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BAFA & KfW Förderung Wärmepumpe: So viel können Sie sparen

Förderungen für Wärmepumpen: Wichtige Informationen
  • Das BAFA und die KfW fördern Investitionen in nachhaltiges und effizientes Wohnen über die "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG).
  • Seit 2024 wird die Antragstellung für Wärmepumpenförderungen über die KfW abgewickelt.
  • Seit 2024 ist für die BAFA Förderung von Wärmepumpen eine Mindest-Jahresarbeitszahl von 3,0 erforderlich.
  • Die Grenzwerte für Geräuschemissionen von Luft-Wasser-Wärmepumpen werden ab 2024 bzw. 2026 schrittweise gesenkt.
  • Ab 2025 müssen Wärmepumpen an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway anschließbar sein.
  • Die Förderbedingungen umfassen detaillierte Anforderungen an Effizienz, Prüfungen und spezifische Typen von Wärmepumpen.
  • Der Antrag muss nach Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages und unter Einhaltung der BEG-Einzelförderungsrichtlinie gestellt werden, bevor das Projekt beginnt.

Detaillierte Informationen zu den Förderprogrammen und den Anforderungen für Wärmepumpen können online eingesehen oder direkt bei den zuständigen Behörden erfragt werden.

>> Weitere Informationen zur Wärmepumpenförderung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist die wichtigste Anlaufstelle für Hausbesitzer, die ihre Immobilie nachhaltig modernisieren wollen. Ein Schwerpunkt ist das Bundesprogramm Energieeffizienz in Gebäuden (BEG), das verschiedene Initiativen der Bundesregierung zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden und zur Nutzung erneuerbarer Energien bündelt.

Ziel dieser Programme ist es, privaten Haushalten und Unternehmen eine kostengünstige und unabhängige Energieversorgung zu ermöglichen und den Klimaschutz zu stärken. Das BAFA bietet umfangreiche Zuschüsse für Energieberatungen in Wohngebäuden und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Entscheidungshilfe bei energetischen Sanierungen.

Weitere Informationen zu weiteren Fördermöglichkeiten von Wärmepumpen finden Sie hier: Wärmepumpen Förderung 2024.

Inhaltsverzeichnis

Höhe der BAFA & KfW Fördersätze für Wärmepumpen

Ab dem Jahr 2024 verändert sich das Förderverfahren für Wärmepumpen grundlegend, wobei die KfW die Rolle der BAFA als zuständige Förderinstitution übernimmt. Die maximale Förderquote steigt auf 70%, begrenzt auf Investitionen von bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit, was einer Förderung von bis zu 21.000 Euro entspricht. Antragsteller dürfen mit einer Mindestförderung von 35% kalkulieren, inklusive eines Effizienzbonus. Trotz der Möglichkeit, bis zu 85% Förderung zu erhalten, ist der Förderbetrag auf 70% limitiert. Alle bereits eingereichten BAFA-Anträge werden weiterhin abgewickelt.

Im Folgenden finden Sie eine detaillierte Übersicht über die aktuellen Fördersätze für Wärmepumpen:

Basisförderung im Altbau

Für den Einbau von Wärmepumpen in Altbauten, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, gewährt das BAFA & KfW eine Basisförderung von mindestens 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, begrenzt auf 30.000 Euro pro Wohneinheit. Dies entspricht einem möglichen Zuschuss von bis zu 21.000 Euro.

Erhöhte Förderung beim Heizungstausch

Eine Förderung von 35 Prozent ist möglich, wenn die Wärmepumpe eine alte Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung ersetzt. Dieser Heizungstauschbonus ist eine Anreizmaßnahme, um umweltbelastende Heizsysteme durch effizientere Wärmepumpen zu ersetzen.

Fördergrenzen und Durchschnittskosten

Obwohl die maximale Förderung bis zu 21.000 Euro (70 Prozent von 30.000 Euro) betragen kann, liegen die tatsächlichen Kosten für den Einbau einer Wärmepumpe in den meisten Fällen zwischen 19.000 und 30.000 Euro. Die durchschnittliche Förderung bewegt sich daher eher zwischen 13.300 und 21.000 Euro.

Neubau-Förderung

Im Neubau sind Wärmepumpen als Einzelmaßnahme nicht förderfähig. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Kredit mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 45 Prozent zu beantragen, wenn die Immobilie den höchsten Effizienzhaus-Standard erreicht. Vor diesem Hintergrund ist die Wärmepumpe häufig die bevorzugte Heizungsoption.

Wärmepumpen-Bonus für natürliche Kältemittel

Ein zusätzlicher Anreiz ist der Wärmepumpenbonus von fünf Prozent bei Verwendung von natürlichen Kältemitteln wie Propan (R290), Isobutan (R600a), Propen (R1270), Ammoniak (R717), Wasser (R718) und Kohlendioxid (R744). Zu beachten ist, dass die beiden Wärmepumpenboni - der für die Wärmequelle und der für das Kältemittel - nicht kumulierbar sind. Sie müssen sich bei der Antragstellung für einen der beiden entscheiden.

Tipp

Stellen Sie jetzt die Anfrage für eine Wärmepumpe von Enpal und wir überprüfen, welche Förderungen und Zuschüsse für Sie persönlich in Frage kommen.

Die verschiedenen Fördersätze können noch einmal in Form einer Tabelle wie folgt dargestellt werden:

Förderart Fördersatz Maximaler Fördersatz Besondere Bedingungen
Basisförderung 30% - Gilt für alle erneuerbaren Heizsysteme
Geschwindigkeitsbonus 25% - Für den frühzeitigen Umstieg auf erneuerbare Heizungen
Einkommensabhängiger Bonus 30% - Für selbstnutzende Eigentümer mit geringem Einkommen
Effizienzbonus 5% - Für Nutzung natürlicher Kältemittel oder spezieller Wärmequellen
Maximale Kombinationsförderung - 70% Kombination aller Boni möglich, jedoch auf 70% gedeckelt

Ein Beispiel aus der Praxis:

Eine Wärmepumpenheizung wird im Rahmen des BEG zu 70 % gefördert. Der Kostenvoranschlag für die Anlage beträgt 20.000 €. Es können je Wohneinheit maximal 30.000 € als förderfähige Kosten geltend gemacht werden. Die Kosten der Anlage liegen unter diesem Betrag. Entsprechend kann die Förderung in Höhe von 20.000 € * 70 % = 14.000 € in voller Höhe ausgezahlt werden.

Die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz, oft als ETAs bezeichnet, ist ein wichtiger technischer Kennwert, der die Effizienz einer Wärmepumpe misst, indem er aufzeigt, wie effektiv Wärme aus einem Energieträger gewonnen wird. Dieser Wert variiert je nach Art der Energiequelle und der Bauweise der Wärmepumpe, wobei zwischen elektrisch und gasbetriebenen Systemen sowie zwischen Heizungen über Wasser oder Luft unterschieden wird.

Welche Wärmepumpen werden von BAFA und KfW  gefördert?

Der Markt für Heizsysteme bietet eine breite Palette von Wärmepumpen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen wie Effizienz, Bauart und Leistung. Um eine staatliche Förderung zu erhalten, müssen diese Systeme bestimmte Anforderungen erfüllen. Ein wesentlicher Faktor ist die Jahresarbeitszahl (JAZ), die die Effizienz der Wärmepumpe über ein Jahr misst. Nicht alle Modelle erreichen die geforderten Mindestwerte. Nach den jüngsten Änderungen der Richtlinie ist ab 2024 eine JAZ von mindestens 3,0 für die Förderfähigkeit erforderlich. Außerdem müssen nach der Installation der Wärmepumpe mindestens 65 Prozent der Heizfläche mit erneuerbaren Energien betrieben werden. 

Gut zu wissen

Die Jahresarbeitszahl (JAZ) ist eine entscheidende Kennzahl für die Effizienz von Wärmepumpen. Sie gibt an, wie viel Wärmeenergie eine Wärmepumpe pro eingesetzter Einheit Strom erzeugt. Zum Beispiel bedeutet eine JAZ von 3, dass aus 1 kWh Strom 3 kWh Wärme erzeugt werden. Diese Zahl variiert je nach Wärmequelle und Bauart der Wärmepumpe und ist umso besser, je höher sie ist.

Um Ihnen einen detaillierten Überblick über die spezifischen Förderbedingungen zu geben, haben wir die wichtigsten Kriterien und Anforderungen für Sie zusammengefasst:

Checkliste für die BAFA Förderung von Wärmepumpen:

  • Jahresarbeitszahl (JAZ)  von mindestens 3,0
  • Mindestens 65% der Heizfläche müssen nach Installation der Wärmepumpe mit erneuerbaren Energien betrieben werden
  • Effizienzanforderungen für wasserbeheizte Wärmepumpen: ETA ≥ 135% bei 35 °C und ETA ≥ 120% bei 55 °C für Luft-Wärmequellen
  • Effizienzanforderungen für erdwärmebetriebene Wärmepumpen: ETA ≥ 150% bei 35 °C und 55 °C
  • Effizienzanforderungen für luftbeheizte Wärmepumpen: ETA ≥ 181% für Anlagen ≤ 12 kW; ETA ≥ 150% für Anlagen > 12 kW
  • Prüfanforderungen: Elektrisch betriebene Wärmepumpen bis 50 kW (Luft) oder 100 kW (andere Quellen) benötigen eine Prüfung durch ein ISO 17025 akkreditiertes Institut
  • Für größere Anlagen sind Herstellernachweise ausreichend
  • Vereinfachte Förderung für Luft/Luft-Wärmepumpen: Bis 12 kW Effizienzklasse A+++ oder A++, über 12 kW ein ETA,h von mindestens 150% notwendig
  • VRF-Geräte: Zertifizierte und förderfähige Außengeräte benötigen kein Energielabel oder Herstellernachweis
  • Ab 2024 bzw. 2026: Sukzessive Absenkung der Grenzwerte für Geräuschemissionen von Außengeräten bei Luft-Wasser-Wärmepumpen (um 5 dB ab 2024, um 10 dB ab 2026 niedriger als gesetzlicher Grenzwert).
  • Ab 1. Januar 2025: Wärmepumpen müssen an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway anschließbar sein.

Im Folgenden werden die spezifischen Effizienz- und Prüfanforderungen sowie die Regelungen für die verschiedenen Wärmepumpentypen dargestellt, die für die Förderung maßgeblich sind.

Effizienzanforderungen für Wärmepumpen

Wärmepumpentyp Wärmequelle/Leistung Anforderung/Beschreibung
Beheizung über Wasser Elektrisch betrieben, Wärmequelle Luft ETA (bei 35 °C) ≥ 135%, ETA (bei 55 °C) ≥ 120%
Elektrisch betrieben, Wärmequelle Erdwärme/Wasser/sonstige ETA (bei 35 °C und 55 °C) ≥ 150%
Beheizung über Luft ≤ 12 kW, Wärmequelle Luft ETA ≥ 181%, Effizienzklasse A++ oder A+++
> 12 kW, alle Wärmequellen ETA ≥ 150%

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Prüfanforderungen für Wärmepumpen

Wärmepumpentyp Wärmequelle/Leistung Anforderung/Beschreibung
Elektrisch betriebene Wärmepumpen Bis 50 kW (Luft), bis 100 kW (andere Quellen) Prüfung durch ISO 17025 akkreditiertes Institut erforderlich
Über 50 kW (Luft), über 100 kW (andere Quellen) Herstellernachweise möglich

Regelungen zur vereinfachten Förderung von Luft/Luft-Wärmepumpen

Wärmepumpentyp Wärmequelle/Leistung Anforderung/Beschreibung
Wärmepumpen bis 12 kW Single-Split/Multi-Split Förderfähig bei Effizienz-Klasse A+++ oder A++, Energielabel gemäß Verordnung (EU) 626/2011 erforderlich
Wärmepumpen über 12 kW Single-Split/Multi-Split Nachweis eines ETAh von mindestens 150% erforderlich, Herstellerdatenblatt gemäß Verordnung (EU) 2281/2016 als Nachweis
VRF-Geräte Zertifizierte und förderfähige Außengeräte Kein Energielabel oder Herstellernachweis notwendig

Was sind die Voraussetzungen für effiziente Wärmepumpenanlagen?

  • Installation von Messgeräten: Je nach Wärmepumpentyp ist der Einbau von Wärmemengen-, Strom- oder Gaszählern erforderlich.
  • Jahresarbeitszahlen: Verschiedene Wärmepumpentypen müssen bestimmte Jahresarbeitszahlen einhalten, z.B. 3,8 für Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen in Wohngebäuden.
  • Hydraulischer Abgleich und Heizkurvenanpassung: Die Heizungsanlage muss hydraulisch abgeglichen und die Heizkurve an das Gebäude angepasst werden.
  • Versicherung und Zertifizierung: Bei Anlagen mit neuer Erdwärmesondenbohrung ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich und die Bohrfirma muss nach DVGW zertifiziert sein.
  • Neubauten: Für Neubauten gelten höhere Anforderungen an die Jahresarbeitszahl bzw. die Systemeffizienz. Hier müssen die Wärmepumpen eine höhere Effizienz aufweisen (Elektro-Wärmepumpen 4,5, Gas-Wärmepumpen 1,5). Darüber hinaus tragen zusätzliche Anlagenkomponenten oder Sonderausführungen zur Effizienzsteigerung bei. Ein Jahr nach Inbetriebnahme ist ein Qualitätscheck der Anlage vorgeschrieben. Als Wärmeverteilsystem in Neubauten sind Flächenheizungen vorgeschrieben.
Gut zu wissen

Haben Sie nicht nur den Zuschuss für die Wärmepumpe, sondern auch andere Förderungen, die mit dem Kauf einer Wärmepumpe in Verbindung stehen, im Blick. Beispiel: Förder-Kombination Wärmepumpe + PV-Anlage.

Vorteile von Wärmepumpen

Lange Zeit waren Wärmepumpen bei Hausbesitzern kaum bekannt, da sie gegenüber herkömmlichen Heizsystemen keine nennenswerten Vorteile zu bieten schienen. Inzwischen hat sich die Technologie jedoch so weit entwickelt, dass sie herkömmlichen Öl- oder Gasheizungen in vielerlei Hinsicht überlegen ist. Heute ermöglichen Wärmepumpen eine sehr kostengünstige und umweltfreundliche Art zu heizen. Durch ihren Einsatz können Sie nicht nur Ihre Energiekosten deutlich senken, sondern sich auch von den Schwankungen der Energiepreise abkoppeln und gleichzeitig einen positiven Beitrag zum Umweltschutz leisten.

✓ Klimafreundlich heizen

✓ Unabhängig von Energiepreisen machen

✓ Eigenen CO2-Fußabdruck reduzieren

✓ Monatliche Energiekosten reduzieren

✓ Einsetzbar in Neu- und Altbau

Erfolgreiche Antragstellung für die BAFA & KfW Wärmepumpenförderung 

Die Förderprogramme des BAFA & KfW für Wärmepumpen stehen einer breiten Palette von Antragstellern offen. Zu den Berechtigten gehören private Haushalte, Eigentümergemeinschaften, Freiberufler, kommunale Einrichtungen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Genossenschaften. Wichtig zu beachten ist, dass weder der Bund und die Bundesländer noch deren Einrichtungen sowie Hersteller der zu fördernden Anlagen anspruchsberechtigt sind.

Seit 2024 erfolgt die Antragstellung für Wärmepumpenförderung über die KfW und nicht mehr über das BAFA. Anträge müssen nach Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages gestellt werden, der eine auf die Förderzusage bezogene Bedingung enthält. Eine wesentliche Änderung betrifft den Bewilligungszeitraum, der von 24 auf 36 Monate ohne Verlängerungsmöglichkeit verlängert wird.

Es ist jetzt möglich, mit dem Austausch der Heizung zu beginnen und den Förderantrag später nach den neuen Konditionen einzureichen. Diese Regelung ermöglicht es, von den seit dem 29. Dezember 2023 geltenden neuen Fördersätzen der BEG-Einzelförderungsrichtlinie zu profitieren, vorausgesetzt die Anforderungen der Richtlinie werden erfüllt. Diese Übergangslösung ist zeitlich begrenzt und betrifft Projekte, die bis zum 31. August 2024 anlaufen. Der entsprechende Antrag muss bis spätestens 30. November 2024 eingereicht werden. Nach diesem Zeitraum ist eine Förderzusage vor Beginn des Projekts erforderlich.

Für private Eigentümer von Einfamilienhäusern wird die Möglichkeit, technische Anträge für Heizungsförderungen bei der KfW zu stellen, voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 gegeben sein. Die Antragstellung für andere Gruppen wird im Laufe des Jahres 2024 schrittweise eingeführt. Um einen Förderantrag ab Ende Februar 2024 zu stellen, ist eine Registrierung im „Meine KfW“-Portal der staatlichen Förderbank KfW notwendig, wo alle erforderlichen Informationen eingetragen und der Antrag gestellt werden kann. Nach Installation der neuen Heizung müssen die notwendigen Belege hochgeladen werden, um nach deren Überprüfung die Fördermittel zu erhalten.

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Hier können Sie herausfinden, ob sich eine Wärmepumpe auch für Ihr Haus lohnt:

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