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Wärmepumpe Förderung Baden-Württemberg 2023: Die Übersicht

Wärmepumpe Förderung Baden-Württemberg: Das Wichtigste in Kürze
  • In der Regel werden alle Förderprogramme über die L-Bank abgewickelt.
  • Das Förderprogramm "Klimaschutz-Plus" unterstützt Projekte und Maßnahmen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen und zum Ausbau des Klimaschutzes.
  • Die meisten Förderprogramme bieten sowohl Förderkredite als auch Zuschüsse an.
  • Das Förderprogramm "Kombi-Darlehen wohnen mit Klimaprämie" unterstützt die energetische Sanierung und Modernisierung von Wohngebäuden.
  • Das Programm “Kombi-Darlehen-Mittelstand mit Klimaprämie” fördert energieeffiziente Investitionen mittelständischer Unternehmen.
  • Das Programm “Mietwohnungsfinanzierung BW (Modernisierung)” fördert Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand, um die CO2-Bilanz bestehender Mietwohngebäude zu verbessern und Barrieren im Mietwohnungsbestand abzubauen.
  • Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist oftmals möglich, jedoch individuell unter verschiedenen Voraussetzungen

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Förderung von Wärmepumpen

Die Förderung von Wärmepumpen spielt im Jahr 2023 eine immer wichtigere Rolle. Angesichts der dringenden Notwendigkeit, den Klimawandel einzudämmen und den CO2-Ausstoß zu reduzieren, setzt die Bundesregierung verstärkt auf umweltfreundliche Heizlösungen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf effizienten und nachhaltigen Wärmepumpen. Seit der Fortschreibung des Bundesprogramms Energieeffizienz in Gebäuden (BEG) im Juli 2022 wurde die Förderlandschaft vereinfacht.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist nun für Einzelmaßnahmen im Bereich der Wärmepumpenförderung zuständig (BEG EM), während die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausschließlich Komplettsanierungen und Neubauten im Wohn- und Nichtwohngebäudebereich fördert (BEG WG und BEG NWG). Diese klare Aufteilung der Zuständigkeiten erleichtert das gesamte Förderverfahren erheblich und bietet den Antragstellern eine bessere Orientierung.

Neben den Förderprogrammen des Bundes wie dem BEG gibt es auch regionale Fördermöglichkeiten von Bundesländern, Städten oder Gemeinden für die Installation einer Wärmepumpe. Um die regionalen Förderprogramme optimal nutzen zu können, werden im folgenden Beitrag alle zusätzlichen Fördermöglichkeiten des Landes Baden-Württemberg vorgestellt.

Weitere Informationen zur allgemeinen Förderung einer Wärmepumpe finden Sie in dem folgenden Artikel:
Wärmepumpe Förderung 2023 im Überblick

Förderprogramme für Wärmepumpen in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen speziell für den Einbau und die Nutzung von Wärmepumpen. Diese Programme bieten finanzielle Anreize und Unterstützung, um den Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme zu erleichtern. Die Förderprogramme werden in der Regel über die L-Bank, die Staatsbank des Landes Baden-Württemberg, abgewickelt.

Förderprogramme im Überblick:

  • Klimaschutz-Plus
  • Kombi-Darlehen wohnen mit Klimaprämie
  • Kombi-Darlehen-Mittelstand mit Klimaprämie
  • Mietwohnungs­finanzierung BW – Modernisierung
  • Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien
  • Finanzierung von Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften (WEG)

Klimaschutz-Plus

Dieses Programm des Landes Baden-Württemberg fördert Maßnahmen zur CO2-Minderung, darunter auch den Einsatz von Wärmepumpen. Es bietet finanzielle Unterstützung für den Austausch bestehender Heizungsanlagen gegen effiziente Wärmepumpensysteme.

Das Förderprogramm Klimaschutz-Plus gliedert sich in drei Hauptbereiche:

  1. CO2-Minderungsprogramm:
    Ziel ist die nachhaltige Reduktion von CO2-Emissionen durch Maßnahmen wie energetische Sanierung, erneuerbare Energien wie Wärmepumpen und Solarthermie.
  2. Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm:
    Im Vordergrund stehen die Schaffung optimaler Rahmenbedingungen, Qualifizierungsmaßnahmen und Informationsangebote für Klimaschutzaktivitäten wie CO2-Bilanzierung und Energiemanagement.
  3. Nachhaltige, energieeffiziente Sanierung:
    In den nächsten Jahren werden viele Gebäude mit Unterstützung des Landes saniert. Um Anreize für energieeffiziente Sanierungen zu schaffen und den Klimaschutzplan zu unterstützen, werden Projekte, die besondere Effizienzstandards erreichen, zusätzlich gefördert.

Förderkredit oder Zuschuss?

Das Förderprogramm "Klimaschutz-Plus" bietet sowohl Förderkredite als auch Zuschüsse für den Einbau von Wärmepumpen in Bestandsgebäuden und Neubauten. Je nach individuellem Bedarf und finanzieller Situation kann zwischen einem zinsgünstigen Kredit oder einem direkten Zuschuss gewählt werden.

Was wird gefördert?

Das Programm in Baden-Württemberg fördert eine Vielzahl von Maßnahmen zur CO2-Minderung und zur Steigerung der Energieeffizienz. Dazu gehören unter anderem die energetische Gebäudesanierung, der Einsatz erneuerbarer Energien, die Umstellung auf klimafreundliche Mobilität sowie die Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen.

Hinweis

Das genaue Förderprogramm und die finanzielle Unterstützung können je nach Maßnahme variieren. Es wird daher empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen über die konkreten Fördermöglichkeiten im Rahmen des Klimaschutz-Plus-Programms zu informieren.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Privathaushalte, Kommunen, kommunale Stiftungen des öffentlichen Rechts, kommunale Unternehmen, kirchliche Organisationen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Träger von Krankenhäusern und Heimen, Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Stiftungen und Vereine sowie Kontraktoren.

Wie wird gefördert?

CO2-Minderungsprogramm:

  • Die Höhe der Förderung richtet sich nach den eingesparten CO2-Emissionen über die Lebensdauer der Maßnahme. Pro vermiedener Tonne CO2-Äquivalent werden 50 Euro gewährt. Die Förderung ist auf 30 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt. Bei einer Kombination mehrerer Maßnahmen gilt dieser Fördersatz für jede einzelne Maßnahme. Zusätzlich können Zuschläge und Boni gewährt werden.
  • Der Mindestbetrag des Gesamtzuschusses beträgt 3.000 Euro (Bagatellgrenze) und der Maximalbetrag 200.000 Euro.

Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm: 

  • Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art des Vorhabens. Dabei erhalten Sie einen Zuschuss in Form einer Anteils- oder Festbetragsfinanzierung.
Info

Bei der Umstellung auf ein effizientes Heizsystem, wie z.B. eine Wärmepumpe oder eine Biomasseanlage, liegt die durchschnittliche Förderung bei ca. 20-40 % der förderfähigen Kosten.

Fördervoraussetzungen

  • Der Beginn des Vorhabens ist in den nächsten 12 Monaten.
  • Das Unternehmen befindet sich nicht in einer schwierigen Unternehmenssituation gemäß den Gemeinschaftsrichtlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen.
  • Sie haben keine rechtswidrigen Beihilfen erhalten, die zu Rückforderungsanordnungen aufgrund früherer Entscheidungen geführt haben.

Antragstellung  

Der Antrag auf Förderung ist grundsätzlich bei der L-Bank einzureichen.Diese Antragsfrist wurde nun vom 01.12.2022 auf den 30.06.2023 verlängert. Maßgeblich ist das Datum des Eingangsstempels bei der L-Bank. Sollten die Fördermittel vorzeitig ausgeschöpft sein, wird das Umweltministerium darüber informieren. Für jedes Programmjahr werden unterschiedliche Antragsformulare zur Verfügung gestellt. Die aktuell verfügbaren Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft.

Kumulierung möglich?

Andere Fördermittel der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Baden- Württemberg dürfen nicht in Anspruch genommen werden.

Weitere Infos zur Förderung und Antragstellung finden Sie hier: Klimaschutz-Plus | L-Bank

Kombi-Darlehen wohnen mit Klimaprämie

Das Förderprogramm "Kombidarlehen Wohnen mit Klimaprämie" des Landes Baden-Württemberg und der L-Bank bietet Hauseigentümern Anreize, ihre Gebäude auf einen hohen energetischen Standard zu bringen.

Förderkredit oder Zuschuss?

Das Förderprogramm bietet sowohl Kredite als auch Zuschüsse. Es unterstützt Maßnahmen zur energetischen Sanierung und Modernisierung von Wohngebäuden und belohnt besonders energieeffiziente Projekte mit einem zusätzlichen Klimabonus.

Was wird gefördert?

Projekte/Vorhaben:

  • Neubau eines Eigenheims
  • Erwerb eines Hauses oder einer Eigentumswohnung mit anschließender Modernisierung, Sanierung oder Umbau
  • Energetische Sanierung von Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen
  • Installation einer Photovoltaikanlage an Ihrem Wohngebäude

Ausgaben:

  • Grundstückskosten (einschließlich Nebenkosten)
  • Baukosten und Baunebenkosten
  • Kosten für Außenanlagen
  • Kaufpreis der Immobilie (einschließlich Nebenkosten)
  • Kosten für Modernisierung, Umbau oder energetische Sanierung
  • Kosten für die Installation einer Photovoltaikanlage und eines Speichers

Wer wird gefördert?

Natürliche Personen, die eine förderfähige Investition in eine Wohnimmobilie mit bis zu drei Wohneinheiten tätigen und eine dieser Wohneinheiten selbst bewohnen, können eine Förderung beantragen. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz in der geförderten Immobilie anmeldet. Außerdem gilt diese Fördermöglichkeit ausschließlich für Wohngebäude in Baden-Württemberg.

Wie wird gefördert?

Der Bruttodarlehensbetrag für das Förderprogramm beträgt mindestens 5.000 Euro und kann bis zu 200.000 Euro pro Wohneinheit betragen. Die Darlehenslaufzeit kann 10, 20 oder 30 Jahre betragen, wobei bis zu fünf tilgungsfreie Jahre möglich sind. Die Darlehenszinsen werden für einen Zeitraum von 10 Jahren festgeschrieben.

Für ambitionierte Sanierungsvorhaben und besonders energieeffiziente Häuser (nach Sanierung) nach den Effizienzhaus-Standards 55 und 40 erhalten Antragsteller zusätzlich zur BEG-Förderung eine Klimaprämie des Landes, die als Tilgungszuschuss zum Kombi-Darlehen Wohnen gutgeschrieben wird:

  • Für den Effizienzhausstandard 55 beträgt die Klimaprämie 2.000 Euro pro Wohneinheit.
  • Für den Effizienzhausstandard 40 beträgt die Klimaprämie 4.000 Euro pro Wohneinheit.

Fördervoraussetzungen

  • Wohnsitz in Baden-Württemberg
  • Nutzung einer Wohneinheit im geförderten Gebäude für sie selbst

Das Kombi-Darlehen Wohnen ist an bestimmte Förderprogramme geknüpft, die als Basisförderung dienen. Dazu gehören die aktuellen Programme (Stand: 01.06.2023):

  • Wohnen mit Kind (L-Bank)
  • Wohnen mit Zukunft - Photovoltaik (L-Bank)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen Zuschussvariante (BAFA)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude Kreditvariante (KfW)
  • Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude (KfW)
  • Wohneigentum für Familien (KfW)
Hinweis

Durch die Kombination des Kombi-Darlehen-Wohnen und der BEG-Förderung werden auch Projekte ohne eigengenutzte Wohneinheit und Gebäude mit mehr als 3 Wohneinheiten gefördert.

Antragstellung

Ab dem 1. Juli 2021 können natürliche Personen Anträge über ihre Hausbank stellen. Zuständige Stelle für die Abwicklung des Förderprogramms ist die L-Bank. Dort finden Sie Informationen zur Antragstellung und die entsprechenden Formulare. Bei Fragen stehen Ihnen auch die Hausbanken gerne zur Verfügung.

Weitere Infos zur Förderung und Antragstellung finden Sie hier: Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie | L-Bank

Kumulierung möglich?

Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen des Bundes, des Landes oder der Kommunen ist zulässig. Die Summe aus Förderdarlehen und Zuschüssen darf jedoch die förderfähigen Kosten nicht übersteigen. Die BEG-Förderung lässt eine maximale Förderquote von 60 %, bezogen auf die förderfähigen Kosten insgesamt, zu.

Kombi-Darlehen-Mittelstand mit Klimaprämie 

Förderkredit oder Zuschuss?

Das Programm “Kombi-Darlehen-Mittelstand mit Klimaprämie” bietet Unternehmen die Wahl zwischen einem Förderkredit und einem Zuschuss. Der Förderkredit ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung der Investition, der Zuschuss in Form der Klimaprämie reduziert die Rückzahlung des Darlehens. So erhalten Unternehmen eine maßgeschneiderte Förderung für ihre Vorhaben.

Was wird gefördert?

Gefördert werden in der Regel Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung, wie der Einbau von Wärmeerzeugungsanlagen (Heiztechnik) und die Optimierung der Heizungsanlage. Diese Förderung gilt, wenn das Vorhaben parallel durch die BEG-NWG (Nichtwohngebäude) oder die BEG-EM-NWG (Einzelmaßnahmen in Nichtwohngebäuden) gefördert wird. Die folgende Übersicht zeigt alle förderfähigen Vorhaben und Kosten.

Projekte/Vorhaben:

  • Neubau von Betriebsgebäuden als KfW-Effizienzgebäude 55 oder 40
  • Sanierung von Betriebsgebäuden zu KfW-Effizienzgebäuden mit den Stufen 100, 70, 55 oder 40
  • Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung bei bestehenden Betriebsgebäuden
    (Sanierung von Gebäudehülle und Gebäudetechnik)
  • Vorhaben in Kombination mit BEG-Förderung oder KDM-FLEX

Ausgaben/Kosten:

  • Energetische Kosten (förderfähig gemäß BEG-Förderung)
  • Weitere Kosten des Vorhabens wie Grundstück und Außenanlagen (nicht förderfähig)
  • Weitere energetische Maßnahmen, die die Mindestanforderungen der BEG-Förderung nicht erfüllen
Schrauben und Ersatzteile einer Wärmepumpe

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm Kombi-Darlehen-Mittelstand mit Klimaprämie richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer in Baden-Württemberg. Darüber hinaus werden auch größere Unternehmen gefördert, wenn sie sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden.

Wie wird gefördert?

Seit dem 01.03.2022 wurde die Programmstruktur des Kombi-Darlehens Mittelstand angepasst. Nun werden die folgenden drei Förderungen angeboten:

  • Kombi-Darlehen Mittelstand – junge KMU
  • Kombi-Darlehen Mittelstand – etablierte KMU
  • Kombi-Darlehen Mittelstand – FLEX

Allgemein bietet das Förderprogramm eine Kredithöhe von 10.000 bis 25 Mio € für Ihr Vorhaben. Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Kreditlaufzeiten von 5, 8, 10, 15, 20, 25 oder 30 Jahren, wobei eine tilgungsfreie Phase von 0 bis 3 Jahren möglich ist. Die Sollzinsbindung orientiert sich an der gewählten Kreditlaufzeit und beträgt maximal 10 Jahre.

Für die ersten 12 Monate fallen keine Bereitstellungszinsen an, danach 0,15 % pro Monat auf den noch nicht ausgezahlten Betrag. Sondertilgungen sind unter Berücksichtigung einer Vorfälligkeitsentschädigung jederzeit möglich. Mit dem Kombi-Darlehen-Mittelstand erhalten Sie eine maßgeschneiderte Finanzierungslösung für Ihr Vorhaben in Baden-Württemberg.

Sonstige Zuschüsse

Klimaprämie:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten eine Klimaprämie für Vorhaben, die auch in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-Nichtwohngebäude oder BEG-Einzelmaßnahmen) gefördert werden. Die Klimaprämie wird als Tilgungszuschuss für das Kombi-Darlehen Mittelstand gutgeschrieben. Die Höhe der Klimaprämie richtet sich nach den anerkannten energetischen Kosten der BEG-Förderung und variiert je nach Art des Vorhabens. 
Nach Abschluss des Vorhabens wird die Höhe des BEG-Zuschusses ermittelt und der Hausbank vorgelegt. Auf Basis der BEG-Förderung wird die Klimaprämie ermittelt und als Tilgungszuschuss ausgezahlt.

Gut zu wissen

Als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Jahresumsatz höchstens 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme höchstens 43 Mio. €
  • Weniger als 250 Beschäftigte
  • Beteiligung eines Nicht-KMU am Unternehmen geringer als 25 %
  • Öffentliche Beteiligung am Unternehmen geringer als 25 %

Zusätzliche Förderung für junge KMU:
Als junges mittelständisches Unternehmen erhalten Sie mit dem KDM (Kombi-Darlehen-Mittelstand-Förderung) besonders günstige Zinssätze im Vergleich zu etablierten Unternehmen. Ihre Vorteile: Weniger als 5 Jahre am Markt tätig und bereits Umsätze erzielt. Nutzen Sie diese besondere Förderung für Ihren Unternehmenserfolg.

Flex-Variante

Alternativ besteht die Möglichkeit, eine Flex-Variante zu beantragen und dabei von einem ELR-Zuschuss für Ihr Vorhaben profitieren, ohne die energetischen Standards der BEG-Förderung erfüllen zu müssen. Bitte beachten Sie jedoch, dass in diesem Fall die Klimaprämie entfällt.

Flex-Variante

Alternativ besteht die Möglichkeit, eine Flex-Variante zu beantragen und dabei von einem ELR-Zuschuss für Ihr Vorhaben profitieren, ohne die energetischen Standards der BEG-Förderung erfüllen zu müssen. Bitte beachten Sie jedoch, dass in diesem Fall die Klimaprämie entfällt.

Fördervoraussetzungen

  • Sie führen ein gewerbliches Unternehmen.
  • Ihr Unternehmen gilt als kleines und mittleres Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition ODER ihr Unternehmen wird als größeres Unternehmen betrachtet und befindet sich vorwiegend in privater Hand.
  • Sie erhalten einen Zuschuss oder ein Darlehen aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-Nichtwohngebäude oder BEG-Einzelmaßnahmen) für Ihr Vorhaben.
Gut zu wissen

Bei unzureichenden Kreditsicherheiten können Sie eine 50-prozentige Bürgschaft (Kombi-Bürgschaft 50) bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg beantragen. Die Bürgschaftsgrenze liegt bei maximal 2 Millionen Euro. Bei höheren Beträgen fällt die Zuständigkeit auf die L-Bank.

Antragstellung

Zuständige Stelle für die Abwicklung des Förderprogramms ist die L-Bank. Dort erhalten Sie Informationen zur Antragstellung und die entsprechenden Formulare. Bei Fragen stehen Ihnen auch die Hausbanken zur Verfügung. Weitere Infos zur Förderung und Antragstellung finden Sie hier: Kombi-Darlehen Mittelstand | L-Bank

Kumulierung möglich?

Wenn Sie nicht über ausreichende Kreditsicherheiten verfügen, kann Ihre Hausbank im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg eine 50-prozentige Bürgschaft (Kombi-Bürgschaft 50) bis zu einem Bürgschaftshöchstbetrag von maximal 2 Mio. EUR zu Sonderkonditionen beantragen. Sollte die 50-prozentige Bürgschaft nicht ausreichen, übernimmt die Bürgschaftsbank bei Bedarf auch höhere Risikoanteile (bis zu 80 Prozent) bis zu einem Bürgschaftsbetrag von 2 Mio. EUR. Für höhere Beträge ist die L-Bank zuständig.

Mietwohnungs­finanzierung BW – Modernisierung

Ziel der Förderung von Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand ist es, die CO2-Bilanz bestehender Mietwohngebäude zu verbessern und Barrieren im Mietwohnungsbestand abzubauen. Gefördert werden daher Maßnahmen zur energetischen Modernisierung von Mietwohnungen.

Förderkredit oder Zuschuss?

Das Förderprogramm zur Modernisierung von Mietwohnungen in Baden-Württemberg bietet die Möglichkeit, durch ein zinsgünstiges Darlehen (Kredit) die Installation einer Wärmepumpe vorzunehmen. 

Was wird gefördert?

Energetische Gebäudesanierung: 

  • Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebestand, die die Höchstanforderungen für denkmalgeschützte Gebäude oder Gebäude mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz nicht überschreiten.

Energieeffiziente Sanierung durch Einzelmaßnahmen: 

  • Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenpakete zur energetischen Verbesserung bestehender Gebäude nach den Vorgaben der Bundesförderung für effiziente Gebäude (z.B. U-Wert). Hierunter fällt auch der Einbau einer Wärmepumpe.

Barriereabbau:

  • Einzelmaßnahmen, die ganz oder teilweise der Herstellung von Barrierefreiheit gemäß DIN 18040-2 dienen und somit behindertenfreundlich sind.
Monteure installieren eine Wärmepumpe vor einem Haus

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm zur energetischen Sanierung und zum barrierearmen Umbau größerer Mietwohnungsbestände in Baden-Württemberg richtet sich an Unternehmen, Kommunen, Privatpersonen, Verbände/Vereine und öffentliche Einrichtungen. Es ermöglicht Personengesellschaften und Privatpersonen die energetische Sanierung oder den barrierearmen Umbau ihres Mietwohnungsbestandes in der Region.

Wie wird gefördert?

  • Zinsgünstiges Darlehen mit langfristiger Laufzeit
  • Darlehenshöhe bis zu 100% der Investitionskosten
  • Festgeschriebene Darlehenszinsen für 10 Jahre
  • Option für ein neues Finanzierungsangebot nach Ablauf der 10 Jahre
  • Bei Einhaltung der Sanierung Plus- oder Denkmalwerte, der Umsetzung energetischer Einzelmaßnahmen im Rahmen eines Sanierungsfahrplans und der Herstellung von Barrierefreiheit gemäß DIN 18040-2 wird ein Tilgungszuschuss in Höhe von 3 % der zuwendungsfähigen Kosten gewährt.
  • Zusätzlicher Tilgungszuschuss bei Schaffung von Flexibilisierungsmöglichkeiten

Fördervoraussetzungen 

Allgemein besteht die Voraussetzung, dass es sich um eine Modernisierungsmaßnahme handeln muss. Hierzu gehören insbesondere:

  • energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 40, 55, 70, 85 oder 100,
  • Wärmedämmung von Wänden/Dachflächen/Geschossdecken,
  • Austausch von Fenstern und Außentüren
  • Erneuerung der Heizungsanlagen
  • Einbau von Lüftungsanlagen
  • Maßnahmen zur Erhöhung des Einbruchschutzes
  • Reduzierung von Barrieren
  • Mindestfinanzierungsvolumen von 200.000 EUR

Zudem gilt:

  • Die Bedingungen der jeweils aktuellen KfW-Programme Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), Wohngebäude, Kredit (261, 262) oder Altersgerecht Umbauen (159) sind zu erfüllen.
  • Es muss sich um mehrere Wohnungen handeln
  • Sie haben mit den Sanierungsmaßnahmen noch nicht begonnen.

Antragstellung 

Vor Durchführung der Maßnahmen muss ein Antrag auf Förderung bei der Staatsbank von Baden-Württemberg, der L-Bank gestellt werden. Mit einer rechtzeitigen Einreichung wird Ihr Vorliegen schnell bearbeitet und Sie erhalten eine zeitnahe Rückmeldung.
Weitere Infos zur Förderung und Antragstellung finden Sie hier: Mietwohnungsfinanzierung BW - Modernisierung | L-Bank

Kumulierung möglich?

Allgemein gilt: Es ist möglich, das Förderprogramm mit anderen Förderprogrammen in die Gesamtfinanzierung einzubeziehen. Es gilt jedoch der Grundsatz, dass die Förderung aus öffentlichen Mitteln die förderfähigen Gesamtkosten des Vorhabens nicht übersteigen darf. Die Mietwohnraumförderung zählt zu den öffentlichen Mitteln.

Hinweis

Für dieselbe Maßnahme ist eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen der L-Bank sowie den Förderprogrammen des Landes ausgeschlossen.

Weitere Förderprogramme

Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien
Das Förderprogramm bietet eine attraktive Finanzierungslösung für Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien. Gefördert werden solarthermische Anlagen, Biomasseanlagen, effiziente Wärmepumpen und weitere Technologien. Übernommen werden die Kosten für die Anschaffung der Anlage sowie die damit verbundenen Installationsarbeiten. Voraussetzung für die Förderung ist der Wohnsitz in Baden-Württemberg, die Selbstnutzung des geförderten Gebäudes, die Eigeninvestition in die Heizungsanlage und die fachgerechte Installation durch einen Fachbetrieb.

Das Förderprogramm bietet Ihnen eine Finanzierungsmöglichkeit über das Hausbankenverfahren. Sie können ein Darlehen in Höhe von 5.000 bis 50.000 € beantragen und die Laufzeit flexibel wählen (10, 20 oder 30 Jahre) mit einer tilgungsfreien Zeit von 1-2 Jahren. Die Sollzinsbindung beträgt 10 Jahre. In den ersten 12 Monaten entfallen die Bereitstellungszinsen, danach werden 0,15 % pro Monat auf den noch nicht ausgezahlten Darlehensbetrag berechnet. Bitte beachten Sie, dass Sondertilgungen nicht möglich sind, es sei denn, es handelt sich um gesetzliche Rückzahlungsansprüche im Rahmen des außerordentlichen Kündigungsrechts nach § 490 BGB.

Eine Besonderheit des Programms ist die Möglichkeit, die Förderung mit den BAFA-Zuschüssen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Sanierung Wohngebäude zu kombinieren. Seit dem 01.01.2021 können Sie von den vielfältigen Fördermöglichkeiten der BEG profitieren.

Weitere Infos zum Förderprogramm finden Sie hier: Wohnen mit Zukunft | L-Bank

Hinweis

Das Programm in dieser Form wurde am 30.06.2021 beendet! Eine Wiederaufnahme des Programms ist jedoch zum 01.12.2023 prognostiziert, jedoch in abgewandelter Form mit dem Titel: Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik

Finanzierung von Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften (WEG)

Nutzen Sie das attraktive Angebot ab 0,00 % effektivem Jahreszins und erhalten Sie einen 3-%-Tilgungszuschuss für energetische Sanierungen und Barrierefreiheit.

Dabei umfasst die Förderung:

  • Energetische Sanierungsmaßnahmen nach Sanierung Plus, Denkmal oder Einzelmaßnahmen.
  • Abbau von Barrieren für Barrierefreiheit nach DIN 18040-2.
  • Nutzung erneuerbarer Energien (Stromerzeugung aus Sonne, Wind, Biomasse oder Wasser).

Folgende Bedingungen müssen erfüllt werden:
Erfüllung des aktuellen KfW-Programms Erneuerbare Energien – Standard (Programm 270).

Das Angebot:

  • Förderdarlehen mit Zinsvergünstigung.
  • Kredithöhe bis zu 120.000 € je Wohneinheit (Sanierung Plus bzw. Denkmal).
  • Kredithöhe bis zu 50.000 € je Wohneinheit (Einzelmaßnahmen und altersgerechter Umbau).
  • 3-%-Tilgungszuschuss
  • 2 tilgungsfreie Anlaufjahre
  • Laufzeit: 10 Jahre
  • Sollzinsvergünstigung und -bindung: 10 Jahre
  • Profitieren Sie von unserer Unterstützung bei der Finanzierung Ihrer WEG-Modernisierung. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Weitere Infos zum Förderprogramm finden Sie hier: Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften | L-Bank

Fazit

Die Wärmepumpenförderung in Baden-Württemberg bietet attraktive finanzielle Unterstützung für den Einsatz umweltfreundlicher Heiztechnologien. Durch die Förderprogramme können Hausbesitzer ihre Heizkosten senken, die Umwelt entlasten und einen Beitrag zur Energiewende leisten. Mit den verschiedenen Fördermöglichkeiten ist es einfacher denn je, auf eine effiziente und nachhaltige Wärmeversorgung umzusteigen.

Wärmepumpe von Enpal

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