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Wohnsitz ummelden: Was Sie beachten müssen - mit Checkliste

Checkliste Icon mit Haus im Hintergrund

Die Koffer sind gepackt, der Transporter ist bereits auf dem Weg und Sie stehen in den Startlöchern für den Umzug in Ihr neues Zuhause. Doch ein Wohnungswechsel bringt auch immer große Veränderungen mit sich. Angesichts der langen To-do-Liste verliert man schnell den Überblick. 

Ein besonders wichtiger Punkt sind die notwendigen Gänge zu den Behörden. Allen voran die offizielle Ummeldung beim Einwohnermeldeamt. Wir zeigen Ihnen im Folgenden, woran Sie denken müssen und was es zu beachten gibt, wenn Sie Ihre neue Wohnung anmelden. So gelingt auch Ihr Umzug unkompliziert, fristgerecht und stressfrei.

Inhaltsverzeichnis

Wo und wie melde ich meinen neuen Wohnsitz an?

Checkliste Icon mit Fragezeichen

Deutschland ist eine Behördenhochburg. So ist es wenig verwunderlich, dass unterschiedliche Bezirke unterschiedliche Namen für dieselbe Behörde haben: Einwohnermeldeamt, Bezirksamt oder Bürgerbüro. In der Regel nennt sich das zuständige Amt für Wohnsitzangelegenheiten jedoch Einwohnermeldeamt.

Sollten Sie sich allerdings nicht sicher sein, können einen Blick in den Behördenfinder für Ihren jeweiligen Bezirk oder Ihre neue Postleitzahl werfen. Dort finden Sie heraus, wo genau Sie Ihren Wohnort ummelden können.

Sie sind zu beschäftigt und können die Ummeldung Ihres Wohnorts vor Ort nicht persönlich beantragen? Vielleicht fragen Sie sich auch, ob man den Vorgang stattdessen online abwickeln kann?

In einigen Fällen ist es auf der Website oder sogar postalisch möglich, die neue Wohnung oder das neue Haus anzumelden. Informieren Sie sich daher telefonisch oder per Mail im Vorfeld bei Ihrer neuen Gemeinde, ob dieser Service angeboten wird. 

Falls nicht, stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Auswahl:

  • Sie vereinbaren einen Termin im Vorfeld, um sich lange Wartezeiten zu ersparen.
  • Sie schicken einen volljährigen Vertreter mit allen Unterlagen und einer unterschriebenen Vollmacht für die Wohnsitz-Ummeldung.
  • Bei einem Umzug der ganzen Familie ist es ausreichend, wenn nur eine Person mit allen relevanten Unterlagen zum Einwohnermeldeamt geht. 

Soweit so gut. Doch wie sieht es aus, wenn man beruflich viel pendelt und daher eine Zweitwohnung benötigt? Müssen Pendler auch Zweitwohnungen anmelden? 

Sofern sich beide Wohnungen in Deutschland befinden, müssen tatsächlich auch beide angemeldet werde.

Grundsätzlich gilt zunächst, dass man sich bei zwei Wohnungen für einen Hauptwohnsitz entscheiden muss. Sorgt man bereits für seine eigene Familie, so entspricht immer der Familienwohnsitz dem Hauptwohnsitz. Dies gilt unabhängig davon, wo man sich zeitlich mehr aufhält. Ansonsten ist der Hauptwohnsitz für Unverheiratete ohne Kinder oder Singles dort, wo man die meiste Zeit verbringt.  

Geben Sie Ihren Nebenwohnsitz auf, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, diesen wieder abzumelden. Das ist auch der Fall, wenn Sie Deutschland verlassen und ins Ausland abwandern. Die Abmeldung können Sie ca. 1 Woche vor Auszug vornehmen. Melden Sie nur Ihren Hauptwohnsitz um, so müssen Sie üblicherweise nichts tun. Hier werden Sie automatisch abgemeldet.

Gut zu wissen: anmelden vs. ummelden

Die beiden Begriffe werden häufig synonym verwendet und sind in der Praxis eher von bürokratischer Natur. Für Sie ist der Gang zum Amt für beide Situationen identisch und verpflichtend.

Ummeldung: Sie wechseln innerhalb der Stadt beziehungsweise Gemeinde den Wohnort. An der Zuständigkeit Ihres Einwohnermeldeamts ändert sich nichts.

Anmeldung: Sie ziehen in eine andere Stadt beziehungsweise Gemeinde um, weswegen nun auch ein anderes Einwohnermeldeamt für Sie zuständig ist.

Welche Unterlagen brauche ich für den Wechsel meines Wohnorts?

Unterlagen Icon

Der Umzug ist vollbracht. Die ersten Kisten sind bereits ausgepackt. Sobald Sie Ihre Wohnung offiziell bezogen haben, bleibt Ihnen im Regelfall 1 - 2 Wochen Zeit, um bei Ihrem Einwohnermeldeamt Ihre Adresse umzumelden. Doch was brauchen Sie genau für die Ummeldung? Folgende Dokumente müssen Sie unbedingt mitbringen:

Fall 1 – Sie ziehen alleine um

  • Ihren Personalausweis 
  • Reisepass, falls vorhanden 
  • Meldeformular (ausfüllt und unterschrieben im besten Fall)
  • nur bei Mietwohnungen: Wohnungsgeberbestätigung (ausgefüllt und unterschrieben vom Vermieter)

Um eine Wohnungsgeberbestätigung für eine Mietwohnung zu bekommen, muss vorher ein Mietvertrag geschlossen worden sein. Den Mietvertrag müssen Sie jedoch nicht zur Anmeldung Ihres Wohnorts mitnehmen!

Fall 2 – Sie ziehen mit einer Wohngemeinschaft oder als unverheiratetes Paar um

  • dieselben Dokumente wie bei Fall 1
  • Personalausweise und Reisepässe aller Mitglieder der Wohngemeinschaft
  • unterschriebene Vollmachten aller nicht anwesenden Personen der Wohngemeinschaft

Fall 3 – Sie ziehen mit Ihrer Familie um

  • dieselben Dokumente wie bei Fall 1
  • Personalausweise und ggf. Reisepässe aller anzumeldenden Familienmitglieder
  • Spezialfall: Einverständniserklärung des anderen Elternteils

Erläuterungen zum Spezialfall: Dieser tritt ein, wenn Ihr Kind mit in Ihre neue Hauptwohnung umzieht. Vorher hat es aber mit beiden Elternteilen in der alten Hauptwohnung gelebt. Von den Behörden akzeptiert wird eine schriftliche Vereinbarung oder eine familiengerichtliche Entscheidung über den neuen Lebensmittelpunkt des Kinds. Das Gleiche gilt, wenn das Kind von dem Hauptwohnsitz des einen Elternteils zum anderen Elternteil umgemeldet wird. Ab dem 16. Lebensjahr bedarf es keiner Zustimmung der Sorgeberechtigten mehr.

Achtung vor Betrug: Scheinwohnsitz

Scheinwohnsitze, oder auch die Anmeldung einer falschen Adresse, steht unter Strafe und gilt als Ordnungswidrigkeit. Ein besserer Kindergarten, Steuervorteile oder zur Beantragung von Kreditkarten – die Gründe sind vielfältig. Sogenannte Gefälligkeitsbescheinigungen von Vermietern, also unechte Wohnungsgeberbestätigungen, werden auch als Briefkastenvermietungen bezeichnet und ziehen hohe Bußgelder nach sich. Sowohl für den „Mieter“ als auch für den „Vermieter“.

Sollten bei Ihnen also auffällig häufig Post von Personen eingehen, die dort überhaupt nicht wohnen, so können Sie dies dem Ordnungsamt oder der Polizei mitteilen.

Einhaltung der Fristen: Bis wann muss ich mich ummelden?

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Wie bereits oben erwähnt, haben Sie meistens 1 - 2 Wochen Zeit, wenn Sie Ihren Wohnsitz woanders anmelden wollen. Doch welche Kosten kommen nun auf Sie zu? Die Anmeldung Ihres neuen Wohnortes ist im Normalfall kostenlos, wenn Sie sich an die vorgegebenen Fristen halten. Nur in seltenen Fällen müssen Sie mit einer Bearbeitungsgebühr von bis zu 20 € rechnen. 

Für genauere Informationen erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Sollten Sie die Frist versäumen, kann es unter Umständen passieren, dass Sie ein Bußgeld zahlen müssen. Laut dem Bundesmeldegesetz (BMG) sind Sie nämlich dazu verpflichtet, sich beim Einwohnermeldeamt Ihres neuen Wohnorts zu melden, wenn Sie dort länger als 6 Monate bleiben wollen. Die Höhe des Bußgelds wird vom jeweiligen Sachbearbeiter festgelegt. Sie bewegt sich in der Regel zwischen 20 - 30 €. 

Darüber hinaus zieht der Gang zur Behörde in diesem Fall auch Annehmlichkeiten nach sich. Denn erst nachdem Sie Ihren neuen Wohnsitz registriert haben, können Sie beispielsweise Ihr Auto ummelden. Nachfolgend finden Sie eine kurze Übersicht, wen Sie alles persönlich bezüglich Ihres Wohnungswechsels kontaktieren müssen.

Checkliste nach dem Umzug: Wer muss direkt informiert werden?

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  • Auto (Kfz-Zulassungsstelle)
  • Banken und Bausparkassen
  • Finanzamt
  • Kundenkarten (z. B. ADAC, BahnCard)
  • Vereine und Verbände
  • Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements
  • Rundfunkbeitrag (die Formulare zur Ummeldung finden Sie hier)
  • Hausratsversicherung
  • Lebensversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Kfz-Versicherung
  • ggf. Schule und Kindergarten
  • ggf. Kindergeldstelle
  • ggf. BAföG-Amt
  • ggf. Agentur für Arbeit
  • ggf. Haustiere (bspw. ein Hund muss dem Verbraucherschutzamt gemeldet werden) 

Sollten Sie nach Ihrem Umzug vergessen haben, jemandem Ihre neue Adresse mitzuteilen, so ist das kein Problem. Sie können bei der Post einfach einen Nachsendeauftrag oder eine Umzugsmitteilung hinterlegen.

Der Unterschied dieser beiden Services liegt darin, dass eine Umzugsmitteilung kostenlos ist. Darüber hinaus werden Dienstleister wie Banken und Versicherungen über Ihre neue Adresse informiert. Allerdings werden Briefe und Pakete nur beim kostenpflichtigen Nachsendeauftrag an Sie weitergeleitet. Diese Option könnten Sie nutzen, um für einen befristeten Zeitraum zu überprüfen, ob Sie wirklich an alle gedacht haben. 

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