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Heizungsförderung 2026: Alle Informationen im Überblick

Aktualisiert:
27.08.2026
Lesezeit:
6 Minuten
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Heizungsförderung: Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem 21.07.2026 gelten neue Förderkonditionen im KfW-Programm 458 für den Heizungstausch.
  • Förderfähig sind vor allem Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Solarthermie, Brennstoffzellen und der Anschluss an Wärmenetze.
  • Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung (30 %), einem Klimageschwindigkeitsbonus (16 %), einem gestaffelten Einkommensbonus (10–40 %) und einem Kinderbonus zusammen. Insgesamt sind bis zu 80 % möglich.
  • Die maximal förderfähigen Kosten liegen bei 28.000 € für die erste Wohneinheit. Ab Februar 2027 sinken die Fördersätze und förderfähigen Kosten halbjährlich.
  • Seit Januar 2026 müssen Luftwärmepumpen 10 dB leiser sein als der gesetzliche Grenzwert, um förderfähig zu sein. Der bisherige Effizienzbonus ist entfallen.

Enpal kennt sich aus im Förderdschungel für Heizungen, berechnet mögliche Fördersätze und steht Ihnen beratend zur Seite. So holen wir das Maximum für Ihre neue Wärmepumpe raus.

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Ventile an Heizungsrohren der Wärmepumpe

Die Energiewende im Gebäudesektor ist aktuell ein wichtiger Faktor in der Klimapolitik. Besonders wichtig sind dabei Heizungen.

Um den Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme zu beschleunigen, hat die Bundesregierung 2024 attraktive Fördermöglichkeiten geschaffen. Am 10.07.2026 hat der Bundestag das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verabschiedet, das zentrale Regelungen des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ablöst. Seit dem 21.07.2026 gelten zudem angepasste Förderkonditionen im KfW-Programm 458.

Diese Förderungen sind ein wichtiger Baustein, um die CO₂-Emissionen im Gebäudesektor zu reduzieren und gleichzeitig Eigentümer finanziell zu entlasten. Von Wärmepumpen über Biomasseanlagen bis hin zu Solarthermie.

Inhaltsverzeichnis

Was sind die Grundlagen der Heizungsförderung?

Die Bundesregierung hat mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Weichen für eine klimafreundlichere Zukunft im Gebäudesektor gestellt. Seit dem 01.01.2024 gelten neue Regelungen für die Förderung von Heizungen, die Hausbesitzern den Umstieg auf erneuerbare Energien erleichtern sollen. Seit dem 21.07.2026 gelten angepasste Förderbedingungen im KfW-Programm 458. Außerdem hat der Bundestag am 10.07.2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verabschiedet, das zentrale Regelungen des bisherigen GEG ablöst.

Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) und das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

Das Heizungsgesetz 2024 schrieb vor, dass neue Heizungen mindestens 65 % ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen decken müssen. Diese Vorgabe ist mit dem GModG entfallen. Gas- und Ölheizungen dürfen wieder eingebaut werden, unterliegen aber ab 2029 der „Bio-Treppe" (stufenweise Beimischungspflicht klimafreundlicher Brennstoffe). Die Fördersätze für klimafreundliche Heizsysteme bleiben attraktiv.

Ziele der Förderung

Die Bundesregierung verfolgt mit der Heizungsförderung mehrere Ziele:

  1. Beschleunigung der Energiewende im Gebäudesektor
  2. Reduzierung der CO₂-Emissionen
  3. Entlastung von Hausbesitzern bei der Umstellung auf klimafreundliche Heizsysteme
  4. Förderung von Innovationen im Bereich erneuerbarer Energien

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind unter anderem:

  • Eigentümer von selbstgenutzten und vermieteten Ein- und Mehrfamilienhäusern
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Privatpersonen mit Eigenheim

Gilt das GEG auch in 2026?

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde am 10.07.2026 vom Bundestag verabschiedet und löst zentrale Regelungen des GEG ab. Die bisherige 65-%-Pflicht für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen ist entfallen. Gas- und Ölheizungen dürfen weiterhin eingebaut werden, unterliegen aber ab 2029 der „Bio-Treppe" (10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040). Die Förderkonditionen wurden zum 21.07.2026 angepasst, zudem sinken die Fördersätze ab Februar 2027 halbjährlich. Wer sich die aktuell höchsten Förderungen sichern möchte, sollte zeitnah handeln.

Mehr zur Förderung finden Sie hier: Wärmepumpen Förderung

Was sind förderfähige Heizungssysteme?

Die staatliche Förderung für den Heizungstausch konzentriert sich auf umweltfreundliche und energieeffiziente Systeme, die den Vorgaben der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) entsprechen.Folgende Heizungsarten sind förderfähig:

Wärmepumpen

Wärmepumpen stehen im Mittelpunkt der Förderung, da sie als besonders zukunftsfähige Technologie gelten. Gefördert werden:

Diese Systeme nutzen Umgebungswärme und arbeiten besonders effizient, vor allem in gut gedämmten Gebäuden.

Technische Anforderungen ab 2026

Seit Januar 2026 gelten strengere Anforderungen an die Geräuschemissionen. Luft-Wasser-Wärmepumpen werden nur noch gefördert, wenn ihre Geräuschemissionen mindestens 10 dB unter den Grenzwerten der europäischen Ökodesign-Verordnung liegen. Vorher waren es 5 dB. Ob eine Wärmepumpe diese Anforderung erfüllt, lässt sich im Wärmeerzeuger-Portal des BAFA prüfen. Ab 2028 sind zudem nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln förderfähig.

Biomasseanlagen

Heizungen, die nachwachsende Rohstoffe nutzen, sind ebenfalls förderfähig:

Wichtig ist, dass diese Anlagen bestimmte Emissionsgrenzwerte einhalten.

Solarthermie

Solarthermie, also Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung können gefördert werden, sowohl als eigenständige Systeme als auch in Kombination mit anderen Heizungsarten.

Hier mehr erfahren zu Solar: Warmwasser und Heizung durch die Sonne

Hybridheizungen

Kombinationen aus erneuerbaren Energien und Gasheizungen sind unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig. Beispielsweise eine Kombination aus Gasbrennwertkessel und Solarthermie oder auch Hybrid-Wärmepumpen.

Brennstoffzellen

Diese Technologie, die gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt, wird ebenfalls gefördert. Sie wird mit Gas betrieben und kann meist sogar das ganze Haus betreiben. Das hat seinen Preis: Brennstoffzellenheizungen sind im Gegensatz zu Wärmepumpen, Blockheizkraftwerken und Solarthermie am teuersten.

Anschluss an Wärmenetze

Der Anschluss an Nah- oder Fernwärme ist förderfähig, sofern dieses überwiegend mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Fernwärmekosten beinhalten einen Grund- und Arbeitspreis (Wärmeentgelt), wie auch einen Dienstleistungspreis und die Anschlusskosten selbst. Fernwärme wird über die letzten Jahre immer teurer.

Gasheizungen

Reine Gasheizungen werden in der Regel nicht mehr gefördert. Eine Ausnahme bilden H2-Ready-Gasheizungen, die auf den Betrieb mit Wasserstoff umgestellt werden können.

Bei der Wahl des passenden Systems sollten Hausbesitzer neben der Förderfähigkeit auch die individuellen Gegebenheiten ihres Gebäudes und die langfristigen Betriebskosten berücksichtigen. Eine professionelle Energieberatung kann bei der Entscheidungsfindung helfen.

Welche Fördersätze und Boni gelten?

Die staatliche Förderung für den Heizungstausch in Deutschland setzt sich aus einer Basisförderung und verschiedenen Boni zusammen. Dieses System ermöglicht Hausbesitzern, einen beträchtlichen Teil der Kosten für den Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme zu decken.

Die Grundförderung für alle förderfähigen Heizungsanlagen beträgt 30 % der förderfähigen Kosten. Diese Basisförderung steht allen Antragstellern zur Verfügung, unabhängig von weiteren Faktoren. Sie sinkt allerdings ab dem 01.02.2027 auf 15 %.

Förderart Fördersatz Weitere Informationen
Grundförderung 30 % Diese sinkt ab Februar 2027 auf 15 %, zeitgleich erhalten Wärmepumpen aus der EU einen Bonus von 15 %.
Klimageschwindigkeitsbonus 16 % Dieser sinkt halbjährlich um 4 % und beträgt ab dem 01.02.2027 nur noch 12 %.
Einkommensbonus 40 % Bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von max. 30.000 € gibt es 40 % Förderung.
30 % Bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von max. 40.000 € gibt es 30 % Förderung.
10 % Bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von max. 50.000 € gibt es 10 % Förderung.
Kinderbonus 10.000 € Abzug beim Einkommen Wohnen minderjährige Kinder im Haushalt, werden 10.000 € vom zu versteuernden Haushaltseinkommen abgezogen. Das kann den Einkommensbonus erhöhen.
Maximale Kombinationsförderung 80 % Kombination aller Boni möglich, jedoch auf 80 % gedeckelt.

Hinweis: Seit Januar 2026 müssen Luft-Wasser-Wärmepumpen zusätzlich 10 dB leiser sein als die gesetzlichen Grenzwerte, um förderfähig zu sein.

Worst-Performing-Buildings-Bonus

Für besonders sanierungsbedürftige Gebäude gibt es im Rahmen der BEG die Kategorie „Worst Performing Building“. Der WPB-Bonus wird in den Förderpunkten „Wohngebäude – Kredit“ (261), „Nichtwohngebäude – Kredit“ (263), „Kommunen – Kredit“ (264) und „Kommunen – Zuschuss“ (464) eingeführt.

  • 10 % Extra-(Tilgungs-)Zuschuss für Wohngebäude mit besonders schlechter Energieeffizienz 

iSFP-Bonus

Der iSFP-Bonus von 5 % gilt seit dem 21.07.2026 ausschließlich für BAFA-Einzelmaßnahmen wie Dämmung oder Fenstertausch. Für den Heizungstausch über das KfW-Programm 458 ist er nicht anrechenbar.

Durch die Kombination verschiedener Boni können Hausbesitzer bis zu 80 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss erhalten. Die maximal förderfähigen Kosten betragen seit dem 21.07.2026 28.000 € für die erste Wohneinheit (zuvor 30.000 €). Daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von bis zu 22.400 €. Für die zweite bis sechste Wohneinheit werden je 15.000 € berücksichtigt, ab der siebten je 8.000 €.

Es ist wichtig zu beachten, dass sich die Fördersätze und -bedingungen ändern können. Daher empfiehlt es sich, vor Beginn eines Heizungstauschs die aktuellen Konditionen bei der zuständigen Förderstelle (KfW) zu überprüfen. Es lohnt sich auch, vorab in einem Expertengespräch Ihre Optionen kennenzulernen.

Was gilt für die Antragstellung und Fristen?

Ein wichtiger Schritt ist die korrekte und rechtzeitige Antragstellung, um von der staatlichen Förderung für den Heizungstausch zu profitieren. Hier sind die wichtigsten Informationen zur Antragstellung und den geltenden Fristen:

Checkliste: Antragstellung über Förderportale

Bei der Beantragung von Fördergeldern für Ihre Heizungsmodernisierung sollten Sie folgende Punkte beachten:

  1. Die Heizungsförderung läuft über das KfW-Programm 458. Für begleitende Maßnahmen wie Dämmung ist das BAFA zuständig. Informieren Sie sich vorab, welches Portal für Ihr Vorhaben relevant ist.
  2. Prüfen Sie sorgfältig die Antragsvoraussetzungen und bereiten Sie alle erforderlichen Unterlagen vor der Antragstellung vor.
  3. Achten Sie auf Einreichungsfristen – bei manchen Programmen muss der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
  4. Füllen Sie alle Angaben im Online-Formular gewissenhaft und wahrheitsgemäß aus. Unvollständige oder fehlerhafte Anträge können zu Verzögerungen oder Ablehnung führen.
  5. Bewahren Sie nach der Antragstellung die Bestätigung mit der Antragsnummer sicher auf. Diese wird für spätere Kommunikation benötigt.
  6. Beachten Sie mögliche Ergänzungsfristen, falls noch Unterlagen nachgereicht werden müssen.
  7. Bei Fragen oder Unsicherheiten nutzen Sie die Beratungsangebote der jeweiligen Förderinstitution.

Eine sorgfältige Vorbereitung und genaues Befolgen der Antragsschritte erhöhen Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Förderung erheblich. Wichtige Hinweise sind dabei:

  • Beginnen Sie nicht mit den Arbeiten, bevor Sie eine Förderzusage erhalten haben. In den meisten Förderungen führt das zum Verlust der Förderberechtigung. 
  • Die Bearbeitungszeit kann variieren. Planen Sie ausreichend Zeit für den Antragsprozess ein.

Notwendige Unterlagen

Für einen erfolgreichen Antrag sind meist folgende Dokumente notwendig:

  • Detaillierter Kostenvoranschlag für die geplante Heizungsanlage
  • Technische Beschreibung der neuen Anlage
  • Energieberatungsbericht oder Sanierungsfahrplan (falls vorhanden)
  • Nachweis des Gebäudealters (bei Gebäuden älter als 5 Jahre)
  • Ggf. Einkommensnachweise (für den Einkommensbonus)

Es ist ratsam, alle Unterlagen sorgfältig vorzubereiten, um Verzögerungen im Antragsprozess zu vermeiden. Informieren Sie sich genau über Ihr ausgewähltes Förderprogramm und die individuellen Voraussetzungen. 

Gibt es zusätzliche Fördermöglichkeiten?

Neben der attraktiven Basisförderung und den optionalen Boni bietet die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) noch weitere Möglichkeiten, den Heizungstausch finanziell zu unterstützen:

Ergänzungskredit der KfW

Privatpersonen und Investoren, die einen Zuschuss für eine förderfähige Heizung erhalten, können zusätzlich einen vergünstigten Ergänzungskredit (KfW 358, 359) bei der KfW beantragen. Dieser kann in Kombination mit der Zuschussförderung genutzt werden, um die Finanzierung zu erleichtern.

  • Der Ergänzungskredit beträgt bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit.
  • Die Laufzeit liegt bei 4 bis 35 Jahre
  • Der effektive Jahreszins liegt bei 0,01 bis 3,55 %

Die KfW fördert übrigens auch Wärmepumpen: KfW-Förderprogramme für Wärmepumpen

Steuerliche Förderung als Alternative

Wer die Fristen für die BEG-Förderung verpasst hat, kann die Heizungsmodernisierung alternativ auch von der Steuer absetzen. Dabei gelten folgende Konditionen:

  • 20 % der Investitionskosten können über 3 Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden.
  • Maximal sind Kosten von 200.000 Euro förderfähig, was einer Steuerersparnis von bis zu 40.000 Euro entspricht.
  • Die Förderung kann unabhängig vom Einkommen in Anspruch genommen werden.

Der Steuerbonus kann nicht mit der KfW-Förderung für dieselbe Maßnahme kombiniert werden. Er ist vor allem dann eine Alternative, wenn der KfW-Antrag nicht mehr möglich ist, etwa weil bereits mit den Arbeiten begonnen wurde.

Förderung von Heizungsoptimierungen

Auch ohne einen kompletten Austausch der Heizungsanlage gibt es Zuschüsse für die Heizungsoptimierung (BAFA), die den Energieverbrauch senken, wie z. B.:

  • Hydraulischer Abgleich
  • Heizungspumpentausch
  • Optimierung der Heizungsregelung
  • Erneuerung von Heizkörpern und Rohrleitungen

Mit den vielfältigen Fördermöglichkeiten durch Zuschüsse, Kredite und Steuerersparnisse wird der Umstieg auf eine zukunftsfähige Heizung so attraktiv wie nie zuvor. Besonders die Wärmepumpe als effiziente, umweltfreundliche Heiztechnik wird dabei von Bund und Ländern umfassend gefördert.

Mehr dazu finden Sie hier: Wärmepumpen Förderung

Nahaufnahme einer weiß-grauen Bosch Wärmepumpe auf Gartenterrasse

Gibt es spezielle Förderungen und Ausnahmen?

Neben den allgemeinen Fördermöglichkeiten gibt es einige spezielle Programme und Ausnahmeregelungen, die für bestimmte Gruppen oder Situationen relevant sind:

Förderung für Mehrfamilienhäuser und Vermieter

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Vermieter können von speziellen Förderbedingungen profitieren:

  • Höhere förderfähige Kosten pro Wohneinheit möglich
  • Zusätzliche Boni für umfassende Sanierungsmaßnahmen
  • Besondere Unterstützung bei der energetischen Sanierung von Mietwohnungen

Diese Regelungen sollen Anreize schaffen, auch größere Wohneinheiten energieeffizient zu gestalten.

Ausnahmen für Gas- und Ölheizungen

Obwohl der Fokus auf erneuerbaren Energien liegt, gibt es einige Ausnahmen für Gas- und Ölheizungen:

Mit dem GModG ist die 65-%-Pflicht für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen entfallen. Gas- und Ölheizungen dürfen wieder eingebaut werden, unterliegen aber ab 2029 der „Bio-Treppe". In Härtefällen, etwa bei finanziellen Engpässen oder wenn kein Alternativsystem möglich ist, können zusätzliche Ausnahmen gelten.

Glühbirne Icon

Unser Tipp

Sichern Sie sich eine Wärmepumpe Förderung und senken Sie die Anschaffungskosten damit um bis zu 80 %!

Was beinhaltet die Heizungsförderung 2026?

Seit dem 21.07.2026 gelten im KfW-Programm 458 angepasste Konditionen. Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 %, sinkt ab Februar 2027 aber auf 15 %. Als Ausgleich wird dann ein Wertschöpfungsbonus von 15 % für in der EU produzierte Wärmepumpen eingeführt. Der Klimageschwindigkeitsbonus wurde von 20 % auf 16 % gesenkt und sinkt halbjährlich um je 4 %, bis er ab August 2028 entfällt. Der bisherige Effizienzbonus (5 %) und der Emissionsminderungszuschlag (2.500 € für Biomasse) sind ersatzlos entfallen. Neu sind ein gestaffelter Einkommensbonus (10–40 %) und ein Kinderbonus, bei dem 10.000 € vom zu versteuernden Haushaltseinkommen abgezogen werden.

Wichtige Änderung ab 2026: Luft-Wasser-Wärmepumpen müssen nun 10 dB leiser sein als die gesetzlichen Grenzwerte, um förderfähig zu sein. Vorher waren es 5 dB. Das bedeutet: Nicht alle bisher förderfähigen Geräte erfüllen die neuen Anforderungen.

Fazit und Ausblick

Die Förderung für den Heizungstausch bietet Hausbesitzern auch nach der BEG-Reform vom 21.07.2026 attraktive Möglichkeiten, auf klimafreundliche Heizsysteme umzusteigen. Die Grundförderung beträgt 30 %, durch Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus sind bis zu 80 % möglich. Ab Februar 2027 sinken die Zuschüsse halbjährlich.

Besonders gefördert werden Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Solarthermie und der Anschluss an Wärmenetze. Seit Januar 2026 gelten verschärfte Lärmvorschriften für Luftwärmepumpen (10 dB unter dem Grenzwert). Ab 2028 sind nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln förderfähig. Neben der direkten Förderung stehen zinsgünstige KfW-Ergänzungskredite und steuerliche Vergünstigungen zur Verfügung. Wer jetzt handelt, sichert sich die aktuell höchsten Fördersätze.

Hier finden Sie heraus, ob sich eine Wärmepumpe auch für Ihr Haus lohnt:

Häufig gestellte Fragen zur Heizungsförderung 2026: 

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Förderantrags bei der KfW?

Die Bearbeitungszeit bei der KfW beträgt in der Regel zwei bis vier Wochen. In Einzelfällen kann die KfW zusätzliche Unterlagen wie Meldebescheinigungen oder Rechnungen anfordern. Nach der Bewilligung und Installation der Heizung dauert die Auszahlung der Fördersumme meist weitere sechs bis zwölf Wochen.

Welche Lärmvorschriften gelten ab 2026 für Wärmepumpen?

Seit Januar 2026 müssen Luft-Wasser-Wärmepumpen mindestens 10 dB leiser sein als die Grenzwerte der europäischen Ökodesign-Verordnung. Vorher waren es 5 dB. Nicht alle bisher förderfähigen Geräte erfüllen die neuen Anforderungen. Im Wärmeerzeuger-Portal des BAFA lässt sich prüfen, ob eine bestimmte Wärmepumpe 2026 noch förderfähig ist.

Kann ich die Förderung auch nachträglich beantragen?

Nein. Der Förderantrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Der Vertrag mit dem Fachbetrieb darf vorher geschlossen werden, muss aber eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die ihn an die Förderzusage knüpft. Erst nach der Zusage darf mit der Installation begonnen werden.

Was passiert, wenn mein Förderantrag abgelehnt wird?

Bei einer Ablehnung besteht die Möglichkeit, die Heizungsmodernisierung alternativ über die Steuer abzusetzen. Dabei können 20 % der Investitionskosten über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden. Maximal sind Kosten von 200.000 € förderfähig, was einer Steuerersparnis von bis zu 40.000 € entspricht.

Kann ich mehrere Förderprogramme kombinieren?

Die verschiedenen Boni der KfW-Förderung (Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus) lassen sich kombinieren, jedoch maximal bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Zusätzlich kann der Ergänzungskredit der KfW beantragt werden. Eine Kombination mit regionalen Förderprogrammen ist unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls möglich.

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