Die Einspeisevergütung ist das Geld, das Sie erhalten, wenn Sie Ihren selbst produzierten Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen. Sie wurde im Jahr 2000 im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eingeführt, um Eigenheimbesitzer einen Anreiz zur Anschaffung einer Solaranlage zu geben und somit die Energiewende voranzutreiben.
Die Funktionsweise ist einfach: Für jede Kilowattstunde (kWh) Solarstrom, die Sie nicht selbst verbrauchen, sondern ins allgemeine Stromnetz einspeisen, erhalten Sie vom Netzbetreiber eine festgelegte Vergütung. Die Höhe der Einspeisevergütung ist gesetzlich geregelt und hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme Ihrer Photovoltaikanlage, deren Größe sowie der Art der Einspeisung (Voll- oder Überschusseinspeisung) ab.
Bei der Volleinspeisung wird der gesamte gewonnene Strom direkt ins Netz eingespeist. Man verbraucht den selbst produzierten Strom also nicht und bezieht stattdessen Strom aus dem Netz.
Bei der Überschusseinspeisung wird nur der Strom eingespeist, der nicht selbst verbraucht oder im Stromspeicher zwischengelagert werden kann. Da die Einspeisevergütung nur noch wenige Cent pro Kilowattstunde beträgt, ist die Überschusseinspeisung weiter verbreitet. Es lohnt sich schlichtweg mehr, den Solarstrom selbst zu verbrauchen.
Die aktuelle Einspeisevergütung beträgt 7,94 Cent/kWh. Sie gilt vom 1. Februar 2025 bis zum 31. Juli 2025. Das heißt: Alle PV-Anlagen, die in diesem Zeitraum in Betrieb genommen werden, erhalten diesen Fördersatz für 20 Jahre. Die genaue Förderhöhe ist abhängig von der Größe der PV-Anlage und der Einspeiseart. Generell gilt: Je größer die Anlage, desto geringer die Einspeisevergütung.
Die Einspeisevergütung wird halbjährlich um 1 % gesenkt. Die nächste Senkung gilt also ab dem 1. August 2025, die übernächste ab dem 1. Februar 2026. Ab August 2025 sind dementsprechend folgende Fördersätze zu erwarten:
Nein, aktuell gibt es keine konkreten Pläne der Bundesregierung für die Abschaffung der Einspeisevergütung. Was die neue Regierung in 2025 beschließt, ist noch offen.
Die großen demokratischen Parteien vertreten folgende Standpunkte:
Der Deutsche Bundestag hat kürzlich Änderungen des EEG beschlossen, die voraussichtlich am 1. März 2025 in Kraft treten. Einige dieser Änderungen betreffen auch die Einspeisevergütung. Sie können dafür sorgen, dass die Einnahmen aus der Einspeisevergütung um bis zu 30 % sinken. Komplett wegfallen tut die Einspeisevergütung aber nicht.
Wir erklären die zwei wichtigsten Änderungen hier in den Folgeabsätzen. Alle Details zu dem Gesetz haben wir hier zusammengefasst: Solarspitzengesetz
Wird die PV-Anlage nicht mit einem Smart Meter und einer Steuerungseinrichtung ausgestattet und in der staatlichen Einspeisevergütung betrieben, wird die Einspeiseleistung der PV-Anlage auf 60 Prozent gedrosselt („Wirkleistungsbegrenzung“). Betreiber können dann nicht mehr mit der vollen Leistung einspeisen.
Aktuell bekommen Solaranlagenbetreiber auch dann eine Einspeisevergütung, wenn der Strompreis negativ ist. Das kostet den Staat doppelt: Es ist so viel Strom im Netz, dass der Strom eigentlich aus dem Netz raus soll – deswegen der negative Strompreis. Gleichzeitig wird Strom eingespeist, wofür PV-Betreiber vergütet werden. Um die Folgen dieser Situation einzudämmen, gibt es laut Solarspitzengesetz keine Vergütung mehr für Strom, der eingespeist wird, während der Strompreis negativ ist.
Zusammen können diese beiden Maßnahmen dafür sorgen, dass sich die Einnahmen aus der Einspeisevergütung um bis zu 30 % reduzieren.
Gut zu wissen: Die Zeit, in denen der Strompreis negativ ist und man deswegen keine Einspeisevergütung bekommt, wird an die normalen 20 Jahre der Einspeisevergütungszeit angehängt. Das heißt: Die Zahl der Viertelstunden, zu denen der Strompreis negativ war und der Strom deshalb nicht vergütet wurde, wird auf die EEG-Laufzeit von 20 Jahren addiert.
Grundsätzlich ist die Einspeisevergütung eine verlässliche und solide Einnahmequelle, mit denen man in der Regel ein paar hundert Euro pro Jahr verdienen kann. Allerdings lohnt sich die Einspeisevergütung im Vergleich zur Direktvermarktung meistens nicht.
Der Vorteil der Direktvermarktung liegt nämlich darin, dass Strom nicht für einen vorzeitig festgelegten Fördersatz eingespeist wird. Stattdessen wird er an der Strombörse verkauft. Dadurch können PV-Betreiber in der Regel deutlich höhere Einnahmen erzielen als in der Einspeisevergütung.
Wichtig: Man darf den Strom als Einzelperson nicht selber an der Strombörse handeln. Dafür braucht man einen Anbieter wie Enpal, der eine Energiekomplettlösung anbietet. Bei solchen Lösungen wird der Stromfluss so intelligent ausgesteuert, dass man immer den günstigsten Strom verwendet. Gleichzeitig wird Strom genau dann verkauft, wenn der Strompreis hoch ist, weil mehr Strom im Netz gebraucht wird. So kann man mit einer intelligent gesteuerten Solaranlage deutlich mehr verdienen.
Ob sich eine intelligent gesteuerte Solaranlage auch für Sie lohnt, finden Sie hier heraus:
Die Bundesnetzagentur bestimmt die Höhe der Einspeisevergütung alle sechs Monate neu. Alle Detailinformationen gibt es auf der Website der Bundesnetzagentur.
Nein, die Einspeisevergütung wird voraussichtlich nicht wieder erhöht. Stattdessen sinkt sie seit Februar 2024 alle sechs Monate um 1 %.
Ja, die Einspeisevergütung ist mit anderen Förderprogrammen kombinierbar. Eine Übersicht über andere aktuelle Förderungen haben wir hier zusammengestellt: Photovoltaik Förderung
Nein, auf die Einnahmen aus der Einspeisevergütung müssen keine Steuern gezahlt werden. Seit dem 1. Januar 2023 sind Einnahmen aus privaten Solaranlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp von der Einkommensteuer befreit. Diese Regelung gilt auch rückwirkend für das Jahr 2022. Daher sind Einnahmen aus der Einspeisevergütung für diese Solaranlagen steuerfrei.
Aktuell gibt es keine konkreten Pläne der Bundesregierung, die Einspeisevergütung abzuschaffen.
In der Regel kann bei der Einspeisevergütung zwischen einer monatlichen und einer jährlichen Auszahlung entschieden werden. Das ist vor allem vom zuständigen Verteilnetzbetreiber abhängig. Dieser berechnet und zahlt die Einspeisevergütung.
Die Einspeisevergütung muss vor Inbetriebnahme der PV-Anlage über ein einfaches Formblatt beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Gut zu wissen: Enpal unterstützt Kunden bei der Beantragung der Einspeisevergütung.
Als die Einspeisevergütung im Jahr 2000 eingeführt wurde, lag sie bei über 50 Cent/kWh. So hat man einen möglichst großen Anreiz zur Anschaffung einer Solaranlage gesetzt und die PV-Betreiber haben vor allem die Volleinspeisung genutzt, um mit einer Solaranlage Geld zu verdienen. Seitdem ist die Einspeisevergütung jedoch entlang eines Degressionsprinzips fast durchgehend gesunken. Heute ist sie so gering, dass sie sich der Eigenverbrauch und die Direktvermarktung in der Regel mehr lohnen.
Nach 20 Jahren verliert man den Anspruch auf die Einspeisevergütung. Aber auch danach hat man die Möglichkeit, den produzierten Strom zu verkaufen. Alle Informationen dazu haben wir in diesem Artikel aufbereitet: Post EEG-Photovoltaikanlagen