Immer mehr Hausbesitzer wollen kostengünstig und umweltschonend heizen. Eine Wärmepumpe ist dafür ideal. Sie wandelt Wärme aus der Umgebung (Luft, Erdreich oder Wasser) effizient in Heizwärme um. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine Wärmepumpe installieren zu können.
Grundsätzlich lassen sich Wärmepumpen in die meisten Häuser einbauen. Bei Neubauten kann sie von vornherein mit eingeplant werden, sie lässt sich aber auch in vielen Altbauten nachrüsten. Mehr dazu weiter unten im Artikel.
Wärmepumpe ist nicht gleich Wärmepumpe – je nach Art variieren die Voraussetzungen etwas. Für alle Wärmepumpen gilt es jedoch, drei wichtige Punkte zu erfüllen:
Bei Neubauten ist das energetische Gesamtkonzept in aller Regel von Beginn an stimmig und dem Einbau einer Wärmepumpe steht nichts im Wege. Aber auch für Altbauten kann sich eine Wärmepumpe eignen. Eventuell muss hier vorab eine komplette oder teilweise energetische Sanierung erfolgen. Manchmal reicht es auch, nur die Heizkörper auszutauschen. Bereits vorhandene Heizkörper im Altbau können ebenfalls infrage kommen. Nicht alle Altbauten verfügen über den nötigen Starkstromanschluss, dieser muss dann ebenfalls nachgerüstet werden. Lassen Sie sich zu den Voraussetzungen für eine Wärmepumpe im Altbau von einem Enpal-Experten beraten.
Die unterschiedlichen Wärmepumpen-Typen nutzen verschiedene Wärmequellen. Das kann die Umgebungsluft, das Erdreich oder das Grundwasser sein.
Die beliebteste Art der Wärmepumpe ist die Luft-Wasser-Wärmepumpe, da sie vergleichsweise einfach und kostengünstig zu installieren ist. Je nach Monoblock- oder Split-Bauweise gibt es hier einiges zum Aufstellort zu beachten:
Platzbedarf: Die Außeneinheit einer Split-Wärmepumpe bzw. die gesamte Monoblock-Einheit braucht ausreichend Platz und sollte an einem Ort installiert werden, an dem die Luft optimal zirkulieren kann, um gut arbeiten zu können.
Traglast: Für das Aufstellen der Inneneinheit einer Split-Wärmepumpe oder einer Monoblock-Wärmepumpe im Innenbereich ist neben dem generellen Platzanspruch auch die Traglast relevant. Möchte man die Luft-Wasser-Wärmepumpe z. B. auf dem Dachboden platzieren, muss dieser für das Gewicht die entsprechende Statik aufweisen.
Lärmvermeidung: Zwar sind heutige Luft-Wasser-Wärmepumpen mit einer durchschnittlichen Lautstärke von 30-40 dB (vergleichbar mit einem normalen Gespräch) relativ unauffällig, dennoch sollten sie mit Abstand zu den Nachbarn und nicht direkt unter dem Schlafzimmerfenster aufgestellt werden. Voraussetzung ist, dass die gesetzlichen Lärmschutzbestimmungen eingehalten werden. Mehr dazu hier: Wärmepumpe Abstand
Die Luft-Luft-Wärmepumpe nutzt ebenfalls die Umgebungsluft als Wärmequelle. Sie funktioniert ohne Kältemittelkreislauf, da sie die gewonnene Wärme direkt an die Raumluft abgibt. Damit beheizt sie das Haus nicht nur, sondern sorgt gleichzeitig für eine gute Belüftung. Diese Arbeitsweise hat eine besondere Voraussetzung:
Belüftungssystem: Die Luft-Luft-Wärmepumpe braucht zum Verteilen der erwärmten Luft ein Belüftungssystem mit Luftschächten. Da dies die wenigsten Häuser in Deutschland haben und eine Nachrüstung sehr aufwendig und kostenintensiv ist, wird diese Art der Wärmepumpe nur sehr selten verbaut.
Eine Wasser-Wasser-Wärmepumpe (auch Grundwasser-Wärmepumpe genannt) nutzt das Grundwasser als Wärmequelle. Dafür sind Bohrungen notwendig und es werden ein Schluck- und ein Saugbrunnen installiert. Um diese Art der Wärmepumpe zu nutzen, gelten folgende Voraussetzungen:
Wasserstand: Zunächst muss der Grundwasserspiegel ausreichend hoch sein. Ideal sind Tiefen zwischen 8 und 15 Metern. Muss über 20 Meter tief gebohrt werden, funktioniert die Anlage nicht mehr effizient.
Grundwasserqualität: Das Grundwasser sollte möglichst wenig Eisen und Mangan enthalten, da es sonst zu Verstopfungen der Brunnen und einem vorschnellen Verschleiß der Pumpe kommt.
Fließrichtung: In welche Richtung das Grundwasser fließt ist relevant, da der Schluckbrunnen in Fließrichtung hinter dem Saugbrunnen liegen muss. Andernfalls kann die Wärmepumpe nicht effizient arbeiten, da bereits abgekühltes Wasser wieder angesaugt werden würde. Das muss bei der Ausrichtung der Anlage berücksichtigt werden und dementsprechend auf dem Grundstück möglich sein.
Diese Auskünfte erteilt in der Regel die Kommune, das Landesumweltamt oder ein professioneller Brunnenbohrer.
Doch es gilt noch mehr zu beachten:
Platzbedarf: Da der Abstand zwischen den beiden Brunnen mindestens 15 Meter betragen muss, muss das Grundstück dementsprechend groß sein.
Genehmigungspflicht: Um das Grundwasser als Wärmequelle zu nutzen, ist eine kostenpflichtige wasserrechtliche Zulassung des Landkreises unerlässlich.
Achtung:
Auf Grundstücken in Wasserschutzgebieten ist die Installation einer Grundwasser-Wärmepumpe nicht erlaubt.
Damit Erdwärmepumpen die Wärme des Erdreichs nutzen können, kommen Erdwärmesonden oder Erdkollektoren zum Einsatz.
Bei Erdwärmesonden ist die richtige Bodenbeschaffenheit Voraussetzung: Der Boden muss die Wärme gut leiten können, das ist z. B. bei feuchtem, sandigem Lehm der Fall. Vor der Installation muss also eine Bodenanalyse durchgeführt werden. Bohrungen bis zu 100 Meter Tiefe sind übrigens genehmigungsfrei.
Bei Erdkollektoren kommt eine weitere Voraussetzung ins Spiel: Die schlaufenförmig verlegten Kunststoffrohre sind insgesamt bis zu 500 Meter lang und werden 1,5 Meter tief (oder tiefer) verlegt. Zum einen muss also ausreichend Fläche auf dem Grundstück vorhanden sein, zum anderen darf diese Fläche weder versiegelt (durch Auffahrt, Garage, Gartenhaus o. ä.) noch mit tief wurzelnden Pflanzen bewachsen sein.
Wer mit einer elektrisch betriebenen Wärmepumpe heizt, kann dafür einen günstigen Wärmepumpen-Stromtarif nutzen. Dieser liegt preislich meist 10 bis 20 Cent unter dem regulären Haushaltsstrom.
Voraussetzung für die Nutzung ist entweder ein zweiter Stromzähler oder der Austausch des herkömmlichen Zählers mit einem Zweitarifzähler. Auch ein Smart Meter kann verwendet werden. So kann der Verbrauch der Wärmepumpe getrennt vom Verbrauch des restlichen Haushalts erfasst und abgerechnet werden.
Außerdem muss die Wärmepumpe vom Netzbetreiber steuerbar sein, Stichwort: EVU-Sperre. Was es damit auf sich hat, erfahren Sie in unserem Artikel: EVU-Sperre bei der Wärmepumpe
Sind die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt, kann die Wärmepumpe von einer Fachfirma wie Enpal geplant und installiert werden. Dafür gibt es staatliche Förderungen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die bis zu 70 % der Kosten decken. Für Privatpersonen ist besonders das KfW-Förderprogramm 458 interessant. Wichtig ist es, die Anträge vor der Montage zu stellen.
Um die Fördergelder von BAFA und KfW zu bekommen, muss die Wärmepumpe technische Anforderungen erfüllen:
All diese Dinge treffen auf die meisten modernen Wärmepumpen zu. Eine genaue Liste mit förderfähigen Wärmepumpen finden Sie auf der Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Neben den technischen Bedingungen an die Wärmepumpe selbst, setzen viele Förderprogramme noch diese Dinge voraus:
Zusätzlich zur Grundförderung bietet der Bund noch unterschiedliche Boni. Wer über ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von unter 40.000 Euro pro Jahr verfügt, profitiert von einem Einkommensbonus von 30 Prozent. Mit dem Geschwindigkeitsbonus können selbstnutzende Eigentümer weitere 20 Prozent Förderung erhalten, wenn sie eine funktionierende Heizung mit fossilen Brennstoffen bis Ende 2028 gegen eine Wärmepumpe austauschen. Noch einmal fünf Prozent bringt der Effizienzbonus für die Nutzung natürlicher Kältemittel. Hier noch einmal die Komponenten in der Übersicht:
Gut zu wissen: Enpal bringt Licht in den Förder-Dschungel und berät Sie individuell, kostenlos und unverbindlich zu den Fördermöglichkeiten für Ihre neue Wärmepumpe.
Grundsätzlich haben alle Wärmepumpen die Voraussetzung, dass das Gebäude gut gedämmt sein muss, dass es großflächige Heizkörper gibt und ein Starkstromanschluss vorhanden ist.
Die beliebte Luft-Wasser-Wärmepumpe braucht an ihrem Aufstellort ausreichend Platz und Luftzirkulation. Sie muss so aufgestellt werden, dass die gesetzlichen Lärmschutzbedingungen eingehalten werden können, also mit genug Abstand zu den Nachbarn und nicht in direkter Nähe des Schlafzimmers.
Um Wärmepumpen-Förderung von BAFA oder KfW zu erhalten, muss die Wärmepumpe u. a. eine Jahresarbeitszahl von 3 haben und leiser als 65 dB sein. Zudem muss sie von einem Fachbetrieb installiert werden und es muss ein hydraulischer Abgleich erfolgen.