
Der Umstieg von einer Gasheizung auf eine Wärmepumpe lohnt sich in den meisten Fällen. Die höheren Anschaffungskosten werden durch niedrigere Betriebskosten und die staatliche Förderung ausgeglichen.
Die Gaspreisbremse gehörte zu den wichtigsten Entlastungsmaßnahmen während der Energiekrise 2022/2023. Doch seit Anfang 2024 ist sie Geschichte. Viele Hausbesitzer fragen sich nun: Was bedeutet das für die eigenen Heizkosten? Und gibt es Alternativen zur Gasheizung, die sich langfristig rechnen? Dieser Artikel erklärt, wie die Gaspreisbremse funktioniert hat, wie sich die Gaspreise seitdem entwickelt haben und warum der Umstieg auf eine Wärmepumpe jetzt besonders attraktiv ist.

Die Gaspreisbremse gilt nicht mehr. Sie ist am 31. Dezember 2023 ausgelaufen und wurde nicht verlängert. Ursprünglich hatte die Bundesregierung geplant, die Preisbremse bis Ende März 2024 fortzuführen. Doch das Bundesverfassungsgericht erklärte im November 2023 die Umwidmung von Mitteln aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds für verfassungswidrig. Damit fehlte die Finanzierungsgrundlage für eine Verlängerung.
Seit dem 1. Januar 2024 gelten für alle Gaskunden wieder die regulären Vertragspreise. Die monatlichen Abschläge können entsprechend höher ausfallen als während der Laufzeit der Gaspreisbremse. Die reduzierte Mehrwertsteuer von 7 % auf Gas galt noch bis zum 31. März 2024. Seitdem beträgt sie wieder 19 %.
Die Gaspreisbremse war eine staatliche Entlastungsmaßnahme, die den Gaspreis für private Haushalte auf 12 ct/kWh begrenzte. Sie galt vom 1. März 2023 bis zum 31. Dezember 2023, rückwirkend auch für Januar und Februar 2023.
Das Prinzip funktionierte so: Der Staat übernahm die Differenz zwischen dem tatsächlichen Vertragspreis und dem gedeckelten Preis von 12 ct/kWh. Allerdings galt diese Entlastung nur für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs. Für die restlichen 20 % mussten Verbraucher den vollen Marktpreis zahlen.
Die Prognose basierte auf dem Verbrauch, den der Gasversorger im September 2022 für das Folgejahr geschätzt hatte. Dieser Wert stand in der Regel auf der Jahresabrechnung oder wurde vom Versorger mitgeteilt.
Die Berechnung der Gaspreisbremse erfolgte in drei Schritten: Zuerst wurde das Entlastungskontingent ermittelt, dann die Preisdifferenz berechnet und schließlich die monatliche Entlastung auf die Abschläge verteilt.
Beispielrechnung für einen durchschnittlichen Haushalt:
Berechnung der jährlichen Entlastung:
Zum Vergleich – Kosten ohne Gaspreisbremse:
Mieter ohne eigenen Gasvertrag erhielten die Entlastung über die Nebenkostenabrechnung ihres Vermieters. Der Vermieter oder die Hausverwaltung bekam die Entlastung vom Gasversorger und musste diese an die Mieter weitergeben.
Die Weitergabe erfolgte in der Regel über die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2023. Mieter konnten die Entlastung also nicht sofort auf ihrem Konto sehen, sondern erst mit der Jahresabrechnung.
Für Mieter mit eigenem Gasvertrag galt das gleiche Prinzip wie für Eigenheimbesitzer. Der Gasversorger reduzierte die monatlichen Abschläge automatisch um den Entlastungsbetrag.
Wichtig: Vermieter waren gesetzlich verpflichtet, die Entlastung vollständig an ihre Mieter weiterzugeben. Wer die Abrechnung für 2023 noch nicht erhalten hat, sollte diese beim Vermieter einfordern und prüfen, ob die Gaspreisbremse korrekt berücksichtigt wurde.
Von der Gaspreisbremse profitierten vor allem Haushalte mit hohem Gasverbrauch und teuren Verträgen. Wer bereits einen günstigen Tarif hatte oder wenig Gas verbrauchte, spürte kaum Entlastung.
Das lag am Funktionsprinzip der Preisbremse: Die Entlastung griff erst, wenn der Vertragspreis über 12 ct/kWh lag. Je größer die Differenz zwischen Vertragspreis und Preisdeckel, desto höher fiel die Ersparnis aus. Haushalte mit Verträgen unter 12 ct/kWh gingen leer aus.
Konkrete Beispiele:
Beispiel 1 – Hohe Entlastung: Familie Müller wohnt in einem unsanierten Einfamilienhaus (Baujahr 1978) mit 20.000 kWh Gasverbrauch pro Jahr. Ihr Vertragspreis lag 2023 bei 18 ct/kWh. Die Gaspreisbremse brachte ihnen eine Entlastung von 960 € pro Jahr.
Beispiel 2 – Geringe Entlastung: Ein Paar in einer modernen 80-m²-Wohnung verbraucht nur 8.000 kWh Gas pro Jahr. Der Vertragspreis lag bei 14 ct/kWh. Die Entlastung betrug lediglich 128 € pro Jahr.
Beispiel 3 – Keine Entlastung: Ein Hausbesitzer hatte 2021 einen Festpreisvertrag über 10 ct/kWh abgeschlossen. Da der Vertragspreis unter dem Preisdeckel von 12 ct/kWh lag, erhielt er keine Entlastung durch die Gaspreisbremse.
Das Ende der Gaspreisbremse fällt für viele Haushalte weniger drastisch aus als befürchtet. Der Grund: Die Gaspreise sind seit 2022 deutlich gesunken und liegen aktuell oft unter dem damaligen Preisdeckel von 12 ct/kWh.
Anfang 2026 zahlen Neukunden im Schnitt etwa 10 ct/kWh für Gas. Im Vergleich zum Höchststand 2022 mit über 16 ct/kWh ist das eine deutliche Entspannung. Wer jedoch noch in einem teuren Altvertrag steckt oder die Grundversorgung nutzt, zahlt teilweise immer noch mehr als 12 ct/kWh.
Die eigentliche Belastung kommt langfristig: Der CO₂-Preis steigt 2026 auf bis zu 65 €/Tonne und wird in den kommenden Jahren weiter anziehen. Experten rechnen bis 2030 mit Preisen von 100–150 €/Tonne. Hinzu kommen steigende Netzentgelte, da die Kosten für die Gasinfrastruktur auf immer weniger Gaskunden verteilt werden.
Die Tabelle zeigt: Selbst wenn die Gaspreise stabil bleiben, steigen die Heizkosten durch den CO₂-Preis kontinuierlich. Ein Haushalt mit 20.000 kWh Gasverbrauch zahlt 2030 allein durch die CO₂-Abgabe bis zu 720 € pro Jahr mehr als heute.
Die Entwicklung der Gaspreise in Deutschland hat sich nach dem Krisenhoch 2022 deutlich entspannt. Der durchschnittliche Gaspreis ist von über 16 ct/kWh auf etwa 10–11 ct/kWh gesunken. Damit liegt er aber immer noch rund 40 % über dem Niveau vor der Energiekrise.
Direkte Preisbremsen gibt es nicht mehr. Der Staat fördert stattdessen den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme. Beispiel: KfW- und BAFA-Zuschüsse für Wärmepumpen, KfW-Ergänzungskredit, Steuerbonus für energetische Sanierung.
Der starke Gaspreisanstieg 2022 hatte mehrere Ursachen, die zusammen zu einem Rekordpreisniveau führten.
Die wichtigsten Preistreiber:
Der Gaspreis bleibt 2025 und 2026 auf einem stabilen, aber erhöhten Niveau. Für Neukunden liegt er Anfang 2026 bei günstigen Anbietern zwischen 8 und 10 ct/kWh. Bestandskunden zahlen je nach Vertrag oft etwas mehr.
Dennoch gibt es Faktoren, die den Gaspreis langfristig wieder nach oben treiben:
Fazit zur Preisentwicklung: Kurzfristig bleiben die Gaspreise stabil. Langfristig sorgen die steigende CO₂-Steuer und höhere Netzentgelte für eine schleichende Verteuerung. Wer heute mit Gas heizt, muss in den kommenden Jahren mit steigenden Kosten rechnen, auch wenn die akuten Krisenpreise von 2022 nicht zurückkehren.
Direkte Entlastungen für Gaskunden wie die Gaspreisbremse gibt es seit 2024 nicht mehr. Der Staat setzt stattdessen auf Förderungen für den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme.
Die Logik dahinter: Die Einnahmen aus dem CO₂-Preis fließen in den Klima- und Transformationsfonds. Daraus werden Maßnahmen finanziert, die Hausbesitzern den Wechsel weg von fossilen Brennstoffen erleichtern. Wer bei Gas bleibt, zahlt also langfristig mehr. Wer umsteigt, profitiert von hohen Zuschüssen.
Was war die Gasspeicherumlage?
Die Gasspeicherumlage wurde 2022 eingeführt, um die Kosten für das Befüllen der deutschen Gasspeicher auf alle Verbraucher umzulegen. Nach dem Wegfall russischer Gaslieferungen musste Deutschland seine Speicher mit teurem Gas aus anderen Quellen füllen. Diese Mehrkosten wurden über die Umlage finanziert. Zum 1. Januar 2026 wurde die Umlage abgeschafft, da der Bund die Kosten nun aus dem Haushalt trägt. Das entlastet Gaskunden um etwa 0,25 ct/kWh, bei einem Verbrauch von 20.000 kWh also rund 50 € pro Jahr. Diese Ersparnis wird jedoch durch den steigenden CO₂-Preis mehr als aufgezehrt.
Der CO₂-Preis steigt 2026 auf einen Korridor von 55 bis 65 € pro Tonne und wird in den Folgejahren weiter anziehen. Ab 2027 bildet sich der Preis frei am Markt im Rahmen des europäischen Emissionshandels.
Experten des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) rechnen ab 2028 mit einem Anstieg auf bis zu 200 € pro Tonne. Das hätte erhebliche Auswirkungen auf die Heizkosten.
Die Tabelle verdeutlicht: Ein durchschnittlicher Haushalt mit 20.000 kWh Gasverbrauch zahlt 2026 allein durch die CO₂-Abgabe rund 260–310 € pro Jahr. Bis 2030 könnten diese Kosten auf 480–720 € steigen. Diese Mehrkosten lassen sich nur durch einen Wechsel zu einem Heizsystem ohne fossile Brennstoffe vermeiden.
Die effizienteste Alternative zur Gasheizung ist die Wärmepumpe. Sie nutzt etwa 75 % kostenlose Umweltwärme aus Luft, Erdreich oder Grundwasser und benötigt nur 25 % Strom als Antriebsenergie. Damit ist sie unabhängig von Gaspreisen und CO₂-Abgaben.
Neben der Wärmepumpe gibt es weitere Optionen wie Pelletheizungen, Solarthermie oder den Anschluss an ein Fernwärmenetz. Für die meisten Einfamilienhäuser ist die Luft-Wasser-Wärmepumpe jedoch die praktikabelste Lösung: Sie lässt sich ohne Erdarbeiten installieren und wird mit bis zu 70 % staatlich gefördert.
Die Förderung für Wärmepumpen beträgt zwischen 30 und 70 % der förderfähigen Kosten. Die Höhe hängt von verschiedenen Boni ab, die sich kombinieren lassen.
Förderfähige Kosten und Höchstbeträge:
Beispielrechnung Förderung:
Wichtig: Der Förderantrag muss vor Beginn der Arbeiten über das KfW-Zuschussportal gestellt werden. Der Vertrag mit dem Installateur muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die an die Förderzusage geknüpft ist.
Der Umstieg von einer Gasheizung auf eine Wärmepumpe lohnt sich in den meisten Fällen. Die höheren Anschaffungskosten werden durch niedrigere Betriebskosten und die staatliche Förderung ausgeglichen.
Vergleichsrechnung: Heizkosten Gas vs. Wärmepumpe über 15 Jahre
Annahmen:
*Inkl. steigender CO₂-Preis bei Gasheizung, ohne Preissteigerung bei Strom
Ergebnis: Die Wärmepumpe spart über 15 Jahre rund 19.000 € gegenüber der Gasheizung. Die Amortisation der Mehrkosten ist nach etwa 5–6 Jahren erreicht. Danach heizt die Wärmepumpe dauerhaft günstiger.
Zusätzlicher Vorteil: Wer die Wärmepumpe mit einer Photovoltaikanlage kombiniert, kann einen Teil des Stroms selbst erzeugen und die Heizkosten weiter senken. Bei einem Eigenverbrauchsanteil von 30 % sinken die jährlichen Stromkosten für die Wärmepumpe um weitere 150–200 €.
Die Gaspreisbremse hat Millionen Haushalte während der Energiekrise 2022/2023 entlastet. Doch seit Anfang 2024 ist sie Geschichte, und eine Nachfolgeregelung gibt es nicht. Allerdings haben sich die Gaspreise auf einem niedrigeren Niveau eingependelt als auf dem Höhepunkt der Krise. Der steigende CO₂-Preis verteuert Gas jedoch langfristig. Wer dauerhaft Heizkosten sparen und sich von Gaspreisschwankungen unabhängig machen möchte, sollte jetzt über den Umstieg auf eine Wärmepumpe nachdenken. Mit bis zu 70 % staatlicher Förderung war der Wechsel nie attraktiver.
Ob sich eine Wärmepumpe auch für Ihr Haus lohnt, finden Sie mit wenigen Klicks hier heraus:
Die Entlastung durch die Gaspreisbremse war grundsätzlich steuerfrei. Nur wer den Solidaritätszuschlag zahlte und ein zu versteuerndes Einkommen von über 66.915 € (Alleinstehende) bzw. 133.830 € (Verheiratete) hatte, musste die Entlastung in der Steuererklärung für 2023 angeben. In diesem Fall wurde sie dem Einkommen hinzugerechnet.
Nein, ein nachträglicher Antrag war nicht möglich. Die Gaspreisbremse wurde automatisch vom Gasversorger umgesetzt und in den monatlichen Abschlägen berücksichtigt. Wer die Entlastung nicht erhalten hat, sollte die Jahresabrechnung 2023 prüfen und sich bei Unstimmigkeiten an den Versorger wenden.
In der Jahresabrechnung für 2023 muss die Gaspreisbremse separat ausgewiesen sein. Dort sollten das Entlastungskontingent (80 % des prognostizierten Verbrauchs), der gedeckelte Preis (12 ct/kWh) und der Entlastungsbetrag erkennbar sein. Bei Fragen hilft die Verbraucherzentrale mit einer kostenlosen Rechnungsprüfung.
Ja, auch Unternehmen profitierten von der Gaspreisbremse. Für Betriebe mit einem Jahresverbrauch unter 1,5 Millionen kWh galten die gleichen Regeln wie für Privathaushalte. Größere Unternehmen erhielten eine separate Entlastung mit anderen Konditionen und Preisgrenzen.
Beide Preisbremsen funktionierten nach dem gleichen Prinzip, deckten aber unterschiedliche Energieträger ab. Die Gaspreisbremse begrenzte den Gaspreis auf 12 ct/kWh, die Strompreisbremse den Strompreis auf 40 ct/kWh. Beide galten für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs und liefen am 31. Dezember 2023 aus.
Eine neue Gaspreisbremse ist derzeit nicht geplant. Die Bundesregierung setzt stattdessen auf Förderungen für den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme. Bei einer erneuten Energiekrise mit stark steigenden Preisen wäre eine Neuauflage theoretisch möglich, aktuell gibt es dafür aber keine politische Mehrheit.
Seit 2023 müssen Vermieter einen Teil der CO₂-Kosten übernehmen. Die Aufteilung richtet sich nach der Energieeffizienz des Gebäudes: Je schlechter die Dämmung, desto höher der Anteil des Vermieters. In einem energetisch sehr schlechten Gebäude trägt der Vermieter bis zu 95 % der CO₂-Kosten, der Mieter nur 5 %. In einem effizienten Gebäude ist es umgekehrt.
Als Mieter können Sie die Heizungsanlage nicht selbst austauschen. Sie können jedoch Ihren Vermieter auf die attraktive Förderung von bis zu 70 % hinweisen. Vermieter dürfen nach dem Heizungstausch die Miete erhöhen, allerdings nur um maximal 0,50 € pro Quadratmeter und Monat. Die erhaltene Förderung muss von den Modernisierungskosten abgezogen werden.