Wer sich für eine Wärmepumpe entscheidet, heizt zukunftssicher, kostengünstig und umweltfreundlich. Sind die technischen Voraussetzungen für die Wärmepumpe erfüllt, kann die neue Heizung eingebaut werden. Danach folgt die Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber. Aber was hat es mit dieser Registrierung auf sich? Wer übernimmt sie und wie genau läuft sie ab? Alle Antworten finden Sie in diesem Artikel.
Seit dem 1. Januar 2024 ist es nach § 14a EnWG Pflicht, die Wärmepumpe beim zuständigen Stromnetzbetreiber anzumelden. Das liegt daran, dass Wärmepumpen wie auch Ladestationen für E-Autos oder Klimaanlagen einen relativ hohen Stromverbrauch haben. Da vor allem Wärmepumpen und Wallboxen immer beliebter werden, steigt die Belastung des Stromnetzes. Damit der Netzbetreiber einer Überlastung zuvorkommen kann, ist die Registrierung der Wärmepumpe gesetzlich vorgeschrieben.
Dank der Anmeldung sämtlicher Wärmepumpen, die an das Stromnetz angeschlossen sind, kann der Netzbetreiber den Verbrauch aller Geräte im Netz einschätzen. Droht eine Überlastung des Netzes, haben Energieversorgungsunternehmen (EVU) das Recht, die Wärmepumpe per Fernzugriff für eine gewisse Zeit zu drosseln (EVU-Sperre). Dadurch bleibt das Stromnetz stabil. Doch keine Angst: Von der Leistungsdrosselung bemerken Wärmepumpennutzer in der Regel nichts und eine komplette Abschaltung des Geräts ist nicht mehr erlaubt.
Je nach Netzbetreiber kann die Anmeldung der Wärmepumpe unterschiedlich ablaufen. In der Regel folgt sie aber diesen Schritten.
*Ist eine Netzverstärkung nötig, tauscht der Netzbetreiber z. B. Leitungen aus oder erhöht die Spannungsebene. Die Kosten dafür liegen meist zwischen mehreren hundert und mehreren tausend Euro.
Damit der Installationsbetrieb die Wärmepumpe beim örtlichen Stromnetzbetreiber anmelden kann, sind folgende Angaben nötig:
In der Regel können Wärmepumpenbesitzer den gesamten Anmeldeprozess dem Elektriker oder Installationsbetrieb überlassen.
Gut zu wissen: Auch Enpal übernimmt die Anmeldung Ihrer Wärmepumpe beim lokalen Netzbetreiber. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.
Nein, der Netzbetreiber darf den Anschluss einer Wärmepumpe nicht ablehnen oder verzögern, sofern sie aus der Ferne steuerbar ist und die Netzverträglichkeitsprüfung positiv ausfällt.
Die Anmeldung der Wärmepumpe ist in der Regel kostenlos. Es können jedoch Kosten für technische Änderungen am Stromanschluss oder die ggf. notwendige Verstärkung des Stromnetzes anfallen. Diese können mehrere hundert, aber auch mehrere tausend Euro betragen. Es lohnt sich, zu prüfen, ob staatliche oder regionale Förderungen auch diese Kosten miteinbeziehen.
Für die Anmeldung der Wärmepumpe ist mit einigen Wochen Bearbeitungszeit zu rechnen. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig mit dem Netzbetreiber in Verbindung zu setzen.
Wird die Wärmepumpe nicht beim Netzbetreiber angemeldet, drohen hohe Geldstrafen im vier- bis fünfstelligen Bereich. Außerdem ist die Anmeldung oft Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Förderungen für die Wärmepumpe. Außerdem können ohne Anmeldung keine vergünstigten Netzentgelte genutzt werden.