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Netzentgelte 2026: Kosten, Unterschiede & Spartipps

Aktualisiert:
14.1.2026
Lesezeit:
6 Minuten
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Netzentgelte: Das Wichtigste in Kürze

  • Netzentgelte sind Gebühren für die Nutzung des Stromnetzes und machen etwa 20 % des Strompreises aus.
  • Im Bundesdurchschnitt liegen die Netzentgelte aktuell bei circa 0,10 €/kWh.
  • Die Höhe variiert je nach Region stark: 2026 zahlen Haushalte in Bayern im Schnitt 0,09 €/kWh brutto, in Hamburg dagegen 0,14 €/kWh.
  • Im Vergleich zu 2024 sinken die durchschnittlichen Netzentgelte bis 2026 um rund 20 %, unter anderem durch staatliche Zuschüsse.
  • Wer eine steuerbare Wärmepumpe oder Wallbox betreibt, kann nach §14a EnWG von reduzierten Netzentgelten profitieren.
  • Der Staat bezuschusst die Netzentgelte in 2026 mit 6,5 Milliarden Euro, wodurch Verbraucher entlastet werden sollen.

Was sind Netzentgelte und wer zahlt sie?

Netzentgelte sind Gebühren, die jeder Stromkunde für die Nutzung des Stromnetzes zahlt. Sie decken die Kosten für Betrieb, Wartung und Ausbau der Leitungen, über die der Strom vom Kraftwerk bis zur Steckdose fließt.

Anders als den Strompreis können Verbraucher die Netzentgelte nicht beeinflussen. Die Bundesnetzagentur genehmigt die Höhe, die Netzbetreiber erheben dürfen. Der Stromanbieter reicht diese Kosten dann über die Stromrechnung an die Haushalte weiter. Dort erscheinen sie meist nicht als separater Posten, sondern sind im Arbeitspreis pro Kilowattstunde enthalten.

Das Netzentgelt besteht aus zwei Komponenten:

  1. Grundpreis: Ein fester Jahresbetrag, unabhängig vom Verbrauch.
  2. Arbeitspreis: Ein verbrauchsabhängiger Betrag pro Kilowattstunde.

Gut zu wissen: Netzentgelte zahlt jeder, der Strom aus dem öffentlichen Netz bezieht. Wer einen Teil seines Stroms selbst mit einer Photovoltaikanlage erzeugt und direkt verbraucht, vermeidet für diese Kilowattstunden die Netzentgelte komplett. Mehr dazu unten.

Woraus setzen sich Netzentgelte zusammen?

Die Netzentgelte setzen sich aus mehreren Kostenblöcken zusammen, die den Betrieb der verschiedenen Netzebenen finanzieren. Der größte Anteil entfällt auf das Verteilnetz, das den Strom von den regionalen Umspannwerken bis in die Haushalte transportiert.

Das deutsche Stromnetz ist hierarchisch aufgebaut:

  • Auf der obersten Ebene transportiert das Übertragungsnetz den Strom über große Distanzen mit Höchstspannung (220–380 kV). 
  • Darunter verteilt das Verteilnetz den Strom über Hoch-, Mittel- und Niederspannungsleitungen bis zum Endkunden. 

Je mehr Netzebenen der Strom durchläuft, desto höher fallen die Netzentgelte aus.

Die vier großen Übertragungsnetzbetreiber (Amprion, TenneT, 50Hertz, TransnetBW) betreiben das Höchstspannungsnetz. Rund 880 Verteilnetzbetreiber sind für die regionalen Netze zuständig. Diese Struktur erklärt auch die regionalen Preisunterschiede, auf die der nächste Abschnitt eingeht.

Welchen Anteil haben die einzelnen Kostenblöcke?

Die einzelnen Kostenblöcke haben unterschiedliche Anteile an den gesamten Netzentgelten. Sie verteilen sich ungefähr so:

Kostenblock Anteil
Verteilnetz (Niederspannung) ca. 50 %
Verteilnetz (Mittelspannung, vorgelagert) ca. 20 %
Übertragungsnetz ca. 20 %
Messstellenbetrieb ca. 5 %
Abrechnungs- und Systemkosten ca. 5 %
Gesamt 100 %

Gut zu wissen: Der Messstellenbetrieb umfasst den Betrieb des Stromzählers. Wer ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) hat, kann seinen Verbrauch in Echtzeit einsehen und bei zeitvariablen Tarifen gezielt dann Strom nutzen, wenn er günstiger ist.

Warum unterscheiden sich die Netzentgelte regional so stark?

Die regionalen Unterschiede bei den Netzentgelten entstehen vor allem durch die rund 880 Verteilnetzbetreiber. Jeder von ihnen kalkuliert seine Kosten individuell, und die Bundesnetzagentur genehmigt die Entgelte auf Basis dieser Kosten.

Drei Hauptfaktoren beeinflussen die Höhe der Netzentgelte:

  • Netzstruktur und Bevölkerungsdichte: In dünn besiedelten Regionen verteilen sich die Netzkosten auf weniger Haushalte. Das gleiche Leitungsnetz muss von weniger Kunden finanziert werden, was die Kosten pro Kopf erhöht.
  • Alter und Zustand des Netzes: Ältere Netze erfordern höhere Investitionen in Wartung und Modernisierung. In den neuen Bundesländern wurden nach der Wiedervereinigung viele Netze erneuert, was dort teils zu niedrigeren Instandhaltungskosten führt.
  • Ausbau erneuerbarer Energien: Regionen mit viel Wind- und Solarenergie müssen ihre Netze verstärken, um den dezentral erzeugten Strom aufzunehmen. Diese Ausbaukosten fließen in die Netzentgelte ein. Schleswig-Holstein mit seinem hohen Windkraftanteil ist ein Beispiel dafür.

Die folgende Tabelle zeigt die Netzentgelte aller 16 Bundesländer im Vergleich (jeweils für einen Haushalt mit dem „Standardlastprofil“ von 3.500 kWh Jahresstromverbrauch)

Netzentgelte nach Bundesländern 2026
Bundesland Netzbetreiber Netzentgelt 2026
Baden-Württemberg Netze BW 0,1186 €/kWh
Bayern Bayernwerk Netz 0,0897 €/kWh
Berlin Stromnetz Berlin 0,1001 €/kWh
Brandenburg NBB 0,0301 €/kWh
Bremen Wesernetz 0,0892 €/kWh
Hamburg Hamburger Energienetze 0,1399 €/kWh
Hessen EAM Netz 0,1012 €/kWh
Mecklenburg-Vorpommern WEMAG Netz 0,0946 €/kWh
Niedersachsen EWE Netz 0,0728 €/kWh
Nordrhein-Westfalen Westnetz 0,1407 €/kWh
Rheinland-Pfalz EWR Netze 0,1355 €/kWh
Saarland energienetz saar 0,1257 €/kWh
Sachsen SachsenNetze 0,1208 €/kWh
Sachsen-Anhalt MITNETZ Strom 0,0999 €/kWh
Schleswig-Holstein SH Netz 0,1084 €/kWh
Thüringen Thüringer Energienetze 0,0964 €/kWh
Bundesdurchschnitt 0,1040 €/kWh
Quelle: Preisblätter der jeweiligen Netzbetreiber (Stand: 2026). Preise in brutto. Innerhalb eines Bundeslandes können die Entgelte je nach Netzbetreiber abweichen.

Die folgende Tabelle zeigt, wie sich die Netzentgelte seit 2024 entwickelt haben:

Netzentgelte 2024-2026 nach Bundesländern im Vergleich
Bundesland 2024 2025 2026 Veränderung 2024–2026
Baden-Württemberg 0,1426 €/kWh 0,1525 €/kWh 0,1186 €/kWh -16,8 %
Bayern 0,1357 €/kWh 0,1210 €/kWh 0,0897 €/kWh -33,9 %
Berlin 0,0673 €/kWh 0,0699 €/kWh 0,1001 €/kWh +48,7 %
Brandenburg 0,0243 €/kWh 0,0293 €/kWh 0,0301 €/kWh +23,9 %
Bremen 0,0974 €/kWh 0,0941 €/kWh 0,0892 €/kWh -8,4 %
Hamburg 0,1553 €/kWh 0,1686 €/kWh 0,1399 €/kWh -9,9 %
Hessen 0,1284 €/kWh 0,1187 €/kWh 0,1012 €/kWh -21,2 %
Mecklenburg-Vorpommern 0,1844 €/kWh 0,1126 €/kWh 0,0946 €/kWh -48,7 %
Niedersachsen 0,1119 €/kWh 0,0963 €/kWh 0,0728 €/kWh -34,9 %
Nordrhein-Westfalen 0,1454 €/kWh 0,1461 €/kWh 0,1407 €/kWh -3,2 %
Rheinland-Pfalz 0,1535 €/kWh 0,1295 €/kWh 0,1355 €/kWh -11,7 %
Saarland 0,1612 €/kWh 0,1422 €/kWh 0,1257 €/kWh -22,0 %
Sachsen 0,1274 €/kWh 0,1269 €/kWh 0,1208 €/kWh -5,2 %
Sachsen-Anhalt 0,1278 €/kWh 0,1143 €/kWh 0,0999 €/kWh -21,8 %
Schleswig-Holstein 0,1907 €/kWh 0,1364 €/kWh 0,1084 €/kWh -43,2 %
Thüringen 0,1428 €/kWh 0,1178 €/kWh 0,0964 €/kWh -32,5 %
Bundesdurchschnitt 0,1310 €/kWh 0,1173 €/kWh 0,1040 €/kWh -20,6 %
Quelle: Preisblätter von je einem großen Netzbetreiber pro Bundesland. Preise in brutto. Die Tabelle zeigt jeweils einen großen Netzbetreiber pro Bundesland. Innerhalb eines Bundeslandes können die Entgelte je nach Netzbetreiber abweichen.

Welche Bundesländer haben die höchsten Netzentgelte?

Die höchsten Netzentgelte zahlen Haushalte 2026 in Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Rheinland-Pfalz. Ein Haushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch zahlt dort zwischen 475 € und 493 € brutto pro Jahr allein für die Netznutzung.

Bundesländer mit den höchsten Netzentgelten 2026
Rang Bundesland Netzbetreiber Netzentgelt 2026 (brutto) Jahreskosten bei 3.500 kWh
1 Nordrhein-Westfalen Westnetz 0,1407 €/kWh 492 €
2 Hamburg Hamburger Energienetze 0,1399 €/kWh 490 €
3 Rheinland-Pfalz EWR Netze 0,1355 €/kWh 474 €

In NRW und Hamburg treffen eine hohe Bevölkerungsdichte und ein entsprechend komplexes Verteilnetz auf hohe Anforderungen an die Versorgungssicherheit. Beide Regionen haben zudem historisch gewachsene Netzstrukturen, die kontinuierlich modernisiert werden müssen.

Welche Bundesländer haben die niedrigsten Netzentgelte?

Die niedrigsten Netzentgelte fallen 2026 in Niedersachsen, Bremen und Bayern an. Dort zahlen Haushalte mit 3.500 kWh Jahresverbrauch zwischen 255 € und 314 € brutto pro Jahr.

Bundesländer mit den niedrigsten Netzentgelten 2026
Rang Bundesland Netzbetreiber Netzentgelt 2026 (brutto) Jahreskosten bei 3.500 kWh
1 Niedersachsen EWE Netz 0,0728 €/kWh 255 €
2 Bremen Wesernetz 0,0892 €/kWh 312 €
3 Bayern Bayernwerk Netz 0,0897 €/kWh 314 €

Bayern und Niedersachsen profitieren von einer effizienten Netzstruktur und relativ moderaten Ausbaukosten. In Bayern wurden zudem staatliche Fördermittel für die Netzmodernisierung genutzt, was die Kosten für die Endkunden senkt.

Der Unterschied ist erheblich: Zwischen dem teuersten (NRW) und dem günstigsten Bundesland (Niedersachsen) liegen 2026 rund 237 € pro Jahr für einen Durchschnittshaushalt. Auf diesen Unterschied haben Verbraucher keinen Einfluss, er ergibt sich allein aus dem Wohnort.

Wie hoch sind die Netzentgelte in 2026?

Die durchschnittlichen Netzentgelte in Deutschland liegen aktuell bei 10,4 Cent/kWh. Ein Haushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch zahlt demnach im Bundesdurchschnitt rund 364 € für die Netznutzung. Das sind etwa 95 € weniger als noch 2024.

Entwicklung der Netzentgelte 2024–2026
Jahr Netzentgelt (brutto, pro kWh) Jahreskosten bei 3.500 kWh Veränderung zum Vorjahr
2024 0,1310 €/kWh 459 €
2025 0,1173 €/kWh 411 € -10,5 %
2026 0,1040 €/kWh 364 € -11,3 %
Quelle: Eigene Berechnung auf Basis der Preisblätter von je einem großen Netzbetreiber pro Bundesland.

Die Entwicklung verläuft allerdings nicht in allen Bundesländern gleich. Während Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern Rückgänge von über 40 % verzeichnen, steigen die Netzentgelte in Berlin bis 2026 um fast 50 %. Der Grund: Berlin hatte 2024 besonders niedrige Netzentgelte, die nun an das bundesweite Niveau angeglichen werden.

Gut zu wissen: Die niedrigen Netzentgelte werden vor allem durch den Staat finanziert. In 2026 werden die Netzentgelte mit 6,5 Milliarden Euro bezuschusst.

Spare ich bei Eigenverbrauch mit einer Photovoltaikanlage Netzentgelte?

Jede Kilowattstunde Solarstrom, die direkt im eigenen Haushalt verbraucht wird, vermeidet die kompletten Netzentgelte. Der Grund ist einfach: Dieser Strom fließt nicht durch das öffentliche Netz, sondern direkt vom Dach in den Haushalt. Für die Nutzung des Netzes fällt daher keine Gebühr an.

Die Ersparnis bei den Netzentgelten ist ein oft unterschätzter Vorteil von Photovoltaikanlagen. Zusätzlich zur vermiedenen Stromrechnung (Arbeitspreis, Steuern, Abgaben) entfallen auch die Netzentgelte vollständig. Das macht den PV-Eigenverbrauch sehr wirtschaftlich: Mit 1.000 kWh Eigenverbrauch spart man sich im Schnitt 104 €.

Unser Tipp: Eigenverbrauch ist nicht immer die beste Lösung bei Solarstrom. Es lohnt sich oft noch mehr, wenn er im Rahmen der Direktvermarktung genau dann verkauft wird, wenn er am Strommarkt besonders wertvoll ist. Das Stichwort dazu: Virtuelles Kraftwerk

Wie kann § 14a EnWG die Netzentgelte reduzieren?

Der §14 a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ermöglicht reduzierte Netzentgelte für Haushalte, die dem Netzbetreiber erlauben, bestimmte Geräte bei Netzengpässen kurzzeitig zu drosseln. Im Gegenzug für diese Flexibilität erhalten die Haushalte günstigere Konditionen.

Die Regelung gilt seit dem 1. Januar 2024 bundesweit und betrifft sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Das sind Geräte mit hohem Stromverbrauch, die das Stromnetz zu Spitzenzeiten stark belasten können:

  • Wärmepumpen
  • Wallboxen für Elektrofahrzeuge
  • Stromspeicher
  • Klimaanlagen

Alle diese Geräte haben eine Gemeinsamkeit: Sie können ihren Strombezug zeitlich verschieben, ohne dass der Nutzer einen spürbaren Nachteil hat. Eine Wärmepumpe kann eine kurze Drosselung durch den Wärmepuffer im Haus ausgleichen. Ein Elektroauto lädt etwas langsamer, ist aber am nächsten Morgen trotzdem voll.

Warum gibt es dafür reduzierte Netzentgelte?

Das Stromnetz muss immer auf die höchste zu erwartende Last ausgelegt sein. Wenn abends Millionen Elektroautos gleichzeitig laden und Wärmepumpen auf Hochtouren laufen, entstehen Lastspitzen. Um diese abzufangen, müssten die Netzbetreiber teure Leitungen und Transformatoren ausbauen.

Die Steuerung nach § 14a vermeidet einen Teil dieses Ausbaubedarfs. Die Netzbetreiber geben die eingesparten Kosten als reduzierte Netzentgelte an die teilnehmenden Haushalte weiter. Die Ersparnis beträgt je nach Netzbetreiber bis zu 190 € pro Jahr.

Wie funktionieren die reduzierten Netzentgelte nach § 14a?

Die reduzierten Netzentgelte nach §14a funktionieren nach einem einfachen Prinzip: Wer dem Netzbetreiber Flexibilität bietet, zahlt weniger für die Netznutzung. Das entlastet sowohl das Stromnetz als auch den Geldbeutel. So läuft die Steuerung ab:

Schritt Was passiert
1. Anmeldung Der Haushalt meldet die steuerbare Verbrauchseinrichtung beim Netzbetreiber an
2. Technische Voraussetzung Ein Smart Meter oder eine Steuerbox ermöglicht die Kommunikation mit dem Netzbetreiber
3. Normalbetrieb Das Gerät läuft ohne Einschränkungen mit voller Leistung
4. Engpass im Netz Bei drohender Überlastung sendet der Netzbetreiber ein Signal
5. Drosselung Die Leistung des Geräts wird auf maximal 4,2 kW begrenzt (nicht komplett abgeschaltet)
6. Normalbetrieb Nach dem Engpass läuft das Gerät wieder uneingeschränkt

Was sind dynamische oder zeitvariable Netzentgelte?

Dynamische oder zeitvariable Netzentgelte sind Tarife, bei denen die Netzgebühren je nach Tageszeit unterschiedlich hoch ausfallen. In Zeiten geringer Netzauslastung sind sie günstiger, in Zeiten hoher Auslastung teurer. Dieses Modell soll Anreize schaffen, den Stromverbrauch in lastschwache Zeiten zu verlagern.

Das klassische Netzentgelt ist statisch: Jede Kilowattstunde kostet gleich viel, egal ob sie um 3 Uhr nachts oder um 18 Uhr abends verbraucht wird. Zeitvariable Netzentgelte brechen mit diesem Prinzip. Sie bilden die tatsächliche Belastung des Stromnetzes ab und belohnen flexibles Verbrauchsverhalten

Der Hintergrund:

Das Stromnetz ist zu verschiedenen Tageszeiten unterschiedlich stark ausgelastet. Morgens und abends, wenn viele Menschen gleichzeitig kochen, heizen und elektrische Geräte nutzen, entstehen Lastspitzen. Nachts und mittags ist die Auslastung deutlich geringer. Zeitvariable Netzentgelte sollen einen Teil des Verbrauchs in diese ruhigeren Zeiten verschieben.

Seit 2025 sind Netzbetreiber verpflichtet, zeitvariable Netzentgelte anzubieten. Voraussetzung für die Nutzung ist ein intelligentes Messsystem (Smart Meter), das den Verbrauch in Echtzeit erfasst und dem jeweiligen Zeitfenster zuordnet.

Wann ist Strom günstig?

Strom ist besonders günstig in den Nachtstunden sowie in der Mittagszeit, wenn viel Solarstrom ins Netz fließt. Die höchsten Netzentgelte fallen in den Abendstunden an, wenn die Nachfrage am größten ist. Die Tabelle und das Schaubild veranschaulichen das:

Zeitvariable Netzentgelte im Tagesverlauf
Zeitfenster Netzauslastung Netzentgelt Typische Situation
22:00–06:00 Uhr Niedrig Niedrig Wenig Verbrauch, geringe Nachfrage
06:00–08:00 Uhr Hoch Hoch Morgendliche Lastspitze (Haushalte, Gewerbe)
08:00–11:00 Uhr Mittel Standard Normale Tagesauslastung
11:00–15:00 Uhr Niedrig bis mittel Niedrig Hohe Solareinspeisung entlastet das Netz
15:00–17:00 Uhr Mittel Standard Übergangszeit vor der Abendspitze
17:00–21:00 Uhr Hoch Hoch Abendliche Lastspitze (Kochen, Heizen, Laden)
21:00–22:00 Uhr Mittel Standard Auslaufen der Abendspitze
Die genauen Zeitfenster und Preisstufen variieren je nach Netzbetreiber. Die Tabelle zeigt ein typisches Muster.
Diagramm, das einen beispielhaften Strompreis im Tagesverlauf zeigt und erklärt, dass der Strompreis negativ ist, wenn viel erneuerbare Energie im Stromnetz ist

In bestimmten Zeiten kann der Strompreis auch negativ sein.

Wie lassen sich zeitvariable Netzentgelte praktisch nutzen?

Zeitvariable Netzentgelte lassen sich praktisch nutzen, indem stromintensive Tätigkeiten in günstige Zeitfenster verlagert werden. Besonders gut funktioniert das bei Geräten, die ohnehin flexibel laufen können. Konkrete Anwendungsbeispiele:

Gerät/Tätigkeit Optimale Zeit Ersparnis-Potenzial
Elektroauto laden 22:00–06:00 Uhr Hoch
Wärmepumpe mit Pufferspeicher 11:00–15:00 Uhr oder nachts Hoch
Waschmaschine, Trockner 11:00–15:00 Uhr oder nachts Mittel
Geschirrspüler 22:00–06:00 Uhr (Nachtprogramm) Mittel
Stromspeicher laden 11:00–15:00 Uhr Hoch

Die größten Vorteile haben Haushalte mit steuerbaren Großverbrauchern wie Wärmepumpen, Elektroautos oder Stromspeichern. Diese Geräte können ihren Verbrauch automatisch in günstige Zeitfenster verschieben, oft gesteuert durch ein Energiemanagementsystem.

Für einen Haushalt mit Elektroauto und Wärmepumpe kann die clevere Nutzung zeitvariabler Netzentgelte eine Ersparnis von 50–100 € pro Jahr bedeuten. In Kombination mit einem dynamischen Stromtarif, der auch die Strombeschaffungskosten nach Tageszeit staffelt, erhöht sich das Einsparpotenzial weiter.

Wie kann ich meine Netzentgelte reduzieren?

Die Netzentgelte lassen sich auf drei Wegen reduzieren: 

  1. Durch Eigenverbrauch mit einer Photovoltaikanlage, 
  2. durch Teilnahme am § 14a-Tarif für steuerbare Verbrauchseinrichtungen oder 
  3. durch die Nutzung zeitvariabler Netzentgelte.

Am wirkungsvollsten ist die Kombination der Optionen: Eine Photovoltaikanlage, die eigenen Strom produziert, ergänzt mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie einer Wärmepumpe, gesteuert von einem Energiemanager. Das nennen wir Energie-Komplettlösung.

Optionen zur Reduzierung der Netzentgelte
Option Funktionsweise Voraussetzung
Eigenverbrauch mit Photovoltaik Selbst erzeugter Solarstrom fließt nicht durch das öffentliche Netz, daher fallen keine Netzentgelte an Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach
§ 14a EnWG Reduzierte Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die bei Engpässen gedrosselt werden dürfen Wärmepumpe, Wallbox oder Stromspeicher plus Smart Meter
Zeitvariable Netzentgelte Günstigere Tarife in Zeiten niedriger Netzauslastung (nachts, mittags) Smart Meter und flexibler Verbrauch

Wichtig zu verstehen: Netzentgelte sind gesetzlich reguliert und nicht verhandelbar. Anders als beim Strompreis kann niemand durch einen Anbieterwechsel oder Verhandlungsgeschick günstigere Netzentgelte bekommen.

Häufig gestellte Fragen zum Netzentgelt

Wer legt die Netzentgelte fest?

Die Höhe der Netzentgelte wird nicht von den Netzbetreibern selbst festgelegt, sondern unterliegt der staatlichen Regulierung durch die Bundesnetzagentur und die Landesregulierungsbehörden. Da Strom- und Gasnetze natürliche Monopole darstellen, soll eine missbräuchliche Preisgestaltung verhindert werden.

Die Regulierungsbehörden legen für jeden Netzbetreiber eine individuelle Erlösobergrenze fest. Diese bestimmt, wie viel Geld ein Netzbetreiber durch die Netzentgelte insgesamt einnehmen darf. Die Ermittlung der Erlösobergrenze basiert auf einer Kostenprüfung und einem Effizienzvergleich der Netzbetreiber. Dadurch sollen Anreize für einen kosteneffizienten Netzbetrieb geschaffen werden.

Die Anreizregulierungsverordnung gibt den Rahmen für die Regulierung vor. Sie soll Netzbetreiber dazu anreizen, ihre Kosten zu senken und gleichzeitig die Versorgungsqualität zu erhalten oder zu verbessern. Ineffiziente Kosten dürfen nicht auf die Netzentgelte umgelegt werden.

Innerhalb der Erlösobergrenzen kalkulieren die Netzbetreiber dann die Netzentgelte. Dabei müssen sie gesetzliche Vorgaben wie die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) und die Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) beachten. Die Netzentgelte werden anschließend von den Regulierungsbehörden genehmigt und veröffentlicht.

Wie finde ich heraus, wie hoch meine Netzentgelte sind?

Die Netzentgelte sind in der Regel nicht separat auf der Stromrechnung ausgewiesen, sondern im Arbeitspreis enthalten. Um die genaue Höhe zu erfahren, kann das Preisblatt des zuständigen Netzbetreibers eingesehen werden. Dieses ist auf der Website des Netzbetreibers öffentlich zugänglich. Alternativ gibt der Stromanbieter auf Anfrage Auskunft über die enthaltenen Netzentgelte.

Zahlen Unternehmen andere Netzentgelte als Privathaushalte?

Ja, für Unternehmen gelten andere Netzentgelte als für Privathaushalte. Großverbraucher mit hohem Stromverbrauch und gleichmäßigem Lastprofil zahlen in der Regel niedrigere Netzentgelte pro Kilowattstunde. Zudem gibt es für energieintensive Industrien Sonderregelungen, die die Netzentgelte weiter reduzieren können. Diese Regelungen sollen die internationale Wettbewerbsfähigkeit sichern.

Was ist der Unterschied zwischen Netzentgelt und Strompreis?

Der Strompreis setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen, von denen das Netzentgelt nur einer ist. Weitere Bestandteile sind die Strombeschaffungskosten, Steuern (Stromsteuer, Mehrwertsteuer), Umlagen und Abgaben sowie die Marge des Stromanbieters. Das Netzentgelt macht etwa 20 % des gesamten Strompreises aus und finanziert den Betrieb der Stromnetze.

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