
Eine Wärmepumpe kostet zwischen 28.500 und 31.000 Euro. Es lohnt sich daher sehr, die verfügbaren Fördergelder in Anspruch zu nehmen. In diesem Artikel gehen wir detailliert auf die einzelnen Schritte ein, die notwendig sind, um die Förderung für die Wärmepumpe zu beantragen und ausgezahlt zu bekommen.
Gut zu wissen: Enpal begleitet den Prozess von der ersten Beratung über die Fertigstellung der Wärmepumpe bis hin zur Auszahlung der Fördergelder im Anschluss. Hier beraten lassen
Der erste Schritt zur Förderung für die Wärmepumpe ist der Check, ob die eigene Wärmepumpe überhaupt förderfähig ist und wenn ja, wie hoch die Förderung ausfallen kann.
Das geht ganz einfach online mit unserem Wärmepumpen-Förderungsrechner. Damit kann in zwei Minuten ausgerechnet werden, wie hoch der Förderanspruch ist – ganz ohne persönliche Angaben.
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Die wichtigsten Informationen zu den Fördersätzen:
Mehr dazu auch hier: Wärmepumpe Förderung
Seit Januar 2026 gelten strengere Anforderungen an die Geräuschemissionen von Luft-Wasser-Wärmepumpen. Um förderfähig zu sein, müssen die Geräuschemissionen des Außengeräts mindestens 10 dB unter den Grenzwerten der europäischen Ökodesign-Verordnung liegen. Vorher waren es 5 dB.
Das bedeutet: Nicht alle bisher förderfähigen Wärmepumpen erfüllen automatisch die neuen Anforderungen. Ob ein bestimmtes Gerät 2026 noch förderfähig ist, lässt sich im Wärmeerzeuger-Portal des BAFA prüfen.
Gut zu wissen: Alle von Enpal verbauten Wärmepumpen erfüllen die aktuellen Lärmvorschriften und sind förderfähig. Ab 2028 sind zudem nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln förderfähig. Auch diese Anforderung erfüllen die Enpal-Wärmepumpen bereits heute.
Um sich bei der KfW für die Förderungen zu registrieren, benötigt man zuallererst das Angebot eines Fachbetriebs inklusive aller Informationen zu den Kosten und den ungefähren Zeitpunkt über die Fertigstellung der Anlage.
Dazu lässt man sich am besten unverbindlich beraten. So können wichtige Punkte geklärt werden, wie zum Beispiel:
Diese Informationen sind essenziell für die nächsten Schritte.
Gut zu wissen: Enpal berät individuell, kostenlos und unverbindlich. Nicht umsonst werden fast 20 % aller Wärmepumpen-Beratungen in Deutschland von Enpal durchgeführt.
Auch eine Energieberatung kann generell für die Sanierung sinnvoll sein. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Energieberatung mit bis zu 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und bis zu 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten.
Wichtig: Das Angebot darf erst bestätigt werden, NACHDEM die Förderung bewilligt wurde. Dafür muss der Lieferungs- oder Leistungsvertrag eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten. Das ist die Absicherung zwischen Kunden und Fachunternehmen, dass der Vertrag erst mit der Förderzusage in Kraft tritt. Die KfW stellt dafür eine Mustervorlage zur Verfügung.
Im BzA-Verfahren wird eine sogenannte „Bestätigung zum Antrag“-ID (BzA-ID) ausgestellt. Das ist eine 15-stellige Nummer, die für den Förderantrag notwendig ist. Die BzA-ID wird vom Fachbetrieb beantragt, der die Wärmepumpe einbauen wird.
In unserem Fall würde Enpal als ausführendes Unternehmen die ID auf Basis des Leistungsvertrages anfordern und danach an den Kunden weiterleiten. Mit dieser ID kann man dann den Förderantrag stellen.
Hinweis: Die Beantragung der BzA-ID ist nicht dasselbe wie der Antrag zur Förderung der Wärmepumpe. Ersteres wird immer vom Energieberater oder ausführenden Unternehmen beantragt, während der Förderantrag selbst immer vom Eigentümer gestellt werden muss.
Die ersten Schritte sind geschafft, BzA-ID und Angebot inklusive Zeitplan vom Fachbetrieb liegen vor. Nun geht es an den eigentlichen Förderantrag. Diesen stellt man selbst auf der Webseite im Kundenportal der KfW-Bank.
Der Antragsprozess besteht aus sieben Teilen und dauert etwa 15 bis 20 Minuten. Damit alles reibungslos verläuft, sollte man sich vorab folgende Unterlagen bereithalten:
Gut zu wissen: Enpal hat ein eigenes Förderteam, das Enpal Kunden jederzeit telefonisch live durch den gesamten Prozess führen und Fragen beantworten kann.
Auf der Startseite der KfW oben rechts auf „Anmelden“ klicken. Falls es schon einen Account gibt, mit Passwort und E-Mail-Adresse anmelden. Ansonsten über den Button „Registrieren“ einen neuen Account anlegen und persönliche Daten eingeben. Die Daten in der Registrierung müssen mit denen aus dem Enpal Kaufvertrag übereinstimmen.

Im KfW-Portal die Option „Neuer Antrag“ auswählen. Dann ganz links beim „Zuschuss 458 - BEG Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude“ auf „Antrag starten“ klicken.

Im Anschluss gelangt man auf die Seite zur Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude. Nun muss man angeben, welche Art von Gebäude gefördert werden soll:

Wir wählen das Einfamilienhaus und gelangen zu einer Übersicht mit den Bedingungen der Antragsstellung für die Förderung. Es wird noch einmal detailliert erklärt, was gefördert wird und welche Unterlagen notwendig sind. Alles genau durchlesen und im Anschluss auf „Los geht’s“ klicken.
Nun kommen noch einmal Informationen zu den Fördervoraussetzungen, zum Beispiel, dass der Antragsteller auch Eigentümer des Hauses sein muss. Mit „Weiter“ bestätigt man diese Bedingungen.
Die Eingabe zum Förderantrag beginnt damit, dass man direkt den Leistungsvertrag bzw. das Angebot vom Fachbetrieb als PDF hochlädt.

Danach gibt man die BzA-ID ein und bestätigt die Postleitzahl. Die 15-stellige ID findet man auf der Bestätigung zum Antrag oben rechts.

Nun folgt der Teil, bei dem man alle persönlichen Daten, wie etwa den Wohnort, eingibt und bestätigt. Hier sollte man auch prüfen, ob die Installationsadresse der Wärmepumpe korrekt ist und ob es sich um den Hauptwohnsitz handelt.
Auf Seite 5 von 7 im Antragsprozess kann man – wenn möglich – den Einkommensnachweis hochladen und den Bonus beantragen. Liegt das Haushaltsjahreseinkommen im Durchschnitt unter 40.000 €, „Ja“ wählen. Ansonsten weiter mit „Nein“.
Im vorletzten Punkt 6 wird die Höhe des Zuschusses ermittelt und woraus er sich zusammensetzt.
Hinweis: Der ermittelte Zuschussbetrag basiert auf den maximal möglichen förderfähigen Kosten. Daher kann der berechnete Zuschussbetrag im KfW Portal variieren, sofern man die maximal förderfähigen Kosten nicht ausschöpft.
Auf der letzten Seite 7 lassen sich schließlich alle Angaben final überprüfen und man kann den Antrag verbindlich abschicken.
Innerhalb von 24 Stunden sollte man eine Eingangsbestätigung von der KfW erhalten. Die Bearbeitungsdauer des Antrags dauert zwischen zwei und vier Wochen. Während dieser Zeit kann es vorkommen, dass die KfW Meldebescheinigungen oder auch Rechnungen einfordert, die für den Antrag wichtig sind. Das hängt aber vom Einzelfall ab.
Gut zu wissen: Enpal stellt seinen Kunden ausführliche Anleitungen für den Förderantrag zur Verfügung und hat ein eigenes Förderteam, das Kunden durch den Prozess führen kann.
Sobald der Förderantrag eingereicht und von der KfW bewilligt wurde, kann man das Angebot vom Fachbetrieb bestätigen. Das ist der Startschuss für den Einbau und die Inbetriebnahme der Wärmepumpe. Im Falle einer Luftwärmepumpe dauert das nur ein paar Tage. Enpal steht seinen Kundinnen und Kunden während der gesamten Zeitspanne zur Seite.
Nachdem die Wärmepumpe installiert und final geprüft ist, bekommt man vom Installateur eine sogenannte „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD). Diese dient bei der KfW als die finale Bestätigung, um die Fördersumme wirklich ausgezahlt zu bekommen. Außerdem werden bei der KfW je nach Einzelfall folgende Dokumente benötigt. Dazu gehören:
Die genaue Frist, bis wann die Nachweise eingereicht werden müssen, findet man auf der Förderbestätigung. Bis dahin kann man den Verwendungsnachweis online im Kundenportal einreichen. Bis das Geld ausbezahlt wird, vergehen meistens 6 bis 12 Wochen.
Unsere Checkliste hilft dabei, keinen der wichtigen Schritte vom ersten Angebot bis zur Auszahlung der Förderung zu übersehen.
Ob sich eine Wärmepumpe auch für Ihr Haus lohnt, finden Sie hier heraus:
Die Bearbeitungszeit bei der KfW beträgt in der Regel zwei bis vier Wochen. In Einzelfällen kann die KfW zusätzliche Unterlagen anfordern, etwa Einkommensteuerbescheide oder eine Meldebescheinigung. Nach Erhalt der Förderzusage und Abschluss der Installation dauert die Auszahlung der Fördersumme meist weitere sechs bis zwölf Wochen.
Bei einer Ablehnung besteht die Möglichkeit, den Heizungstausch alternativ über die Steuer abzusetzen. Dabei lassen sich 20 % der Investitionskosten über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abziehen. Maximal sind Kosten von 200.000 € förderfähig, was einer Steuerersparnis von bis zu 40.000 € entspricht. Diese Option gilt allerdings nur für selbstnutzende Eigentümer.
Nein. Mit der Installation darf erst nach Erhalt der Förderzusage begonnen werden. Wer vorher mit den Arbeiten startet, verliert den Anspruch auf Förderung. Es ist jedoch erlaubt, vor der Förderzusage einen Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung abzuschließen. Das bedeutet: Der Vertrag wird erst gültig, wenn die Förderung bewilligt wird.
Für den Förderantrag bei der KfW werden folgende Unterlagen benötigt: die BzA-ID vom Fachbetrieb, der Liefer- und Leistungsvertrag für die Wärmepumpe als PDF-Dokument sowie ein gültiges Ausweisdokument. Wer den Einkommensbonus beantragen möchte, muss zusätzlich die Einkommensteuerbescheide der letzten zwei Jahre einreichen. Das Haushaltseinkommen darf dabei 40.000 € nicht überschreiten.
Seit Januar 2026 müssen Luft-Wasser-Wärmepumpen mindestens 10 dB leiser sein als die Grenzwerte der europäischen Ökodesign-Verordnung, um förderfähig zu sein. Vorher waren es 5 dB. Im Wärmeerzeuger-Portal des BAFA lässt sich prüfen, ob eine bestimmte Wärmepumpe die neuen Anforderungen erfüllt. Alle von Enpal verbauten Wärmepumpen sind förderfähig.