
Allgemeine Förderung von Wärmepumpen
Die Förderung von Wärmepumpen spielt im Jahr 2023 eine immer wichtigere Rolle. Angesichts der dringenden Notwendigkeit, den Klimawandel einzudämmen und den CO2-Ausstoß zu reduzieren, setzt die Bundesregierung verstärkt auf umweltfreundliche Heizlösungen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf effizienten und nachhaltigen Wärmepumpen. Seit der Fortschreibung des Bundesprogramms Energieeffizienz in Gebäuden (BEG) im Juli 2022 wurde die Förderlandschaft vereinfacht.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist nun für Einzelmaßnahmen im Bereich der Wärmepumpenförderung zuständig (BEG EM), während die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausschließlich Komplettsanierungen und Neubauten im Wohn- und Nichtwohngebäudebereich fördert (BEG WG und BEG NWG). Diese klare Aufteilung der Zuständigkeiten erleichtert das gesamte Förderverfahren erheblich und bietet den Antragstellern eine bessere Orientierung.
Neben den Förderprogrammen des Bundes wie dem BEG gibt es auch regionale Fördermöglichkeiten von Bundesländern, Städten oder Gemeinden für die Installation einer Wärmepumpe. Um die regionalen Förderprogramme optimal nutzen zu können, werden im folgenden Beitrag alle zusätzlichen Fördermöglichkeiten des Landes Hessen vorgestellt.
Weitere Informationen zur allgemeinen Förderung einer Wärmepumpe finden Sie in dem folgenden Artikel:
Wärmepumpe Förderung 2023 im Überblick (enpal.de)

Förderprogramme für Wärmepumpen in Hessen
In Hessen gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen speziell für den Einbau und die Nutzung von Wärmepumpen. Diese Programme bieten finanzielle Anreize und Unterstützung, um den Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme zu erleichtern. Die Förderprogramme werden in der Regel über die WIBank , die Staatsbank des Landes Hessen, abgewickelt.
Förderprogramme im Überblick:
- Soziale Mietwohnraumförderung: Modernisierung
- Energetische Förderung HEG
- Mietwohnungen: Hessisches Programm Energieeffizienz
- Energetische Modernisierung bei WEG
- Energetisch optimierte Modernisierungsmaßnahmen in ÜBS
- Förderung Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien
Soziale Mietwohnraumförderung: Modernisierung
Die soziale Mietwohnraumförderung für Modernisierung bietet finanzielle Unterstützung und Anreize für die Modernisierung von Mietwohnungen. Das Programm richtet sich an Eigentümer und Vermieter, die bezahlbaren Wohnraum für einkommensschwache Haushalte zur Verfügung stellen wollen. Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnqualität, der Energieeffizienz und der Barrierefreiheit, um ein lebenswertes Wohnumfeld für die Mieter zu schaffen.
Was wird gefördert?
Wohnungen können durch bauliche Maßnahmen modernisiert werden, insbesondere durch Verbesserung …
- der Wohnqualität, insbesondere durch den Anbau von Balkonen,
- der natürlichen Belichtung und Belüftung,
- der energetischen Eigenschaften, falls die Projekte nicht durch die Programme der KfW finanziert werden können,
- des Wohnungszuschnitts, z. B. durch die Zusammenlegung mehrerer kleiner Wohnungen zu einer großen Wohnung für Familien mit Kindern,
- der baulichen Eignung einer Wohnung für ältere Menschen oder Personen mit Behinderungen,
- Ausgaben für modernisierungsbedingte Instandsetzungen.
- der Energieversorgung, der Wasserversorgung (Messung des Trinkwasserverbrauchs, Reduzierung des Verbrauchs),
- der sanitären Einrichtungen, der Entwässerung und des Feuchtigkeitsschutzes,
- der unmittelbaren Umgebung des Wohngebäudes (Grünflächen, Kinderspielplätze)
Instandsetzungsmaßnahmen, die gleichzeitig mit der Modernisierung durchgeführt werden, sind ebenfalls förderfähig. Die Modernisierungsmaßnahmen müssen jedoch überwiegen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt für die soziale Mietwohnraumförderung für Modernisierung sind Eigentümer und Erbbauberechtigte von Mietwohnungen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung besteht aus einem Darlehen in Höhe von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten und einem zusätzlichen Finanzierungszuschuss in Höhe von 20 % des bewilligten Darlehens. Die Verzinsung des Darlehens beginnt mit der ersten Auszahlung. Ab diesem Zeitpunkt wird das Darlehen für die Dauer von 15 Jahren bis zum nächsten regulären Zahlungstermin (31.3. bzw. 30.9. des Jahres für das jeweils zurückliegende Halbjahr) mit einem festen Zinssatz von 0,55 Prozent verzinst. Die Zinsen für die erste Zinsbindungsfrist von 15 Jahren trägt das Land Hessen. In dieser Zeit müssen Sie also keine Zinsen zahlen. Für die restliche Laufzeit kann eine marktübliche Verzinsung entsprechend den am Kapitalmarkt aufgenommenen Mitteln verlangt werden.
Der Zinssatz für die Rückzahlung beträgt in der Regel 2,0 % für die gesamte Laufzeit des Darlehens. Die Zins- und Tilgungsleistungen sind in gleichbleibenden halbjährlichen Raten zu zahlen. Die Tilgungsverrechnung erfolgt halbjährlich. Für das Förderdarlehen und den Finanzierungszuschuss wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1 Prozent erhoben.
Fördervoraussetzungen
Pro Wohnung müssen mindestens 5.000 Euro für die Modernisierung aufgewendet werden. Mindestens vier Wohnungen müssen in die geplante Modernisierung einbezogen werden. Die Finanzierung des Projektes muss gesichert sein. Die zu modernisierenden Wohnungen müssen seit mindestens 20 Jahren bewohnt sein.
Maßnahmen, die vor Antragstellung und vor Aufnahme in ein Bauprogramm begonnen wurden, sind von der Förderung ausgeschlossen. Maßnahmen, die nicht gesichert sind oder die der Versorgung des Bauherrn oder seiner Familienangehörigen mit Wohnraum dienen, sind ebenfalls nicht förderfähig. Gefördert werden nur die ordnungsgemäße und wirtschaftliche Durchführung sowie die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Wohnungen. Darüber hinaus müssen die Bauherren über eine ausreichende Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Bonität verfügen und ausreichende Sicherheiten stellen. Diese Kriterien gewinnen zunehmend an Bedeutung, um einen effizienten Einsatz der Fördermittel und den gewünschten Nutzen für die Wohnraumversorgung zu gewährleisten.
Antragstellung
Anträge auf Förderung von Modernisierungsvorhaben sind bei der zuständigen Wohnraumförderstelle zu stellen. In Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern ist dies der Magistrat, in den übrigen Gebieten der Kreisausschuss. Die Wohnungsbauförderungsanstalt entscheidet dann unter Berücksichtigung der vom Magistrat bzw. Kreisausschuss vorgeschlagenen Prioritäten über die Aufnahme des Vorhabens in ein Bauprogramm. Sobald die Bestätigung über die Aufnahme vorliegt, muss der Eigentümer oder Erbbauberechtigte einen förmlichen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen beim Magistrat, Kreisausschuss oder bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen einreichen. Wichtig ist, dass der Antrag nur mit Zustimmung der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen und im Einvernehmen mit dem Magistrat bzw. Kreisausschuss gestellt werden darf. Liegt der Antrag dem Magistrat bzw. dem Kreisausschuss vor und sind die Fördervoraussetzungen erfüllt, leitet dieser den vollständigen Förderantrag unverzüglich an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen weiter. Damit ist ein reibungsloser und effizienter Ablauf des Antragsverfahrens gewährleistet.
Das Antragsformular finden sie Hier.
Kumulierung möglich?
Für die geförderten Maßnahmen dürfen grundsätzlich keine anderen Fördermittel des Bundes oder des Landes in Anspruch genommen werden. Zulässig ist jedoch die gleichzeitige Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Bundesprogramm zur Förderung energieeffizienter Gebäude (BEG). Zulässig ist auch die gleichzeitige Inanspruchnahme von Mitteln der Denkmalpflege, der Städtebauförderungsprogramme, des Dorferneuerungsprogramms und des Landesprogramms "Energieeffizienz im Mietwohnungsbau". Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Mittel des Bundes zur Förderung von besonderen Modellvorhaben einzusetzen.
Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie ebenfalls auf der Internetseite der WIBank.

Energetische Förderung HEG
Im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes (HEG) wird eine energetische Förderung angeboten, um bis zum Jahr 2050 den Endenergieverbrauch von Strom und Wärme zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien zu decken. Ziel ist eine nachhaltige Energieversorgung und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern. Durch finanzielle Anreize und gezielte Förderprogramme werden Maßnahmen zur Energieeinsparung, Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien unterstützt. Das Land Hessen unterstützt Sie bei der Umsetzung von Maßnahmen nach den Zielen des Hessischen Energiegesetzes (HEG) mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Förderkredit oder Zuschuss?
Für die energetische Förderung nach dem Hessischen Energiegesetz (HEG) erhalten Sie eine Förderung in Form eines Zuschusses.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm nach dem Hessischen Energiegesetz (HEG) unterstützt die Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien. Gefördert werden unter anderem:
- Investive kommunale Maßnahmen
- Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Innovative Energietechnologien
- Energieeffizienzpläne und -konzepte zur Erzeugung und Verteilung von erneuerbarer Energien
- Energieberatung und Akzeptanzmaßnahmen und betriebliche Energieeffizienznetzwerke
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse sowie Energiedienstleister (Kontraktoren).
Wie wird gefördert?
Im Rahmen des Förderprogramms nach dem Hessischen Energiegesetz (HEG) können je nach Art der Maßnahme Zuschüsse in Höhe von 30 %, 50 % oder bis zu 100 % der förderfähigen Kosten gewährt werden. Zusätzlich können Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung gestellt werden.
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Fördervoraussetzungen
Eine Förderung im Rahmen des Programms ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Die Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen sein und es dürfen keine anderen Mittel des Landes Hessen in Anspruch genommen werden. Außerdem müssen die vergaberechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Bei den förderfähigen Kosten müssen bestimmte Mindestkosten gemäß den Programmrichtlinien erreicht werden. Wichtig ist auch, dass die geförderten Projekte im Land Hessen durchgeführt werden. Bitte beachten Sie diese Voraussetzungen, um optimale Chancen auf eine Förderung zu haben.
Antragstellung
Das Antragsverfahren für eine Förderung im Rahmen des Programms erfolgt bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen. Dort können Sie Ihren Förderantrag einreichen und erhalten weitere Informationen zum Verfahren. Für Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) erfolgt die Antragstellung über das Kundenportal. Ob Ihr Projekt aus dem EFRE gefördert werden kann, entscheidet das zuständige Ministerium. Bitte beachten Sie die jeweiligen Anforderungen und nutzen Sie die entsprechenden Plattformen, um Ihren Antrag einzureichen und weitere Schritte einzuleiten.
Kumulierung möglich?
Die energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes (HEG) kann in der Regel mit verschiedenen anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Dazu gehören unter anderem:
- Förderprogramme des Bundes, wie beispielsweise das KfW-Förderprogramm "Energieeffizient Bauen und Sanieren"
- Förderprogramme der Landesregierung, wie beispielsweise das Programm "Hessen Modell-Projekte" oder das Programm "Hessisches Investitionsprogramm"
- Förderprogramme der Kommunen oder Stadtwerke, die spezifische regionale oder lokale Förderungen für energetische Maßnahmen anbieten können
Zu beachten ist, dass die Kombinierbarkeit der Programme von den jeweiligen Richtlinien und Voraussetzungen abhängt. Es wird daher empfohlen, sich vor Antragstellung bei den zuständigen Stellen über die genauen Kombinationsmöglichkeiten zu informieren und gegebenenfalls eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie ebenfalls auf der Internetseite der WIBank.

Mietwohnungen: Hessisches Programm Energieeffizienz
Das Hessische Energieeffizienzprogramm fördert die nachhaltige energetische Modernisierung von Mietwohnungen sowie den Neubau von hocheffizienten und klimafreundlichen Mietwohngebäuden in Hessen. Die Fördermaßnahmen ergänzen das zinsgünstige Programm der KfW Bankengruppe und bieten zusätzliche finanzielle Unterstützung für Energieeinsparung und Klimaschutz.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind folgende Maßnahmen, für die ein Darlehen aus dem jeweiligen KfW-Programm bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen beantragt wird:
- Investitionen in Mietwohngebäude, die zu einer nachhaltigen Minderung der CO2-Emissionen führen. Diese Investitionen müssen den Anforderungen des KfW-Programms "BEG Wohngebäude Kredit - Effizienzhaus (Sanierung)" entsprechen und das Niveau des KfW-Effizienzhauses 85 erreichen.
- Neubau oder Ersterwerb von Mietwohnungen nach den Anforderungen des KfW-Effizienzhauses einschließlich Passivhaus im Rahmen des KfW-Programms "KFN Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude". Gefördert werden jedoch nur Baumaßnahmen, die das Niveau eines KfW-Effizienzhauses KFWG erreichen.
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm richtet sich an verschiedene Antragsteller, die Eigentümer von Wohngebäuden sind, die zur Vermietung bestimmt sind. Dazu gehören unter anderem:
- Wohnungsunternehmen
- Wohnungsgenossenschaften
- Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände
- Sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Private Vermieter
Wie wird gefördert?
Der Zinszuschuss kann zusammen mit dem Darlehen aus dem entsprechenden KfW-Programm bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen beantragt werden. Nach Bewilligung des Darlehens wird mit dem Zuwendungsempfänger eine Vereinbarung über die Gewährung des Zinszuschusses geschlossen. Die monatlichen Zinszuschüsse werden nach vollständiger Auszahlung des Darlehens mit den monatlichen Annuitäten des Darlehensnehmers verrechnet.
Fördervoraussetzungen
- Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.
- Die erforderlichen Bestätigungen gemäß den KfW-Merkblättern für das jeweilige KfW-Programm müssen der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen vorliegen.
- Die Maßnahmen sollten spätestens 12 Monate nach Erhalt der Förderzusage beginnen und zeitnah abgeschlossen sein.
- Die Förderung erstreckt sich nicht auf selbstgenutzte Wohneinheiten.
- Nicht gefördert werden darüber hinaus Wohnungen, die weder rechtlich noch tatsächlich zum dauernden Wohnen geeignet sind (z.B. Notwohnungen), sowie Wohnungen, die wegen ihrer unangemessenen Wohnfläche oder ihrer besonders aufwendigen Ausstattung oder Kosten unangemessen sind.
Antragstellung
Der Antrag auf Förderung ist bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen zu stellen. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden und die entsprechende Kreditantragsbestätigung (abhängig von den in Anspruch genommenen Programmen) muss bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen vorliegen. Es wird empfohlen, sich bei Interesse an Förderkrediten im Vorfeld mit den Ansprechpartnern abzustimmen, da dies das Verfahren beschleunigen kann.
Kumulierung möglich?
Für die zinsverbilligten Darlehen können zusätzliche Bürgschaften nach den Richtlinien des Landes Hessen in der jeweils gültigen Fassung in Anspruch genommen werden. Das Förderprogramm kann somit in Kombination mit der Landesförderung für den Mietwohnungsbau oder andere Modernisierungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden.
Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie ebenfalls auf der Internetseite der WIBank.
Energetische Modernisierung bei WEG
Wohnungseigentümergemeinschaften können mit dem Förderprogramm "Energetische Modernisierung von Wohngebäuden im Eigentum von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)" ihre bestehenden Wohngebäude energieeffizienter gestalten und den CO2-Ausstoß reduzieren. Durch langfristige und zinsgünstige Finanzierungen können Maßnahmen zur Energieeinsparung umgesetzt und damit ein nachhaltiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Ziel des Programms ist es, Wohngebäude im Gemeinschaftseigentum fit für die Zukunft zu machen, um den Wohnkomfort zu erhöhen und die Energiekosten langfristig zu senken. Es unterstützt damit den Wandel hin zu einer umweltfreundlichen und nachhaltigen Wohnraumversorgung in Wohnungseigentümergemeinschaften.
Förderkredit oder Zuschuss?
Das Förderprogramm unterstützt Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bei der energetischen Modernisierung ihrer Wohngebäude durch die Vergabe von Darlehen in Form von Verbandskrediten.
Was wird gefördert?
Die Förderung umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, die den Energieverbrauch senken, den Wohnkomfort erhöhen und einen nachhaltigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Dazu gehören unter anderem die Dämmung von Fassaden, die Erneuerung von Fenstern und Türen, der Einbau energieeffizienter Heizungs- und Lüftungsanlagen sowie die Nutzung erneuerbarer Energien. Ziel der Förderung ist es, Wohnungseigentümergemeinschaften zu ermutigen, energetische Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen, um einen Beitrag zu einer nachhaltigen und ressourcenschonenden Wohnraumversorgung zu leisten.
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm richtet sich gezielt an Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), die Eigentümer von Wohngebäuden sind. Es umfasst sowohl Mehrfamilienhäuser als auch Wohnanlagen mit mehreren Eigentumseinheiten. Gefördert werden sowohl ältere Bestandsgebäude als auch Neubauten, die energetisch saniert werden sollen. Die Förderung wird durch die gesamte WEG als juristische Person beantragt und durch den von ihr beauftragten Verwalter umgesetzt. Durch diese Maßnahmen haben alle Wohnungseigentümer im Quartier die Möglichkeit, von den energetischen Verbesserungen zu profitieren und die Energieeffizienz ihrer Gebäude zu steigern.
Wie wird gefördert?
Das Förderprogramm unterstützt Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bei der energetischen Modernisierung ihrer Wohngebäude durch die Bereitstellung von Darlehen in Form von Verbandskrediten. Die Höhe der Darlehen richtet sich nach den Vorgaben der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Programm KfW-BEG 261 Wohngebäude Kredit-Effizienzhaus (Sanierung), wobei pro Wohneinheit bis zu 150.000 Euro beantragt werden können. Die Darlehen werden mit einem Zinssatz von 0,01% und einer Zinsbindung von 10 Jahren gewährt. Zusätzlich wird ein tilgungsfreies Anlaufjahr gewährt. Die Tilgung erfolgt über einen Zeitraum von 10 Jahren mit einem jährlichen Tilgungsanteil von 12,34% bis 14,81%.
Eine besondere Förderung bietet das Programm durch die Bürgschaft des Landes Hessen. Sofern die Voraussetzungen gemäß den geltenden Bürgschaftsbestimmungen zum Zeitpunkt der Antragstellung erfüllt sind, übernimmt das Land Hessen die Bürgschaft für die ausgereichten Darlehen in voller Höhe. Darüber hinaus ermöglicht das Förderprogramm den Zugang zu weiteren Fördermitteln in Form von durchgereichten KfW-Darlehen aus dem Programm "Energieeffizient Sanieren". Damit steht den Wohnungseigentümergemeinschaften eine umfassende Finanzierungsmöglichkeit für ihre energetischen Modernisierungsvorhaben zur Verfügung.

Fördervoraussetzungen
Folgende Förderungsvoraussetzungen gelten für die energetische Modernisierung von WEG-Wohngebäuden in Hessen:
- Es ist erforderlich, dass der Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) korrekt formuliert wurde und idealerweise dem Standardbeschluss der WIBank entspricht.
- Die Wohnungseigentümergemeinschaft muss mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten der Modernisierungsmaßnahmen als Eigenkapital aufbringen.
- Eine Bonitätsprüfung kann erforderlich sein, wenn ein einzelner Eigentümer mindestens 25 Prozent der WEG oder mehr als zehn Wohneinheiten im Gebäude besitzt.
- Die WIBank leitet die geförderten Darlehen aus den KfW-Programmen, insbesondere dem KfW-BEG 261 Wohngebäude Kredit-Effizienzhaus (Sanierung), an die Wohnungseigentümergemeinschaft weiter.
- Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die aktuellen Anforderungen des KfW-Programms erfüllt werden und die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Detaillierte technische Anforderungen enthält die Programmbeschreibung der KfW.
Das Antragsformular finden sie hier.
Kumulierung möglich?
Eine zusätzliche Investitionsförderung aus anderen Förderprogrammen des Landes Hessen ist nicht möglich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, das Förderprogramm mit Investitionsförderungen des Bundes oder der Europäischen Union zu kombinieren, sofern die Gesamtsumme der Fördermittel 90 % der nach diesem Programm förderfähigen Ausgaben nicht überschreitet. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die zur Verfügung stehenden Fördermittel effizient eingesetzt und Investitionen in energetische Modernisierungsmaßnahmen optimal unterstützt werden.
Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie ebenfalls auf der Internetseite der WIBank.
Weitere Förderprogramme
Energetisch optimierte Modernisierungsmaßnahmen in ÜBS
Das Förderprogramm richtet sich an überbetriebliche Berufsbildungsstätten und unterstützt diese bei energetisch optimierten Modernisierungsmaßnahmen zur nachhaltigen Reduzierung des CO²-Ausstoßes. Gefördert werden Investitionen in Energieeffizienz, intelligentes Energiemanagement und erneuerbare Energien. Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung, wobei ein Eigenanteil zwischen 10 % und 25 % erforderlich ist. In GRW-Fördergebieten kann die Förderung bis zu 90% betragen. Bei Investitionsvorhaben mit einem Gesamtvolumen von bis zu 50.000 Euro kann ein Zuschuss von maximal 50 bis 75 % (in GRW-Fördergebieten 90 %) der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt werden. Die genaue Höhe des Landesanteils wird jedoch in Abstimmung mit den anderen Kofinanziers festgelegt.
Um gefördert zu werden, müssen die Projekte den Zielen des Operationellen Programms für Investitionen in Wachstum und Beschäftigung des Landes Hessen gemäß den EU-Verordnungen zum EFRE entsprechen. Sie sollen zur Entlastung der Umwelt durch den Einsatz umweltfreundlicher Technologien beitragen und vorrangig in Hessen initiiert werden. Eine Begutachtung der Projekte durch einen externen Gutachter ist erforderlich.Die Antragstellung erfolgt durch frühzeitige Anzeige geplanter Vorhaben beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung sowie bei den zuständigen Stellen des Bundes. Die Anträge sind elektronisch über das Kundenportal der WIBank zu stellen und unterschrieben einzureichen.
Nicht förderfähig sind laufende Ausgaben sowie Vorhaben, deren zuwendungsfähige Gesamtausgaben die Bagatellgrenzen (50.000 Euro bei Bauvorhaben, 10.000 Euro bei Ausstattungsvorhaben) unterschreiten.
Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie ebenfalls auf der Internetseite der WIBank.
Förderung Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien
Das Förderprogramm "Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Kommunen" (vormals "Energetische Modernisierung kommunaler Nichtwohngebäude") unterstützt hessische Kommunen bei der energetischen Modernisierung ihrer Gebäude. Gefördert werden Maßnahmen zur energetischen Modernisierung von Nichtwohngebäuden sowie Ersatzneubauten und Neubauten mit hohen energetischen Standards. Darüber hinaus werden Solarabsorberanlagen, Energieeffizienzmaßnahmen in kommunalen Freibädern und Anlagen der Gebäudeautomation gefördert.
Antragsberechtigt sind hessische Städte, Gemeinden, Landkreise und kommunale Zweckverbände. Die Höhe der Förderung variiert je nach Maßnahme. Die Anträge sind bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen einzureichen. Für die Förderung gelten die Richtlinien des Landes Hessen nach dem Hessischen Energiegesetz (HEG). Es gelten der KfW-Effizienzhaus-Standard für Ersatzneubauten und Neubauten sowie weitere gesetzliche Bestimmungen.
Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie ebenfalls auf der Internetseite der WIBank.
Fazit
Die Wärmepumpenförderung in Hessen bietet attraktive finanzielle Unterstützung für den Einsatz umweltfreundlicher Heiztechnologien. Durch die Förderprogramme können Hausbesitzer ihre Heizkosten senken, die Umwelt entlasten und einen Beitrag zur Energiewende leisten. Mit den verschiedenen Fördermöglichkeiten ist es einfacher denn je, auf eine effiziente und nachhaltige Wärmeversorgung umzusteigen.
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