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Wärmepumpe Förderung Hessen 2024: Die Übersicht

Aktualisiert am 9.4.2024
Lesezeit: 6 Minuten

Wärmepumpe Förderung Hessen: Das Wichtigste in Kürze

  • Hessen fördert landesweit aktuell Wärmepumpen.
  • Das Ziel des Programms „Energetische Modernisierung bei WEG“ ist es, Wohnungseigentümergemeinschaften finanziell zu unterstützen und Anreize für die energetische Modernisierung von Wohngebäuden zu schaffen.
  • Bundesweit werden Wärmepumpen in der BEG durch die KfW und das BAFA gefördert: Die Basisförderung liegt einheitlich bei 30 %, durch verschiedene Boni kann allerdings eine Förderhöhe von bis zu 70 % erreicht werden.
  • Welche anderen Fördermöglichkeiten Sie haben, erklären wir weiter unten im Artikel.

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Bundesland Hessen auf Deutschlandkarte markiert

Seit Anfang 2024 fördert die KfW im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) die Anschaffung von Wärmepumpen. Diese heizen Haushalte günstig, effizient und nachhaltig - deshalb werden sie immer beliebter bei Eigenheimbesitzern. Über die bundesweite KfW Förderung hinaus, bieten die meisten Bundesländer auch eigene landesweite Förderungsprogramme. Beispielsweise die Förderung für den Ersatz von Ölheizkesseln. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Fördermöglichkeiten es für Wärmepumpen im Jahr 2024 in Hessen gibt und wie Sie von der finanziellen Unterstützung profitieren können.

Inhaltsverzeichnis

Bundesweite Förderung von Wärmepumpen

Seit der Neugestaltung des Bundesprogramms Energieeffizienz in Gebäuden (BEG) im Juli 2022 wurde die Förderlandschaft vereinfacht. Im Merkblatt der KfW zur Wärmepumpe Förderung ist zu lesen: „Gefördert wird der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und Anlagen zur Heizungsunterstützung sowie der Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz“.

Ganz einfach gesagt: Wenn Sie eine neue Heizung einbauen, die die Energieeffizienz des Gebäudes verbessert und/oder die Nutzung von erneuerbaren Energien im Gebäude steigert, ist diese Heizung grundsätzlich förderfähig. Diese Bedingung trifft auf die Wärmepumpe voll und ganz zu. Daneben werden u. a. auch Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen, Brennstoffzellenheizungen und andere Heizsysteme gefördert.

In 2024 sind insgesamt bis zu 70 % der Kosten für eine Wärmepumpe über die BEG Einzelmaßnahmen förderfähig. Das Besondere: Die Förderung wird als Zuschuss ausgezahlt, muss also nicht zurückgezahlt werden! Der Höchstfördersatz von 70 % kann sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen:

  • 30 % Grundförderung: Wird ausgezahlt, wenn die neue Heizung zu den förderfähigen Heizsystemen gehört
  • 5 % Effizienzbonus: Wird z. B. ausgezahlt, wenn ein natürliches Wärmepumpe Kältemittel eingesetzt
  • 20 % Klimageschwindigkeitsbonus: Wird ausgezahlt, wenn funktionstüchtige fossile Heizsysteme ausgetauscht werden (z. B. Gas- oder Ölheizungen)
  • 30 % Einkommensbonus: Wird ausgezahlt, wenn das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 € beträgt

Neben den Förderprogrammen des Bundes wie dem BEG gibt es auch regionale Fördermöglichkeiten von Bundesländern, Städten oder Gemeinden für die Installation einer Wärmepumpe. Um die regionalen Förderprogramme optimal nutzen zu können, werden im folgenden Beitrag alle zusätzlichen Fördermöglichkeiten des Landes Hessen vorgestellt.

Weitere Informationen zur allgemeinen Förderung einer Wärmepumpe finden Sie in dem folgenden Artikel: Wärmepumpe Förderung

Symbolisierte Darstellung der Wärmepumpe Förderung

Förderprogramme für Wärmepumpen in Hessen

In Hessen gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen speziell für den Einbau und die Nutzung von Wärmepumpen. Diese Programme bieten finanzielle Anreize und Unterstützung, um den Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme zu erleichtern. Die Förderprogramme werden in der Regel über die WIBank, die Staatsbank des Landes Hessen, abgewickelt.

Förderprogramme im Überblick:

  • Energetische Förderung HEG
  • Soziale Mietwohnraumförderung: Modernisierung
  • Weitere Förderprogramme
Gut zu wissen

Die WIBank ist die Förderbank des Landes Hessen und damit zentrale Ansprechpartnerin in allen Förderangelegenheiten für Privatpersonen, für die gewerbliche Wirtschaft und Freiberufler sowie für Kommunen und Landkreise. Dabei arbeitet die WIBank wettbewerbsneutral mit allen Banken und Sparkassen in Hessen zusammen.

Energetische Förderung HEG

Im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes (HEG) wird eine energetische Förderung angeboten, um Maßnahmen zur Energieeinsparung, Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien zu bezuschussen. Das Land Hessen unterstützt Sie bei der Umsetzung von Maßnahmen nach den Zielen des Hessischen Energiegesetzes (HEG) mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Antragsberechtigt sind auch natürliche Personen. Je nach Art der Maßnahme Zuschüsse in Höhe von 30 %, 50 % oder bis zu 100 % der förderfähigen Kosten gewährt werden. Zusätzlich können Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung gestellt werden.

Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie auf der Internetseite der WIBank.

Soziale Mietwohnraumförderung: Modernisierung

Die soziale Mietwohnraumförderung für Modernisierung bietet finanzielle Unterstützung für die Modernisierung von Mietwohnungen. Das Programm richtet sich an Eigentümer und Vermieter. Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnqualität, der Energieeffizienz und der Barrierefreiheit, um ein lebenswertes Wohnumfeld für die Mieter zu schaffen. Energiemaßnahmen, die die KfW durch ihre Programme mit vergünstigten Darlehen unterstützt, können nicht gefördert werden.

Hinweis

Aktuell müssen die Fördermittel für 2024 noch freigegeben werden.

Die Förderung besteht aus einem Darlehen in Höhe von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten und einem zusätzlichen Finanzierungszuschuss in Höhe von 20 % des bewilligten Darlehens. Der Zinssatz für die Rückzahlung beträgt in der Regel 2,0 % für die gesamte Laufzeit des Darlehens. Die Zins- und Tilgungsleistungen sind in gleichbleibenden, halbjährlichen Raten zu zahlen. Die Tilgungsverrechnung erfolgt halbjährlich. Pro Wohnung müssen mindestens 5.000 Euro für die Modernisierung aufgewendet werden. Mindestens vier Wohnungen müssen in die geplante Modernisierung einbezogen werden.

Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie auf der Internetseite der WIBank.

Monteur installiert Wärmepume-System im Haus

Weitere Förderprogramme

Das Programm „Mietwohnungen: Hessisches Programm Energieeffizienz“ fördert die nachhaltige energetische Modernisierung von Mietwohnungen sowie den Neubau von hocheffizienten und klimafreundlichen Mietwohngebäuden in Hessen. Gefördert werden private Vermieter, Unternehmen, Genossenschaften und sonstige Körperschaften. Die Förderhöhe besteht aus Zinsverbilligungen auf die Programme der BEG. Sie liegt zwischen 0,42 % und 1,32 %.

Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie auf der Internetseite der WIBank.

Die „Energetische Modernisierung bei WEG“ ist ein Förderprogramm zur Modernisierung von Wohngebäuden im Eigentum von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Die Förderung erfolgt in Form von Verbandskrediten. Die Förderung umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, die den Energieverbrauch senken, den Wohnkomfort erhöhen und einen nachhaltigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Dazu gehören unter anderem die Dämmung von Fassaden, die Erneuerung von Fenstern und Türen, der Einbau energieeffizienter Heizungs- und Lüftungsanlagen sowie die Nutzung erneuerbarer Energien. Das Förderprogramm richtet sich gezielt an Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), die Eigentümer von Wohngebäuden sind. Es umfasst sowohl Mehrfamilienhäuser als auch Wohnanlagen mit mehreren Eigentumseinheiten. Die Höhe der Darlehen richtet sich nach den Vorgaben der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie auf der Internetseite der WIBank.

Das Förderprogramm „Energetisch optimierte Modernisierungsmaßnahmen in ÜBS richtet sich an überbetriebliche Berufsbildungsstätten und unterstützt diese bei energetisch optimierten Modernisierungsmaßnahmen. Gefördert werden Investitionen in Energieeffizienz, intelligentes Energiemanagement und erneuerbare Energien. Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung. In GRW-Fördergebieten kann die Förderung bis zu 90 % betragen. Bei Investitionsvorhaben mit einem Gesamtvolumen von bis zu 50.000 Euro kann ein Zuschuss von maximal 50 bis 75 % (in GRW-Fördergebieten 90 %) der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt werden.

Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie ebenfalls auf der Internetseite der WIBank.

Das Förderprogramm „Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Kommunen“ unterstützt hessische Kommunen bei der energetischen Modernisierung ihrer Gebäude. Gefördert werden Maßnahmen zur energetischen Modernisierung von Nichtwohngebäuden sowie Ersatzneubauten und Neubauten mit hohen energetischen Standards. Darüber hinaus werden Solarabsorberanlagen, Energieeffizienzmaßnahmen in kommunalen Freibädern und Anlagen der Gebäudeautomation gefördert. Die Höhe der Förderung variiert je nach Maßnahme.

Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie ebenfalls auf der Internetseite der WIBank.

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