
Allgemeine Förderung von Wärmepumpen
Die Förderung von Wärmepumpen spielt im Jahr 2023 eine immer wichtigere Rolle. Angesichts der dringenden Notwendigkeit, den Klimawandel einzudämmen und den CO2-Ausstoß zu reduzieren, setzt die Bundesregierung verstärkt auf umweltfreundliche Heizlösungen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf effizienten und nachhaltigen Wärmepumpen. Seit der Fortschreibung des Bundesprogramms Energieeffizienz in Gebäuden (BEG) im Juli 2022 wurde die Förderlandschaft vereinfacht.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist nun für Einzelmaßnahmen im Bereich der Wärmepumpenförderung zuständig (BEG EM), während die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausschließlich Komplettsanierungen und Neubauten im Wohn- und Nichtwohngebäudebereich fördert (BEG WG und BEG NWG). Diese klare Aufteilung der Zuständigkeiten erleichtert das gesamte Förderverfahren erheblich und bietet den Antragstellern eine bessere Orientierung.
Neben den Förderprogrammen des Bundes wie dem BEG gibt es auch regionale Fördermöglichkeiten von Bundesländern, Städten oder Gemeinden für die Installation einer Wärmepumpe. Um die regionalen Förderprogramme optimal nutzen zu können, werden im folgenden Beitrag alle zusätzlichen Fördermöglichkeiten des Landes Bayern vorgestellt.
Weitere Informationen zur allgemeinen Förderung einer Wärmepumpe finden Sie in dem folgenden Artikel:
Wärmepumpe Förderung 2023 im Überblick

Förderprogramme für Wärmepumpen in Bayern
In Bayern gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen speziell für den Einbau und die Nutzung von Wärmepumpen. Diese Programme bieten finanzielle Anreize und Unterstützung, um den Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme zu erleichtern. Förderprogramme im Überblick:
- Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen
- Modernisierung von Mietwohnungen und Pflegeplätzen
- Energiekredit und Energiekredit Plus
- WEG-Modernisierungsprogramm
Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen
Hauptziel des Sonderprogramms „Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen“ ist es, kleine und mittlere Unternehmen bei besonders energieeffizienten Investitionsmaßnahmen zu unterstützen. Dadurch sollen Energieeinsparungen gefördert, der Einsatz erneuerbarer Energien erhöht und CO2-Emissionen reduziert werden.
Förderkredit oder Zuschuss?
Unternehmen können von diesem Programm profitieren, indem sie Zuschüsse für Energieeffizienzmaßnahmen und erneuerbare Energien erhalten.
Was wird gefördert?
Gefördert werden folgende energieeffiziente Investitionsmaßnahmen:
Technische Anlagen (einschließlich Gebäudetechnik)
Die Investition in effizientere Maschinen und Anlagen, die mindestens 10% weniger Primärenergie verbrauchen als die bisherigen oder zu ersetzenden Maschinen, ist wünschenswert. Dabei sollten Prozessoptimierungen und die Rückgewinnung von Wärme in Betracht gezogen werden. Zusätzliche Investitionen in Maschinen oder Anlagen, die nicht nur Ersatz darstellen, sollten zu Energieeinsparungen führen, die über die behördlichen oder rechtlichen Vorgaben des Antragstellers zum Zeitpunkt der Antragstellung hinausgehen.
Des Weiteren wird der Austausch bestehender Gebäudetechnik wie Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie Warmwasserbereitung empfohlen. Neue Anlagen sollten mindestens 10% weniger Primärenergie verbrauchen und die Nutzung erneuerbarer Energien in Betracht ziehen.
Zusätzlich kann die Anschaffung oder Herstellung von Anlagen zur Wärme- und Kälterückgewinnung erwogen werden, wobei ein Rückgewinnungsgrad von mindestens 70% angestrebt werden sollte.
Sanierung von Gebäuden
Gefördert wird hierbei die Sanierung eines Gebäudes einschließlich der zugehörigen Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung, wenn der Jahres-Primärenergiebedarf nach den aktuellen Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV-Bestand) um mindestens 10 % unterschritten wird.
Neubau von Gebäuden
Gefördert wird der komplette Neubau eines Gebäudes einschließlich der zugehörigen Anlagen der Kälte-, Raumluft-, Heizungs- und Warmwasserversorgung, wenn der Jahres-Primärenergiebedarf QP nach den aktuellen Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV-Neubau) um mindestens 10 % unterschritten wird.
Mehr Infos zu dem Förderprogramm finden Sie hier.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus den Bereichen Industrie, Handwerk, Tourismus und sonstige Dienstleistungen gemäß der KMU-Definition der EU.
Wie wird gefördert?
Die Förderung im Rahmen des Programms "Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen" beträgt bis zu 5 Prozent der regulären Zuwendungsbeträge des Bundes. Dabei wurden folgende Förderhöchstsätze festgelegt: 30 Prozent für kleine und 20 Prozent für mittlere Unternehmen in den C-Fördergebieten der GRW-Kulisse sowie 20 Prozent für kleine und 10 Prozent für mittlere Unternehmen in den übrigen Fördergebieten. Darüber hinaus werden die bereitgestellten Fördermittel zu 100 Prozent aus EFRE-Mitteln (Europäische Fonds für regionale Entwicklung) finanziert.
Fördervoraussetzungen
Die Förderung erfolgt nach den Bestimmungen des Bayerischen Regionalförderungsprogramms (BRF) und des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW). Zusätzliche Fördervoraussetzung ist, dass das Vorhaben zu einer deutlichen Reduzierung des Primärenergieverbrauchs führt.
Weitere Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie hier.
Antragstellung
Anträge sind vom Antragsteller samt Anlagen bei der Regierung einzureichen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll. Die Formblätter sind auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Energie und Technologie elektronisch abrufbar bzw. bei den Regierungen, den Hausbanken, der LfA Förderbank Bayern, den Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern erhältlich.
Kumulierung möglich?
Grundsätzlich ist es möglich, das Förderprogramm mit anderen Förderprogrammen in die Gesamtfinanzierung einzubeziehen. Es gilt jedoch der Grundsatz, dass die öffentliche Förderung die förderfähigen Gesamtkosten des Vorhabens nicht übersteigen darf.
Modernisierung von Mietwohnungen und Pflegeplätzen
Im Auftrag des Freistaats Bayern fördert die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) die Modernisierung und Erneuerung (Instandsetzung) von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern sowie von Pflegeplätzen in stationären Pflegeeinrichtungen.
Förderkredit oder Zuschuss?
Die Förderung erfolgt grundsätzlich ohne Rechtsanspruch durch zinsgünstige Darlehen und ergänzende Zuschüsse im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind alle Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen, welche nach den Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude, Wohngebäude (BEG WG) oder Einzelmaßnahmen (BEG EM) gefördert werden können. Zusätzlich werden folgende bauliche Maßnahmen unterstützt:
- Renovierung und Modernisierung von Wohnungen einschließlich Grundrissänderungen, Erneuerung der Sanitär- und Wasserversorgungsanlagen sowie der Fußbodenbeläge.
- Barrierereduzierung durch Installation von Aufzügen und Optimierung des Wohnungszuschnitts.
- Verbesserung der Außenanlagen, wie die Schaffung von Grünflächen, Gestaltung von Spielplätzen und gebäudebezogenen Außenanlagen.
- Steigerung der Energieeffizienz nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes, z.B. durch Wärmedämmung, Fenstererneuerung und Austausch von Heizungsanlagen.
- Sonstige Baumaßnahmen, wie Hochwasserschutz, Lärmschutz und Radonsanierung.
- Maßnahmen zur Zugänglichkeit von Gebäuden und Wohnumfeldanpassungen.
- Anpassung des Eingangs- und Zugangsbereichs zur Wohnung.
- Überwindung von Niveauunterschieden und vertikaler Erschließung.
- Anpassung der Raumgeometrie und Maßnahmen in Sanitärräumen.
- Bereitstellung von Bedienelementen, Haltesystemen, Orientierungshilfen und Kommunikationsmöglichkeiten.
- Gemeinschaftsräume und Wohnformen für verschiedene Generationen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucher von Mietwohngebäuden und stationären Altenpflegeeinrichtungen.
Wie wird gefördert?
Das Darlehen ist in der Regel bis zu 60 Prozent (in bestimmten Fällen bis zu 75 Prozent) der vergleichbaren Neubaukosten förderfähig, im Durchschnitt mindestens 5.000 Euro pro Wohnung bzw. Pflegeplatz. Die förderfähigen Kosten können in der Regel bis zu 100 Prozent betragen. Darüber hinaus hat die Bayerische Landesbodenkreditanstalt den Zinssatz für 10 Jahre, der für 30 Jahre festgeschrieben ist, um 1,25 Prozentpunkte gegenüber dem ohnehin schon günstigen Zinssatz im entsprechenden Programm der KfW verbilligt. Die Tilgung beträgt nach zwei tilgungsfreien Anlaufjahren 1,50 Prozent jährlich zuzüglich ersparter Zinsen.
Das Darlehen und die Zuschüsse werden nach Baufortschritt in Raten von mindestens 15.000 € ausgezahlt. Die Zusatzförderung (Basis) beträgt bis zu 200 € pro m² Wohnfläche. Darüber hinaus kann für besonders nachhaltige Vorhaben ein Zusatzzuschuss (Nachhaltigkeit) von bis zu 200 € je m² Wohnfläche gewährt werden.
Fördervoraussetzungen
Für die Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen oder Pflegeplätzen in stationären Altenpflegeeinrichtungen gelten im Allgemeinen folgende Voraussetzungen:
- Das Gebäude muss mindestens 15 Jahre alt sein und über mindestens drei Mietwohnungen (keine Eigentumswohnungen) oder mindestens acht Pflegeplätze verfügen. Bei Maßnahmen nach BEG WG oder BEG EM muss das Gebäude mindestens 5 Jahre alt sein.
- Die Modernisierungsmaßnahmen müssen den geltenden öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Vorschriften, insbesondere dem Mietrecht, entsprechen.
- Die Mietkosten nach der Modernisierung sollten sozialverträglich sein.
- Die technischen Mindestanforderungen sind in den Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude festgelegt.
- Vor Beginn der Maßnahmen darf keine Fördermittelbewilligung erfolgen. In Ausnahmefällen kann die Bewilligungsstelle jedoch einem vorzeitigen Baubeginn zustimmen.

Antragstellung
Um das Darlehen und die Zuschüsse zu erhalten, müssen Antragsteller diese vor Beginn der Modernisierungsmaßnahme bei der zuständigen Bewilligungsstelle beantragen. Die entsprechenden Antragsformulare sind entweder direkt bei der Bewilligungsstelle oder auf der Website www.wohnen.bayern.de erhältlich. Die Bewilligungsstellen umfassen die Regierungen, die Landeshauptstadt München sowie die Städte Nürnberg und Augsburg.
Kumulierung möglich?
Eine Förderung nach dem Bayerischen Modernisierungsprogramm ist ausgeschlossen, wenn für die gleiche Baumaßnahme bereits Fördermittel aus einem anderen Programm beantragt wurden. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn durch eine klare Trennung der Kosten eine Doppelförderung vermieden wird und die anderen Fördermittel lediglich ergänzend zur Förderung aus dem Bayerischen Modernisierungsprogramm eingesetzt werden.
Mehr Informationen zu dem oben beschriebenen Förderprogramm finden Sie hier
Energiekredit und Energiekredit Plus
Das Bayerische Energiekreditprogramm, bestehend aus dem Energiekredit und dem Energiekredit Plus, bietet Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätigen in Bayern eine gezielte Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Nutzung erneuerbarer Energien.
Was wird gefördert?
Investitionen in Neu- und Modernisierung werden unter anderem in folgenden Bereichen unterstützt:
- Maschinen/Anlagen/Prozesstechnik
- Druckluft/Vakuum/Absaugtechnik
- elektrische Antriebe/Pumpen
- Prozesswärme
- Prozesskälte, Kühlhäuser, Kühlräume
- Wärmerückgewinnung/Abwärmenutzung (für Produktionsprozesse)
- Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
- Informations- und Kommunikationstechnik
- Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die freiberuflich tätig sind und eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern haben.
Wie wird gefördert?
Die Darlehenshöchstgrenze liegt bei 10 Mio. EUR pro Projekt. Es können Projekte mit förderfähigen Kosten ab 25.000 EUR finanziert werden. Der Finanzierungsanteil des Darlehens kann bis zu 100 % betragen.
Generell werden zwei Fördermöglichkeiten angeboten: Den Energiekredit und den Energiekredit Plus. Der Energiekredit (EK5) kann für Investitionen gewährt werden, die zu einer Energieeinsparung von mindestens zehn Prozent führen. Mit dem Energiekredit Plus (EK6) können Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz gefördert werden, die zu einer Energieeinsparung von mindestens 30 Prozent führen.
Fördervoraussetzungen
Für die Gewährung des Energiekredits und des Energiekredits Plus gelten die vom Bayerischen Wirtschaftsministerium bekannt gemachten Richtlinien für Darlehen an mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige zur Förderung von Maßnahmen der Energieeinsparung und der Nutzung erneuerbarer Energien (Bayerisches Energiekreditprogramm) in der jeweils gültigen Fassung.
Antragstellung
Die Anträge sind in der Regel bei der Hausbank (oder LFA) einzureichen. Die Darlehen werden über die Hausbanken grundsätzlich unter deren Haftung ausgereicht und anschließend schnellstmöglich bearbeitet.
Kumulierung möglich?
Der Energiekredit und der Energiekredit Plus können mit anderen öffentlichen Finanzierungshilfen kombiniert werden, sofern die Beihilfehöchstgrenzen der EU nicht überschritten werden. Eine Kombination von Energiekredit und Energiekredit Plus ist nicht möglich. Werden zusätzlich Mittel aus dem KfW-Energieeffizienzprogramm beantragt, wird der Energiekredit bzw. Energiekredit Plus auf den maximalen Förderbetrag des KfW-Energieeffizienzprogramms angerechnet. Die Inanspruchnahme eines BAFA-Zuschusses für die gleiche Maßnahme ist jedoch nicht möglich.
Mehr Informationen zu dem oben beschriebenen Förderprogramm finden Sie hier.

WEG-Modernisierungsprogramm
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) können über das WEG-Modernisierungsprogramm der BayernLabo zinsgünstige Verbandskredite erhalten, um bauliche Maßnahmen zur energetischen Modernisierung, Erneuerung und Instandsetzung sowie zur barrierearmen und barrierefreien Anpassung ihres Gemeinschaftseigentums durchzuführen. Darüber hinaus werden Bauvorhaben gefördert, die nach den Richtlinien der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude, Wohngebäuden (BEG WG) oder Einzelmaßnahmen (BEG EM) in der jeweils gültigen Fassung, förderfähig sind.
Förderkredit oder Zuschuss?
Im Rahmen des Förderprogramms "WEG-Modernisierung" in Bayern können Wohnungseigentümergemeinschaften zinsgünstige Verbandskredite in Anspruch nehmen. Mit diesen Krediten können die Gemeinschaften ihre Modernisierungs- und Instandsetzungsvorhaben kostengünstig umsetzen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden in der Regel Vorhaben, die nach den Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude, Wohngebäude (BEG WG) oder Einzelmaßnahmen (BEG EM) förderfähig sind.
Darüber hinaus können folgende Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen gefördert werden:
- Erneuerung von Sanitäranlagen, Wasserversorgung und Fußböden sowie bauliche Maßnahmen nach einem Teilrückbau (z.B. Dachkonstruktion)
- Abbau von Barrieren (zum Beispiel Nachrüstung von Aufzügen, vertikale Erschließung/Überwindung von Niveauunterschieden)
- Verbesserung der Außenanlagen (zum Beispiel Schaffung von Grünanlagen, gebäudebezogene Außenanlagen, Anlage von Spielplätzen),
- Die Energieeffizienz kann durch die Einhaltung geltender baulicher Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verbessert werden. Dazu gehören Dämmung Fenstererneuerung, Austausch von Zentralheizungsanlagen oder deren Komponenten sowie die damit verbundenen Maßnahmen.
- Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen, Bedienelemente, Stütz- und Haltesysteme, Orientierung und Kommunikationsmaßnahmen
- Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen
- Standard „Altersgerechtes Haus“
- Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit entsprechend DIN 18040-2 und sonstige Instandsetzungen.
Wer wird gefördert?
Es wird ausschließlich die Wohnungseigentümergemeinschaft eines Gebäudes gefördert.
Wie wird gefördert?
Bis zu 85 Prozent der Modernisierungs- und Instandsetzungskosten, die der Bewilligung zugrunde liegen, werden durch das Darlehen abgedeckt und zu 100 Prozent ausgezahlt. Darüber hinaus werden Einzelmaßnahmen, auch Heizungs- und Lüftungspakete im "Anreizprogramm Energieeffizienz", mit einem Darlehensbetrag von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert. Bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus kann der maximale Darlehensbetrag pro Wohneinheit auf 100.000 Euro erhöht werden.
Fördervoraussetzungen
Es wurde allgemein folgenden Voraussetzungen für eine Förderung mit dem WEG-Modernisierungsprogramm festgelegt:
- Das Gebäude muss mindestens 15 Jahre alt oder bei BEG WG oder BEG EM 5 Jahre alt sein.
- Das Gebäude muss mindestens drei Wohnungen umfassen.
- Die förderfähigen Kosten müssen 5.000 Euro je Wohnung eines Gebäudes übersteigen
- Es ist erforderlich, dass bei Maßnahmen gemäß BEG WG oder BEG EM eine Bestätigung eines Experten für Energieeffizienz über die Planung der Baumaßnahme zur Erreichung einer Effizienzhaus-Stufe (BEG WG) oder die Antragstellung auf Förderung (BEG EM) vorliegt.
Antragstellung
Der Förderantrag ist von den jeweiligen Wohnungseigentümern der Wohnungseigentümergemeinschaft unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars mit den erforderlichen Unterlagen (wie z.B. Plangrundlagen, Erläuterungen, Kosten- und Finanzierungsplan) bei der BayernLabo einzureichen. Es ist unbedingt erforderlich, den Antrag vor Beginn der Maßnahmen schriftlich bei der BayernLabo einzureichen. Im Falle der Bewilligung zahlt die BayernLabo das Darlehen in Teilbeträgen entsprechend dem Fortschritt der Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten aus.
Kumulierung möglich?
Das Förderprogramm ist sowohl mit dem Programm für Einzelmaßnahmen (BEG EM) als auch mit dem Programm für Wohngebäude (BEG WG) im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude kumulierbar. Damit eröffnen sich zusätzliche Möglichkeiten für umfassende Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden.
Fazit
Die Wärmepumpenförderung in Bayern bietet attraktive finanzielle Unterstützung für den Einsatz umweltfreundlicher Heiztechnologien. Durch die Förderprogramme können Hausbesitzer ihre Heizkosten senken, die Umwelt entlasten und einen Beitrag zur Energiewende leisten. Mit den verschiedenen Fördermöglichkeiten ist es einfacher denn je, auf eine effiziente und nachhaltige Wärmeversorgung umzusteigen.
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