

Die Energiewende im Gebäudesektor ist aktuell ein wichtiger Faktor in der Klimapolitik. Besonders wichtig sind dabei Heizungen. Um den Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme zu beschleunigen, hat die Bundesregierung mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) attraktive Fördermöglichkeiten geschaffen. Seit Anfang 2024 gelten neue Richtlinien, die Hausbesitzern den Wechsel zu erneuerbaren Energien erleichtern sollen.
Diese Förderungen sind ein wichtiger Baustein, um die CO₂-Emissionen im Gebäudesektor zu reduzieren und gleichzeitig Eigentümer finanziell zu entlasten. Von Wärmepumpen über Biomasseanlagen bis hin zu Solarthermie.
Die Bundesregierung hat mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Weichen für eine klimafreundlichere Zukunft im Gebäudesektor gestellt. Seit dem 01.01.2024 gelten neue Regelungen für die Förderung von Heizungen, die Hausbesitzern den Umstieg auf erneuerbare Energien erleichtern sollen.
Das Heizungsgesetz 2024 schreibt vor, dass neue Heizungen mindestens 65 % ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen decken müssen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Reduzierung von CO₂-Emissionen im Gebäudesektor. Um den Umstieg für Hausbesitzer attraktiver zu gestalten, wurden die Fördersätze deutlich angehoben.
Die Bundesregierung verfolgt mit der Heizungsförderung mehrere Ziele:
Antragsberechtigt sind unter anderem:
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt weiterhin unverändert. Die 65-%-Regelung, Übergangslösungen und Förderungen bleiben bestehen. Bis Mai 2026 sind die Fördermittel gesichert. Ob es danach zu einer Reform kommt, ist derzeit offen. Wer sich die Förderungen von bis zu 70 % sichern möchte, sollte zeitnah handeln.
Mehr zur Förderung finden Sie hier: Wärmepumpen Förderung
Die staatliche Förderung für den Heizungstausch konzentriert sich auf umweltfreundliche und energieeffiziente Systeme, die den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen. Folgende Heizungsarten sind förderfähig:
Wärmepumpen stehen im Mittelpunkt der Förderung, da sie als besonders zukunftsfähige Technologie gelten. Gefördert werden:
Diese Systeme nutzen Umgebungswärme und arbeiten besonders effizient, vor allem in gut gedämmten Gebäuden.
Technische Anforderungen ab 2026
Seit Januar 2026 gelten strengere Anforderungen an die Geräuschemissionen. Luft-Wasser-Wärmepumpen werden nur noch gefördert, wenn ihre Geräuschemissionen mindestens 10 dB unter den Grenzwerten der europäischen Ökodesign-Verordnung liegen. Vorher waren es 5 dB. Ob eine Wärmepumpe diese Anforderung erfüllt, lässt sich im Wärmeerzeuger-Portal des BAFA prüfen. Ab 2028 sind zudem nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln förderfähig.
Heizungen, die nachwachsende Rohstoffe nutzen, sind ebenfalls förderfähig:
Wichtig ist, dass diese Anlagen bestimmte Emissionsgrenzwerte einhalten.
Solarthermie, also Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung können gefördert werden, sowohl als eigenständige Systeme als auch in Kombination mit anderen Heizungsarten.
Hier mehr erfahren zu Solar: Warmwasser und Heizung durch die Sonne
Kombinationen aus erneuerbaren Energien und Gasheizungen sind unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig. Beispielsweise eine Kombination aus Gasbrennwertkessel und Solarthermie oder auch Hybrid-Wärmepumpen.
Diese Technologie, die gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt, wird ebenfalls gefördert. Sie wird mit Gas betrieben und kann meist sogar das ganze Haus betreiben. Das hat seinen Preis: Brennstoffzellenheizungen sind im Gegensatz zu Wärmepumpen, Blockheizkraftwerken und Solarthermie am teuersten.
Der Anschluss an Nah- oder Fernwärme ist förderfähig, sofern dieses überwiegend mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Fernwärmekosten beinhalten einen Grund- und Arbeitspreis (Wärmeentgelt), wie auch einen Dienstleistungspreis und die Anschlusskosten selbst. Fernwärme wird über die letzten Jahre immer teurer.
Reine Gasheizungen werden in der Regel nicht mehr gefördert. Eine Ausnahme bilden H2-Ready-Gasheizungen, die auf den Betrieb mit Wasserstoff umgestellt werden können.
Bei der Wahl des passenden Systems sollten Hausbesitzer neben der Förderfähigkeit auch die individuellen Gegebenheiten ihres Gebäudes und die langfristigen Betriebskosten berücksichtigen. Eine professionelle Energieberatung kann bei der Entscheidungsfindung helfen.
Die staatliche Förderung für den Heizungstausch in Deutschland setzt sich aus einer Basisförderung und verschiedenen Boni zusammen. Dieses System ermöglicht Hausbesitzern, einen beträchtlichen Teil der Kosten für den Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme zu decken.
Die Grundförderung für alle förderfähigen Heizungsanlagen beträgt 30 % der förderfähigen Kosten. Diese Basisförderung steht allen Antragstellern zur Verfügung, unabhängig von weiteren Faktoren.
Hinweis: Seit Januar 2026 müssen Luft-Wasser-Wärmepumpen zusätzlich 10 dB leiser sein als die gesetzlichen Grenzwerte, um förderfähig zu sein.
Für besonders sanierungsbedürftige Gebäude gibt es im Rahmen der BEG die Kategorie „Worst Performing Building“. Der WPB-Bonus wird in den Förderpunkten „Wohngebäude – Kredit“ (261), „Nichtwohngebäude – Kredit“ (263), „Kommunen – Kredit“ (264) und „Kommunen – Zuschuss“ (464) eingeführt.
Wer seine Heizungsmodernisierung im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durchführt, erhält:
Durch die Kombination verschiedener Boni können Hausbesitzer insgesamt bis zu 70 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss erhalten. Die maximale Fördersumme ist jedoch auf 30.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Bei Mehrfamilienhäusern können höhere förderfähige Kosten geltend gemacht werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Fördersätze und -bedingungen sich ändern können. Daher empfiehlt es sich, vor Beginn eines Heizungstauschs die aktuellen Konditionen bei der zuständigen Förderstelle (KfW) zu überprüfen. Es lohnt sich auch vorab in einem Expertengespräche Ihre Optionen kennenzulernen.
Ein wichtiger Schritt ist die korrekte und rechtzeitige Antragstellung, um von der staatlichen Förderung für den Heizungstausch zu profitieren. Hier sind die wichtigsten Informationen zur Antragstellung und den geltenden Fristen:
Bei der Beantragung von Fördergeldern für Ihre Heizungsmodernisierung sollten Sie folgende Punkte beachten:
Eine sorgfältige Vorbereitung und genaues Befolgen der Antragsschritte erhöhen Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Förderung erheblich. Wichtige Hinweise sind dabei:
Für einen erfolgreichen Antrag sind meist folgende Dokumente notwendig:
Es ist ratsam, alle Unterlagen sorgfältig vorzubereiten, um Verzögerungen im Antragsprozess zu vermeiden. Informieren Sie sich genau über Ihr ausgewähltes Förderprogramm und die individuellen Voraussetzungen.
Neben der attraktiven Basisförderung und den optionalen Boni bietet die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) noch weitere Möglichkeiten, den Heizungstausch finanziell zu unterstützen:
Privatpersonen und Investoren, die einen Zuschuss für eine förderfähige Heizung erhalten, können zusätzlich einen vergünstigten Ergänzungskredit (KfW 358, 359) bei der KfW beantragen. Dieser kann in Kombination mit der Zuschussförderung genutzt werden, um die Finanzierung zu erleichtern.
Die KfW fördert übrigens auch Wärmepumpen: KfW-Förderprogramme für Wärmepumpen
Wer die Fristen für die BEG-Förderung verpasst hat, kann die Heizungsmodernisierung alternativ auch von der Steuer absetzen. Dabei gelten folgende Konditionen:
Der Steuerbonus kann auch zusätzlich zur BEG-Förderung genutzt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Kombination ist jedoch nur sinnvoll, wenn die förderfähigen Kosten die Förderhöchstgrenze übersteigen.
Auch ohne einen kompletten Austausch der Heizungsanlage gibt es Zuschüsse für die Heizungsoptimierung (BAFA), die den Energieverbrauch senken, wie z. B.:
Mit den vielfältigen Fördermöglichkeiten durch Zuschüsse, Kredite und Steuerersparnisse wird der Umstieg auf eine zukunftsfähige Heizung so attraktiv wie nie zuvor. Besonders die Wärmepumpe als effiziente, umweltfreundliche Heiztechnik wird dabei von Bund und Ländern umfassend gefördert.
Mehr dazu finden Sie hier: Wärmepumpen Förderung

Neben den allgemeinen Fördermöglichkeiten gibt es einige spezielle Programme und Ausnahmeregelungen, die für bestimmte Gruppen oder Situationen relevant sind:
Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Vermieter können von speziellen Förderbedingungen profitieren:
Diese Regelungen sollen Anreize schaffen, auch größere Wohneinheiten energieeffizient zu gestalten.
Obwohl der Fokus auf erneuerbaren Energien liegt, gibt es einige Ausnahmen für Gas- und Ölheizungen:
In bestimmten Fällen können Ausnahmen vom Betriebsverbot für alte Öl- und Gasheizungen gewährt werden, z. B.:
Unser Tipp
Sichern Sie sich eine Wärmepumpe Förderung und senken Sie die Anschaffungskosten damit um bis zu 70 %!
Die Heizungsförderung läuft 2026 wie gewohnt weiter. Die bekannten Fördersätze bleiben bestehen: 30 % Grundförderung, 20 % Klimageschwindigkeitsbonus, 30 % Einkommensbonus und 5 % Effizienzbonus. Insgesamt sind bis zu 70 % Förderung möglich.
Wichtige Änderung ab 2026: Luft-Wasser-Wärmepumpen müssen nun 10 dB leiser sein als die gesetzlichen Grenzwerte, um förderfähig zu sein. Vorher waren es 5 dB. Das bedeutet: Nicht alle bisher förderfähigen Geräte erfüllen die neuen Anforderungen.
Die Fördermittel sind bis mindestens Mai 2026 gesichert. Wie es danach weitergeht, hängt von einer möglichen Reform des Heizungsgesetzes ab. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte zeitnah einen Förderantrag stellen.
Die Förderung für den Heizungstausch bietet Hausbesitzern auch 2026 attraktive Möglichkeiten, auf umweltfreundliche und energieeffiziente Heizsysteme umzusteigen. Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten, mit der Möglichkeit, durch verschiedene Boni auf bis zu 70 % Förderung zu kommen.
Besonders gefördert werden Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Solarthermie und der Anschluss an Wärmenetze. Wichtig zu beachten: Seit Januar 2026 gelten verschärfte Lärmvorschriften für Luftwärmepumpen. Ab 2028 sind zudem nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln förderfähig. Neben der direkten Förderung gibt es auch zinsgünstige Kredite und steuerliche Vergünstigungen. Hausbesitzer sollten die Entwicklungen in der Förderlandschaft aufmerksam verfolgen und sich frühzeitig über ihre Möglichkeiten informieren.
Hier finden Sie heraus, ob sich eine Wärmepumpe auch für Ihr Haus lohnt:
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Förderantrags bei der KfW?
Die Bearbeitungszeit bei der KfW beträgt in der Regel zwei bis vier Wochen. In Einzelfällen kann die KfW zusätzliche Unterlagen wie Meldebescheinigungen oder Rechnungen anfordern. Nach der Bewilligung und Installation der Heizung dauert die Auszahlung der Fördersumme meist weitere sechs bis zwölf Wochen.
Welche Lärmvorschriften gelten ab 2026 für Wärmepumpen?
Seit Januar 2026 müssen Luft-Wasser-Wärmepumpen mindestens 10 dB leiser sein als die Grenzwerte der europäischen Ökodesign-Verordnung. Vorher waren es 5 dB. Nicht alle bisher förderfähigen Geräte erfüllen die neuen Anforderungen. Im Wärmeerzeuger-Portal des BAFA lässt sich prüfen, ob eine bestimmte Wärmepumpe 2026 noch förderfähig ist.
Kann ich die Förderung auch nachträglich beantragen?
Nein. Der Förderantrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt und bewilligt werden. Wer vorher mit der Installation beginnt, verliert den Anspruch auf Förderung. Erst nach der Förderzusage darf der Auftrag an den Fachbetrieb erteilt werden.
Was passiert, wenn mein Förderantrag abgelehnt wird?
Bei einer Ablehnung besteht die Möglichkeit, die Heizungsmodernisierung alternativ über die Steuer abzusetzen. Dabei können 20 % der Investitionskosten über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden. Maximal sind Kosten von 200.000 € förderfähig, was einer Steuerersparnis von bis zu 40.000 € entspricht.
Kann ich mehrere Förderprogramme kombinieren?
Die verschiedenen Boni der KfW-Förderung (Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus, Effizienzbonus) lassen sich kombinieren, jedoch maximal bis zu 70 % der förderfähigen Kosten. Zusätzlich kann der Ergänzungskredit der KfW beantragt werden. Eine Kombination mit regionalen Förderprogrammen ist unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls möglich.