§ 9 EEG: Die neuen technischen Vorgaben für Photovoltaikanlagen

Aktualisiert:
30.09.2025
Lesezeit:
5 Minuten
Logo vom Enpal Magazin, dem Blog rund um Photovoltaik, Wärmepumpe und Co.

§ 9 EEG: Das Wichtigste in Kürze

  • § 9 EEG regelt die technischen Vorgaben für erneuerbare Energieanlagen und deren Steuerbarkeit durch Netzbetreiber.
  • Hierfür müssen neue PV-Anlagen ab 7 kW mit intelligenten Messsystemen (Smart Meter) sowie einer Steuereinrichtung  ausgestattet werden.
  • Ohne intelligentes Messsystem gilt für neue Anlagen unter 100 kW eine temporäre 60-Prozent-Einspeisebegrenzung (sofern sich diese nicht in der Direktvermarktung befinden).
  • Die Regelungen dienen der Netzstabilität und ermöglichen eine bessere Integration erneuerbarer Energien ins Stromnetz.
  • Enpal stattet standardmäßig alle Neukunden mit einem Smart Meter und demnächst auch mit einer Steuereinrichtung aus.
Hand am Display eines Enpal-Wechselrichters

Die Energiewende nimmt Fahrt auf – und mit ihr ändern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen. Der Paragraf 9 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist der relevante Rechtsrahmen für PV-Anlagen. Seit dem 25. Februar 2025 gelten verschärfte technische Vorgaben, die viele Hausbesitzer mit einer PV-Anlage betreffen können. Was bedeutet das konkret für welche Anlage? Welche Kosten entstehen? Und wie kann man von den neuen Regelungen sogar profitieren?

Inhaltsverzeichnis

Was regelt § 9 EEG genau?

Paragraf 9 des EEG legt technische Vorgaben für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien fest. Im Kern geht es um die Fernsteuerbarkeit und Überwachung von Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen und anderen Erzeugungsanlagen durch die Netzbetreiber. Diese Regelungen sind wichtig für die Stabilität des Stromnetzes und die erfolgreiche Integration erneuerbarer Energien.

Einfach gesagt: Damit erneuerbare Energien das Stromnetz nicht überlasten, muss geregelt werden, wie viel Strom sie wann ins Netz einspeisen. Damit das geht, müssen sie mit einem intelligenten Stromzähler und einer Steuerbox verbunden sein. Genau das regelt § 9 EEG.

Welche Leistungsklassen unterscheidet das Gesetz?

Das Gesetz unterscheidet zwischen verschiedenen Anlagengrößen und stellt entsprechend abgestufte Anforderungen. Besonders wichtig ist dabei Absatz 2 des § 9 EEG, der die spezifischen Anforderungen für verschiedene Leistungsklassen definiert. Größere Anlagen unterliegen strengeren Vorgaben, da sie einen größeren Einfluss auf die Netzstabilität haben.

Anlagengröße Technische Anforderungen
Unter 7 kW Grundsätzlich keine Pflicht, aber mögliche Nachrüstung durch Messstellenbetreiber
7–25 kW Intelligente Messsysteme samt Steuereinrichtung bei Neuanlagen ab 2025
25–100 kW Fernsteuerbarkeit oder intelligente Messsysteme mit Steuerungseinrichtung
Ab 100 kW Vollständige Fernsteuerbarkeit der Einspeiseleistung erforderlich

Warum ist Einspeisemanagement so wichtig?

Das Einspeisemanagement ermöglicht Netzbetreibern, bei Netzüberlastungen flexibel zu reagieren und die Einspeisung von erneuerbaren Energien bedarfsgerecht zu steuern. Moderne Anlagen können in ihrer Leistung reduziert und im Ausnahmefall auch abgestellt werden. Für die Ausfallzeit wird jedoch eine Entschädigung gezahlt. Die Flexibilität des Netzes ist wichtig, um Solarspitzen begegnen zu können, dadurch teure Netzausbaumaßnahmen zu vermeiden und gleichzeitig eine hohe Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Welche Änderungen brachte das Jahr 2025?

Mit dem Solarspitzengesetz, das am 25. Februar 2025 in Kraft getreten ist, haben sich die Anforderungen für Photovoltaikanlagen deutlich verschärft. Diese Neuerungen betreffen vor allem Hausbesitzer, die eine neue PV-Anlage planen oder bereits eine größere Anlage betreiben.

Wann werden intelligente Messsysteme zur Pflicht?

Alle neuen Photovoltaikanlagen ab 7 kW installierter Leistung müssen seit 2025 mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) mit Steuerungseinrichtung ausgestattet werden. Diese Smart Meter haben verschiedene wichtige Funktionen: 

Die Kosten sind gesetzlich begrenzt: Typischerweise zahlen Kunden 50 € im Jahr für den Smart Meter (bei großen PV-Anlagen dürfen Netzbetreiber höhere Preise verlangen), und 50 € für den Betrieb der verpflichtenden Steuerung.

Was bedeutet die 60-Prozent-Regel für neue Anlagen?

Die 60-Prozent-Begrenzung ist in Absatz 2 des § 9 EEG verankert und stellt eine wichtige Übergangsregelung dar. Neue PV-Anlagen unter 100 kW, die zunächst ohne intelligentes Messsystem in Betrieb gehen, dürfen nur 60 % ihrer Nennleistung ins Netz einspeisen. Diese Begrenzung entfällt, sobald der Smart Meter samt Steuereinrichtung installiert und erfolgreich vom Netzbetreiber getestet wurde.

Eine Alternative stellt die Direktvermarktung dar: Hier können Anlagenbetreiber ebenfalls ohne Drosselung PV-Strom produzieren. Dafür fällt die PV-Anlage dann unter eine andere Vergütungsregelung – anstelle pauschal pro erzeugtem Kilowatt vergütet zu werden, nehmen sie automatisiert an der Direktvermarktung am Stromhandel teil. 

Gut zu wissen: Mit Enpal können Sie Ihren Strom ganz unkompliziert an der Strombörse handeln. Unser Energiebetriebssystem Enpal.One+ verkauft überschüssigen Strom genau dann, wenn er im Netz gebraucht wird – so verdienen Sie mit einer Enpal Energielösung bis zu 2.000 € pro Jahr dazu.

Sind bestehende Anlagen von den neuen Vorgaben betroffen?

Bestehende Anlagen unter 25 kW genießen weitgehenden Bestandsschutz und müssen nicht über bereits vorher bestehende Anforderungen hinaus nachgerüstet werden. Größere Anlagen zwischen 25 und 100 kW, die bereits seit 2023 bestimmte technische Anforderungen erfüllen müssen, haben bis zu fünf Jahre Zeit für eventuelle Umrüstungen.

Wie profitieren Hausbesitzer von den neuen Regelungen nach § 9 EEG?

Trotz geringer zusätzlicher Kosten bieten intelligente Messsysteme zahlreiche Vorteile und lohnen sich langfristig. Dynamische Stromtarife ermöglichen günstigeren Strombezug zu Zeiten niedriger Preise, während ein optimierter Eigenverbrauch durch bessere Abstimmung von Erzeugung und Verbrauch erreicht wird.

Welche Vorteile bietet die Direktvermarktung mit Smart Metern?

Intelligente Messsysteme ermöglichen es Direktvermarktern, die Stromproduktion präzise zu prognostizieren und flexibel auf Marktpreise zu reagieren. Bei hohen Börsenstrompreisen kann die Einspeisung maximiert werden, während bei niedrigen oder negativen Preisen automatisch auf Eigenverbrauch oder Speicherung umgeschaltet wird. 

Gut zu wissen: Energiemanager wie Enpal.One verkaufen den produzierten Strom genau dann an der Strombörse, wenn die Strompreise hoch sind. So können Enpal Haushalte bis zu 2.000 € pro Jahr mit ihrem Solarstrom verdienen. Gleichzeitig wird der Strom genau dann gekauft, wenn er besonders günstig ist. 

Was passiert bei negativen Börsenstrompreisen?

Anlagen in der klassischen staatlichen Einspeisevergütung erhalten während negativer Börsenstrompreise keine Vergütung mehr. Dadurch können mehrere hundert Euro im Jahr verloren gehen. Allerdings entfallen diese Zeiten nicht ersatzlos, sondern werden am Ende der 20-jährigen Förderungsdauer angehängt. Somit kann die Vergütung später nachgeholt werden.

Welche Planungsaspekte sind für neue Anlagen wichtig?

Wer ab 2025 eine neue Photovoltaikanlage plant, sollte folgende Punkte beachten:

  • Smart Meter und Steuereinrichtung von Anfang an einplanen: Vermeidet die 60-%-Begrenzung
  • Eigenverbrauchsoptimierung: Speichersysteme und Wärmepumpen intelligent einbinden
  • Zukunftsfähigkeit: Vorbereitung auf weitere Digitalisierungsschritte

Finden Sie hier in einer Minute heraus, ob sich eine Solaranlage auch für Ihr Haus lohnt:

Häufig gestellte Fragen zu § 9 EEG

Muss ich meine bestehende PV-Anlage mit einem intelligenten Messsystem nachrüsten?

Ja, bereits in der Vergangenheit musste bei Anlagen mit mehr als 7 kWp die Sichtbarkeit für den Netzbetreiber hergestellt werden (Transparenzpflicht).

Was passiert, wenn ich keine 60-Prozent-Begrenzung möchte?

Sie können bei Ihrem Messstellenbetreiber den sofortigen Einbau eines Smart Meters beauftragen. Nach der erfolgreich getesteten Installation und Inbetriebnahme entfällt die Einspeisebegrenzung. Alternativ nutzen Sie die Möglichkeit der Direktvermarktung.

Wer trägt die Kosten für das intelligente Messsystem?

Die Kosten trägt grundsätzlich der Anlagenbetreiber. Sie sind jedoch gesetzlich gedeckelt und betragen typischerweise nur 50 € pro Jahr.

Kann ich mein Smart Meter selbst wählen?

Nein, intelligente Messsysteme werden ausschließlich von zertifizierten Messstellenbetreibern installiert und betrieben. Sie können jedoch den Messstellenbetreiber wechseln.

Was genau müssen die Steuerungseinrichtungen nach § 9 EEG leisten?

Die technischen Einrichtungen nach § 9 EEG müssen verschiedene Kernfunktionen erfüllen: Netzbetreiber müssen jederzeit die Ist-Einspeisung abrufen können, eine Fernsteuerung muss sowohl stufenweise als auch stufenlose Regelung der Einspeiseleistung ermöglichen, und in kritischen Netzsituationen muss eine vollständige Abschaltung der Anlage möglich sein.

Wie wirkt sich § 9 EEG auf meinen Eigenverbrauch aus?

Die Einspeise-Limitierung findet am Wechselrichter statt, entsprechend ist mit der Begrenzung auch der Eigenverbrauch limitiert.

Noch Fragen? Hier Gespräch vereinbaren:
War dieser Artikel hilfreich?
12 Leser fanden diesen Artikel hilfreich.
Vielen Dank für Ihr Feedback!
Hier können Sie den Artikel teilen:
Google Logo
star-rating
4,2 basierend auf
13.256 Rezensionen
Ersparnis berechnen
Ersparnis berechnen
Artikel teilen:
Inhaltsverzeichnis
Artikel teilen: