
Die Wirkleistungsbegrenzung für Photovoltaikanlagen besagt, dass die Einspeiseleistung der PV-Anlage reduziert wird. Das heißt, dass dann nur eine gewisse Menge des produzierten Stroms ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden darf.
Die Regelung wurde ursprünglich eingeführt, um eine Überlastung des Stromnetzes zu verhindern. Es wurde nämlich befürchtet, dass zum Beispiel an sonnigen Sommertagen so viel Solarstrom gleichzeitig eingespeist wird, dass es zu lokalen Überlastungen des Stromnetzes kommen kann.
Nein, die sogenannte 70-Prozent-Regel wurde zum 1. Januar 2023 aufgehoben. Sie war 2012 eingeführt worden und besagte, dass PV-Anlagen bis 30 kWp nur 70 % ihrer Nennleistung einspeisen durften.
Mit dem Solarspitzengesetz 2025 wurde jedoch eine neue Regelung eingeführt. Alle Informationen zur alten Regel gibt es in diesem Artikel: 70 % Regelung für PV-Anlagen
Das Solarspitzengesetz ist am 25. Februar 2025 in Kraft getreten und hat die Wirkleistungsbegrenzung für neue PV-Anlagen wieder eingeführt.
Die neue 60-Prozent-Einspeisegrenze nach § 9 EEG gilt für alle Anlagen, die:
Sobald Smart Meter und Steuerbox installiert sind, entfällt die 60%-Begrenzung. Alle Details zum Gesetz: Solarspitzengesetz
Nein. Alle Bestandsanlagen, die bis zum 24. Februar 2025 in Betrieb genommen wurden, genießen vollständigen Bestandsschutz. Für sie gilt weder die neue 60-Prozent-Grenze noch die Pflicht zur Steuerbarkeit.
Manche Bestandsanlagen wurden unter der alten 70-Prozent-Regel nie abgeregelt, etwa weil kein Handwerker verfügbar war oder die Umsetzung vergessen wurde. Diese Anlagen müssen nun auf 70 % gedrosselt werden (nicht auf 60 %), da sie als Bestandsanlagen nicht unter das Solarspitzengesetz fallen.
Grundsätzlich gelten auch für Enpal Kunden die gesetzlichen Regelungen. Die meisten Enpal Solaranlagen sind jedoch nicht von der 60%-Begrenzung betroffen, weil sie:
Bei der Direktvermarktung wird der Strom an der Strombörse verkauft. In diesem Modell greift die 60%-Regel nicht, da sie primär für Anlagen in der EEG-Festvergütung gilt.
In der Praxis beeinflusst die Wirkleistungsbegrenzung den Ertrag der PV-Anlage und die Einspeisevergütung nur eher geringfügig. Im Normalfall liegt der Leistungsverlust bei nur 1 - 4 %.
Der tatsächliche Verlust hängt von mehreren Faktoren ab:
Für die Umsetzung der Wirkleistungsbegrenzung gibt es zwei Methoden:
Es gibt mehrere Wege, die 60%-Begrenzung zu vermeiden:
Enpal ist in dieser Hinsicht einzigartig. Als Messstellenbetreiber rüsten wir Ihre PV-Anlage direkt bei der Installation mit einem Smart Meter aus. Dazu gehört auch eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte Steuerungseinrichtung. Somit eignet sich eine Energielösung von Enpal perfekt, um die Wirkleistungsbegrenzung zu umgehen und die Energiekosten langfristig zu senken.