Sie sind Mieter, Eigenheimbesitzer oder Vermieter einer Immobilie und wollen sich den Traum eines klimafreundlichen und nachhaltigen Fahrzeugs erfüllen? Dann muss ein Elektroauto her und somit auch eine passende Ladestation. Um Sie auf diesem Weg zu unterstützen, startete die Bundesregierung die KfW Förderunge 440 und 441. Wie Sie in den Genuss dieser und vieler weiterer Förderprogramme kommen, erfahren Sie hier.
Wichtig: Momentan können keine neuen Anträge für die Förderungen 440 und 441 gestellt werden. Sobald es zur Neuauflage der Programme kommt, werden wir Sie hier informieren.
Welche Fördermöglichkeiten Sie dennoch in 2024 haben, lesen sie weiter unten.
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Ladesäule, Ladestation, Ladepunkt und Wallbox – wo liegt der Unterschied?
Vor dem Hintergrund des anhaltenden Trendthemas „Elektromobilität“ wurden Sie vermutlich schon mit all diesen Begriffen bombardiert. Der Kontext ist gleich, die Bedeutung daher auch? Nicht ganz. Wir bringen für Sie Licht ins Dunkel:
- Eine Ladestation ist eine stationäre Lademöglichkeit für Elektroautos. Sie kann aus einem oder mehreren Ladepunkten bestehen.
- Ein Ladepunkt ist eine Einrichtung, die dem Aufladen von Elektrofahrzeugen dient und an der immer nur ein Elektrofahrzeug pro Vorgang aufgeladen werden kann.
- Ein Beispiel für eine Ladestation ist eine Wallbox. Dies ist eine Wandladestation für Elektroautos und Plug-in-Hybride. Sie verkürzt die Ladezeit des Fahrzeugs über die reguläre Haussteckdose auf ein Minimum und bietet einen besseren Schutz vor Überlastung des Stromnetzes und Brandgefahr.
- Eine Ladesäule bezeichnet die konkrete Installationsanlage eines Ladepunkts für ein Elektrofahrzeug, wobei die Aufladung entweder über eine AC-Ladesäule oder eine DC-Ladesäule erfolgt. AC steht für „Alternating Current“ und bedeutet Wechselstrom. DC ist die Abkürzung für „Direct Current“, was übersetzt Gleichstrom heißt.
Voraussetzung für die Förderung einer Ladesäule über die KfW Bank ist immer, dass der Strom zu 100 % aus Grünstrom gewonnen wird. Dafür benötigen Sie beispielsweise eine PV-Anlage.
Hier finden Sie heraus, ob sich eine PV-Anlage mit Wallbox auch für Ihr Haus lohnt: Solarcheck
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KfW 440: Zuschuss Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude
Über die KfW-Förderrichtlinie 440 „Zuschuss Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ wurde die Installation und Nutzung privater Wallboxen bezuschusst. Dieses Programm war eine Erweiterung der Innovationsprämie für Elektroautos. Über diese konnten Sie sich beim Kauf von E-Autos bis zu 9.000 € sichern.
Förderberechtigt waren private Eigentümer, Wohnungseigentümer, Mieter und Vermieter. Ausgeschlossen waren Kommunen und Unternehmen. Diese mussten auf das Programm 441 zurückgreifen. Gesamtkosten von mindestens 900 €. Anschließend erhielten Förderberechtigte einen pauschalen Zuschuss von 900 € pro Ladepunkt.
Wallboxen waren nur dann förderfähig, wenn
- die Ladestation über eine Normalleistung von 11 kW verfügt,
- die Ladestation intelligent steuerbar ist, um eine Überlastung des örtlichen Stromnetzes zu vermeiden,
- und der Strom vollständig aus erneuerbaren Energien gewonnen wird.
Aufgepasst: Es werden lediglich Wallboxen an Stellplätzen, Garagen und Wohngebäuden gefördert, die ausschließlich der Privatnutzung dienen. Des Weiteren werden nur solche Anträge gebilligt, die vor Beginn des Bauvorhabens bei der KfW gestellt werden.
KfW 441: Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen
Parallel zu KfW 440 wurde auch die Richtlinie KfW 441 „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Zuschuss für Ladestationen in Unternehmen“ auf den Weg gebracht. Im Rahmen dieser Förderung wurden folglich ausschließlich Ladestationen im unternehmerischen Umfeld gefördert: Förderfähig waren Unternehmen, Freiberufler, Selbstständige und gemeinnützige Organisationen. Es kamen Firmen- und Privatfahrzeuge infrage.
Die Zuschusshöhe lag bei 900 € pro Ladepunkt. Diese musste sich aber auf Betriebsgelände befinden und durften somit nicht öffentlich zugänglich sein. Es wurden ausschließlich intelligent steuerbare Ladestationen mit bis zu 22 kW Leistung gefördert. Darüber hinaus musste die Ladestation ihren Strom, genau wie bei KfW 440, zu 100 % aus einer erneuerbaren Energiequelle beziehen. Sofern alle Ladepunkte die oben genannten Voraussetzungen erfüllten, so bekamen Sie 900 € pro Wallbox. Bei mehreren Ladestationen wurden die Zuwendungen gegebenenfalls auf 70 % der Gesamtkosten reduziert. Insgesamt konnte eine Fördersumme von maximal 45.000 € je Standort beantragt werden.
Die Berechnung lief folgendermaßen:
Seit dem 1. Januar 2023 ist leider auch hier kein neuer Antrag mehr möglich. Ob bzw. wann es zur Neuauflage der Förderung kommt, steht noch nicht fest.
KfW 442: Solarstrom für Elektroautos
Auch der Zuschuss 442 hat eine Finanzierung von Wallboxen in Kombination mit einem Elektroauto ermöglicht. Im Rahmen der Förderung wurde die Anschaffung von PV-Anlage, Stromspeicher und Wallbox mit bis zu 10.200 € bezuschusst. Am selben Tag, an dem das Förderungsprogramm gestartet wurde, war es auch schon wieder aufgebraucht. Lange war offen, ob die zweite Runde umgesetzt wird, aber inzwischen ist klar: Die KfW-Förderung 442 ist endgültig beendet.
Mehr dazu hier: KfW 442
KfW 439: Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen
Der Zuschuss KfW 439 richtete sich bis Ende 2022 an Kommunen und Verbände zur Finanzierung von Ladestationen von bis zu 22 kW Leistung. Der Zuschuss betrug 70 % der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 900 Euro pro Ladepunkt. Die Summe des Vorhabens musste dabei mindestens 9.000 Euro betragen.
Die letzten Anträge wurden am 02.12.2022 entgegen genommen. Seitdem ist auch leider diese Förderung eingestellt.
KfW 267: IKK - Nachhaltige Mobilität
Die Förderung IKK - Nachhaltige Mobilität fördert kommunale Körperschaften und Verbände bei Investitionen in klimafreundliche Mobilität, mitunter auch Elektrofahrzeuge und nicht-öffentliche elektrische Ladeinfrastruktur. Leider richtet sich dieses Förderprogramm nicht an private Personen.
Der Kredit gewährt dem Antragssteller maximal 150 Millionen Euro pro Jahr. Dabei können bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert. Das Förderprogramm 267 läuft aktuell noch und es können Anträge eingereicht werden.
Mehr zu dieser Förderung gibt es auf der Website der KfW: KfW 267
Wie werden Wallboxen 2024/2025 gefördert?
Die gute Nachricht: Auch wenn es momentan keine bundesweiten Wallbox Förderungen mehr für Privatpersonen durch die KfW gibt, bieten einige Bundesländer und Kommunen finanzielle Unterstützung an. Auch Stromanbieter könnten Ihnen je nach Angebot und Vertrag Zuschüsse für Wallboxen zahlen.
Förderung durch Bundesländer
In Nordrhein-Westfalen gibt es für Sie das Förderprogramm Progres.NRW, das Ihnen Zuschüsse für den Kauf, den Einbau und den Anschluss von Ladeinfrastruktur ermöglicht. Darunter auch das Programm progres.nrw - Emissionsarme Mobilität: "Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Fahrzeuge". Gefördert werden mitunter Ladesäulen für Elektroautos in Höhe von maximal 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Maximal können bis zu 10.000 Euro je Ladepunkt finanziert werden. Die Förderung tritt Ende 2025 außer Kraft.
In Baden-Württemberg können Sie sowohl als Firma als auch als Privatperson Födermittel über die L-Bank beantragen. Gefördert werden hier sowohl E-Autos als auch Wallboxen mit der Voraussetzung, dass Sie eine eigene Photovoltaik-Anlage besitzen. Für E-Autos bekommen Sie pauschal 1.000 € und für eine Wallbox 500 €.
Förderung durch Städte und Kommunen
Auch einige Städte und Gemeinden bieten Ihnen Ihnen attraktive Zuschüsse an. Denn manche Energieversorger und Kommunen bieten beim Umstieg auf die Elektromobilität finanzielle Anreizen wie Vergünstigungen für einen Wallbox-Kauf, eine finanzielle Förderung der Installation oder einfach einen Rabatt beim gezahlten Strompreis.
Der Grund dahinter ist nachvollziehbar: Wer einen E-Auto besitzt, kauft wahrscheinlich auch mehr Strom. Somit sind Sie als Kunde noch attraktiver für die Energieunternehmen.
Wenn Sie sich die Konditionen auf den Webseiten der Anbieter durchlesen, merken Sie jedoch schnell, dass es sich hier eher um eine Art Kundenbindungsprogramm handelt. Lassen Sie sich also nicht von einen paar Hundert Euro dazu verleiten, einen überteuerten oder auf andere Art nachteiligen Stromvertrag abzuschließen. Vergleichen Sie unbedingt die Tarife und lesen Sie auch das Kleingedruckte.
Neben den Anbietern selbst, können Sie unter Umständen auch direkt von der Gemeinde eine Förderung erhalten. Der Vorteil: Diese Förderungen sind nicht an Konditionen wie einen bestimmten Stromvertrag geknüpft.
Nachfolgend sehen Sie einige Fördermöglichkeiten durch Städte und Kommunen:
Weitere Tipps zur Wallbox Förderung
Als E-Auto Besitzer von Wallbox-Förderungen profitieren? Das geht nicht nur mit der KfW! Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, von Boni, Krediten, Rabatten und sonstigen Voteilen zu profitieren. Wir haben für Sie die wichtigsten Infos pro Bundesland zusammengefasst. Einfach Ihr Bundesland auswählen und den passenden Artikel lesen: Zur Bundesland-Übersicht
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Selbstständiger, Freiberufler, Unternehmer – nichts davon trifft so richtig auf Sie zu? Je nachdem wo Sie wohnen, kann es dennoch Fördermöglichkeiten auf Landesebene geben. Einige Bundesländer und Kommunen haben nämlich den Weg frei gemacht für die Unterstützung lokaler Wallbox-Investitionen von Privatbesitzern.
Wie Sie jedoch bereits gesehen haben, basiert nahezu jede Förderung auf Ökostrom. Ohne den Anschluss an eine alternative Stromquelle ist Ihre Wallbox nicht förderfähig. Am einfachsten können Sie dieses Problem über eine eigene Solaranlage mit Speicher lösen. Wir haben für Sie die wichtigsten Infos zu der Traumkombination in diesem Artikel zusammengefasst: Wallbox und Photovoltaik - Mit eigenem Solarstrom tanken
Wussten Sie schon, dass Sie auch hier vom Bund und den Ländern unterstützt werden? Denn beide haben ein großes Interesse daran, den Wandel zu einer klimafreundlichen Stromversorgung schnellstmöglich zu vollziehen. Welche konkreten Förderprogramme es in Ihrem Bundesland für den Solaranlagen-Kauf gibt, erfahren Sie hier: Photovoltaik Förderung
Für Zeitsparer und Effizienzmaximierer: Wenn auch Sie Interesse an einer PV-Anlage haben, Ihnen aber die Koordination, Planung und Verantwortung zu viel ist, empfehlen wir Ihnen unbedingt, sich mit dem Mietmodell auseinanderzusetzen. Wenn Sie eine Solaranlage mieten, dann werden sämtliche Schritte für Sie übernommen. Somit müssen Sie sich um nichts mehr kümmern. Mehr erfahren
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