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KfW-Förderung Photovoltaik 2025

Aktualisiert am 20.12.2024
Lesezeit: 3 Minuten

KfW-Förderung Photovoltaik: Das Wichtigste in Kürze

Aktuell können Sie als Hausbesitzer vor allem vom KfW-Förderkredit 270 profitieren. Hier wird man bei der Finanzierung der Solaranlage durch zinsgünstige Darlehen und vorteilhafte Tilgungsbedingungen unterstützt. Alle Voraussetzungen, Kreditkonditionen und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung gibt es unten im Text.

Auch der KfW-Kredit 261 kann interessant sein. Als Wohngebäude-Kredit für Sanierungen werden PV-Anlagen gefördert, wenn sie dazu beitragen, einen bestimmten Effizienzhaus-Standard zu erreichen.

Als Alternative zu den KfW-Förderprogrammen gibt es für Hausbesitzer unter anderem Steuervorteile, regionale Förderprogramme oder auch flexible Finanzierungsmodelle, die die Anschaffung einer Photovoltaikanlage erleichtern.

Am besten ist: Unverbindlich beraten lassen, um die beste Entscheidung für die persönliche Situation treffen zu können.

>> Unverbindlich beraten lassen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt Hausbesitzer bei der Anschaffung einer Photovoltaikanlage mit verschiedenen Förderprogrammen. In diesem Artikel geben wir einen Überblick über alle relevanten Möglichkeiten.

Hinweis: Die hier aufgeführten Förderprogramme richten sich vor allem an Privatpersonen. Für andere Fördermöglichkeiten empfehlen wir die Förderdatenbank des BMWK. Alle Informationen im Artikel beruhen auf einer ausführlichen Recherche Ende Dezember 2024. Falls Ihnen neuere Informationen zu den Förderprogrammen bekannt sind, melden Sie sich gerne bei uns.

Inhaltsverzeichnis

KfW-Förderkredit 270: Erneuerbare Energien Standard

Im Förderkredit 270 unterstützt die KfW bei der Finanzierung einer Solaranlage mit einem zinsgünstigen Darlehen und vorteilhaften Tilgungsbedingungen. Im Folgenden erläutern wir die Fördervoraussetzungen, die aktuellen Konditionen und geben eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für den erfolgreichen Förderantrag.

Welche Fördervoraussetzungen müssen erfüllt werden?

Zunächst einmal kann das Förderprogramm 270 von prinzipiell jedem in Anspruch genommen werden: Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Ausgeschlossen sind nur Bund, Länder und Kommunen.

Ebenfalls ist wichtig zu wissen, dass die Investitionen sowohl im Inland als auch im Ausland getätigt werden dürfen. In beiden Fällen liegt der Fokus des Programms unter anderem auf den folgenden Eckpunkten:

  • Photovoltaikanlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen
  • Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasser- oder Windkraft
  • Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung durch Biomasse, Biogas oder Erdwärme
  • Batteriespeicher
  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung

Investitionen im Ausland unterliegen allerdings noch weiteren Einschränkungen, die im Großen und Ganzen einzig von Unternehmen mit Sitz in Deutschland vollständig erfüllt werden können.

Die Kopplung des Kredits mit anderen Förderungen ist problemlos möglich. Für Privatpersonen sind an dieser Stelle insbesondere BAFA Zuschüsse zu nennen. Beachtet werden sollte jedoch, dass die Anträge rechtzeitig eingereicht werden. Denn nur wenn mit dem Bau- bzw. Investitionsvorhaben noch nicht begonnen wurde, hat man einen Anspruch auf Förderung.

Ebenfalls nicht gefördert werden gebrauchte Anlagen. Hier gibt es allerdings eine Ausnahme: Der Erwerb einer gebrauchten PV-Anlage, die davor noch nie von einer KfW-Förderung betroffen war.

Die Kreditkonditionen im Überblick

Die Mindestlaufzeit der Kredite beträgt grundsätzlich 2 Jahre. Der Zinssatz wird individuell von der Hausbank ermittelt, abhängig vom Standort und weiteren persönlichen Faktoren. Eine erste Orientierung über die Zinssätze für die Finanzierung hat die KfW hier zusammengestellt.

Kredithöhe

  • Bis zu 100 % der Investitionskosten (max. 50 Mio. Euro pro Vorhaben)
  • Abrufbar innerhalb von 12 Monaten nach Zusage
  • Wahlweise Gesamtsumme oder Teilbeträge

Rückzahlung

  • Während der tilgungsfreien Zeit nur Zinszahlungen
  • Danach zusätzlich Ratenzahlung
  • Außerplanmäßige Tilgung gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich
  • Rückzahlung über die Hausbank

Laufzeiten (Drei Varianten)

  • Bis zu fünf Jahre mit 12 tilgungsfreien Monaten zu Beginn
  • Bis zu 10 Jahre mit max. 24 tilgungsfreien Monaten zu Beginn
  • Bis zu 20 Jahre mit max. 36 tilgungsfreien Monaten zu Beginn
  • Mindestlaufzeit von 2 Jahren bei allen Varianten

Kosten und Zinsen

  • Ab 5,21 % effektivem Jahreszins
  • Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat (beginnend 6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach Zusage)

KfW-Programm 270: Schritt für Schritt zum KfW-Förderantrag

Alle notwendigen Unterlagen und wichtigen Informationen für den KfW-Förderantrag können hier heruntergeladen werden. Anschließend macht man einen Termin bei der Hausbank oder alternativ bei einem anderen Finanzierungspartner. Denn wie bereits oben erwähnt, ist sowohl für die Beantragung als auch für die Rückzahlung des Kredits nicht die KfW-Bank der direkte Ansprechpartner.

Damit beim Banktermin alles reibungslos funktioniert, hier der Überblick für das Antragsverfahren:

  • Die Bank überprüft sowohl das Vorhaben als auch die Kreditwürdigkeit.
  • Bei positivem Prüfergebnis wird der Antrag anschließend für den Antragsteller bei der KfW-Bank gestellt.
  • Die KfW überprüft die Unterlagen und entscheidet über eine mögliche Förderung.
  • Im Falle einer Bewilligung durch die KfW kann nun der Kreditvertrag bei der Bank abgeschlossen werden.
  • Jetzt kann mit dem Bau- bzw. Investitionsvorhaben der PV-Anlage begonnen werden.

Unser Tipp: Anbieten, einen Teil der Anlage selbst zu finanzieren (falls möglich). Genauso wie weitere angebotene Sicherheiten verbessert dies die individuellen Zinskonditionen erheblich!

KfW 261: Der Wohngebäude-Kredit

Der KfW-Kredit 261 ist ein Wohngebäude-Kredit für die Sanierung. Dementsprechend richtet er sich an alle, die ein Gebäude energieeffizienter machen wollen und dafür Sanierungsmaßnahmen planen. Wichtig: Die Maßnahmen müssen das Gebäude mindestens zu einem KfW-Effizienzhaus 85 machen.

Gibt es den KfW-Zuschuss 442 „Solarstrom für Elektroautos“ noch?

Im September 2023 gab die KfW die neue Förderung „Solarstrom für Elektroautos“ bekannt. Dabei wurde der Kauf und Anschluss von PV-Anlage, Solarstromspeicher und Wallbox (E-Auto-Ladestation) mit bis zu 10.200 € gefördert. Der Fördertopf war allerdings innerhalb eines Tages ausgeschöpft. Mittlerweile steht fest, dass das Förderprogramm definitiv nicht fortgeführt wird. Alle Informationen dazu hier: KfW 442

Alternativen zur Förderung durch die KfW

Neben den KfW-Programmen gibt es noch zahlreiche andere Förderprogramme, von denen man profitieren kann. Dazu gehören:

  • Staatliche Einspeisevergütung
  • Steuervorteile
  • Regionale Förderprogramme

Alle Informationen zu den einzelnen Möglichkeiten finden gibt es in diesem Artikel: Photovoltaik Förderung

Hier können Sie eine persönliche, unverbindliche und kostenlose PV-Beratung anfragen:

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