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Gas anmelden: So geht’s

Aktualisiert am 23.4.2024
Lesezeit: 5 Minuten

Gas anmelden: Das Wichtigste in Kürze

  • Wer mit Gas heizt, muss bei einem Umzug oder einem Neubau Gas anmelden.
  • Für den Prozess beim Gasanbieter reichen im Normalfall Standarddaten wie Kontaktdaten sowie Informationen zum Zählerstand und Gasverbrauch.
  • Immer mehr Hausbesitzer nutzen die Chance vom Umzug oder Neubau, um auf langfristig günstige, effiziente und nachhaltige Heizsysteme umzusteigen.
  • Die Wärmepumpe wird aus vielseitigen Gründen immer mehr zur beliebtesten Heizlösung.

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Gasicon mit Vertragsicon und Haus im Hintergrund

Beim Einzug in Ihr neues Zuhause kommen Sie um die Anmeldung bzw. Ummeldung von Strom, Wasser und ggf. auch Gas nicht herum. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Ihre Wohnung wechseln wollen oder gerade ein Haus gekauft haben. Doch wie, wo und wann melde ich Gas an? Welche Fristen müssen bei Gasanbietern beachtet werden? Mit welchen Kosten muss ich rechnen? Und was passiert eigentlich, wenn die Gas-Ummeldung vergessen wurde?

Wir geben mit unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung Antworten auf diese und viele weitere Fragen.

Inhaltsverzeichnis

Muss ich überhaupt Gas anmelden?

Gasicon mit Fragezeichen

Warum muss ich also Gas anmelden? Das liegt hauptsächlich daran, dass ein großer Teil der Gebäude in Deutschland von einer Gasversorgung abhängig ist. Die aller wenigsten Häuser kommen ausschließlich mit Solarthermie und Elektroheizungen wie z. B. Wärmepumpen aus.  Planen Sie also einen Umzug, sollten Sie sich rechtzeitig um eine fristgerechte Beantragung bzw. Neuanmeldung kümmern.

Wer noch mit Gas heizt und umzieht oder im Neubau einzieht, muss Gas anmelden. Dafür muss man sich rechtzeitig um eine fristgerechte Beantragung bzw. Neuanmeldung kümmern.

Zuerst die gute Nachricht: Sie sind in jedem Fall abgesichert. Sollte die Beantragung beim Gasanbieter Ihrer Wahl nicht rechtzeitig erfolgen, beziehen Sie Ihr Gas automatisch bei der Grundversorgung. Sie brauchen also keine Angst davor zu haben, plötzlich ohne Heizung und Warmwasser dazustehen. 

Nun die schlechte Nachricht: Die Tarife der Grundversorgung liegen meistens etwas über der Konkurrenz. Sparen Sie sich daher unnötige, höhere Kosten, indem Sie sich zeitnah um die Anmeldung beim Anbieter Ihrer Wahl kümmern. Die Empfehlung liegt bei mindestens 6 Wochen im Voraus.

Noch wichtiger: Denken Sie über Alternativen zur Gasheizung nach! Das Heizen mit Gas ist nicht nur umweltschädlich, sondern wird auch immer teurer. Das liegt unter anderem an der CO2-Steuer.

Unser Tipp

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Der Anmeldeprozess für Gas

Icon eines Vertrags mit Haus im Hintergrund

Für die Ummeldung oder Neuanmeldung von Gas benötigen Sie im Normalfall diese Informationen:

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Wohnadresse
  • Kontaktinformationen
  • Bankverbindung
  • Einzugsdatum
  • ggf. Name des bisherigen Gasanbieters und Kundennummer
  • Zählernummer
  • Zählerstand oder Gasverbrauch

Wenn Sie nicht wissen, wo der Gaszähler in Ihrem neuen Zuhause steht, wenden Sie sich am besten an Ihren Vormieter oder Vermieter. Hausverwaltung und Hausmeister können Ihnen diesbezüglich auch weiterhelfen. Ansonsten befinden sich die meisten Zähler im Keller, Treppenhaus, Eingangs- oder Flurbereich der Wohnung.

Wenn Sie all diese Informationen gesammelt haben, sollten Sie sich mindestens 6 Wochen vor dem Umzug mit Ihrem bevorzugten Gasanbieter in Verbindung setzen. Dabei lohnt es sich, im Vorfeld einen Vergleich der Gaslieferanten zu machen. So können Sie sicher sein, dass Sie das beste Angebot für Ihren individuellen Energieverbrauch finden. 

Die Kosten für Erdgas setzen sich aus einem monatlichen Grundpreis und einem Aufschlag pro verbrauchte Kilowattstunde (kWh) zusammen.

Nun haben Sie vielleicht von Freunden, Familie oder Bekannten gehört, dass diese sich nicht selbst um Gas oder Strom gekümmert haben. Sie frage sich daher, wessen Aufgabe es eigentlich ist, das Gas anzumelden. Die des Mieters oder des Vermieters? 

Die Antwort ist einfach: Im Normalfall liegt es in der Verantwortlichkeit des Mieters, sich um die Gasversorgung zu kümmern. Jedoch kann es insbesondere bei Mehrfamilienhäusern vorkommen, dass bereits ein Vertrag bei einem Energieversorger vorliegt. In diesen Fällen müssen Sie nichts tun. Ihr Gasverbrauch wird direkt mit Ihrer Miete als Nebenkosten verrechnet. Lesen Sie sich daher immer im Vorfeld den Mietvertrag genau durch.

Gut zu wissen: anmelden vs. ummelden

Obwohl die beiden Begriffe häufig synonym verwendet werden, ist der Ablauf und Aufwand dahinter unterschiedlich.

Ummeldung: Haben Sie in der Vergangenheit bereits einen Gasvertrag abgeschlossen, so erlaubt Ihnen der Gasanbieter in der Regel keine vorzeitige Kündigung. Ihnen bleibt also nichts anderes übrig, als den Altvertrag auf Ihre neue Wohnadresse umzumelden. Kündigungsfristen und Ausnahmen finden Sie in den AGB.

Anmeldung: Sie haben soeben den Mietvertrag für Ihre erste eigene Wohnung ohne Eltern oder WG-Partner unterschrieben? Glückwunsch! Das bedeutet, dass Sie auch zum ersten Mal selbstständig einen Vertrag über Ihre Gasversorgung abschließen werden. Durch einen Gasvergleich können Sie sich einfach und schnell für einen passenden Gastarif entscheiden.

Umzug mit bestehendem Gasvertrag

Zwei Gasverträge nebeneinander mit Wechselicon

Sie gehören zu dieser Kategorie, wenn Sie in der Vergangenheit bereits einen Vertrag bei einem Gasanbieter abgeschlossen haben. Vergessen Sie in diesem Fall nicht, Ihrem bisherigen Versorger Ihre aktuelle Adresse mitzuteilen. Überprüfen Sie außerdem, ob Ihr Gasversorger überhaupt in das neue Wohngebiet liefert. Falls nicht, müssen Sie zunächst eine außerordentliche Kündigung beantragen. Diese senden Sie in Textform, also per Brief, Fax oder E-Mail. Anschließend gilt es, einen alternativen Gasanbieter zu finden.

Wird Ihre Adresse beliefert, reicht eine einfache Adressänderung aus. Gegenebenfalls kann die neue Postleitzahl allerdings mit höheren Kosten verbunden sein. Werfen Sie also einen Blick in die Konditionen Ihres Vertrags. In den meisten Fällen kann auch hierfür eine außerordentliche Kündigung beantragt werden. 

Sie haben einen Mietvertrag inkl. Gas unterschrieben? Besitzen aber noch einen Altvertrag, der auch an Ihre neue Adresse liefert? Das macht die Sache etwas komplizierter. Die Bedingungen für eine außerordentliche Kündigung sind hier theoretisch nicht gegeben. In diesem Fall setzen Sie sich am besten mit Ihrem Vermieter und Gasanbieter in Verbindung. Häufig lassen sich individuelle Lösungen finden. 

Läuft Ihr alter Gasvertrag jedoch ohnehin aus, können Sie Ihrem neuen Anbieter auch eine Vollmacht ausstellen. Dadurch ist es diesem erlaubt, eine fristgerechte Kündigung bei Ihrem alten Versorger einzureichen. Das ist auch der Fall, wenn Sie vorher die Grundversorgung in Anspruch genommen haben. Hier gilt eine grundsätzliche Kündigungsfrist von maximal 4 Wochen. Melden Sie deshalb am besten Gas an, sobald Sie Ihren Einzugstermin wissen.

Beachten Sie: Der Wechsel des Gasanbieters erfolgt immer zum Beginn eines neuen Monats. Darüber hinaus ändert sich technisch durch eine Ummeldung nichts. Gaszähler und Leitung werden nicht ausgewechselt. Der neue Anbieter mietet diese nur vom Grundversorger. Ein Techniker muss dementsprechend nicht kontaktiert werden.

Sollte der beauftragte Gaslieferant einmal ausfallen, können Sie beruhigt sein. Der Grundversorger wird als Ersatzversorger sofort tätig. Für Sie ist das weder mit Aufwand noch mit Kosten verbunden. 

Unser Tipp: Unabhängig von Gas machen

Es gibt zwei große Gründe, wieso sich immer mehr Hausbesitzer dazu entscheiden, ohne Gas zu heizen: Steigende Heizkosten und ein wachsendes Umweltbewusstsein.

Wenn man sich genau anschaut, wie sich Heizkosten zusammensetzen, gibt es eine ganze Reihe an Faktoren, die relevant sind - von der Rohstoffverfügbarkeit und Lieferketten über Heiztarife bis hin zu den verschiedenen Steuern und Abgaben. Unterm Strich entwickeln sich fast alle Faktoren gegen Haushalte, die aktuell mit Gas heizen. Das sehen wir am Beispiel der CO2-Steuer.

Seit 2021 müssen Unternehmen, die Gas auf den Markt bringen, pro ausgestoßener Tonne CO2 einen bestimmten Preis zahlen. Diesen geben sie in der Regel komplett an die Verbraucher weiter. Damals ging es bei 25 €/Tonne los, inzwischen sind wir bei 45 €/Tonne angekommen. Je nach Heizbedarf und Energieträger sind das umgerechnet bis zu 200 € pro Jahr, die man als Haushalt zusätzlich bezahlen muss.

C02-Preise für Öl & Gas
10.000 kWh/Jahr 15.000 kWh/Jahr 20.000 kWh/Jahr
Heizöl 121,50 € 182,25 € 243 €
Erdgas 112,50 € 168,75 € 225 €
Annahmen: CO-Preis = 45 €; CO2-Ausstoß Heizöl = 270 g/kWh; CO2-Ausstoß Erdgas = 250 g/kWh

Bei Neubauten ist die Wärmepumpenheizung bereits das beliebteste Heizsystem. Das hat einfache Gründe:

  1. Unabhängigkeit von Öl & Gas: Fossile Energieträger unterliegen starken Preisschwankungen und werden aufgrund der CO2-Steuer langfristig nur noch teurer.
  2. Beste Effizienz: Wärmepumpen machen aus einer Kilowattstunde Strom drei bis fünf Kilowattstunden Wärmeenergie. Damit sind sie drei bis fünf Mal effizienter als Öl- und Gasheizungen!
  3. Hohe Förderung: Die Bundesregierung setzt voll auf Wärmepumpen, deshalb kann man aktuell von einer Wärmepumpe Förderung von bis zu 70 % profitieren.
  4. Traumkombination: Viele Hausbesitzer haben bereits eine Photovoltaikanlage auf dem Dach und erzeugen damit ihren eigenen Strom. Dieser Strom lässt sich auch für die Traumkombination Wärmepumpe mit Photovoltaik einsetzen.
  5. Umweltfreundlich heizen: Eine Wärmepumpe ist deutlich klimafreundlicher als eine fossile Heizung - der CO2-Ausstoß ist nur halb so groß.

Gut zu wissen: Für manche Hausbesitzer ist auch die Austauschpflicht bei Heizungen ein Grund, jetzt eine Wärmepumpe zu installieren. Denn neue Heizungen sollen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden - eine Wärmepumpe ist dafür eine der besten Möglichkeiten.

Ob sich eine Wärmepumpe auch für Ihr Haus lohnt, finden Sie hier heraus:

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