

Kältemittel in Wärmepumpen sorgen dafür, dass ein Haus effizient mit Wärme versorgt werden kann. Doch es gibt starke Unterschiede bei den Kältemitteln hinsichtlich Umweltverträglichkeit und anderen Risikofaktoren. Seit die neue F-Gase-Verordnung der EU in Kraft getreten ist, herrscht bei vielen Hausbesitzern Unsicherheit. R290, R32, R410A – was bedeuten diese Bezeichnungen? Welches Kältemittel ist umweltfreundlich, zukunftssicher und förderfähig? Dieser Artikel zeigt, welche Kältemittel es gibt, was die neuen Regelungen bedeuten und warum natürliche Kältemittel wie R290 die beste Wahl sind.
Im Zentrum jeder Wärmepumpe arbeitet das Kältemittel. Es transportiert Wärme von draußen nach drinnen – selbst bei Minusgraden. Die besondere Eigenschaft: Es verdampft schon bei sehr niedrigen Temperaturen und nimmt dabei Energie aus der Umgebung auf. Moderne Kältemittel verdampfen bereits bei -20 °C oder noch tieferen Temperaturen.
Die Besonderheit eines Kältemittels liegt in seiner Fähigkeit, bei verschiedenen Temperaturen und Drücken zwischen einem flüssigen und einem gasförmigen Zustand zu wechseln. Das Kältemittel nimmt Wärme auf, indem es verdampft (vom flüssigen in den gasförmigen Zustand übergeht), und gibt Wärme ab, indem es kondensiert (vom gasförmigen zurück in den flüssigen Zustand wechselt).
Der Kältemittelkreislauf läuft in vier Schritten ab: Wärmeaufnahme, Kompression, Wärmeabgabe und Expansion.
Dieser Prozess ermöglicht es einer Wärmepumpe, selbst bei niedrigen Außentemperaturen effizient zu heizen, da sie die vorhandene Umgebungswärme nutzt und diese verstärkt. Das Kältemittel spielt dabei eine zentrale Rolle, denn ohne seine einzigartigen Eigenschaften wäre dieser Prozess nicht möglich.
Historisch gesehen wurden verschiedene Substanzen als Kältemittel in Wärmepumpen verwendet, angefangen von natürlichen Gasen wie Ammoniak bis hin zu synthetischen Fluorkohlenwasserstoffen (FKWs). In modernen Wärmepumpen kommen hauptsächlich drei Kältemittel zum Einsatz: R290 (Propan), R32 und das veraltete R410A.
In jüngerer Zeit hat jedoch das Bestreben, umweltfreundlichere Alternativen zu finden, die Entwicklung von Kältemitteln mit geringerem Treibhauspotenzial (Global Warming Potential - GWP) vorangetrieben. Das hat dazu geführt, dass die neuen Wärmepumpen inzwischen keine fluorbasierten Kältemittel mehr verwenden.
GWP steht für Global Warming Potential. Der Wert gibt an, wie stark ein Kältemittel zur Erderwärmung beiträgt, wenn es in die Atmosphäre gelangt. CO₂ dient als Referenzwert mit GWP 1. Ein Kältemittel mit GWP 675 wirkt also 675-mal stärker auf das Klima als die gleiche Menge CO₂.

Gut zu wissen: Kältemittel haben ein bestimmtes Muster in der Namensgebung. Das „R“ steht „refrigerant“, das englische Wort für Kältemittel. Die Zahlen dahinter beschreiben die chemische Zusammensetzung. Hier ein detaillierter Blick auf einige gängige Wärmepumpe Kältemittel:
Kältemittel im Vergleich:
Die Effizienz einer Wärmepumpe hängt nicht nur vom Kältemittel ab. Anlagendesign, Hydraulik, Vorlauftemperatur und Wärmequelle spielen eine deutlich größere Rolle. Dennoch gibt es messbare Unterschiede zwischen den Kältemitteln.
Der COP (Coefficient of Performance) beschreibt die Effizienz unter Laborbedingungen. Die JAZ (Jahresarbeitszahl) zeigt die tatsächliche Effizienz über ein ganzes Jahr im Realbetrieb. Eine JAZ von 4,0 bedeutet: Pro 1 kWh Strom werden 4 kWh Heizwärme erzeugt.
Feldstudien zeigen: Die Unterschiede zwischen R290, R32 und R410A sind in der Praxis gering.
Wichtig: Der Unterschied zwischen einer gut und einer schlecht geplanten Anlage beträgt oft 1,0 JAZ oder mehr. Die Wahl des Kältemittels macht dagegen meist nur 0,1 bis 0,3 JAZ aus.
Entscheidender als das Kältemittel sind:
Die EU-Verordnung 2024/573 verschärft den Umgang mit fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen). Ziel ist es, den Ausstoß klimaschädlicher Substanzen drastisch zu reduzieren.
F-Gase sind synthetische Kältemittel wie R32 oder R410A mit hohen GWP-Werten. Die neue Verordnung setzt klare Grenzwerte und führt gestaffelte Verbote ein. Das bedeutet: Neue Wärmepumpen mit bestimmten Kältemitteln dürfen ab festgelegten Stichtagen nicht mehr verkauft oder installiert werden.
Die F-Gase-Verordnung sieht gestaffelte Verbote nach Bauart, Leistung und GWP-Wert:
Bestandsanlagen dürfen weiter betrieben werden – unabhängig vom Kältemittel. Auch Service, Wartung und Nachfüllung bleiben für Kältemittel mit GWP unter 2.500 bis mindestens 2032 erlaubt. Es besteht kein Austauschzwang für bestehende Anlagen.
Die Antwort ist eindeutig: R290 ist die zukunftssichere Wahl.
R290 im Überblick:
R32 im Überblick:
Gut zu wissen: Die Enpal Wärmepumpe nutzt das umweltfreundliche Kältemittel R290. Sie erreicht Vorlauftemperaturen bis 80 °C – ideal für Altbauten. Mit 16 kW Heizleistung eignet sie sich auch für größere Einfamilienhäuser.
R290 ist Propan – und damit brennbar. Diese Tatsache sorgt bei manchen Hausbesitzern für Bedenken. Doch die Sorge ist bei fachgerechter Installation unbegründet.
R290 gehört zur Sicherheitsklasse A3 (brennbar, aber nicht toxisch). Die verwendete Menge ist jedoch sehr gering: Moderne Monoblock-Wärmepumpen enthalten weniger als 1 Kilogramm. Zum Vergleich: Eine Gasheizung verbrennt täglich mehrere Kilogramm brennbares Gas.
Hersteller statten R290-Wärmepumpen mit umfangreichen Sicherheitsmechanismen aus:
Bei der Installation sind folgende Punkte zu beachten:
Wer einen qualifizierten Fachbetrieb wie Enpal beauftragt, kann sich auf die korrekte Umsetzung aller Sicherheitsvorkehrungen verlassen.
Bei modernen Wärmepumpen ist der Kältemittelkreislauf hermetisch verschlossen. Unter normalen Bedingungen hält das Kältemittel die gesamte Lebensdauer der Anlage – also 15 bis 25 Jahre. Doch wie sieht es in der Praxis aus?
Studien zeigen: Die Leckagerate hängt stark von der Bauart ab.
Monoblock-Wärmepumpen:
Split-Wärmepumpen:
Die häufigsten Ursachen für Leckagen:
Bei einer typischen Luft-Wasser-Wärmepumpe mit 1,5 kg Füllmenge bedeutet eine Leckagerate von 2 % pro Jahr:
Eine Monoblock-Anlage mit unter 1 % Leckagerate verliert im gleichen Zeitraum weniger als die Hälfte.
Genau hier zeigt sich der Vorteil von R290. Selbst bei einer Leckage von 500 g über die gesamte Lebensdauer:
Typische Anzeichen für ein Leck sehen folgendermaßen aus:
Bei Verdacht: Sofort Fachbetrieb kontaktieren. Eine kleine Leckage lässt sich oft reparieren. Bei Totalverlust muss der Kreislauf geprüft, repariert und neu befüllt werden.
Das hängt von der Bauart ab.
Die Prüfpflicht richtet sich nach dem CO₂-Äquivalent der Anlage (Kältemittelmenge × GWP-Wert):
Rechenbeispiele:
Wärmepumpen mit R290 haben praktisch nie eine Prüfpflicht.
Kältemittel dürfen nicht in die Atmosphäre entweichen. Bei Austausch oder Verschrottung der Wärmepumpe gelten strenge gesetzliche Vorgaben. Die fachgerechte Entsorgung ist in Deutschland Pflicht und wird kontrolliert.
Der Ablauf beim Austausch oder bei der Verschrottung:
1. Absaugen durch zertifizierten Fachbetrieb
Nur geschulte Kälte-Klima-Techniker dürfen Kältemittel absaugen. Sie nutzen spezielle Rückgewinnungsgeräte, die das Kältemittel vollständig aus dem Kreislauf entfernen.
2. Lagerung in Druckbehältern
Das abgesaugte Kältemittel wird in zugelassenen Druckflaschen gelagert. Jede Flasche ist gekennzeichnet und dokumentiert.
3. Rückführung an zertifizierte Entsorgungsbetriebe
Die gefüllten Behälter gehen an spezialisierte Recyclingunternehmen oder werden thermisch vernichtet.
4. Dokumentationspflicht
Jeder Schritt wird protokolliert. Fachbetriebe müssen Nachweise führen und können bei Verstößen mit hohen Bußgeldern rechnen.
Ja – und das lohnt sich besonders bei teuren synthetischen Kältemitteln. Dafür gibt es verschiedene Verfahren.
Aufbereitung: Das Kältemittel wird gereinigt, gefiltert und auf Norm-Qualität gebracht. Danach kann es erneut verwendet werden.
Downcycling: Minderwertiges Kältemittel wird für weniger kritische Anwendungen eingesetzt (z. B. Kühlanlagen statt Wärmepumpen).
Thermische Vernichtung: Bei stark verschmutztem oder gemischtem Kältemittel bleibt nur die kontrollierte Verbrennung in Spezialanlagen.
Recyclingquoten in Deutschland:
In Deutschland sind die Kontrollen streng. Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) regelt:
Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Trotz strenger Regeln gibt es illegale Praktiken. Vor allem bei alten R410A- und R22-Anlagen wird Kältemittel manchmal einfach abgelassen. Die EU schätzt, dass 10 bis 20 % aller F-Gase unkontrolliert in die Atmosphäre gelangen.
Wie Sie das vermeiden:
Die Wahl des richtigen Kältemittels entscheidet über Zukunftssicherheit und Wirtschaftlichkeit der Wärmepumpe. R290 erfüllt alle aktuellen und künftigen Anforderungen, ist extrem umweltfreundlich und wird mit 5 % Zusatzförderung belohnt. Die hohen Vorlauftemperaturen machen es zur idealen Wahl für Bestandsgebäude.
Gut zu wissen:
Enpal bietet Wärmepumpen an, die Propan (R290) als Kältemittel nutzen. Propan vereint hohe Effizienz mit guter Umweltverträglichkeit und ist dank fachgerechter Bauweise und Installation sehr sicher. Das Beste: Wärmepumpen, die Propan nutzen, sind für eine zusätzliche 5 % Wärmepumpe Förderung freigegeben.
Hier können Sie herausfinden, ob sich eine Wärmepumpe auch für Ihr Haus lohnt:
Nein. R32 ist ab 2027 für Monoblock-Wärmepumpen unter 12 kW verboten, ab 2032 für alle Wärmepumpen ab 12 kW. Langfristig zukunftssicher sind nur Kältemittel mit sehr niedrigem GWP wie R290 oder CO₂.
Ab 2027 darf R32 nicht mehr in Monoblock-Wärmepumpen unter 12 kW verwendet werden. R410A ist bereits ab 2025 bei Split-Geräten unter 12 kW verboten.
R290 ist umweltfreundlicher (GWP 3 vs. 675), erreicht höhere Vorlauftemperaturen und wird mit 5 % Zusatzförderung belohnt. R32 ist ab 2027 schrittweise verboten. Für eine langfristige Investition ist R290 die bessere Wahl.
Bei Monoblock-Wärmepumpen muss normalerweise kein Kältemittel nachgefüllt werden. Bei Split-Systemen kann im Laufe der Jahre eine Nachfüllung notwendig sein. Die Kosten starten bei 200 € plus Kältemittelkosten.
R290 ist brennbar, wird aber in sehr geringen Mengen (unter 1 kg) eingesetzt. Bei fachgerechter Installation durch zertifizierte Betriebe ist das Risiko minimal. Moderne Wärmepumpen verfügen über umfangreiche Sicherheitsmechanismen.
Installateure benötigen eine Schulung nach der Kategorie I oder II gemäß EU-Verordnung 2015/2067. Die Schulung umfasst den Umgang mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsklasse A3. Viele Hersteller bieten zusätzliche produktspezifische Schulungen an. Nur zertifizierte Betriebe dürfen R290-Wärmepumpen installieren und warten.
Nein. Bei fachgerechter Installation durch einen zertifizierten Betrieb haftet der Installateur für Schäden aus Planungs- oder Montagefehlern. Der Hausbesitzer haftet nur bei Eigenverschulden (z. B. unsachgemäße Eingriffe in die Anlage). Wichtig: Regelmäßige Wartung dokumentieren lassen.
CO₂ (R744) hat mit GWP 1 den niedrigsten Wert, gefolgt von R290 (Propan) mit GWP 3. Beide gelten als natürliche Kältemittel und werden vom Staat gefördert.
Bestandsanlagen dürfen weiter betrieben werden – unabhängig vom Kältemittel. Service und Nachfüllung bleiben für Kältemittel mit GWP unter 2.500 bis mindestens 2032 erlaubt. Somit besteht kein Austauschzwang.