
Energieversorgungsunternehmen (EVU) dürfen den Strombezug einer Wärmepumpe zeitweise drosseln, wenn das Stromnetz überlastet ist. Dafür gibt es seit dem 1. Januar 2024 neue Regeln. Wir erklären, was genau die EVU-Sperre ist und wie die aktuellen Regeln sind.
Die EVU-Sperre ist eine Regelung, nach der Energieversorgungsunternehmen (EVU) den Strombezug von Wärmepumpen reduzieren können, wenn eine Beschädigung oder Überlastung vom Stromnetz droht. Dabei wird immer eine Mindestleistung garantiert, damit die Wärmepumpe weiter betrieben werden kann. Die Bundesnetzagentur geht nach eigenen Angaben davon aus, dass EVU-Sperren nur in Ausnahmefällen erfolgen müssen. Wer eine Wärmepumpe betreibt oder über den Kauf einer Wärmepumpe nachdenkt, braucht sich also keine Sorgen zu machen.
Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue Regelungen im Rahmen des § 14a EnWG - das sind Regelungen für Geräte mit hohem Stromverbrauch, wie z. B. eine Wärmepumpe oder eine Wallbox. Die wichtigsten neuen Regelungen sind:
Nein, im Normalfall ist die EVU-Sperre für Verbraucher nicht spürbar. Zum Einen muss sie nur sehr selten genutzt werden. Zum Anderen wird der Strombezug auf eine Strommenge reduziert, der den problemlosen Betrieb der Wärmepumpe weiterhin ermöglicht.
Ein weiterer Punkt, der manchmal vergessen wird: Viele Wärmepumpen haben einen Pufferspeicher. Hier wird die erzeugte Wärmepumpe zwischengespeichert und kann so sehr flexibel genutzt werden. Als Verbraucher braucht man sich also keine Sorgen um die EVU-Sperre zu machen.
Selbst bei einer Drosselung auf 4,2 kW elektrische Leistung läuft die Wärmepumpe weiter und erzeugt ausreichend Wärme. Bei einer Jahresarbeitszahl von 3 entsprechen 4,2 kW elektrische Leistung etwa 12 kW Heizleistung. Das reicht für die meisten deutschen Haushalte ohne Komforteinbußen.
Ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit 140 m² Wohnfläche hat eine Heizlast von etwa 7 bis 10 kW. Die gedrosselte Wärmepumpe liefert also selbst im Winter noch mehr Wärme, als das Haus verliert. Hinzu kommt: Die Drosselung ist auf maximal zwei Stunden pro Tag begrenzt. In dieser Zeit kühlt ein gut gedämmtes Haus nur um etwa 0,5 bis 1 °C ab.
Familie Müller besitzt ein Einfamilienhaus mit einer 10-kW-Wärmepumpe. Es ist ein kühler Januarabend, die Außentemperatur liegt bei 0 °C. Um 18:30 Uhr greift der Netzbetreiber ein und drosselt die Wärmepumpe auf 4,2 kW elektrische Leistung. Die Raumtemperatur sinkt in den zwei Stunden der Drosselung um weniger als 0,5 °C. Das Haus kühlt nicht aus. Die Familie bemerkt den Eingriff praktisch nicht.
Die Wärmepumpenheizung ist in den letzten Jahren zur beliebtesten Heizungsart in Neubauten aufgestiegen. Die Gründe dafür sind einfach:
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