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Gibt es ein Verbot für Ölheizungen? Das müssen Sie in 2024 wissen

Ölheizung Verbot: Das Wichtigste in Kürze
  • Laut Heizungsgesetz (GEG) gibt es aktuell kein komplettes Verbot von Ölheizungen
  • Seit dem 1. Januar 2024 gibt es verschiedene Regeln, die einen Wechsel von Öl zu erneuerbaren Heizsystemen fördern
  • In Neubauten in Neubaugebieten müssen neue Heizungen bereits jetzt mit 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden
  • Ob eine Ölheizung verboten ist, hängt oft auch von der kommunalen Wärmeplanung ab
  • Wer jetzt noch eine Ölheizung einbaut, nimmt viele offene Fragen und Unsicherheiten mit in die Zukunft
  • Die zukunftssichere Alternative zur Ölheizung ist die Wärmepumpe

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Mit der neuen Version des Heizungsgesetzes wurde auch von Verbot von Ölheizungen diskutiert. In diesem Artikel erklären wir, ob es ein Verbot für Ölheizungen gibt, welche Regeln für Hausbesitzer wichtig sind und ob sich der Einbau einer Ölheizung überhaupt noch lohnt.

Inhaltsverzeichnis

Sind Ölheizungen verboten?

Nein, laut dem Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz, GEG) gibt es aktuell kein komplettes Verbot von Ölheizungen. Es gibt auch keine Austauschpflicht für Heizungen. Stattdessen gibt es starke finanzielle Anreize für den Heizungstausch.

Welche Regeln gelten für Ölheizungen?

Seit dem 1. Januar 2024 gelten verschiedene Regeln für den Heizungstausch:

  • Seit dem 1. Januar 2024 müssen neu gebaute Heizungen in Neubaugebieten mit 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden (65-Prozent-Regel)
  • Ab 2026 soll die Regel auch auf Nicht-Neubaugebiete ausgeweitet werden
  • Mit welchem Heizsystem die 65-Prozent-Regel erfüllt wird, ist erstmal egal
  • Erneuerbare Heizsysteme werden mit bis zu 70 % der Anschaffungskosten vom Staat gefördert
  • Ob eine Ölheizung verboten ist, hängt von der kommunalen Wärmeplanung ab - mehr dazu im nächsten Abschnitt

Ölheizung verboten? Abhängig von kommunaler Wärmeplanung

Bis 2026 bzw. 2028 muss jede Gemeinde in Deutschland eine kommunale Wärmeplanung vorlegen. Damit sollen Konzepte vorliegen, wie der Wärmebedarf der Kommune nachhaltig deckbar ist.

Solange diese kommunale Wärmeplanung noch nicht vorliegt, sind alle Heizungsarten erlaubt. Allerdings muss jede neu eingebaute fossile Heizung seit 2024 schrittweise auf erneuerbare Energien umgestellt werden - erst 15 % (2029), dann 30 % (2035) und schließlich 60 % (2040). Das gilt auch für Ölheizungen.

Falls eine Wärmeplanung vorliegt, gibt es drei Möglichkeiten:

  • Es ist kein Wasserstoff- oder Wärmenetz geplant: Die 65-Prozent-Regel gilt.
  • Es ist ein Wärmenetz geplant: Alle Heizungen erlaubt, falls die kommunale Wärmeplanung innerhalb von 10 Jahren erfüllt wird
  • Es ist ein Wasserstoffnetz geplant: H2-Ready-Gasheizung ist erlaubt, also eine Gasheizung, die sich auf 100 % Wasserstoff umstellen lässt

Wichtig: Falls die Gemeinden ihre Pläne nicht schaffen, müssen Hausbesitzer innerhalb von bestimmten Übergangsfristen die 65-Prozent-Regel erfüllen!

Fazit: Kein Ölheizung Verbot, aber viele Unsicherheiten

Ölheizung sind noch nicht verboten, aber der Einbau ist mit vielen Unsicherheiten und offenen Fragen verbunden: Wie entwickelt sich der Ölpreis? Wie läuft die schrittweise Umstellung auf erneuerbare Energien? Kann die Gemeinde ihre Wärmeplanung erfüllen? Der einfachste Weg, um diese Unsicherheiten zu vermeiden, ist der Umstieg auf erneuerbare Energien - und das so schnell wie möglich.

Es gibt gute Gründe wieso sich der Umstieg lohnt:

  • Die Anschaffungskosten werden mit bis zu 70 % bezuschusst
  • Erneuerbare Heizungen, wie z.B. eine Wärmepumpe, sind deutlich günstiger im Betrieb und unabhängig von der Ölpreisentwicklung
  • Die Betriebskosten von Ölheizungen werden alleine aufgrund der CO2-Steuer extrem steigen

Welche Alternative ist die beste? Unser Favorit ist die Wärmepumpe - ein bewährtes Heizsystem, das günstig, effizient und nachhaltig heizt. Deshalb ist die Wärmepumpe bereits jetzt das beliebteste Heizsystem in Neubauten.

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Ob sich eine Wärmepumpe auch für Ihr Haus lohnt, finden Sie hier heraus:

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