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Wärmepumpe Förderung Rheinland-Pfalz 2024: Die Übersicht

Aktualisiert am 7.2.2024
Lesezeit: 5 Minuten

Wärmepumpe Förderung Rheinland-Pfalz: Das Wichtigste in Kürze

  • Rheinland-Pfalz fördert landesweit aktuell Wärmepumpen
  • Der Großteil der öffentlichen Förderungen werden von der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz bereitgestellt
  • Die Programme 505 und 553 fördern Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Modernisierung selbst genutzten oder vermieteten Wohnraums
  • Bundesweit werden Wärmepumpen in der BEG durch die KfW und das BAFA gefördert: Die Basisförderung liegt einheitlich bei 30 %, durch verschiedene Boni kann allerdings eine Förderhöhe von bis zu 70 % erreicht werden
  • Welche anderen Fördermöglichkeiten Sie haben, erklären wir weiter unten im Artikel

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Bundesland Rheinland-Pfalz auf einer Deutschlandkarte markiert

Seit Anfang 2024 fördert die KfW im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) die Anschaffung von Wärmepumpen. Diese heizen Haushalte günstig, effizient und nachhaltig - deshalb werden sie immer beliebter bei Eigenheimbesitzern. Über die bundesweite KfW-Förderung hinaus bieten die meisten Bundesländer auch eigene landesweite Förderungsprogramme. Beispielsweise die Förderung für den Ersatz von Ölheizkesseln. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Fördermöglichkeiten es für Wärmepumpen im Jahr 2024 in Rheinland-Pfalz gibt und wie Sie von der finanziellen Unterstützung profitieren können.

Inhaltsverzeichnis

Bundesweite Förderung von Wärmepumpen

Seit der Neugestaltung des Bundesprogramms Energieeffizienz in Gebäuden (BEG) im Juli 2022 wurde die Förderlandschaft vereinfacht. Im Merkblatt der KfW zur Wärmepumpe Förderung ist zu lesen: „Gefördert wird der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und Anlagen zur Heizungsunterstützung sowie der Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz“.

Ganz einfach gesagt: Wenn Sie eine neue Heizung einbauen, die die Energieeffizienz des Gebäudes verbessert und/oder die Nutzung von erneuerbaren Energien im Gebäude steigert, ist diese Heizung grundsätzlich förderfähig. Diese Bedingung trifft auf die Wärmepumpe voll und ganz zu. Daneben werden u. a. auch Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen, Brennstoffzellenheizungen und andere Heizsysteme gefördert.

In 2024 sind insgesamt bis zu 70 % der Kosten für eine Wärmepumpe über die BEG Einzelmaßnahmen förderfähig. Das Besondere: Die Förderung wird als Zuschuss ausgezahlt, muss also nicht zurückgezahlt werden! Der Höchstfördersatz von 70 % kann sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen:

  • 30 % Grundförderung: Wird ausgezahlt, wenn die neue Heizung zu den förderfähigen Heizsystemen gehört
  • 5 % Effizienzbonus: Wird z. B. ausgezahlt, wenn ein natürliches Wärmepumpe Kältemittel eingesetzt
  • 20 % Klimageschwindigkeitsbonus: Wird ausgezahlt, wenn funktionstüchtige fossile Heizsysteme ausgetauscht werden (z. B. Gas- oder Ölheizungen)
  • 30 % Einkommensbonus: Wird ausgezahlt, wenn das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 € beträgt

Neben den Förderprogrammen des Bundes wie dem BEG gibt es auch regionale Fördermöglichkeiten von Bundesländern, Städten oder Gemeinden für die Installation einer Wärmepumpe. Um die regionalen Förderprogramme optimal nutzen zu können, werden im folgenden Beitrag alle zusätzlichen Fördermöglichkeiten des Landes Rheinland-Pfalz vorgestellt.

Weitere Informationen zur allgemeinen Förderung einer Wärmepumpe finden Sie in dem folgenden Artikel: Wärmepumpe Förderung

Wärmepumpe Förderung Symbol

Förderprogramme für Wärmepumpen in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen speziell für den Einbau und die Nutzung von Wärmepumpen. Diese Programme bieten finanzielle Anreize und Unterstützung, um den Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme zu erleichtern.

Förderprogramme im Überblick:

  • Förderung der Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum
  • Förderung der Modernisierung vermieteten Wohnraums
  • Weitere Förderprogramme
Info:

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ist Wirtschafts- und Wohnraumförderinstitut des Landes Rheinland-Pfalz. Mit einer breiten Palette aus Finanzierungsinstrumenten und Förderprogrammen unterstützt sie unter anderem Unternehmen, juristische und natürliche Personen und Kommunen. DIe ISB fördert beispielsweise in Bereichen wie Energie und Umwelt, Bildung, Wohnen, Gründungen und der Infrastruktur.

Förderung Modernisierung selbst genutzten Wohnraums (505)

Die Förderung der Modernisierung selbst genutzten Wohnraums ist eine Darlehensförderung der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) für Eigentümerinnen und Eigentümer. Es wird mitunter die nachhaltige Wärmeversorgung gefördert. Die Höhe des Darlehens orientiert sich an der Haushaltsgröße und begrenzt sich auf die Höhe der Investitionskosten. Förderungsberechtigte in einem 4-Personenhaushalt erhalten ein Darlehen von maximal 100.000 € - für jedes weitere Haushaltsmitglied können weitere 5.000 € berechnet werden.

Das gesamte Förderprogramm finden Sie auf der Website der ISB.

Förderung der Modernisierung vermieteten Wohnraums (553)

Das Förderprogramm Modernisierung vermieteten Wohnraums ist ein Programm der ISB, welches Eigentümerinnen und Eigentümern bei Modernisierung von Mietwohnungen mit einem Darlehen und Tilgungszuschüssen von bis zu 45 % unterstützt.

Bei diesem Programm handelt es sich um eine ähnliche Ausführung wie des Förderprogramms Modernisierung selbstgenutzten Wohnraums (505). Der höchste Förderungsbeitrag liegt hier jedoch bei 140.000 €, für eine klimagerechte Modernisierung sogar bei 175.000 €. Der Mindestbetrag liegt bei 5.000 € pro Wohnung. 

Das ganze Programm finden Sie auf der Website der ISB.

Weitere Förderprogramme

Der „Effizienzkredit RLP (603)“ der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz dient der finanziellen Unterstützung von KMU, MidCap-Unternehmen und Freiberufler*innen bei Investitionen und Betriebsmitteln  mit positivem Umwelteffekt. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 10 Mio. Euro mit einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren. Gefördert werden mitunter Vorhaben zu Energie- und Ressourceneinsparung, Abfallverminderung, Lärmreduzierung, Digitalisierung und die Nutzung erneuerbarer Energien. 

Alle Informationen zu diesem Kredit finden Sie auf der Website der ISB.

Das „ISB-Darlehen Wohneigentum Universell (710)“ ist ein Programm der ISB, welches Privatpersonen finanziell bei Modernisierungsmaßnahmen, dem Neukauf und Ankauf privater Immobilien unterstützt. Davon ausgenommen sind Zweitwohnungen und Ferienwohnungen. Der Darlehensbetrag liegt bei mindestens 25.000 € und maximal bei 100.000 €. Der Eigenkapitalanteil muss bei mindestens 10 % liegen. Die Tilgung beträgt 2,5 % - Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer, die das 55. Lebensjahr abgeschlossen haben erhalten 4 % Tilgung. 10 % Sondertilgung sind möglich. 

Mehr zu diesem Programm finden Sie auf der Website der ISB.

Die Programme KIPKI (Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation) und KKP (Kommunaler Klimapakt) sind vom Land Rheinland-Pfalz aufgestellte Hilfestellungen für Kommunen, Gemeinden und Kreise. Das KIPKI stellt seit Juli 2023 eine einwohnerbezogene Pauschalförderung von 180 Mio. Euro für alle Verbandsgemeinschaften, kreisfreien Städte und Landkreise bereit. Weitere 60 Mio. Euro werden für einen Wettbewerb für kommunale Gebietskörperschaften und private Untenehmen bereitgestellt, um Klimaschutzmaßnahmen durchzusetzen. Der KKP ist ein Leistungsversprechen, dem Kommunen seit März 2023 beitreten können, um sich zu den Klimazielen zu bekennen. Im Gegenzug werden Kommunen mit gezielten Analysen, Beratungen, Strategien und Projektbegleitungen unterstützt.

Mehr zum KIPKI finden Sie hier. Mehr zum KKP finden Sie hier.

Das Förderprogramm Junges Wohnen (558) der ISB ist speziell an Eigentümerinnen und Eigentümer von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen gerichtet für die Modernisierung von Wohnraum. Mittels eines Darlehens der ISB werden Barrierefreiheit, energetische Modernisierung, Nachhaltigkeit, die Nutzung regenerativer Energien wie auch die allgemeine Verbesserung der Wohnverhältnisse finanziert. Das Darlehen beträgt pro Wohnplatz maximal 60.000 €  - bei klimagerechter Modernisierung 100.000 € . Es müssen jedoch mindestens 5.000 € pro Wohnplatz beantragt werden. Der Darlehensbetrag ist begrenzt auf die Investitionskosten.

Alle Infos zum Förderprogramm gibt es auf der Website der ISB.

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