

Wer ein Solarterrassendach plant, stellt sich schnell die Frage: Welche Förderungen kann ich nutzen? Die Antwort ist einfacher als gedacht. Terrassendächer mit Solarmodulen werden genauso gefördert wie klassische Aufdachanlagen. Es gibt keine Sonderförderung, aber auch keine Einschränkungen. Dieser Artikel zeigt, welche Programme aktuell zur Verfügung stehen, wie hoch die Einspeisevergütung ist und worauf bei der Antragstellung zu achten ist. So lässt sich die Investition gezielt reduzieren.
Ein Solarterrassendach kann dieselben Förderungen nutzen wie eine klassische Photovoltaikanlage auf dem Hausdach. Spezielle Förderprogramme nur für Terrassendächer gibt es nicht. Entscheidend ist, dass die Anlage als netzgekoppelte Photovoltaikanlage anerkannt wird.
Die wichtigsten Fördermöglichkeiten im Überblick:
Ob die Solarmodule auf dem Hausdach, einer Terrasse oder einem Carport montiert sind, spielt für die Förderfähigkeit keine Rolle. Voraussetzung ist, dass die technischen Anforderungen erfüllt werden. Welche das sind, erklärt der folgende Abschnitt.
Ein Solarterrassendach muss dieselben technischen Anforderungen erfüllen wie jede andere Photovoltaikanlage. Ohne diese Schritte gibt es weder Einspeisevergütung noch Zugang zu Förderkrediten.
Folgende Punkte sind vor Inbetriebnahme zu erledigen:
Gut zu wissen: Bei Enpal ist der bürokratische Aufwand minimal. Die Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister übernimmt Enpal komplett. So können sich Kunden auf das Wesentliche konzentrieren: Strom produzieren und sparen.
Die Einspeisevergütung ist die wichtigste laufende Förderung für Photovoltaikanlagen in Deutschland. Sie gilt auch für Solarterrassendächer. Der Staat garantiert über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) einen festen Betrag für jede Kilowattstunde, die ins öffentliche Netz eingespeist wird.
Aktuelle Vergütungssätze für Anlagen bis 10 kWp:
Diese Förderung läuft ab Inbetriebnahme 20 Jahre lang. Die Vergütungssätze werden für diesen Zeitraum festgeschrieben. Für neue Anlagen sinken die Sätze alle sechs Monate um 1 %. Wer früher installiert, sichert sich also höhere Vergütungen.
Ein Rechenbeispiel:
Vergütung pro Jahr:
Vergütung auf 20 Jahre:
Ersparnis durch Eigenverbrauch:
Während die Einspeisung über 20 Jahre nur rund 2.000 € einbringt, spart der Eigenverbrauch jedes Jahr deutlich mehr Geld – weshalb ein Solarterrassendach vor allem dann wirtschaftlich sinnvoll ist, wenn möglichst viel Strom direkt selbst genutzt wird.
Die KfW-Förderung für Solarterrassendächer funktioniert genauso wie für jede andere Photovoltaikanlage. Über das Programm KfW 270 erhalten Hausbesitzer einen zinsgünstigen Kredit für Photovoltaikanlagen, Stromspeicher und Wallboxen. Die Montageart spielt keine Rolle.
Die wichtigsten Konditionen im Überblick:
Der Antrag läuft über die Hausbank, nicht direkt bei der KfW. Wichtig: Der Kredit muss vor Abschluss des Kaufvertrags beantragt werden. Wer erst bestellt und dann den Antrag stellt, verliert den Förderanspruch.
KfW-Kredit und Einspeisevergütung lassen sich kombinieren. Die Einspeisevergütung gilt nicht als staatliche Beihilfe. Hausbesitzer können also den zinsgünstigen Kredit nutzen und gleichzeitig ca. 8 ct/kWh für eingespeisten Strom erhalten.
Für Solarterrassen gibt es aktuell keine speziellen regionalen Zuschüsse. Die Förderprogramme von Bundesländern und Kommunen richten sich fast ausschließlich an klassische Photovoltaik Förderung und Stromspeicher. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Solarterrassendach dennoch förderfähig sein.
Einige Beispiele für regionale Programme:
Ob ein Solarterrassendach unter diese Programme fällt, hängt von der jeweiligen Förderrichtlinie ab. Entscheidend ist meist, dass die Anlage als netzgekoppelte Photovoltaikanlage anerkannt wird. Eine Nachfrage beim zuständigen Fördergeber lohnt sich.
Da regionale Programme oft kurzfristig starten, pausieren oder auslaufen, empfiehlt sich eine Recherche in der Förderdatenbank des Bundes. Dort lassen sich aktuelle Angebote nach Standort filtern.
Entscheiden Sie sich für eine Solarlösung von Enpal, erhalten Sie eine Solarlösung inkl. Speicher und Wallbox auf Wunsch mit 0 € Anzahlung und profitieren von der Einspeisevergütung, was viele unserer Kunden als „einfachste Förderung von allen“ beschreiben. Alternativ können Sie bis zu 2.000 € Enpal Vergütung pro Jahr bekommen. Hier können Sie sich unverbindlich und kostenlos von uns beraten lassen:
Ja, verschiedene Förderungen für ein Solarterrassendach lassen sich in den meisten Fällen kombinieren. Die wichtigste Kombination ist KfW-Kredit plus Einspeisevergütung. Beide Programme schließen sich nicht gegenseitig aus.
Folgende Kombinationen sind möglich:
Bei regionalen Förderprogrammen gelten oft Einschränkungen. Manche schließen eine Kombination mit anderen staatlichen Förderungen aus. Andere setzen voraus, dass kein KfW-Kredit genutzt wird. Die genauen Bedingungen stehen in der jeweiligen Förderrichtlinie.
Ein Tipp: Vor der Antragstellung lohnt sich ein Blick in die Förderbedingungen. So lässt sich prüfen, welche Kombinationen erlaubt sind und welche Reihenfolge bei der Antragstellung einzuhalten ist.
Ein Solarterrassendach wird genauso gefördert wie jede andere Photovoltaikanlage. Spezielle Zuschüsse nur für Terrassendächer gibt es nicht. Die wichtigsten Fördermöglichkeiten sind die EEG-Einspeisevergütung und das KfW-Programm 270. Beide lassen sich kombinieren. Regionale Zuschüsse sind selten und richten sich meist an Dachanlagen oder Speicher. Entscheidend für die Förderfähigkeit ist, dass die Anlage als netzgekoppelte Photovoltaikanlage angemeldet wird. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann die Investitionskosten spürbar senken.
Hier finden Sie heraus, ob sich eine PV-Anlage auch für Ihr Haus lohnt:
Der Antrag für einen KfW-Kredit muss vor Abschluss des Kaufvertrags gestellt werden. Für die Einspeisevergütung ist kein separater Antrag nötig. Sie wird automatisch gewährt, sobald die Anlage im Marktstammdatenregister eingetragen und beim Netzbetreiber angemeldet ist.
Das hängt vom Bundesland und der Größe der Konstruktion ab. In vielen Fällen ist eine Terrassenüberdachung genehmigungspflichtig. Die Solarmodule selbst sind meist genehmigungsfrei. Eine Nachfrage beim zuständigen Bauamt schafft Klarheit.
Ja, seit 2023 gilt für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp die Steuerbefreiung. Das betrifft sowohl die Mehrwertsteuer beim Kauf als auch die Einkommensteuer auf die Erträge. Ein Solarterrassendach fällt unter diese Regelung.
Ja, sofern die nachgerüstete Anlage die technischen Voraussetzungen erfüllt. Entscheidend ist, dass die Module als netzgekoppelte Photovoltaikanlage betrieben werden. KfW-Kredit und Einspeisevergütung sind auch bei Nachrüstungen möglich.
Ja, ein Stromspeicher kann über das KfW-Programm 270 mitfinanziert werden. Einige regionale Programme bieten zusätzliche Zuschüsse speziell für Speicher. Die Kombination aus Solarterrassendach und Speicher erhöht den Eigenverbrauch und damit die Wirtschaftlichkeit.
Bei der KfW dauert die Bearbeitung in der Regel wenige Wochen. Die Eintragung im Marktstammdatenregister ist in wenigen Minuten erledigt. Die Anmeldung beim Netzbetreiber kann je nach Region zwischen zwei und acht Wochen dauern.