iSFP

Aktualisiert:
17.08.2026
Lesezeit:
2 Minuten
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Ein iSFP ist ein individueller Sanierungsfahrplan für Wohngebäude. Er zeigt, wie sich ein Haus energetisch modernisieren lässt, entweder schrittweise oder in einem einzigen Sanierungsschritt.

Grundlage ist eine Energieberatung, bei der Fachleute den baulichen Zustand analysieren und konkrete Modernisierungsvorschläge erarbeiten.

Der iSFP besteht aus zwei Teilen: dem Fahrplandokument „Mein Sanierungsfahrplan" und der „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen". Er dient als Entscheidungshilfe und ist Voraussetzung für bestimmte Fördermittel. Der Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre gültig.

Zwei Wege zur energetischen Sanierung

Im iSFP werden zwei Sanierungsstrategien unterschieden:

  1. Schritt-für-Schritt-Sanierung: Hier wird das Gebäude über einen längeren Zeitraum saniert. Dabei gilt das sogenannte „Bestmöglich-Prinzip“: Jede Maßnahme soll den Energieverbrauch spürbar senken und die CO_2-Emissionen reduzieren.
  2. Gesamtsanierung: Führt direkt zu einem Effizienzhaus-Standard, wie er in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) definiert ist.

Beide Varianten beinhalten konkrete Vorschläge zur Dämmung von Dach, Außenwänden oder Kellerdecke sowie zur Heiztechnik, etwa mit einer Wärmepumpe.

Was ist im iSFP enthalten?

Damit ein Sanierungsfahrplan förderfähig ist, muss er bestimmte Inhalte und Anforderungen erfüllen. Dazu gehören:

  • eine umfassende Bestandsaufnahme der Gebäudehülle und Anlagentechnik
  • eine energetische Bewertung mit Angaben zu End- und Primärenergiebedarf, CO₂-Ausstoß und Energiekosten
  • ein Maßnahmenkonzept, wahlweise schrittweise oder als Gesamtsanierung
  • Investitions- und Betriebskosten der vorgeschlagenen Maßnahmen
  • Hinweise zu passenden Förderprogrammen, etwa BEG oder Steuerermäßigungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c EStG

Alle Maßnahmen müssen technisch sinnvoll, wirtschaftlich vertretbar und produktneutral formuliert sein. Konkrete Hersteller oder Dienstleister dürfen nicht genannt werden.

Warum lohnt sich ein iSFP?

Der iSFP betrachtet auch Photovoltaik, Speicher und Wärmepumpen, vor allem wenn sie zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen oder fossile Heizsysteme ersetzen. Dazu zählt beispielsweise der Einbau einer Wärmepumpe in Kombination mit Photovoltaik.

Besonders bei älteren Heizsystemen oder unsanierten Gebäudeteilen empfiehlt der iSFP konkrete Schritte. Oft lohnt es sich, etwa die neue Heizung mit einer besseren Dämmung oder neuen Fenstern zu kombinieren. Auch Maßnahmen wie ein hydraulischer Abgleich oder intelligente Regelungstechnik sind Teil des Fahrplans. Bei PV-Anlagen fließen unter anderem Angaben zur Modulfläche, zur Speichergröße oder zur geplanten Leistung in die Bewertung ein.

Förderung und iSFP-Bonus: Was seit Juli 2026 gilt

Die Erstellung eines iSFP wird über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) gefördert. Das BAFA übernimmt bis zu 50 % des Beratungshonorars, maximal 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten.

Wer anschließend eine im iSFP empfohlene Maßnahme umsetzt, kann bei BAFA-Einzelmaßnahmen (BEG EM) einen zusätzlichen Bonus von 5 Prozentpunkten erhalten. Außerdem verdoppeln sich die förderfähigen Höchstkosten von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit.

Wichtige Änderung seit 21. Juli 2026: Mit der BEG-Reform wurde die Bonuslogik angepasst. Der 5-%-iSFP-Bonus wird nur noch ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € gewährt und nur auf den darüberliegenden Betrag berechnet. Für kleinere Einzelmaßnahmen unter 30.000 € entfällt der Bonus damit.

Ein Beispiel: Bei förderfähigen Kosten von 50.000 € wird der 5-%-Bonus nur auf 20.000 € (50.000 € minus 30.000 €) berechnet. Das ergibt 1.000 € zusätzlichen Zuschuss.

Die förderfähigen Höchstkosten sind seit Juli 2026 zudem nach Wohneinheiten gestaffelt:

  • Ohne iSFP: 30.000 € (1. WE), 15.000 € (2.–6. WE), 8.000 € (ab 7. WE)
  • Mit iSFP: 60.000 € (1. WE), 30.000 € (2.–6. WE), 16.000 € (ab 7. WE)

Voraussetzung für den Bonus ist, dass die umgesetzte Maßnahme dem zuvor erstellten Sanierungsfahrplan entspricht und der iSFP vor Beginn der Maßnahme vorliegt. Auch die Baubegleitung durch qualifizierte Fachleute lässt sich fördern.

Wer erstellt den iSFP?

Erstellt wird der iSFP von einem zertifizierten Energieeffizienz-Experten, der in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes gelistet ist. Die Erstellung erfolgt mithilfe einer speziell zertifizierten Software (iSFP-Druckapplikation). Der Sanierungsfahrplan bleibt 15 Jahre gültig und kann bei Bedarf aktualisiert werden. So behalten Hausbesitzer den Überblick und können die energetische Sanierung Schritt für Schritt, wirtschaftlich und gut gefördert umsetzen.

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