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Das KfW-Effizienzhaus 40 ist der anspruchsvollste Effizienzhaus-Standard für Wohngebäude und bietet die höchste Förderung. Seit März 2026 sind die Konditionen für den Neubau so attraktiv wie nie: Zinsen ab 0,6 % bei einem Förderkredit von bis zu 150.000 €. Gleichzeitig gelten seit Juli 2026 strengere Anforderungen an erneuerbare Energien.
Dieser Artikel erklärt, was das Effizienzhaus 40 ausmacht, welche Förderungen es gibt und welche Maßnahmen nötig sind.
Ein KfW-Effizienzhaus 40 ist ein Gebäude, das im Vergleich zum GEG-Referenzgebäude nur 40 % der Primärenergie verbraucht. Schauen wir uns im Detail an, was genau das bedeutet.
Die Effizienzhaus-Stufen sind energetische Standards für Wohngebäude. Um diese zu bestimmen, werden zwei Werte herangezogen:
Im Vergleich zu anderen Effizienzhaus-Stufen stellt EH 40 die strengsten Anforderungen. Während ein Effizienzhaus 55 noch 55 % der Primärenergie verbrauchen darf, liegt die Grenze beim EH 40 bei nur 40 %.
Das erfordert eine hochwertige Dämmung, eine effiziente Heizung auf Basis erneuerbarer Energien und in der Regel eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.
Das Referenzgebäude ist ein fiktiver Vergleichsmaßstab, der den gesetzlichen Neubaustandard abbildet und der Effizienzstufe 100 entspricht. Je kleiner die Zahl, desto weniger Energie verbraucht das Gebäude.
Die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) erreicht ein Gebäude, wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs für Heizung und Warmwasser durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Seit dem 21.07.2026 ist diese Anforderung für alle geförderten Effizienzhäuser verpflichtend. Die EE-Klasse bringt beim EH 40 einen höheren Tilgungszuschuss: 25 % statt 20 % (KfW 261).
Die Nachhaltigkeits-Klasse (NH) setzt das staatliche Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) voraus. Dieses bewertet ökologische, soziokulturelle und ökonomische Kriterien wie Schadstoffvermeidung, Treibhausgasemissionen oder Barrierefreiheit. Im Neubau erhöht die NH-Klasse den maximalen Förderkredit über KfW 297/298 auf bis zu 150.000 € pro Wohneinheit.
Das KfW-Effizienzhaus 40 muss zwei technische Anforderungen erfüllen, jeweils im Verhältnis zum GEG-Referenzgebäude:
Beide Werte werden von einem Energieberater berechnet und nachgewiesen. Die Beauftragung eines solchen Experten ist Pflicht, sowohl für die Planung als auch für die Begleitung der Umsetzung. Ohne seine Bestätigung gibt es keine Förderung.
Seit dem 21.07.2026 kommt eine weitere Anforderung hinzu: Jedes geförderte Effizienzhaus muss mindestens 65 % seines Wärme- und Kälteenergiebedarfs über erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme, Wärmerückgewinnung oder ein Wärmenetz decken. Die bisherige Möglichkeit, ein Effizienzhaus ohne erneuerbare Heizung fördern zu lassen, entfällt damit.
In der Praxis bedeutet das: Wer eine Sanierung zum Effizienzhaus 55 plant und dafür KfW-Förderung beantragen möchte, braucht eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien. Die Wärmepumpe ist hier die naheliegendste Lösung, da sie diese Anforderung in der Regel allein erfüllt.
Für die Sanierung zum Effizienzhaus 40 steht das KfW-Programm 261 „Wohngebäude – Kredit" zur Verfügung. Es bietet einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 150.000 € pro Wohneinheit. Zusätzlich erlässt die KfW einen Teil des Kreditbetrags als Tilgungszuschuss.
Die Tilgungszuschüsse im Überblick:
Zusätzlich gibt es einen iSFP-Bonus von 5 %, wenn die Sanierung auf Basis eines individuellen Sanierungsfahrplans erfolgt.
Ein Rechenbeispiel für die Sanierung zum Effizienzhaus 40 EE:
Seit dem 21.07.2026 gelten neue BEG-Richtlinien. Die wichtigsten Änderungen:
Für den Neubau eines Effizienzhauses 40 ist das KfW-Programm 297/298 „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude" das zentrale Förderprogramm. Es bietet besonders günstige Konditionen, die seit März 2026 nochmals verbessert wurden.
Die wichtigsten Konditionen:
Der Zinsvorteil ist erheblich: Während Marktzinsen für Baufinanzierungen aktuell bei 3,5–4,3 % liegen (Stand: Juli 2026), spart die KfW-Förderung rund 3 Prozentpunkte. Bei einem Kreditbetrag von 150.000 € und 10 Jahren Laufzeit entspricht das einer Ersparnis von mehreren zehntausend Euro.
Im Vergleich zur befristeten EH-55-Neubauförderung (Zinsen ab 1,0 %, max. 100.000 €) bietet EH 40 also deutlich bessere Konditionen. Dafür sind die Baukosten höher.
Neben KfW 261 (Sanierung) und KfW 297/298 (Neubau) gibt es ergänzende Programme:
Fördert den Neubau von Wohngebäuden mit besonders günstigen Konditionen, wenn bestimmte Kostengrenzen eingehalten werden.
Richtet sich an Familien mit Kindern und bietet zinsgünstige Kredite von bis zu 270.000 € für den Neubau oder Kauf eines klimafreundlichen Wohngebäudes.
Richtet sich an Familien mit Kindern und bietet zinsgünstige Kredite von bis zu 270.000 € für den Neubau oder Kauf eines klimafreundlichen Wohngebäudes.
Die Programme lassen sich teilweise miteinander kombinieren. Ein Energieberater kann die optimale Förderstrategie ermitteln.
Der Effizienzhaus-40-Standard ist anspruchsvoller als EH 55 und erfordert ein umfassendes Maßnahmenpaket. Ein Energieberater erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan, der die notwendigen Schritte definiert.
Typische Maßnahmen für EH 40:
Der Unterschied zu EH 55: Während beim Effizienzhaus 55 oft einzelne Maßnahmen ausreichen, erfordert EH 40 die konsequente Optimierung aller Komponenten. Dach, Wände, Fenster, Heizung und Lüftung müssen als System zusammenspielen.
Die Wärmepumpe ist die ideale Heizung für ein KfW-40-Haus, weil sie bei gut gedämmten Gebäuden ihre höchste Effizienz erreicht. Je niedriger die benötigte Vorlauftemperatur, desto weniger Strom verbraucht sie.
In einem Effizienzhaus 40 mit Fußbodenheizung reichen Vorlauftemperaturen von 30–35 °C. Unter diesen Bedingungen erreicht eine moderne Luft-Wasser-Wärmepumpe eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von 4,0–4,5. Das bedeutet: Aus 1 kWh Strom werden 4,0–4,5 kWh Wärme.
Ein Rechenbeispiel:
In Kombination mit einer Photovoltaikanlage sinken die Betriebskosten nochmals deutlich. Mit Enpal.One+ wird automatisch gesteuert, wann Solarstrom oder günstiger Netzstrom genutzt wird. So nutzen Hausbesitzer stets den günstigsten Strom.
Gut zu wissen: Enpal bietet Wärmepumpe, Photovoltaikanlage, Stromspeicher und Energiemanager als Komplettpaket an. Im Rahmen einer kostenlosen Beratung prüfen die Experten, welche Lösung zu Ihrem Haus passt.
Die Wahl zwischen EH 40 und EH 55 hängt vom Budget, dem Gebäude und den persönlichen Zielen ab. EH 40 bietet die bessere Förderung, erfordert aber deutlich höhere Investitionen.
Für den Neubau gilt: Wer langfristig minimale Energiekosten anstrebt und das Budget für die Mehrkosten hat, profitiert von EH 40. Der Zinsvorteil von 0,6 % gegenüber 1,0 % und der höhere Kreditrahmen (150.000 € vs. 100.000 €) gleichen einen Teil der Mehrkosten aus.
Für die Sanierung gilt: Der Sprung von EH 55 auf EH 40 erfordert deutlich umfangreichere Maßnahmen, etwa Passivhaus-nahe Dämmung und eine Lüftungsanlage mit sehr hoher Wärmerückgewinnung. In vielen Bestandsgebäuden ist EH 55 der realistischere und wirtschaftlichere Standard.
Das KfW-Effizienzhaus 40 ist der höchste Effizienzhaus-Standard und bietet 2026 die attraktivsten Förderkonditionen. Mit Zinsen ab 0,6 % im Neubau und bis zu 25 % Tilgungszuschuss bei der Sanierung lohnt sich die Investition langfristig. Seit Juli 2026 ist die Nutzung erneuerbarer Energien Pflicht, was die Wärmepumpe zur Schlüsseltechnologie macht.
In Kombination mit Photovoltaik und intelligentem Energiemanagement erreichen EH-40-Gebäude extrem niedrige Heizkosten von unter 600 € pro Jahr. Wer neu baut, sollte prüfen, ob der Mehraufwand gegenüber EH 55 durch die besseren Förderkonditionen aufgewogen wird.
Aus energetischer Sicht ja. EH 40 bietet die niedrigsten Energiekosten und die höchste Förderung. Ob sich die Mehrkosten von 15–20 % gegenüber dem GEG-Standard lohnen, hängt vom individuellen Budget und der geplanten Nutzungsdauer ab.
EH 40 erhält über KfW 297/298 einen Förderkredit von bis zu 150.000 € (mit QNG) zu Zinsen ab 0,6 %. EH 55 ist auf 100.000 € begrenzt und kostet ab 1,0 % Zinsen. Die EH-55-Förderung ist zudem befristet bis 31.12.2026.
Ja, das ist möglich, aber aufwändig. Es erfordert eine umfassende Sanierung mit hochwertiger Dämmung, neuen Fenstern, Lüftungsanlage und Wärmepumpe. Ein Energieberater prüft, ob der Standard für das jeweilige Gebäude realistisch erreichbar ist.
In der Regel ja. Um den Transmissionswärmeverlust von maximal 55 % zu erreichen, muss die Gebäudehülle sehr dicht sein. Eine kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung ist dann notwendig, um ausreichend frische Luft bei minimalen Wärmeverlusten sicherzustellen.
Nicht für dieselbe Maßnahme. Die Wärmepumpe kann entweder als Teil der Neubauförderung (KfW 297/298) oder separat über KfW 458 gefördert werden. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.