
Allgemeine Förderung von Wärmepumpen
Die Förderung von Wärmepumpen spielt im Jahr 2023 eine immer wichtigere Rolle. Angesichts der dringenden Notwendigkeit, den Klimawandel einzudämmen und den CO2-Ausstoß zu reduzieren, setzt die Bundesregierung verstärkt auf umweltfreundliche Heizlösungen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf effizienten und nachhaltigen Wärmepumpen. Seit der Fortschreibung des Bundesprogramms Energieeffizienz in Gebäuden (BEG) im Juli 2022 wurde die Förderlandschaft vereinfacht.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist nun für Einzelmaßnahmen im Bereich der Wärmepumpenförderung zuständig (BEG EM), während die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausschließlich Komplettsanierungen und Neubauten im Wohn- und Nichtwohngebäudebereich fördert (BEG WG und BEG NWG). Diese klare Aufteilung der Zuständigkeiten erleichtert das gesamte Förderverfahren erheblich und bietet den Antragstellern eine bessere Orientierung.
Neben den Förderprogrammen des Bundes wie dem BEG gibt es auch regionale Fördermöglichkeiten von Bundesländern, Städten oder Gemeinden für die Installation einer Wärmepumpe. Um die regionalen Förderprogramme optimal nutzen zu können, werden im folgenden Beitrag alle zusätzlichen Fördermöglichkeiten des Landes Saarland vorgestellt.
Weitere Informationen zur allgemeinen Förderung einer Wärmepumpe finden Sie in dem folgenden Artikel:
Wärmepumpe Förderung 2023 im Überblick

Förderprogramme für Wärmepumpen im Saarland
Im Saarland gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen speziell für den Einbau und die Nutzung von Wärmepumpen. Diese Programme bieten finanzielle Anreize und Unterstützung, um den Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme zu erleichtern. Die Förderprogramme werden in der Regel über die SIKB, die Staatsbank des Landes Saarland, abgewickelt.
Förderprogramme im Überblick:
- Saarländische Wohnraumförderung - Modernisierung von Mietwohnraum
- Wohnraumförderungsprogramm - Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum
- Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften
- Saarländische Wohnraumförderung - Erwerb von Bestandsobjekten mit Modernisierung
- Saarländische Wohnraumförderung Sonderprogramm "Ein Zuhause für junge Familien"
Saarländische Wohnraumförderung - Modernisierung von Mietwohnraum
Die saarländische Wohnraumförderung unterstützt die Modernisierung von Mietwohnungen durch zinsgünstige Darlehen, Tilgungszuschüsse oder direkte Zuschüsse. Gefördert werden unter anderem der Austausch von Heizungsanlagen, die Dämmung von Gebäuden und die Modernisierung von Bädern. Das Programm trägt zur Aufwertung des Wohnungsbestandes bei und schafft für die Mieterinnen und Mieter einen komfortableren und energieeffizienteren Wohnraum.
Förderkredit oder Zuschuss?
Im Rahmen der saarländischen Wohnraumförderung wird die Modernisierung von Mietwohnungen durch ein zinsgünstiges Darlehen mit einer Zinsbindung von maximal 30 Jahren gefördert.
Was wird gefördert?
Wer wird gefördert?
Gefördert werden alle Träger von Investitionsmaßnahmen an vermieteten Wohngebäuden, die die Voraussetzungen der sozialen Wohnraumförderung im Saarland erfüllen.
Wie wird gefördert?
Im Rahmen der saarländischen Wohnraumförderung werden investive Maßnahmen an vermieteten Wohngebäuden gefördert. Die Förderung beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Kosten, der Förderhöchstbetrag pro Wohnung liegt bei 70.000,00 EUR. Für barrierefreie Maßnahmen beträgt der Förderhöchstbetrag 85.000,00 EUR. Eine Nachfinanzierung ist nicht möglich, d.h. die Gesamtfinanzierung der Maßnahmen muss gesichert sein. Darüber hinaus werden Maßnahmen nur gefördert, wenn sie wirtschaftlich sind, d.h. die Gesamtkosten finanziert werden können und die Folgekosten langfristig tragbar sind.
Im Rahmen der saarländischen Wohnraumförderung profitieren Darlehensnehmer von attraktiven Konditionen. Der Zinssatz beträgt jährlich 0,5% für die ersten 10 Jahre und 1,50% pro Jahr für die Restlaufzeit des Darlehens. Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 30 Jahre, und der Zinssatz bleibt über die gesamte Laufzeit fest. Darüber hinaus werden Tilgungszuschüsse von 10% bei Barrierereduzierung und 20% bei Verlängerung der Mietpreis- und Belegungsbindung auf 20 Jahre gewährt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit einer tilgungsfreien Zeit von einem Jahr.
Fördervoraussetzungen
Grundsätzlich gelten folgende Voraussetzungen für einen Förderung:
- Weisen die zu modernisierenden Wohnungen Mängel auf, die durch die Modernisierung nicht behoben werden können, oder wurden die Wohnungen bereits im Rahmen eines früheren Modernisierungsprogramms gefördert, wird keine Förderung gewährt.
- Jede Wohnung muss einen finanziellen Aufwand von mindestens € 12.500 haben.
- Die Wohnungen, die modernisiert werden sollen, müssen zum Zeitpunkt des Antrags seit mindestens 30 Jahren als Wohnraum genutzt worden sein.
- Vorgaben hinsichtlich der Größe der Mietwohnungen und der zukünftigen Miethöhe sind einzuhalten (siehe Dokument unter dem Abschnitt)
- Modernisierungen müssen die Wohnungen erheblich verbessern und die Kosten müssen angemessen sein.
- Die Sanierung muss innerhalb eines Jahres nach Zusage des Baudarlehens abgeschlossen sein. Die Wohnung muss nach der Sanierung mindestens 30 Jahre als Wohnraum genutzt werden.
Weitere Details zu den Fördervoraussetzungen finden Sie hier.
Antragstellung
Anträge auf Darlehen aus dem SIKB-Wohnraumförderungsprogramm sind vor Baubeginn bei der SIKB zu stellen. Als Baubeginn gilt der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen. Planung, Baugrunduntersuchung und Grunderwerb gelten nicht als Baubeginn. Soweit keine Förderung erfolgt und keine Mehrkosten entstehen, steht der Abschluss von Verträgen der Förderung nicht entgegen, wenn dem Antragsteller ein Rücktrittsrecht eingeräumt wird. Die Entscheidung über die Förderung und die Einhaltung der Förderkriterien obliegt der SIKB.
Kumulierung möglich?
Wurde die Wohnung bereits im Rahmen eines früheren Modernisierungsprogramms gefördert, ist eine Förderung von Modernisierungsmaßnahmen nicht möglich. Die Inanspruchnahme weiterer öffentlicher Fördermittel der sozialen Wohnraumförderung ist ebenfalls ausgeschlossen.
Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie ebenfalls hier.

Wohnraumförderungsprogramm - Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum
Das Wohnraumförderungsprogramm unterstützt die Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum. Gefördert werden Maßnahmen, die zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Wohnqualität beitragen, wie die Dämmung von Dach und Fassade, der Austausch von Fenstern und Türen sowie der Einbau moderner Heizungsanlagen. Ziel des Programms ist es, bezahlbaren und attraktiven Wohnraum für die Bevölkerung zu schaffen, der zukunftsorientiert und nachhaltig gestaltet ist. Je nach Art des Vorhabens und der finanziellen Situation des Antragstellers stehen unterschiedliche Förderungen zur Verfügung.
Förderkredit oder Zuschuss?
Im Rahmen der saarländischen Wohnraumförderung wird die Modernisierung von Mietwohnungen durch ein zinsgünstiges Darlehen mit einer Zinsbindung von maximal 30 Jahren gefördert.
Was wird gefördert?
Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnräume auf Dauer steigern oder die allgemeinen Wohnverhältnisse langfristig verbessern, wie z.B.
- Energie, Wasser und Abwasserentsorgung
- Belüftung und Belichtung
- Erneuerung der Heizungsanlagen, um den CO2- und SO2-Ausstoß zu reduzieren
- Allgemeiner Schallschutz
- Steuerungs- und Regeltechnik bei bereits vorhandenen Sammelheizungen einbauen
- Sanitäre Einrichtungen und Installationen
Maßnahmen zur Reduzierung von Heizenergie und Wasserverbrauch:
- Einbau von Wärmedämmfenstern
- Verbesserung der Wärmedämmung von Fassaden, Dächern, Kellerdecken oder nicht ausgebauten Dachräumen (Obergeschossdecke)
- Umrüstung und Umstellung der Heizungsanlage mit Einbau von Mess- und Regeltechnik sowie die Wärmedämmung der Heizrohre.
- Verbindung zur Fernwärmeversorgung
- Wärmerückgewinnungsanlagen
- Installation von Wärmepumpen, Solaranlagen und Biogasanlagen.
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Wer wird gefördert?
Privatpersonen können je nach finanzieller Situation verschiedene Fördermittel in Anspruch nehmen, um Modernisierungsmaßnahmen an selbst genutztem Wohneigentum durchzuführen.
Wie wird gefördert?
Die Wohnraumförderung bietet einen Zuschuss von bis zu 80% der förderfähigen Modernisierungskosten, maximal jedoch 60.000 Euro. Anschlussfinanzierungen sind ausgeschlossen und die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Die Kreditlaufzeit beträgt maximal 30 Jahre, der Zinssatz ist fest und kann der aktuellen Konditionenübersicht der SIKB entnommen werden. Darüber hinaus erfolgt eine Auszahlung zu 100 % und eine tilgungsfreie Zeit von einem Jahr.
Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, dass die Unterstützung für Familien mit Kindern durch einen Tilgungszuschuss ergänzt wird, der wie folgt ausfällt:
- Familie mit einem Kind → 5 % Tilgungszuschuss
- Familie mit zwei Kindern → 10 % Tilgungszuschuss
- Familie mit drei Kindern → 15 % Tilgungszuschuss
- Familie mit vier oder mehr Kinder → 20 % Tilgungszuschuss
Der Antrag auf Tilgungszuschuss ist zusammen mit dem Förderantrag zu stellen. Die Höhe des Tilgungszuschusses richtet sich nach der Höhe des Förderdarlehens zum Zeitpunkt der vollständigen Auszahlung. Mit der Zahlung der ersten Tilgungsrate wird der Tilgungszuschuss gutgeschrieben und das Förderdarlehen um den entsprechenden Betrag reduziert.
Fördervoraussetzungen
Grundsätzlich gelten folgende Voraussetzungen für einen Förderung:
- Die Bauvorhaben müssen im Saarland stattfinden.
- Jede Wohnung muss einen förderbaren Modernisierungsaufwand von mindestens 12.500 € haben.
- Die geförderte Wohnung muss nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten für einen Zeitraum von 10 Jahren vom geförderten Haushalt bewohnt werden.
- Es werden nur Wohnungen mit einer Wohnfläche von mindestens 156 m² gefördert. In Zweifamilienhäusern darf die Gesamtwohnfläche 240 m² nicht überschreiten und keine Wohnung darf größer als 156 m² sein. Eine Überschreitung dieser Grenzen ist bei Haushalten mit mehr als vier Personen um 15 m² je weitere Person möglich.
- Die Sanierung muss innerhalb eines Jahres nach Zusage des Baudarlehens abgeschlossen sein. Die Wohnung muss nach der Sanierung mindestens 30 Jahre als Wohnraum genutzt werden.
Weitere Details zu den Fördervoraussetzungen finden Sie hier.
Antragstellung
Anträge auf Darlehen aus dem SIKB-Wohnraumförderungsprogramm sind vor Baubeginn bei der SIKB zu stellen. Als Baubeginn gilt der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen. Planung, Baugrunduntersuchung und Grunderwerb gelten nicht als Baubeginn. Soweit keine Förderung erfolgt und keine Mehrkosten entstehen, steht der Abschluss von Verträgen der Förderung nicht entgegen, wenn dem Antragsteller ein Rücktrittsrecht eingeräumt wird. Die Entscheidung über die Förderung und die Einhaltung der Förderkriterien obliegt der SIKB.
Kumulierung möglich?
Wurde die Wohnung bereits im Rahmen eines früheren Modernisierungsprogramms gefördert, ist eine Förderung von Modernisierungsmaßnahmen nicht möglich. Die Inanspruchnahme weiterer öffentlicher Mittel der sozialen Wohnraumförderung ist ausgeschlossen.
Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie ebenfalls hier.

Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften
Das saarländische Förderprogramm zur Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften unterstützt die umfassende Erneuerung des Wohnungsbestandes. Finanziert werden die Modernisierung, die energetische Sanierung und der barrierefreie Umbau von Immobilien. Mit der Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften fördert die Saarländische Investitionskreditbank sowohl den Klimaschutz als auch Maßnahmen, die aufgrund des demografischen Wandels notwendig werden.
Förderkredit oder Zuschuss?
Die Förderung erfolgt durch ein grundpfandrechtsfreies Darlehen an die Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Förderung umfasst bis zu 100 % der Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie für barrierearme und barrierefreie Umbauten.
Was wird gefördert?
Im Saarland werden grundsätzlich wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien modernisiert oder saniert. Darunter fallen folgende Maßnahmen:
- Alle Maßnahmen zur Modernisierung Ihres Gebäudes der Wohnungseigentümergemeinschaft.
- Alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser führen (gemäß den technischen Mindestanforderungen der KfW)
- Investitionen in barrierefreie Umbaumaßnahmen.
Wer wird gefördert?
Personen, die in einer Wohnungseigentümergemeinschaft leben und beabsichtigen, Investitionen in Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an ihrem Gemeinschaftseigentum zu finanzieren, können eine Förderung erhalten. Voraussetzung ist die Beteiligung der Verwaltung.
Wie wird gefördert?
Die Finanzierung erfolgt über ein Darlehen pro Wohnungseigentümergemeinschaft, das nicht durch eine Grundschuld abgesichert ist. Es wird empfohlen, vor der Entscheidung über eine Sanierungs- und Modernisierungsinvestition einen Termin mit dem Fördergeber zu vereinbaren, um eine fachliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Finanzierungskonditionen entsprechen den Konditionen der KfW aus den entsprechenden Programmen oder können bei der SIKB erfragt werden. Die tilgungsfreie Zeit beträgt in der Regel ein Jahr. Darüber hinaus können Sie von zinsgünstigen Konditionen profitieren, die eine tilgungsfreie Anlaufzeit von einem Jahr ermöglichen. Bei einer Kreditlaufzeit von bis zu 15 Jahren erhalten Sie eine Zinsbindung von 10 Jahren. Das schafft mehr Spielraum für Ihre Ausgaben und finanzielle Sicherheit für die Zukunft.
Fördervoraussetzungen
Grundsätzlich gelten folgende Voraussetzungen für einen Förderung:
- Um Fördermittel von KfW-Programmen zu erhalten, müssen dessen aktuellen Bedingungen und Anforderungen erfüllt werden
- Für die Finanzierung der Maßnahme muss ein entsprechender Beschluss der Wohnungseigentümer vorliegen ( 2/3 Mehrheit und 50% der Miteigentumsanteile)
- Es ist erforderlich, dass die Maßnahme noch nicht begonnen wurde, da andernfalls eine Förderung nicht möglich ist.
- Die Dauer des Kredits darf nicht länger als 15 Jahre betragen.
- Es ist erforderlich, dass geplante energetische Sanierungen von einem Fachmann (wie Energieberater oder Architekt) genehmigt werden. Es wird daher empfohlen, sich vor der Sanierung von einem Fachmann beraten zu lassen.
- Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer muss eine solide finanzielle Situation aufweisen sodass die Finanzierung der Gesamtmaßnahme sichergestellt werden kann
Weitere Details zu den Fördervoraussetzungen finden Sie hier.
Antragstellung
Es ist erforderlich, vor Beginn der Maßnahme bei der SIKB die vorgesehenen Vordrucke einzureichen, um einen Kredit aus dem Programm der SIKB WEG-Finanzierung zu erhalten.
Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie ebenfalls hier.
Weitere Förderprogramme
Saarländische Wohnraumförderung - Erwerb von Bestandsobjekten mit Modernisierung
Das Förderprogramm der Saarländischen Wohnraumförderung unterstützt Investoren beim Erwerb von Bestandsimmobilien mit dem Ziel der Modernisierung und energetischen Sanierung. Durch die gezielte Unterstützung bei der Schaffung von attraktivem und bezahlbarem Wohnraum soll eine Verbesserung des Wohnungsangebotes im Saarland erreicht werden. Gefördert werden Maßnahmen, die zur Verbesserung der Energieeffizienz beitragen, wie zum Beispiel die Dämmung von Dach und Fassade oder der Austausch von Fenstern und Türen. Das Programm sieht vor, dass Investoren bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet bekommen. Die Förderung übernimmt dabei einen Teil der Kosten, die bei der Durchführung der Modernisierungsmaßnahmen anfallen. Außerdem ist das Programm ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet.
Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie ebenfalls hier.
Saarländische Wohnraumförderung Sonderprogramm "Ein Zuhause für junge Familien"
Das Sonderprogramm "Ein Zuhause für junge Familien" der saarländischen Wohnraumförderung richtet sich speziell an junge Familien, die ein Eigenheim erwerben oder ein bestehendes Objekt modernisieren möchten. Durch die gezielte Förderung soll die Ansiedlung junger Familien im Saarland gefördert und damit ein Beitrag zur Stärkung der regionalen Wirtschaft und zur Bewältigung des demografischen Wandels geleistet werden. Das Programm sieht vor, dass junge Familien bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten für den Erwerb oder die Modernisierung von Wohneigentum erstattet bekommen. Gefördert werden Maßnahmen, die zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Wohnqualität beitragen, wie die Dämmung von Dach und Fassade, der Austausch von Fenstern und Türen sowie der Einbau moderner Heizungsanlagen. Das Sonderprogramm ist auf ein Gesamtbudget von 20 Millionen Euro begrenzt und läuft bis zum 31. Dezember 2023.
Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie ebenfalls hier.

Fazit
Die Wärmepumpenförderung im Saarland bietet attraktive finanzielle Unterstützung für den Einsatz umweltfreundlicher Heiztechnologien. Durch die Förderprogramme können Hausbesitzer ihre Heizkosten senken, die Umwelt entlasten und einen Beitrag zur Energiewende leisten. Mit den verschiedenen Fördermöglichkeiten ist es einfacher denn je, auf eine effiziente und nachhaltige Wärmeversorgung umzusteigen.
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