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Gaspreisbremse: Was galt, was ist aktuell und welche Alternativen es gibt

Aktualisiert:
19.01.2026
Lesezeit:
4 Minuten
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Gaspreisbremse: Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gaspreisbremse ist am 31. Dezember 2023 ausgelaufen. Seit dem 1. Januar 2024 zahlen Verbraucher wieder den vollen Vertragspreis für Gas.
  • Während der Laufzeit deckelte der Staat den Gaspreis auf 12 ct/kWh für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs. Für die restlichen 20 % galt der normale Vertragspreis.
  • Nach dem Ende der Gaspreisbremse gibt es keine direkten staatlichen Entlastungen mehr für Gaskunden. Der CO₂-Preis steigt 2026 auf bis zu 65 €/Tonne und verteuert Gas weiter.
  • Wer langfristig Heizkosten sparen möchte, kann auf eine Wärmepumpe umsteigen. Der Staat fördert den Heizungstausch mit bis zu 70 % Zuschuss.

Der Umstieg von einer Gasheizung auf eine Wärmepumpe lohnt sich in den meisten Fällen. Die höheren Anschaffungskosten werden durch niedrigere Betriebskosten und die staatliche Förderung ausgeglichen.

Die Gaspreisbremse gehörte zu den wichtigsten Entlastungsmaßnahmen während der Energiekrise 2022/2023. Doch seit Anfang 2024 ist sie Geschichte. Viele Hausbesitzer fragen sich nun: Was bedeutet das für die eigenen Heizkosten? Und gibt es Alternativen zur Gasheizung, die sich langfristig rechnen? Dieser Artikel erklärt, wie die Gaspreisbremse funktioniert hat, wie sich die Gaspreise seitdem entwickelt haben und warum der Umstieg auf eine Wärmepumpe jetzt besonders attraktiv ist.

Ventile an Heizungsrohren der Wärmepumpe

Inhaltsverzeichnis

Gilt die Gaspreisbremse aktuell noch?

Die Gaspreisbremse gilt nicht mehr. Sie ist am 31. Dezember 2023 ausgelaufen und wurde nicht verlängert. Ursprünglich hatte die Bundesregierung geplant, die Preisbremse bis Ende März 2024 fortzuführen. Doch das Bundesverfassungsgericht erklärte im November 2023 die Umwidmung von Mitteln aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds für verfassungswidrig. Damit fehlte die Finanzierungsgrundlage für eine Verlängerung.

Seit dem 1. Januar 2024 gelten für alle Gaskunden wieder die regulären Vertragspreise. Die monatlichen Abschläge können entsprechend höher ausfallen als während der Laufzeit der Gaspreisbremse. Die reduzierte Mehrwertsteuer von 7 % auf Gas galt noch bis zum 31. März 2024. Seitdem beträgt sie wieder 19 %.

Was war die Gaspreisbremse und wie hat sie funktioniert?

Die Gaspreisbremse war eine staatliche Entlastungsmaßnahme, die den Gaspreis für private Haushalte auf 12 ct/kWh begrenzte. Sie galt vom 1. März 2023 bis zum 31. Dezember 2023, rückwirkend auch für Januar und Februar 2023.

Das Prinzip funktionierte so: Der Staat übernahm die Differenz zwischen dem tatsächlichen Vertragspreis und dem gedeckelten Preis von 12 ct/kWh. Allerdings galt diese Entlastung nur für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs. Für die restlichen 20 % mussten Verbraucher den vollen Marktpreis zahlen.

Die Prognose basierte auf dem Verbrauch, den der Gasversorger im September 2022 für das Folgejahr geschätzt hatte. Dieser Wert stand in der Regel auf der Jahresabrechnung oder wurde vom Versorger mitgeteilt.

Wie wurde die Gaspreisbremse berechnet?

Die Berechnung der Gaspreisbremse erfolgte in drei Schritten: Zuerst wurde das Entlastungskontingent ermittelt, dann die Preisdifferenz berechnet und schließlich die monatliche Entlastung auf die Abschläge verteilt.

Beispielrechnung für einen durchschnittlichen Haushalt:

  • Prognostizierter Jahresverbrauch: 20.000 kWh
  • Entlastungskontingent (80 %): 16.000 kWh
  • Vertragspreis: 18 ct/kWh
  • Gedeckelter Preis: 12 ct/kWh
  • Preisdifferenz: 6 ct/kWh

Berechnung der jährlichen Entlastung:

  • 16.000 kWh × 0,06 € = 960 € Entlastung pro Jahr
  • Monatliche Entlastung: 960 € ÷ 12 = 80 €

Zum Vergleich – Kosten ohne Gaspreisbremse:

  • 20.000 kWh × 0,18 € = 3.600 € pro Jahr
  • Mit Gaspreisbremse: 16.000 kWh × 0,12 € + 4.000 kWh × 0,18 € = 1.920 € + 720 € = 2.640 € pro Jahr
  • Ersparnis durch die Gaspreisbremse: 960 € pro Jahr

Wie funktionierte die Gaspreisbremse für Mieter?

Mieter ohne eigenen Gasvertrag erhielten die Entlastung über die Nebenkostenabrechnung ihres Vermieters. Der Vermieter oder die Hausverwaltung bekam die Entlastung vom Gasversorger und musste diese an die Mieter weitergeben.

Die Weitergabe erfolgte in der Regel über die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2023. Mieter konnten die Entlastung also nicht sofort auf ihrem Konto sehen, sondern erst mit der Jahresabrechnung.

Für Mieter mit eigenem Gasvertrag galt das gleiche Prinzip wie für Eigenheimbesitzer. Der Gasversorger reduzierte die monatlichen Abschläge automatisch um den Entlastungsbetrag.

Wichtig: Vermieter waren gesetzlich verpflichtet, die Entlastung vollständig an ihre Mieter weiterzugeben. Wer die Abrechnung für 2023 noch nicht erhalten hat, sollte diese beim Vermieter einfordern und prüfen, ob die Gaspreisbremse korrekt berücksichtigt wurde.

Wer hat von der Gaspreisbremse profitiert und wer nicht?

Von der Gaspreisbremse profitierten vor allem Haushalte mit hohem Gasverbrauch und teuren Verträgen. Wer bereits einen günstigen Tarif hatte oder wenig Gas verbrauchte, spürte kaum Entlastung.

Das lag am Funktionsprinzip der Preisbremse: Die Entlastung griff erst, wenn der Vertragspreis über 12 ct/kWh lag. Je größer die Differenz zwischen Vertragspreis und Preisdeckel, desto höher fiel die Ersparnis aus. Haushalte mit Verträgen unter 12 ct/kWh gingen leer aus.

Gewinner und Verlierer der aktuellen Gaspreisentwicklung
Gewinner Verlierer
Haushalte mit hohem Gasverbrauch (z. B. unsanierte Altbauten, große Wohnflächen) Haushalte mit geringem Gasverbrauch (z. B. gut gedämmte Häuser, kleine Wohnungen)
Kunden mit teuren Verträgen über 12 ct / kWh (z. B. Grundversorgung, alte Verträge aus 2022) Kunden mit günstigen Verträgen unter 12 ct / kWh (z. B. langfristige Festpreisverträge)
Mieter in schlecht gedämmten Gebäuden mit Zentralheizung Eigenheimbesitzer mit alternativen Heizsystemen (Wärmepumpe, Pellets)
Familien in Einfamilienhäusern mit hohem Wärmebedarf Singles und Paare in kleinen, effizienten Wohnungen

Konkrete Beispiele:

Beispiel 1 – Hohe Entlastung: Familie Müller wohnt in einem unsanierten Einfamilienhaus (Baujahr 1978) mit 20.000 kWh Gasverbrauch pro Jahr. Ihr Vertragspreis lag 2023 bei 18 ct/kWh. Die Gaspreisbremse brachte ihnen eine Entlastung von 960 € pro Jahr.

Beispiel 2 – Geringe Entlastung: Ein Paar in einer modernen 80-m²-Wohnung verbraucht nur 8.000 kWh Gas pro Jahr. Der Vertragspreis lag bei 14 ct/kWh. Die Entlastung betrug lediglich 128 € pro Jahr.

Beispiel 3 – Keine Entlastung: Ein Hausbesitzer hatte 2021 einen Festpreisvertrag über 10 ct/kWh abgeschlossen. Da der Vertragspreis unter dem Preisdeckel von 12 ct/kWh lag, erhielt er keine Entlastung durch die Gaspreisbremse.

Was bedeutet das Ende der Gaspreisbremse für den Geldbeutel?

Das Ende der Gaspreisbremse fällt für viele Haushalte weniger drastisch aus als befürchtet. Der Grund: Die Gaspreise sind seit 2022 deutlich gesunken und liegen aktuell oft unter dem damaligen Preisdeckel von 12 ct/kWh.

Anfang 2026 zahlen Neukunden im Schnitt etwa 10 ct/kWh für Gas. Im Vergleich zum Höchststand 2022 mit über 16 ct/kWh ist das eine deutliche Entspannung. Wer jedoch noch in einem teuren Altvertrag steckt oder die Grundversorgung nutzt, zahlt teilweise immer noch mehr als 12 ct/kWh.

Die eigentliche Belastung kommt langfristig: Der CO₂-Preis steigt 2026 auf bis zu 65 €/Tonne und wird in den kommenden Jahren weiter anziehen. Experten rechnen bis 2030 mit Preisen von 100–150 €/Tonne. Hinzu kommen steigende Netzentgelte, da die Kosten für die Gasinfrastruktur auf immer weniger Gaskunden verteilt werden.

Rechenbeispiel: Jährliche Gaskosten nach Haushaltsgröße
Haushalt Verbrauch / Jahr Kosten 2023 (mit Bremse)* Kosten 2026 (ohne Bremse)** Differenz
Single, 50 m² Wohnung 5.000 kWh 520 € 550 € + 30 €
Paar, 80 m² Wohnung 10.000 kWh 1.040 € 1.100 € + 60 €
Familie, 120 m² Wohnung 15.000 kWh 1.560 € 1.650 € + 90 €
Einfamilienhaus, 150 m² 20.000 kWh 2.080 € 2.200 € + 120 €
Altbau unsaniert, 180 m² 30.000 kWh 3.120 € 3.300 € + 180 €

* Annahme: Vertragspreis 13 ct/kWh, Entlastung auf 12 ct/kWh für 80 % des Verbrauchs
** Annahme: Durchschnittspreis 11 ct/kWh inkl. CO₂‑Preis 2026

Blick in die Zukunft: Wie sich steigende CO₂‑Preise auswirken
Jahr CO₂‑Preis / Tonne Zusatzkosten pro kWh Gas Mehrkosten bei 20.000 kWh / Jahr
2025 55 € ~ 1,3 ct / kWh 260 €
2026 55–65 € ~ 1,3–1,55 ct / kWh 260–310 €
2030 100–150 € (Prognose) ~ 2,4–3,6 ct / kWh 480–720 €

Die Tabelle zeigt: Selbst wenn die Gaspreise stabil bleiben, steigen die Heizkosten durch den CO₂-Preis kontinuierlich. Ein Haushalt mit 20.000 kWh Gasverbrauch zahlt 2030 allein durch die CO₂-Abgabe bis zu 720 € pro Jahr mehr als heute.

Wie haben sich die Gaspreise seit 2022 entwickelt?

Die Entwicklung der Gaspreise in Deutschland hat sich nach dem Krisenhoch 2022 deutlich entspannt. Der durchschnittliche Gaspreis ist von über 16 ct/kWh auf etwa 10–11 ct/kWh gesunken. Damit liegt er aber immer noch rund 40 % über dem Niveau vor der Energiekrise.

Gaspreis‑Entwicklung in Deutschland (2021 – 2026)
Jahr Durchschnittspreis (ct / kWh) Wichtige Ereignisse
2021 ~ 7 ct / kWh Vorkrisenniveau, stabiler Markt
2022 16,47 ct / kWh Russland‑Lieferstopp, Rekordpreise an Börsen
2023 13,99 ct / kWh Gaspreisbremse aktiv, milder Winter, volle Speicher
2024 10,68–11,02 ct / kWh Ende der Gaspreisbremse, Mehrwertsteuer wieder 19 %
2025 ~ 10–11 ct / kWh CO₂‑Preis steigt auf 55 € / Tonne
2026 ~ 10–11 ct / kWh CO₂‑Preis steigt auf 55–65 € / Tonne, Netzentgelte höher

Quellen: BDEW, Verivox, Statistisches Bundesamt

Welche Entlastungen gibt es nach dem Ende der Gaspreisbremse?

Direkte Preisbremsen gibt es nicht mehr. Der Staat fördert stattdessen den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme. Beispiel: KfW- und BAFA-Zuschüsse für Wärmepumpen, KfW-Ergänzungskredit, Steuerbonus für energetische Sanierung.

Warum war Gas 2022 so teuer?

Der starke Gaspreisanstieg 2022 hatte mehrere Ursachen, die zusammen zu einem Rekordpreisniveau führten.

Die wichtigsten Preistreiber:

  • Russland-Lieferstopp: Russland lieferte vor der Krise etwa 55 % des deutschen Erdgases. Nach dem Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 wurden die Lieferungen schrittweise reduziert und im Sommer 2022 komplett eingestellt.
  • Rekordpreise an den Börsen: Die Unsicherheit über die Gasversorgung trieb die Großhandelspreise in die Höhe. Im August 2022 erreichte der Preis am niederländischen Handelsplatz TTF zeitweise über 300 €/MWh.
  • Neue Umlagen und Abgaben: Die geplante Gasumlage (später gestoppt) und die Gasspeicherumlage erhöhten die Kosten zusätzlich.
  • Hohe Nachfrage: Viele Versorger mussten kurzfristig Gas am Spotmarkt beschaffen, um die ausgefallenen russischen Lieferungen zu ersetzen.

Wie entwickelt sich der Gaspreis 2025 und 2026?

Der Gaspreis bleibt 2025 und 2026 auf einem stabilen, aber erhöhten Niveau. Für Neukunden liegt er Anfang 2026 bei günstigen Anbietern zwischen 8 und 10 ct/kWh. Bestandskunden zahlen je nach Vertrag oft etwas mehr.

Dennoch gibt es Faktoren, die den Gaspreis langfristig wieder nach oben treiben:

Einflussfaktoren auf den Gaspreis (2025 – 2026)
Kostenfaktor Entwicklung Auswirkung auf den Gaspreis
CO₂‑Preis Steigt 2026 auf 55–65 € / Tonne + 0,3 ct / kWh gegenüber 2025
Netzentgelte Steigen 2025 und 2026 um 2–3 % + 0,2–0,3 ct / kWh
Gasspeicherumlage Wurde zum 01.01.2026 abgeschafft − 0,25 ct / kWh (Entlastung)
Beschaffungskosten Stabil, leicht sinkend Neutral bis leicht sinkend

Fazit zur Preisentwicklung: Kurzfristig bleiben die Gaspreise stabil. Langfristig sorgen die steigende CO₂-Steuer und höhere Netzentgelte für eine schleichende Verteuerung. Wer heute mit Gas heizt, muss in den kommenden Jahren mit steigenden Kosten rechnen, auch wenn die akuten Krisenpreise von 2022 nicht zurückkehren.

Welche Entlastungen gibt es nach dem Ende der Gaspreisbremse?

Direkte Entlastungen für Gaskunden wie die Gaspreisbremse gibt es seit 2024 nicht mehr. Der Staat setzt stattdessen auf Förderungen für den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme.

Die Logik dahinter: Die Einnahmen aus dem CO₂-Preis fließen in den Klima- und Transformationsfonds. Daraus werden Maßnahmen finanziert, die Hausbesitzern den Wechsel weg von fossilen Brennstoffen erleichtern. Wer bei Gas bleibt, zahlt also langfristig mehr. Wer umsteigt, profitiert von hohen Zuschüssen.

Übersicht: Aktuelle Maßnahmen und Förderungen (Stand 2026)
Maßnahme Status Wer profitiert Details
Gaspreisbremse ❌ Ausgelaufen (31.12.2023) Keine Verlängerung
Mehrwertsteuer 7 % auf Gas ❌ Ausgelaufen (31.03.2024) Wieder 19 %
Gasspeicherumlage ❌ Abgeschafft (01.01.2026) Alle Gaskunden Entlastung ca. 0,25 ct / kWh
KfW‑Heizungsförderung (Programm 458) ✅ Aktiv Eigenheimbesitzer, Vermieter 30–70 % Zuschuss für Wärmepumpen
BAFA‑Förderung Einzelmaßnahmen ✅ Aktiv Eigenheimbesitzer 15–20 % Zuschuss für Dämmung, Fenster etc.
KfW‑Ergänzungskredit (358 / 359) ✅ Aktiv Eigenheimbesitzer mit Förderzusage Bis zu 120.000 € zinsgünstiger Kredit
Steuerbonus energetische Sanierung ✅ Aktiv (bis 2029) Selbstnutzende Eigentümer Bis zu 20 % der Kosten von der Steuer absetzbar

Was war die Gasspeicherumlage?

Die Gasspeicherumlage wurde 2022 eingeführt, um die Kosten für das Befüllen der deutschen Gasspeicher auf alle Verbraucher umzulegen. Nach dem Wegfall russischer Gaslieferungen musste Deutschland seine Speicher mit teurem Gas aus anderen Quellen füllen. Diese Mehrkosten wurden über die Umlage finanziert. Zum 1. Januar 2026 wurde die Umlage abgeschafft, da der Bund die Kosten nun aus dem Haushalt trägt. Das entlastet Gaskunden um etwa 0,25 ct/kWh, bei einem Verbrauch von 20.000 kWh also rund 50 € pro Jahr. Diese Ersparnis wird jedoch durch den steigenden CO₂-Preis mehr als aufgezehrt.

Wie entwickelt sich der CO₂-Preis bis 2030?

Der CO₂-Preis steigt 2026 auf einen Korridor von 55 bis 65 € pro Tonne und wird in den Folgejahren weiter anziehen. Ab 2027 bildet sich der Preis frei am Markt im Rahmen des europäischen Emissionshandels.

Experten des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) rechnen ab 2028 mit einem Anstieg auf bis zu 200 € pro Tonne. Das hätte erhebliche Auswirkungen auf die Heizkosten.

CO₂‑Preisentwicklung und Auswirkung auf Gaskosten
Jahr CO₂‑Preis (€ / Tonne) Zusatzkosten pro kWh Gas Mehrkosten bei 20.000 kWh / Jahr
2021 25 € ~ 0,6 ct / kWh 120 €
2022 30 € ~ 0,7 ct / kWh 140 €
2023 30 € ~ 0,7 ct / kWh 140 €
2024 45 € ~ 1,1 ct / kWh 220 €
2025 55 € ~ 1,3 ct / kWh 260 €
2026 55–65 € ~ 1,3–1,55 ct / kWh 260–310 €
2030 100–150 € (Prognose) ~ 2,4–3,6 ct / kWh 480–720 €

Quellen: Bundesumweltministerium, Finanztip, ZEW

Die Tabelle verdeutlicht: Ein durchschnittlicher Haushalt mit 20.000 kWh Gasverbrauch zahlt 2026 allein durch die CO₂-Abgabe rund 260–310 € pro Jahr. Bis 2030 könnten diese Kosten auf 480–720 € steigen. Diese Mehrkosten lassen sich nur durch einen Wechsel zu einem Heizsystem ohne fossile Brennstoffe vermeiden.

Welche Alternativen zur Gasheizung gibt es?

Die effizienteste Alternative zur Gasheizung ist die Wärmepumpe. Sie nutzt etwa 75 % kostenlose Umweltwärme aus Luft, Erdreich oder Grundwasser und benötigt nur 25 % Strom als Antriebsenergie. Damit ist sie unabhängig von Gaspreisen und CO₂-Abgaben.

Neben der Wärmepumpe gibt es weitere Optionen wie Pelletheizungen, Solarthermie oder den Anschluss an ein Fernwärmenetz. Für die meisten Einfamilienhäuser ist die Luft-Wasser-Wärmepumpe jedoch die praktikabelste Lösung: Sie lässt sich ohne Erdarbeiten installieren und wird mit bis zu 70 % staatlich gefördert.

Gasheizung vs. Wärmepumpe im Vergleich
Vorteile Nachteile
Wärmepumpe nutzt bis zu 75 % kostenlose Umweltwärme Höhere Anschaffungskosten als Gasheizung
Keine CO₂‑Abgabe auf Heizkosten Beste Effizienz bei niedrigen Vorlauftemperaturen
Staatliche Förderung von bis zu 70 % Installation erfordert Fachplanung
Unabhängigkeit von Gaspreisschwankungen Bei sehr kalten Temperaturen sinkt die Effizienz leicht
Kombination mit Photovoltaik senkt Stromkosten weiter Außengerät benötigt Aufstellfläche
Wertsteigerung der Immobilie

Wie hoch ist die Förderung für Wärmepumpen 2026?

Die Förderung für Wärmepumpen beträgt zwischen 30 und 70 % der förderfähigen Kosten. Die Höhe hängt von verschiedenen Boni ab, die sich kombinieren lassen.

Übersicht der Fördersätze (KfW‑Programm 458)
Förderart Höhe Voraussetzung
Grundförderung 30 % Für alle Antragsteller
Klimageschwindigkeitsbonus + 20 % Austausch einer fossilen Heizung, die älter als 20 Jahre ist
Einkommensbonus + 30 % Haushaltseinkommen unter 40.000 € / Jahr
Effizienzbonus + 5 % Wärmepumpe nutzt natürliches Kältemittel oder Wärmequelle Wasser / Erdreich
Maximale Förderung 70 % Kombination der Boni (max. 70 % insgesamt)

Förderfähige Kosten und Höchstbeträge:

  • Förderfähige Kosten: max. 30.000 € für die erste Wohneinheit
  • Bei 70 % Förderung: max. 21.000 € Zuschuss
  • Zusätzlich möglich: KfW-Ergänzungskredit bis 120.000 € zu günstigen Zinsen

Beispielrechnung Förderung:

  • Kosten Wärmepumpe inkl. Installation: 30.000 €
  • Grundförderung (30 %): 9.000 €
  • Klimageschwindigkeitsbonus (20 %): 6.000 €
  • Effizienzbonus (5 %): 1.500 €
  • Gesamtförderung (55 %): 16.500 €
  • Eigenanteil: 13.500 €

Wichtig: Der Förderantrag muss vor Beginn der Arbeiten über das KfW-Zuschussportal gestellt werden. Der Vertrag mit dem Installateur muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die an die Förderzusage geknüpft ist.

Lohnt sich der Umstieg von Gas auf Wärmepumpe?

Der Umstieg von einer Gasheizung auf eine Wärmepumpe lohnt sich in den meisten Fällen. Die höheren Anschaffungskosten werden durch niedrigere Betriebskosten und die staatliche Förderung ausgeglichen.

Vergleichsrechnung: Heizkosten Gas vs. Wärmepumpe über 15 Jahre

Annahmen:

  • Wärmebedarf: 20.000 kWh/Jahr
  • Gasheizung: 11 ct/kWh (inkl. CO₂-Preis 2026)
  • Wärmepumpe: JAZ 3,5, Wärmepumpenstromtarif 21 ct/kWh
  • CO₂-Preis-Steigerung: +10 % pro Jahr (konservativ)
Kostenvergleich: Gasheizung vs. Wärmepumpe (Stand 2026)
Kostenfaktor Gasheizung Wärmepumpe
Anschaffungskosten 8.000–12.000 € 25.000–35.000 €
Abzüglich Förderung (55 %) − 15.000 €
Investition netto ~ 10.000 € ~ 15.000 €
Jährliche Heizkosten (2026) 2.200 € 1.200 €
Jährliche Ersparnis 1.000 €
Heizkosten über 15 Jahre* ~ 42.000 € ~ 18.000 €
Gesamtkosten über 15 Jahre ~ 52.000 € ~ 33.000 €

* Annahme: konstante Energiepreise und ähnliche Nutzungsdauer

*Inkl. steigender CO₂-Preis bei Gasheizung, ohne Preissteigerung bei Strom

Ergebnis: Die Wärmepumpe spart über 15 Jahre rund 19.000 € gegenüber der Gasheizung. Die Amortisation der Mehrkosten ist nach etwa 5–6 Jahren erreicht. Danach heizt die Wärmepumpe dauerhaft günstiger.

Zusätzlicher Vorteil: Wer die Wärmepumpe mit einer Photovoltaikanlage kombiniert, kann einen Teil des Stroms selbst erzeugen und die Heizkosten weiter senken. Bei einem Eigenverbrauchsanteil von 30 % sinken die jährlichen Stromkosten für die Wärmepumpe um weitere 150–200 €.

Fazit: Was tun nach dem Ende der Gaspreisbremse?

Die Gaspreisbremse hat Millionen Haushalte während der Energiekrise 2022/2023 entlastet. Doch seit Anfang 2024 ist sie Geschichte, und eine Nachfolgeregelung gibt es nicht. Allerdings haben sich die Gaspreise auf einem niedrigeren Niveau eingependelt als auf dem Höhepunkt der Krise. Der steigende CO₂-Preis verteuert Gas jedoch langfristig. Wer dauerhaft Heizkosten sparen und sich von Gaspreisschwankungen unabhängig machen möchte, sollte jetzt über den Umstieg auf eine Wärmepumpe nachdenken. Mit bis zu 70 % staatlicher Förderung war der Wechsel nie attraktiver.

Ob sich eine Wärmepumpe auch für Ihr Haus lohnt, finden Sie mit wenigen Klicks hier heraus:

Häufige Fragen zur Gaspreisbremse

Musste man die Gaspreisbremse in der Steuererklärung angeben?

Die Entlastung durch die Gaspreisbremse war grundsätzlich steuerfrei. Nur wer den Solidaritätszuschlag zahlte und ein zu versteuerndes Einkommen von über 66.915 € (Alleinstehende) bzw. 133.830 € (Verheiratete) hatte, musste die Entlastung in der Steuererklärung für 2023 angeben. In diesem Fall wurde sie dem Einkommen hinzugerechnet.

Konnte man die Gaspreisbremse nachträglich beantragen?

Nein, ein nachträglicher Antrag war nicht möglich. Die Gaspreisbremse wurde automatisch vom Gasversorger umgesetzt und in den monatlichen Abschlägen berücksichtigt. Wer die Entlastung nicht erhalten hat, sollte die Jahresabrechnung 2023 prüfen und sich bei Unstimmigkeiten an den Versorger wenden.

Wie prüfe ich, ob die Gaspreisbremse korrekt abgerechnet wurde?

In der Jahresabrechnung für 2023 muss die Gaspreisbremse separat ausgewiesen sein. Dort sollten das Entlastungskontingent (80 % des prognostizierten Verbrauchs), der gedeckelte Preis (12 ct/kWh) und der Entlastungsbetrag erkennbar sein. Bei Fragen hilft die Verbraucherzentrale mit einer kostenlosen Rechnungsprüfung.

Gab es die Gaspreisbremse auch für Unternehmen?

Ja, auch Unternehmen profitierten von der Gaspreisbremse. Für Betriebe mit einem Jahresverbrauch unter 1,5 Millionen kWh galten die gleichen Regeln wie für Privathaushalte. Größere Unternehmen erhielten eine separate Entlastung mit anderen Konditionen und Preisgrenzen.

Was ist der Unterschied zwischen Gaspreisbremse und Strompreisbremse?

Beide Preisbremsen funktionierten nach dem gleichen Prinzip, deckten aber unterschiedliche Energieträger ab. Die Gaspreisbremse begrenzte den Gaspreis auf 12 ct/kWh, die Strompreisbremse den Strompreis auf 40 ct/kWh. Beide galten für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs und liefen am 31. Dezember 2023 aus.

Wird es eine neue Gaspreisbremse geben?

Eine neue Gaspreisbremse ist derzeit nicht geplant. Die Bundesregierung setzt stattdessen auf Förderungen für den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme. Bei einer erneuten Energiekrise mit stark steigenden Preisen wäre eine Neuauflage theoretisch möglich, aktuell gibt es dafür aber keine politische Mehrheit.

Wie wirkt sich die CO₂-Kostenaufteilung auf Mieter aus?

Seit 2023 müssen Vermieter einen Teil der CO₂-Kosten übernehmen. Die Aufteilung richtet sich nach der Energieeffizienz des Gebäudes: Je schlechter die Dämmung, desto höher der Anteil des Vermieters. In einem energetisch sehr schlechten Gebäude trägt der Vermieter bis zu 95 % der CO₂-Kosten, der Mieter nur 5 %. In einem effizienten Gebäude ist es umgekehrt.

Kann ich als Mieter auf eine Wärmepumpe umsteigen?

Als Mieter können Sie die Heizungsanlage nicht selbst austauschen. Sie können jedoch Ihren Vermieter auf die attraktive Förderung von bis zu 70 % hinweisen. Vermieter dürfen nach dem Heizungstausch die Miete erhöhen, allerdings nur um maximal 0,50 € pro Quadratmeter und Monat. Die erhaltene Förderung muss von den Modernisierungskosten abgezogen werden.

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