.
Die Nachhaltigkeits-Klasse (NH) setzt voraus, dass ein Gebäude das staatliche Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erhält. Dieses Siegel bewertet ökologische, soziokulturelle und ökonomische Kriterien, etwa Schadstoffvermeidung in Baumaterialien, Begrenzung der Treibhausgasemissionen oder Barrierefreiheit.
Ein KfW-Effizienzhaus 55 muss zwei technische Anforderungen erfüllen, jeweils im Verhältnis zum GEG-Referenzgebäude:
Beide Werte werden von einem Energieberater berechnet und nachgewiesen. Die Beauftragung eines solchen Experten ist Pflicht, sowohl für die Planung als auch für die Begleitung der Umsetzung. Ohne seine Bestätigung gibt es keine Förderung.
Seit dem 21.07.2026 kommt eine weitere Anforderung hinzu: Jedes geförderte Effizienzhaus muss mindestens 65 % seines Wärme- und Kälteenergiebedarfs über erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme, Wärmerückgewinnung oder ein Wärmenetz decken. Die bisherige Möglichkeit, ein Effizienzhaus ohne erneuerbare Heizung fördern zu lassen, entfällt damit.
In der Praxis bedeutet das: Wer eine Sanierung zum Effizienzhaus 55 plant und dafür KfW-Förderung beantragen möchte, braucht eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien. Die Wärmepumpe ist hier die naheliegendste Lösung, da sie diese Anforderung in der Regel allein erfüllt.
Für die Sanierung zum Effizienzhaus 55 steht das KfW-Programm 261 „Wohngebäude – Kredit" zur Verfügung. Es bietet einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 150.000 € pro Wohneinheit. Zusätzlich erlässt die KfW einen Teil des Kreditbetrags als Tilgungszuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Die Höhe des Tilgungszuschusses richtet sich nach der erreichten Effizienzhaus-Stufe:
Zusätzlich gibt es einen iSFP-Bonus von 5 %, wenn die Sanierung auf Basis eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erfolgt. Für besonders ineffiziente Gebäude (sogenannte Worst Performance Buildings) kann ein weiterer Bonus hinzukommen.
Ein Rechenbeispiel für die Sanierung zum Effizienzhaus 55 EE:
Der Zinssatz liegt derzeit deutlich unter dem Marktniveau. Während normale Baufinanzierungen bei 3,5–4,5 % liegen (Stand: Juli 2026), bietet die KfW vergünstigte Konditionen.
Seit dem 21.07.2026 gelten neue BEG-Richtlinien (Bundesförderung für effiziente Gebäude). Die wichtigste Änderung: Jedes geförderte Effizienzhaus muss nun mindestens 65 % des Wärme- und Kälteenergiebedarfs über erneuerbare Energien decken. Die bisherige Möglichkeit, ohne EE-Klasse zu sanieren, entfällt für neue Anträge.
Weitere Änderungen im Überblick:
Gut zu wissen: Enpal unterstützt Kunden umfassend bei der Förderung. Das Beratungsteam kennt sich mit allen Förderprogrammen aus, hilft bei der Kalkulation der Zuschüsse und begleitet durch den gesamten Prozess. Jetzt unverbindlich beraten lassen.
Unser Tipp: Mit Wärmepumpe heizen
Eine der beliebtesten Sanierungsmaßnahmen ist der Einbau einer Wärmepumpe und auch im Neubau hat sich diese Heizungsart schon als Standard etabliert. Wieso? Sie ist viermal effizienter als Öl- und Gasheizungen, perfekt kombinierbar mit einer Photovoltaikanlage und kann die Heizkosten um bis zu 45 % senken.
Das Beste: Die Anschaffung einer Wärmepumpe wird aktuell mit bis zu 80 % gefördert. So können Sie sich im Rahmen der Sanierung oder des Neubaus ordentlich Kosten sparen. Mehr Infos dazu finden Sie hier: Förderung Wärmepumpe
Die Förderung endet, sobald die Mittel aufgebraucht sind. Wer diese Förderung nutzen möchte, sollte daher nicht zu lange mit der Antragstellung warten.
KfW 296: Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment:
Fördert den Neubau von Wohngebäuden, die den EH-55-Standard erreichen, mit besonders günstigen Konditionen.
KfW 300: Wohneigentum für Familien
Richtet sich speziell an Familien mit Kindern und bietet zinsgünstige Kredite von bis zu 270.000 € für den Neubau oder Kauf eines klimafreundlichen Wohngebäudes.
KfW 458: Heizungsförderung
Bezuschusst den Einbau einer Wärmepumpe als Einzelmaßnahme mit bis zu 80 % der förderfähigen Kosten.
Die Programme lassen sich teilweise miteinander kombinieren. Ein Energieberater kann die optimale Förderstrategie für das jeweilige Vorhaben ermitteln.
Die konkreten Sanierungsmaßnahmen hängen immer vom Ausgangszustand des Gebäudes ab. Es gibt keine pauschale Liste, die für jedes Haus gilt. Ein Energieberater erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der die notwendigen Maßnahmen definiert.
Typische Maßnahmen sind:
Gut zu wissen: Die Maßnahmen müssen aufeinander abgestimmt sein. Eine neue Heizung ohne verbesserte Dämmung bringt weniger Einsparung als die Kombination beider Maßnahmen. Der Energieberater sorgt dafür, dass alle Komponenten zusammenpassen.
Die Kosten für eine Sanierung zum Effizienzhaus 55 variieren stark je nach Ausgangszustand, Gebäudegröße und Umfang der Maßnahmen. Für ein typisches Einfamilienhaus (Baujahr 1970–1990, ca. 140 m² Wohnfläche) liegen die Gesamtkosten erfahrungsgemäß zwischen 40.000 und 120.000 €.
Diese Kosten lassen sich durch die KfW-Förderung erheblich reduzieren. Bei einer Sanierung zum EH 55 EE mit iSFP-Bonus beträgt der Tilgungszuschuss bis zu 25 % des Kreditbetrags, also maximal 37.500 €. Zusätzlich kann die Wärmepumpe separat über KfW 458 gefördert werden, wenn sie nicht Teil der Effizienzhausförderung ist.
Die Wärmepumpe ist die effizienteste Lösung, um den Effizienzhaus-55-Standard zu erreichen und die seit Juli 2026 geltende 65-%-EE-Anforderung zu erfüllen. Sie nutzt kostenlose Umweltwärme aus Luft, Erdreich oder Grundwasser und wandelt diese in Heizwärme um.
Drei Gründe sprechen für die Wärmepumpe:
Besonders wirtschaftlich wird die Wärmepumpe in Kombination mit einer Photovoltaikanlage. Der selbst erzeugte Solarstrom senkt die Betriebskosten um bis zu 50 %. Mit Enpal.One+ wird automatisch gesteuert, wann Solarstrom oder günstiger Netzstrom genutzt wird. So nutzen Hausbesitzer stets den günstigsten Strom, egal ob vom eigenen Dach oder aus dem Netz.
Enpal bietet Wärmepumpe, Photovoltaikanlage, Stromspeicher und Energiemanager als Komplettpaket an.
Der Effizienzhaus-55-Standard ist für viele Hausbesitzer der bessere Kompromiss aus Aufwand, Kosten und Förderung. Ein EH-55-Neubau kostet im Schnitt nur 3–5 % mehr als ein konventioneller Neubau nach GEG-Standard. Ein EH-40-Neubau schlägt dagegen mit 15–20 % Mehrkosten zu Buche.
Für die Sanierung gilt: Der Sprung von EH 55 auf EH 40 erfordert deutlich umfangreichere Maßnahmen, etwa eine Passivhaus-taugliche Dämmung und eine Lüftungsanlage mit sehr hoher Wärmerückgewinnung. Ob sich der Mehraufwand lohnt, hängt vom Ausgangszustand des Gebäudes ab. In vielen Fällen bietet EH 55 das beste Verhältnis aus Investition und Förderung.
Das KfW-Effizienzhaus 55 bleibt 2026 ein attraktiver Standard für Sanierung und Neubau. Die reaktivierte Neubauförderung über KfW 297/298 mit Zinsen ab 1,0 % und die Sanierungsförderung über KfW 261 mit Tilgungszuschüssen von bis zu 25 % machen energetische Investitionen finanziell lohnend.
Seit Juli 2026 ist die Nutzung erneuerbarer Energien für alle geförderten Effizienzhäuser Pflicht, was die Wärmepumpe zur Schlüsseltechnologie macht. In Kombination mit einer Photovoltaikanlage und intelligentem Energiemanagement lassen sich Heizkosten langfristig um bis zu 75 % senken.
Wer die befristete Neubauförderung nutzen möchte, sollte zeitnah handeln, denn das Budget ist begrenzt und die Frist endet am 31.12.2026.
Ja, seit dem 16.12.2025 gibt es über KfW 297/298 eine befristete Neubauförderung für das Effizienzhaus 55. Sie wurde bis zum 31.12.2026 verlängert und bietet Förderkredite von bis zu 100.000 € zu 1,0 % Zinsen.
Für den Neubau gibt es über KfW 297/298 einen zinsgünstigen Kredit ohne Tilgungszuschuss. Für die Sanierung bietet KfW 261 einen Kredit mit Tilgungszuschuss von 15–25 %, je nach Effizienzhaus-Stufe und Zusatzklasse.
Ja, die Beauftragung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten ist Pflicht für jede KfW-Förderung im Bereich Effizienzhaus. Er plant die Maßnahmen, begleitet die Bauausführung und bestätigt das Ergebnis gegenüber der KfW.
Nicht für dieselbe Maßnahme. Wer die Wärmepumpe als Teil einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus fördert (KfW 261), kann sie nicht zusätzlich über KfW 458 bezuschussen lassen. Es lohnt sich, beide Wege durchzurechnen und den günstigeren zu wählen.
Sobald die 800 Mio. € verbraucht sind, endet die befristete EH-55-Neubauförderung, auch wenn der 31.12.2026 noch nicht erreicht ist. Eine Aufstockung ist derzeit nicht geplant.
In den meisten Fällen ja. Die Kombination aus Förderung (bis zu 37.500 € Tilgungszuschuss) und dauerhaft niedrigeren Heizkosten sorgt dafür, dass sich die Investition innerhalb von 10–15 Jahren amortisiert. Besonders lohnend ist die Sanierung bei Gebäuden mit hohem Energieverbrauch.
Nein. Wer den Förderantrag bis zum 20.07.2026 eingereicht hat, für den gelten die bisherigen Bedingungen. Die neue Regelung betrifft nur Anträge ab dem 21.07.2026.