Das Netzentgelt ist eine Nutzungsgebühr, die jeder Netznutzer für die Nutzung der Strom- und Gasnetze zahlen muss. Daher ist der offizielle Name “Netznutzungsentgelt”. Das Netzentgelt wird an den Stromanbieter gezahlt und von dort zum zuständigen Netzbetreiber weitergeleitet. Dieser nutzt das Geld, um den Betrieb, Erhalt und Ausbau der Netze zu finanzieren.
Im bundesweiten Durchschnitt liegt das aktuelle Netzentgelt bei 11,37 Cent/kWh. Damit ist es ca. 10 % günstiger als in 2024. Dieser Wert bildet sich aus den diesjährigen Netzentgelten von 16 Verteilnetzbetreibern in Deutschland (einer pro Bundesland). Die Tabelle im nächsten Abschnitt gibt den genauen Überblick.
Ja! Der § 14a EnWG legt fest, dass Netzbetreiber den Anschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) nicht wegen mangelnder Netzkapazität verweigern dürfen. Im Gegenzug müssen die Anlagen eine netzdienliche Steuerung durch den Netzbetreiber ermöglichen, sodass die Leistung der Verbraucher zum Beispiel im Falle einer drohenden Stromnetzüberlastung reduziert werden kann. Dafür wiederum profitieren Haushalte mit § 14a-konformen Verbrauchseinrichtungen von reduzierten Netzentgelten.
Einfach gesagt: Hausbesitzer dürfen Verbraucher wie eine Wärmepumpe immer betreiben, der Netzbetreiber darf die Leistung aber vorübergehend limitieren, falls die Netzstabilität gefährdet ist. Da der Haushalt dazu bereit ist, die Leistung der Wärmepumpe im Notfall steuern zu lassen, bezahlt er ca. 150 € weniger Netzentgelt pro Jahr.
Die Netzentgelte machen fast 30 % vom Strompreis aus. Dadurch haben sie einen wichtigen Einfluss auf den Strompreis. Wenn der Strompreis zum Beispiel 30 Cent beträgt und die Netzentgelte um 10 % sinken, spart man sich bei einem Stromverbrauch von 3.500 kWh über 30 € pro Jahr.
Gut zu wissen: Die anderen 70 % des Strompreises werden von staatlichen Steuern und Umlagen (ca. 30 %) und dem Preis für Erzeugung und Vertrieb (ca. 40 %) bestimmt.
Die Netzentgelte setzen sich aus verschiedenen Kostenbestandteilen zusammen:
Die Höhe der Netzentgelte wird nicht von den Netzbetreibern selbst festgelegt, sondern unterliegt der staatlichen Regulierung durch die Bundesnetzagentur und die Landesregulierungsbehörden. Da Strom- und Gasnetze natürliche Monopole darstellen, soll eine missbräuchliche Preisgestaltung verhindert werden.
Die Regulierungsbehörden legen für jeden Netzbetreiber eine individuelle Erlösobergrenze fest. Diese bestimmt, wie viel Geld ein Netzbetreiber durch die Netzentgelte insgesamt einnehmen darf. Die Ermittlung der Erlösobergrenze basiert auf einer Kostenprüfung und einem Effizienzvergleich der Netzbetreiber. Dadurch sollen Anreize für einen kosteneffizienten Netzbetrieb geschaffen werden.
Die Anreizregulierungsverordnung gibt den Rahmen für die Regulierung vor. Sie soll Netzbetreiber dazu anreizen, ihre Kosten zu senken und gleichzeitig die Versorgungsqualität zu erhalten oder zu verbessern. Ineffiziente Kosten dürfen nicht auf die Netzentgelte umgelegt werden.
Innerhalb der Erlösobergrenzen kalkulieren die Netzbetreiber dann die Netzentgelte. Dabei müssen sie gesetzliche Vorgaben wie die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) und die Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) beachten. Die Netzentgelte werden anschließend von den Regulierungsbehörden genehmigt und veröffentlicht.
Für Stromnetze gibt es zwei Arten von Netzentgelten: Die Übertragungsnetzentgelte für den überregionalen Stromtransport und die Verteilnetzentgelte für die regionale Feinverteilung bis zum Endkunden. Während die Übertragungsnetzentgelte seit 2023 bundesweit vereinheitlicht sind, variieren die Verteilnetzentgelte weiterhin regional.
Die Höhe der Netzentgelte ist regional sehr unterschiedlich. Einflussfaktoren sind unter anderem die Bevölkerungsdichte und der Ausbau Erneuerbarer Energien. Tendenziell sind die Netzentgelte in den nord- und ostdeutschen Bundesländern am höchsten. Gründe dafür sind der notwendige Netzausbau für die Energiewende sowie die vergleichsweise geringere Bevölkerungsdichte.