Die Energiewende nimmt Fahrt auf – und mit ihr ändern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen. Der Paragraf 9 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist der relevante Rechtsrahmen für PV-Anlagen. Seit dem 25. Februar 2025 gelten verschärfte technische Vorgaben, die viele Hausbesitzer mit einer PV-Anlage betreffen können. Was bedeutet das konkret für welche Anlage? Welche Kosten entstehen? Und wie kann man von den neuen Regelungen sogar profitieren?
Paragraf 9 des EEG legt technische Vorgaben für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien fest. Im Kern geht es um die Fernsteuerbarkeit und Überwachung von Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen und anderen Erzeugungsanlagen durch die Netzbetreiber. Diese Regelungen sind wichtig für die Stabilität des Stromnetzes und die erfolgreiche Integration erneuerbarer Energien.
Einfach gesagt: Damit erneuerbare Energien das Stromnetz nicht überlasten, muss geregelt werden, wie viel Strom sie wann ins Netz einspeisen. Damit das geht, müssen sie mit einem intelligenten Stromzähler und einer Steuerbox verbunden sein. Genau das regelt § 9 EEG.
Das Gesetz unterscheidet zwischen verschiedenen Anlagengrößen und stellt entsprechend abgestufte Anforderungen. Besonders wichtig ist dabei Absatz 2 des § 9 EEG, der die spezifischen Anforderungen für verschiedene Leistungsklassen definiert. Größere Anlagen unterliegen strengeren Vorgaben, da sie einen größeren Einfluss auf die Netzstabilität haben.
Das Einspeisemanagement ermöglicht Netzbetreibern, bei Netzüberlastungen flexibel zu reagieren und die Einspeisung von erneuerbaren Energien bedarfsgerecht zu steuern. Moderne Anlagen können in ihrer Leistung reduziert und im Ausnahmefall auch abgestellt werden. Für die Ausfallzeit wird jedoch eine Entschädigung gezahlt. Die Flexibilität des Netzes ist wichtig, um Solarspitzen begegnen zu können, dadurch teure Netzausbaumaßnahmen zu vermeiden und gleichzeitig eine hohe Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Mit dem Solarspitzengesetz, das am 25. Februar 2025 in Kraft getreten ist, haben sich die Anforderungen für Photovoltaikanlagen deutlich verschärft. Diese Neuerungen betreffen vor allem Hausbesitzer, die eine neue PV-Anlage planen oder bereits eine größere Anlage betreiben.
Alle neuen Photovoltaikanlagen ab 7 kW installierter Leistung müssen seit 2025 mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) mit Steuerungseinrichtung ausgestattet werden. Diese Smart Meter haben verschiedene wichtige Funktionen:
Die Kosten sind gesetzlich begrenzt: Typischerweise zahlen Kunden 50 € im Jahr für den Smart Meter (bei großen PV-Anlagen dürfen Netzbetreiber höhere Preise verlangen), und 50 € für den Betrieb der verpflichtenden Steuerung.
Die 60-Prozent-Begrenzung ist in Absatz 2 des § 9 EEG verankert und stellt eine wichtige Übergangsregelung dar. Neue PV-Anlagen unter 100 kW, die zunächst ohne intelligentes Messsystem in Betrieb gehen, dürfen nur 60 % ihrer Nennleistung ins Netz einspeisen. Diese Begrenzung entfällt, sobald der Smart Meter samt Steuereinrichtung installiert und erfolgreich vom Netzbetreiber getestet wurde.
Eine Alternative stellt die Direktvermarktung dar: Hier können Anlagenbetreiber ebenfalls ohne Drosselung PV-Strom produzieren. Dafür fällt die PV-Anlage dann unter eine andere Vergütungsregelung – anstelle pauschal pro erzeugtem Kilowatt vergütet zu werden, nehmen sie automatisiert an der Direktvermarktung am Stromhandel teil.
Gut zu wissen: Mit Enpal können Sie Ihren Strom ganz unkompliziert an der Strombörse handeln. Unser Energiebetriebssystem Enpal.One+ verkauft überschüssigen Strom genau dann, wenn er im Netz gebraucht wird – so verdienen Sie mit einer Enpal Energielösung bis zu 2.000 € pro Jahr dazu.
Bestehende Anlagen unter 25 kW genießen weitgehenden Bestandsschutz und müssen nicht über bereits vorher bestehende Anforderungen hinaus nachgerüstet werden. Größere Anlagen zwischen 25 und 100 kW, die bereits seit 2023 bestimmte technische Anforderungen erfüllen müssen, haben bis zu fünf Jahre Zeit für eventuelle Umrüstungen.
Trotz geringer zusätzlicher Kosten bieten intelligente Messsysteme zahlreiche Vorteile und lohnen sich langfristig. Dynamische Stromtarife ermöglichen günstigeren Strombezug zu Zeiten niedriger Preise, während ein optimierter Eigenverbrauch durch bessere Abstimmung von Erzeugung und Verbrauch erreicht wird.
Intelligente Messsysteme ermöglichen es Direktvermarktern, die Stromproduktion präzise zu prognostizieren und flexibel auf Marktpreise zu reagieren. Bei hohen Börsenstrompreisen kann die Einspeisung maximiert werden, während bei niedrigen oder negativen Preisen automatisch auf Eigenverbrauch oder Speicherung umgeschaltet wird.
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Anlagen in der klassischen staatlichen Einspeisevergütung erhalten während negativer Börsenstrompreise keine Vergütung mehr. Dadurch können mehrere hundert Euro im Jahr verloren gehen. Allerdings entfallen diese Zeiten nicht ersatzlos, sondern werden am Ende der 20-jährigen Förderungsdauer angehängt. Somit kann die Vergütung später nachgeholt werden.
Welche Planungsaspekte sind für neue Anlagen wichtig?
Wer ab 2025 eine neue Photovoltaikanlage plant, sollte folgende Punkte beachten:
Finden Sie hier in einer Minute heraus, ob sich eine Solaranlage auch für Ihr Haus lohnt:
Ja, bereits in der Vergangenheit musste bei Anlagen mit mehr als 7 kWp die Sichtbarkeit für den Netzbetreiber hergestellt werden (Transparenzpflicht).
Sie können bei Ihrem Messstellenbetreiber den sofortigen Einbau eines Smart Meters beauftragen. Nach der erfolgreich getesteten Installation und Inbetriebnahme entfällt die Einspeisebegrenzung. Alternativ nutzen Sie die Möglichkeit der Direktvermarktung.
Die Kosten trägt grundsätzlich der Anlagenbetreiber. Sie sind jedoch gesetzlich gedeckelt und betragen typischerweise nur 50 € pro Jahr.
Nein, intelligente Messsysteme werden ausschließlich von zertifizierten Messstellenbetreibern installiert und betrieben. Sie können jedoch den Messstellenbetreiber wechseln.
Die technischen Einrichtungen nach § 9 EEG müssen verschiedene Kernfunktionen erfüllen: Netzbetreiber müssen jederzeit die Ist-Einspeisung abrufen können, eine Fernsteuerung muss sowohl stufenweise als auch stufenlose Regelung der Einspeiseleistung ermöglichen, und in kritischen Netzsituationen muss eine vollständige Abschaltung der Anlage möglich sein.
Die Einspeise-Limitierung findet am Wechselrichter statt, entsprechend ist mit der Begrenzung auch der Eigenverbrauch limitiert.