
Auch für Enpal Kunden gelten diese Regeln. Die meisten Enpal Anlagen sind jedoch dank Smart Meter und Steuerbox nicht betroffen. >> Jetzt beraten lassen
Seit Februar 2025 gilt für neue Photovoltaikanlagen wieder eine Einspeisebegrenzung. Das Solarspitzengesetz hat die sogenannte Wirkleistungsbegrenzung zurückgebracht. Für viele Hausbesitzer stellt sich jetzt die Frage: Bin ich betroffen? Und was bedeutet das konkret für meinen Solarstrom? Dieser Artikel erklärt, welche Regeln gelten, wer ausgenommen ist und wie sich die Begrenzung in der Praxis umgehen lässt.
Die Wirkleistungsbegrenzung für Photovoltaikanlagen besagt, dass die Einspeiseleistung der PV-Anlage reduziert wird. Das heißt, dass dann nur eine gewisse Menge des produzierten Stroms ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden darf.
Die Regelung wurde ursprünglich eingeführt, um eine Überlastung des Stromnetzes zu verhindern. Es wurde nämlich befürchtet, dass zum Beispiel an sonnigen Sommertagen so viel Solarstrom gleichzeitig eingespeist wird, dass es zu lokalen Überlastungen des Stromnetzes kommen kann.
Nein, die sogenannte 70-Prozent-Regel wurde zum 1. Januar 2023 aufgehoben. Sie war 2012 eingeführt worden und besagte, dass PV-Anlagen bis 30 kWp nur 70 % ihrer Nennleistung einspeisen durften.
Mit dem Solarspitzengesetz 2025 wurde jedoch eine neue Regelung eingeführt. Alle Informationen zur alten Regel gibt es in diesem Artikel: 70 % Regelung für PV-Anlagen
Das Solarspitzengesetz ist am 25. Februar 2025 in Kraft getreten und hat die Wirkleistungsbegrenzung für neue PV-Anlagen wieder eingeführt.
Die neue 60-Prozent-Einspeisegrenze nach § 9 EEG gilt für alle Anlagen, die:
Sobald Smart Meter und Steuerbox installiert sind, entfällt die 60%-Begrenzung.
Nein. Alle Bestandsanlagen, die bis zum 24. Februar 2025 in Betrieb genommen wurden, genießen vollständigen Bestandsschutz. Für sie gilt weder die neue 60-Prozent-Grenze noch die Pflicht zur Steuerbarkeit.
Manche Bestandsanlagen wurden unter der alten 70-Prozent-Regel nie abgeregelt, etwa weil kein Handwerker verfügbar war oder die Umsetzung vergessen wurde. Diese Anlagen müssen nun auf 70 % gedrosselt werden (nicht auf 60 %), da sie als Bestandsanlagen nicht unter das Solarspitzengesetz fallen.
Grundsätzlich gelten auch für Enpal Kunden die gesetzlichen Regelungen. Die meisten Enpal Solaranlagen sind jedoch nicht von der 60%-Begrenzung betroffen, weil sie:
Bei der Direktvermarktung wird der Strom an der Strombörse verkauft. In diesem Modell greift die 60%-Regel nicht, da sie primär für Anlagen in der EEG-Festvergütung gilt.
Gut zu wissen: Mit über 120.000 installierten PV-Anlagen kennt Enpal die Regeln rund um die Wirkleistungsbegrenzung ganz genau. Lassen Sie sich dazu kostenlos von einem unserer Experten beraten.
In der Praxis beeinflusst die Wirkleistungsbegrenzung den Ertrag der PV-Anlage und die Einspeisevergütung nur eher geringfügig. Im Normalfall liegt der Leistungsverlust bei nur 1 - 4 %.
Der tatsächliche Verlust hängt von mehreren Faktoren ab:
Für die Umsetzung der Wirkleistungsbegrenzung gibt es zwei Methoden:
Es gibt mehrere Wege, die 60%-Begrenzung zu vermeiden:
Enpal ist in dieser Hinsicht einzigartig. Als Messstellenbetreiber rüsten wir Ihre PV-Anlage direkt bei der Installation mit einem Smart Meter aus. Dazu gehört auch eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte Steuerungseinrichtung. Somit eignet sich eine Energielösung von Enpal perfekt, um die Wirkleistungsbegrenzung zu umgehen und die Energiekosten langfristig zu senken.
Die Wirkleistungsbegrenzung klingt auf den ersten Blick komplizierter, als sie ist. Bestandsanlagen sind nicht betroffen, und wer eine neue Anlage plant, kann die 60-%-Regel mit Smart Meter, Steuerbox oder Direktvermarktung von vornherein vermeiden. In der Praxis haben die meisten Enpal Kunden damit ohnehin nichts zu tun. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, lässt sich am besten direkt beraten.
Überschreitet eine neue PV-Anlage ohne Smart Meter und Steuerbox die 60-%-Einspeisegrenze, wird die Leistung automatisch gedrosselt. Das kann auf zwei Wegen geschehen: Bei der harten Abriegelung wird die Einspeiseleistung direkt am Wechselrichter begrenzt. Bei der soften Abriegelung übernimmt ein Energiemanager die Steuerung und kann überschüssigen Strom intelligent in einen Speicher leiten oder für den Eigenverbrauch nutzen.
Gilt die Wirkleistungsbegrenzung auch für Anlagen in der Direktvermarktung?
Nein. Die 60-%-Begrenzung gilt nur für Anlagen, die über die klassische EEG-Festvergütung abgerechnet werden. Wer seinen Strom stattdessen über die Direktvermarktung – zum Beispiel über Enpal.One – an der Strombörse verkauft, ist von der Begrenzung nicht betroffen.
Muss ich als Bestandsanlagenbetreiber jetzt etwas unternehmen?
Für die meisten Bestandsanlagenbetreiber lautet die Antwort: nein. Alle Anlagen, die bis zum 24. Februar 2025 in Betrieb genommen wurden, genießen vollständigen Bestandsschutz und sind von der neuen 60-%-Regel nicht betroffen. Eine Ausnahme gibt es: Anlagen, die unter der alten 70-%-Regel nie technisch abgeregelt wurden, müssen nun auf 60 % gedrosselt werden. Wer unsicher ist, ob das auf die eigene Anlage zutrifft, sollte den Netzbetreiber oder den Installateur kontaktieren.