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Wärmepumpe Förderung Niedersachsen 2024: Die Übersicht

Wärmepumpe Förderung Niedersachsen: Das Wichtigste in Kürze
  • Niedersachsen fördert landesweit aktuell Wärmepumpen.
  • Für Eigenheimbesitzer könnte vor allem die Programme “Wärmepumpenquartiere” und "Eigentumsförderung" interessant sein.
  • Bundesweit werden Wärmepumpen in der BEG durch die KfW und das BAFA gefördert: Die Basisförderung liegt einheitlich bei 30%, durch verschiedene Boni kann allerdings eine Förderhöhe von bis zu 70 % erreicht werden.
  • Welche anderen Fördermöglichkeiten Sie haben, erklären wir weiter unten im Artikel.

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Bundesland Niedersachsen auf einer Deutschlandkarte markiert

Seit Anfang 2024 fördert die KfW im Rahmen der "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) die Anschaffung von Wärmepumpen. Diese heizen Haushalte günstig, effizient und nachhaltig - deshalb werden sie immer beliebter bei Eigenheimbesitzern. Über die bundesweite KfW Förderung hinaus, bieten die meisten Bundesländer auch eigene landesweite Förderungsprogramme. Beispielsweise die Förderung für den Ersatz von Ölheizkesseln. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Fördermöglichkeiten es für Wärmepumpen im Jahr 2024 in Niedersachsen gibt und wie Sie von der finanziellen Unterstützung profitieren können.

Inhaltsverzeichnis

Bundesweite Förderung von Wärmepumpen

Seit der Neugestaltung des Bundesprogramms Energieeffizienz in Gebäuden (BEG) im Juli 2022 wurde die Förderlandschaft vereinfacht. Im Merkblatt der KfW zur Wärmepumpe Förderung ist zu lesen: "Gefördert wird der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und Anlagen zur Heizungsunterstützung sowie der Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz".

Ganz einfach gesagt: Wenn Sie eine neue Heizung einbauen, die die Energieeffizienz des Gebäudes verbessert und/oder die Nutzung von erneuerbaren Energien im Gebäude steigert, ist diese Heizung grundsätzlich förderfähig. Diese Bedingung trifft auf die Wärmepumpe voll und ganz zu. Daneben werden u.a. auch Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen, Brennstoffzellenheizungen und andere Heizsysteme gefördert.

In 2024 sind insgesamt bis zu 70 % der Kosten für eine Wärmepumpe über die BEG Einzelmaßnahmen förderfähig. Das Besondere: Die Förderung wird als Zuschuss ausgezahlt, muss also nicht zurückgezahlt werden! Der Höchstfördersatz von 70 % kann sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen:

  • 30 % Grundförderung: Wird ausgezahlt, wenn die neue Heizung zu den förderfähigen Heizsystemen gehört
  • 5 % Effienzbonus: Wird z.B. ausgezahlt, wenn ein natürliches Wärmepumpe Kältemittel eingesetzt
  • 20 % Klimageschwindigkeitsbonus: Wird ausgezahlt, wenn funktionstüchtige fossile Heizsysteme ausgetauscht werden (z.B. Gas- oder Ölheizungen)
  • 30 % Einkommensbonus: Wird ausgezahlt, wenn das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 € beträgt

Neben den Förderprogrammen des Bundes wie dem BEG gibt es auch regionale Fördermöglichkeiten von Bundesländern, Städten oder Gemeinden für die Installation einer Wärmepumpe. Um die regionalen Förderprogramme optimal nutzen zu können, werden im folgenden Beitrag alle zusätzlichen Fördermöglichkeiten des Landes Niedersachsen vorgestellt.

Weitere Informationen zur allgemeinen Förderung einer Wärmepumpe finden Sie in dem folgenden Artikel: Wärmepumpe Förderung

Förderprogramme für Wärmepumpen in Niedersachsen

In Niedersachsen gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen speziell für den Einbau und die Nutzung von Wärmepumpen. Diese Programme bieten finanzielle Anreize und Unterstützung, um den Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme zu erleichtern. Die Förderprogramme werden in der Regel über die NBank, die Staatsbank des Landes Niedersachsen, abgewickelt.

Förderprogramme im Überblick:

  • Wärmepumpenquartiere 
  • Eigentumsförderung
  • Weitere Förderprogramme
Gut zu wissen

Die NBank ist die Förderbank des Landes Niedersachsen und unterstützt das Land bei seinen wirtschafts- und strukturpolitischen Aufgaben. Schwerpunkte sind die Wirtschafts-, Arbeitsmarkt-, Wohnraum- und Infrastrukturförderung durch finanzielle Unterstützung und Beratung von Unternehmen, Existenzgründern, Kommunen und privaten Haushalten.

Wärmepumpenquartiere

Im Rahmen des Förderprogramms "Wärmepumpenquartiere" wird ein Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt, um die Installation von Wärmepumpensystemen, zu unterstützen. Förderberechtigt sind Privatpersonen aus den folgenden Wohnquartieren:

  • Gemeinde Auhagen
  • Dürholzkampe Süd-Stadt Celle
  • Nördliche Lüneburger Heerstraße Stadt Damme
  • Westlich der Bahn Gemeinde Hilter am Teutoburger Wald
  • Erkings Hof Stadt Leer (Ostfriesland)
  • Nordwestliche Groninger Straße

Die Fördersumme für die Wärmepumpe beträgt  500 bis maximal 7.250 Euro. Zusätzlich wird der  Einbau der Messtechnik mit  maximal 2.500 Euro unterstützt. Neben der Bundesförderung beträgt die Summe der Ausgaben für jedes Wärmepumpensystem:

Quartier Wärmepumpen-System Fördersumme
Neubauquartier Dezentrale Erdwärmeerschließung und dezentrale Erdwärmepumpe 5.000 Euro
Neubauquartier Dezentrale Luftwärmeerschließung und dezentrale Luftwärmepumpe 500 Euro
Bestandsquartier Dezentrale Erdwärmeerschließung und dezentrale Erdwärmepumpe 7.250 Euro
Bestandsquartier Zentrale Erdwärmeerschließung und dezentrale Erdwärmepumpe 6.750 Euro
Neubauquartier Zentrale Erdwärmeerschließung und dezentrale Erdwärmepumpe 4.000 Euro
Die Förderung der Mess-, Steuerung-, Regelungs- und Überwachungstechnik nach Vorgaben der KEAN oder eines von der KEAN benannten Partners einschließlich deren Einbau beträgt 2.500 Euro.

Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie ebenfalls hier.

Eigentumsförderung

Das Förderprogramm “Eigentumsförderung” bietet Ihnen finanzielle Unterstützung beim Neubau, Erwerb oder der Modernisierung einer selbst genutzten Immobilie von Privatpersonen. Mitunter auch energetische Modernisierunen, wie die Erneuerung von Heiztechnik. Dafür erhalten Sie zunächst zinslose Darlehen. Es können Darlehen in Höhe von bis zu 85 % der Gesamtkosten, höchstens jedoch 50.000 Euro, beantragt werden. Zusätzlich wird für jedes Kind bzw. jede behinderte Person im Haushalt ein Zuschuss von 2.000 Euro gewährt. Bei Neubau oder Erstbezug können Darlehen von bis zu 50.000 Euro beantragt werden. Für jede Person im Haushalt, die Kinder oder Menschen mit Behinderungen umfasst, erhöht sich der Betrag um jeweils 5.000 Euro.

Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie ebenfalls hier.

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Schrauben und Werkzeug zur Installation einer Wärmepumpe

Weitere Förderprogramme

Mit der Förderung "Modernisierung von Mietwohnraum" können Investoren, die Mietwohnungen modernisieren und energetisch verbessern wollen, zinslose Darlehen erhalten. Die Förderhöhe liegt bei bis zu 75 % der durch die Modernisierung entstehenden Kosten. Berechtigte mit geringem Einkommen erhalten zudem einen Tilgungsnachlass von 30 Prozent. Zusätzlich wird ein Zuschuss für barrierefreie Wohnungen gewährt.

Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie ebenfalls hier.

In Niedersachsen werden Darlehen an Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) durch Bürgschaften im Programm "Landesbürgschaft WEG" abgesichert. Zu den Maßnahmen zählt auch die Erneuerung von Heizungstechnik. Zuwendungsempfänger erhalten 80% des Darlehensbetrages von maximal 25.000 Euro pro Wohneinheit, wobei maximal 20.000 Euro Bürgschaftsbetrag pro Wohneinheit förderfähig sind. Durch diese Förderung ist das Vorhaben optimal und finanziell abgesichert.

Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie ebenfalls hier.

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Hier finden Sie heraus, ob sich eine Wärmepumpe auch für Ihr Haus lohnt:

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