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Wärmepumpe Förderung Baden-Württemberg 2024: Die Übersicht

Aktualisiert am 3.4.2024
Lesezeit: 6 Minuten

Wärmepumpe Förderung Baden-Württemberg: Das Wichtigste in Kürze

  • Baden-Württemberg fördert landesweit aktuell Wärmepumpen.
  • Das Förderprogramm „Klimaschutz-Plus“ unterstützt Projekte und Maßnahmen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen - mitunter auch Wärmepumpen.
  • Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist oftmals möglich, jedoch individuell unter verschiedenen Voraussetzungen
  • Bundesweit werden Wärmepumpen in der BEG durch die KfW und das BAFA gefördert: Die Basisförderung liegt einheitlich bei 30 %, durch verschiedene Boni kann allerdings eine Förderhöhe von bis zu 70 % erreicht werden.
  • Welche anderen Fördermöglichkeiten Sie haben, erklären wir weiter unten im Artikel.

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Dieses Programm des Landes Baden-Württemberg fördert Maßnahmen zur CO₂-Minderung, darunter auch den Einsatz von Wärmepumpen. Gefördert werden mitunter auch Privathaushalte. „Klimaschutz-Plus“ bietet sowohl Förderkredite als auch Zuschüsse für den Einbau von Wärmepumpen in Bestandsgebäuden und Neubauten. Je nach individuellem Bedarf und finanzieller Situation kann zwischen einem zinsgünstigen Kredit oder einem direkten Zuschuss gewählt werden.

Bundesland Baden-Württemberg auf einer Deutschlandkarte markiert

Seit Anfang 2024 fördert die KfW im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) die Anschaffung von Wärmepumpen. Diese heizen Haushalte günstig, effizient und nachhaltig - deshalb werden sie immer beliebter bei Eigenheimbesitzern. Über die bundesweite KfW-Förderung hinaus bieten die meisten Bundesländer auch eigene landesweite Förderungsprogramme. Beispielsweise die Förderung für den Ersatz von Ölheizkesseln. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Fördermöglichkeiten es für Wärmepumpen im Jahr 2024 in Baden-Württemberg gibt und wie Sie von der finanziellen Unterstützung profitieren können.

Inhaltsverzeichnis

Bundesweite Förderung von Wärmepumpen

Seit der Neugestaltung des Bundesprogramms Energieeffizienz in Gebäuden (BEG) im Juli 2022 wurde die Förderlandschaft vereinfacht. Im Merkblatt der KfW zur Wärmepumpe Förderung ist zu lesen: „Gefördert wird der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und Anlagen zur Heizungsunterstützung sowie der Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz“.

Ganz einfach gesagt: Wenn Sie eine neue Heizung einbauen, die die Energieeffizienz des Gebäudes verbessert und/oder die Nutzung von erneuerbaren Energien im Gebäude steigert, ist diese Heizung grundsätzlich förderfähig. Diese Bedingung trifft auf die Wärmepumpe voll und ganz zu. Daneben werden u. a. auch Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen, Brennstoffzellenheizungen und andere Heizsysteme gefördert.

In 2024 sind insgesamt bis zu 70 % der Kosten für eine Wärmepumpe über die BEG Einzelmaßnahmen förderfähig. Das Besondere: Die Förderung wird als Zuschuss ausgezahlt, muss also nicht zurückgezahlt werden! Der Höchstfördersatz von 70 % kann sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen:

  • 30 % Grundförderung: Wird ausgezahlt, wenn die neue Heizung zu den förderfähigen Heizsystemen gehört
  • 5 % Effizienzbonus: Wird z. B. ausgezahlt, wenn ein natürliches Wärmepumpe Kältemittel eingesetzt
  • 20 % Klimageschwindigkeitsbonus: Wird ausgezahlt, wenn funktionstüchtige fossile Heizsysteme ausgetauscht werden (z. B. Gas- oder Ölheizungen)
  • 30 % Einkommensbonus: Wird ausgezahlt, wenn das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 € beträgt

Neben den Förderprogrammen des Bundes wie dem BEG gibt es auch regionale Fördermöglichkeiten von Bundesländern, Städten oder Gemeinden für die Installation einer Wärmepumpe. Um die regionalen Förderprogramme optimal nutzen zu können, werden im folgenden Beitrag alle zusätzlichen Fördermöglichkeiten des Landes Baden-Württemberg vorgestellt.

Weitere Informationen zur allgemeinen Förderung einer Wärmepumpe finden Sie in dem folgenden Artikel: Wärmepumpe Förderung

Wärmepumpe Icon vor einem Haus

Förderprogramme für Wärmepumpen in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen speziell für den Einbau und die Nutzung von Wärmepumpen. Diese Programme bieten finanzielle Anreize und Unterstützung, um den Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme zu erleichtern. Die Förderprogramme werden in der Regel über die L-Bank, die Staatsbank des Landes Baden-Württemberg, abgewickelt.

Förderprogramme im Überblick:

  • Klimaschutz-Plus
  • Kombi-Darlehen wohnen mit Klimaprämie
  • Mietwohnungs­finanzierung BW – Modernisierung
  • Finanzierung von Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften (WEG)

Klimaschutz-Plus

Das Förderprogramm Klimaschutz-Plus gliedert sich in drei Säulen. Eine davon ist das CO₂-Minderungsprogramm. Hier gilt: Die Höhe der Förderung richtet sich nach den eingesparten CO₂-Emissionen über die Lebensdauer der Maßnahme. Pro vermiedener Tonne CO₂-Äquivalent werden 50 Euro gewährt. Die Förderung ist auf 30 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt. Bei einer Kombination mehrerer Maßnahmen gilt dieser Fördersatz für jede einzelne Maßnahme. Zusätzlich können Zuschläge und Boni gewährt werden.

Info

Bei der Umstellung auf ein effizientes Heizsystem, wie z.B. eine Wärmepumpe oder eine Biomasseanlage, liegt die durchschnittliche Förderung bei ca. 20-40 % der förderfähigen Kosten.

Weitere Infos zur Förderung und Antragstellung finden Sie hier: Klimaschutz-Plus

Kombi-Darlehen wohnen mit Klimaprämie

Das Förderprogramm „Kombidarlehen Wohnen mit Klimaprämie“ der L-Bank bietet natürlichen Personen Anreize, ihre Gebäude auf einen hohen energetischen Standard zu bringen. Das Kombi-Darlehen Wohnen ist an bestimmte Förderprogramme geknüpft, die als Basisförderung dienen. Es muss also mit mindestens einem der folgenden Programme kombiniert werden:

  • Wohnen mit Kind (L-Bank)
  • Wohnen mit Zukunft - Photovoltaik (L-Bank)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BAFA oder KfW)
  • Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude (KfW)
  • Wohneigentum für Familien (KfW)

Das Förderprogramm bietet sowohl Kredite als auch Zuschüsse. Gefördert werden mitunter Vorhaben, wie der Neubau oder der Erwerb eines Eigenheims, oder auch die Kosten für Modernisierung und Außenanlagen zur energetischen Sanierung. Die Kredithöhe für das Förderprogramm beträgt mindestens 5.000 Euro und kann bis zu 200.000 Euro pro Wohneinheit betragen. Für den Effizienzhausstandard 55 beträgt die Klimaprämie 2.000 Euro pro Wohneinheit, für den Effizienzhausstandard 40, 4.000 Euro pro Wohneinheit.

Weitere Infos zur Förderung und Antragstellung finden Sie hier: Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie

Dieses Programm gibt es auch für KMU: Mehr dazu gibt es auf der Website der L-Bank unter Kombi-Darlehen Mittelstand

Hinweis

Durch die Kombination des Kombi-Darlehen-Wohnen und der BEG-Förderung werden auch Projekte ohne eigengenutzte Wohneinheit und Gebäude mit mehr als 3 Wohneinheiten gefördert.

Schrauben und Ersatzteile einer Wärmepumpe

Mietwohnungs­finanzierung BW – Modernisierung

In der Förderung von Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand werden Maßnahmen zur energetischen Modernisierung anhand von zinsgünstiges Darlehen (Kredit) Mietwohnungen gefördert - mitunter auch die Installation einer Wärmepumpe. Das Förderprogramm richtet sich neben Privatpersonen auch an Unternehmen, Kommunen und öffentliche Einrichtungen.

Gefördert wird wie folgt:

  • Darlehenshöhe bis zu 100 % der Investitionskosten
  • Festgeschriebene Darlehenszinsen für 10 Jahre
  • Zusätzlicher Tilgungszuschuss von 1.500 € bis 5.000 € (je Wohneinheit) bei Schaffung von Flexibilisierungsmöglichkeiten

Allgemein besteht die Voraussetzung, dass es sich um eine Modernisierungsmaßnahme handeln muss. Die Bedingungen der jeweils aktuellen KfW-Programme Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), Wohngebäude, Kredit (261, 262) oder Altersgerecht Umbauen (159) sind zu erfüllen. Außerdem muss es sich um mehrere Wohnungen handeln. Das Mindestfinanzierungsvolumen liegt bei 200.000 Euro.

Weitere Infos zur Förderung und Antragstellung finden Sie hier: Mietwohnungsfinanzierung BW - Modernisierung

Hinweis

Für dieselbe Maßnahme ist eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen der L-Bank sowie den Förderprogrammen des Landes ausgeschlossen.

Weitere Förderprogramme

Das Programm Finanzierung von Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften (WEG) fördert Maßnahmen zur energetischen Sanierung und Nutzung erneuerbarer Energien. Diese müssen die Vorgaben für Sanierung Plus bzw. Denkmal oder Einzelmaßnahmen erfüllen. Sie erhalten ein Förderdarlehen in Höhe von bis zu 50.000 (Einzelmaßnahmen) oder 120.000 (Sanierung Plus/Denkmal) Euro. Es muss das KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard (Programm 270) erfüllt werden.

Weitere Infos zum Förderprogramm finden Sie hier: Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften

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Hier finden Sie heraus, ob sich eine Wärmepumpe auch für Ihr Haus lohnt:

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