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Wärmepumpe Förderung Schleswig-Holstein 2024: Die Übersicht

Aktualisiert am 8.2.2024
Lesezeit: 5 Minuten

Wärmepumpe Förderung Schleswig-Holstein: Das Wichtigste in Kürze

  • Schleswig-Holstein fördert landesweit aktuell Wärmepumpen.
  • In der Regel werden die Förderprogramme über die Investitionsbank Schleswig-Holstein oder das Serviceportal Schleswig-Holstein abgewickelt
  • Besonders interessant könnte die Programme Bürgerenergiefonds und Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 sein
  • Bundesweit werden Wärmepumpen in der BEG durch die KfW und das BAFA gefördert: Die Basisförderung liegt einheitlich bei 30 %, durch verschiedene Boni kann allerdings eine Förderhöhe von bis zu 70 % erreicht werden.
  • Welche anderen Fördermöglichkeiten Sie haben, erklären wir weiter unten im Artikel.

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Bundesland Schleswig-Holstein auf einer Deutschlandkarte markiert

Seit Anfang 2024 fördert die KfW im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) die Anschaffung von Wärmepumpen. Diese heizen Haushalte günstig, effizient und nachhaltig - deshalb werden sie immer beliebter bei Eigenheimbesitzern. Über die bundesweite KfW-Förderung hinaus bieten die meisten Bundesländer auch eigene landesweite Förderungsprogramme. Beispielsweise die Förderung für den Ersatz von Ölheizkesseln. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Fördermöglichkeiten es für Wärmepumpen im Jahr 2024 in Schleswig-Holstein gibt und wie Sie von der finanziellen Unterstützung profitieren können.

Inhaltsverzeichnis

Bundesweite Förderung von Wärmepumpen

Seit der Neugestaltung des Bundesprogramms Energieeffizienz in Gebäuden (BEG) im Juli 2022 wurde die Förderlandschaft vereinfacht. Im Merkblatt der KfW zur Wärmepumpe Förderung ist zu lesen: „Gefördert wird der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und Anlagen zur Heizungsunterstützung sowie der Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz“.

Ganz einfach gesagt: Wenn Sie eine neue Heizung einbauen, die die Energieeffizienz des Gebäudes verbessert und/oder die Nutzung von erneuerbaren Energien im Gebäude steigert, ist diese Heizung grundsätzlich förderfähig. Diese Bedingung trifft auf die Wärmepumpe voll und ganz zu. Daneben werden u. a. auch Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen, Brennstoffzellenheizungen und andere Heizsysteme gefördert.

In 2024 sind insgesamt bis zu 70 % der Kosten für eine Wärmepumpe über die BEG Einzelmaßnahmen förderfähig. Das Besondere: Die Förderung wird als Zuschuss ausgezahlt, muss also nicht zurückgezahlt werden! Der Höchstfördersatz von 70 % kann sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen:

  • 30 % Grundförderung: Wird ausgezahlt, wenn die neue Heizung zu den förderfähigen Heizsystemen gehört
  • 5 % Effizienzbonus: Wird z. B. ausgezahlt, wenn ein natürliches Wärmepumpe Kältemittel eingesetzt
  • 20 % Klimageschwindigkeitsbonus: Wird ausgezahlt, wenn funktionstüchtige fossile Heizsysteme ausgetauscht werden (z. B. Gas- oder Ölheizungen)
  • 30 % Einkommensbonus: Wird ausgezahlt, wenn das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 € beträgt

Neben den Förderprogrammen des Bundes wie dem BEG gibt es auch regionale Fördermöglichkeiten von Bundesländern, Städten oder Gemeinden für die Installation einer Wärmepumpe. Um die regionalen Förderprogramme optimal nutzen zu können, werden im folgenden Beitrag alle zusätzlichen Fördermöglichkeiten des Landes Schleswig-Holstein vorgestellt.

Weitere Informationen zur allgemeinen Förderung einer Wärmepumpe finden Sie in dem folgenden Artikel: Wärmepumpe Förderung

Wärmepumpe Förderung Symbol

Förderprogramme für Wärmepumpen in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen speziell für den Einbau und die Nutzung von Wärmepumpen. Diese Programme bieten finanzielle Anreize und Unterstützung, um den Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme zu erleichtern. 

Förderprogramme im Überblick:

  • Bürgerenergiefonds
  • Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme
  • Weitere Fördermöglichkeiten
Gut zu wissen:

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein ist das zentrale Förderinstitut in Schleswig-Holstein. Hier fördert die Bank Unternehmen, Privatpersonen, Kommunen und öffentliche Einrichtungen in mehreren Bereichen, wie Energie und Umwelt, Immobilien und Infrastruktur, Wohnungsbau und Weiterbildung. Die Bank wurde in 2003 gegründet und hat mittlerweile ein Bilanzvolumen von über 20 Milliarden Euro.

Foto eines Elektrikers im Keller neben einem Heizkessel

Bürgerenergiefonds

Beim Programm „Bürgerenergiefonds“ handelt es sich um einen Zuschuss von bis zu 200.000 € für Verbände in Schleswig-Holstein. Dieses Risikokapital soll Zusammenschlüssen dabei helfen Bürgerenergieprojekte auszuarbeiten. Um gefördert zu werden, müssen Gesamtausgaben von mindestens 10.000 € bestehen.

Die Zuwendung gilt als bedingt rückzahlbar und verzinslich. Gefördert werden vorbereitende Maßnahmen für Bürgerenergieprojekte, die einen Beitrag zur Treibhausgasminderung leisten. Sektoren, die gefördert werden, sind mitunter erneuerbare Wärme, neue Mobilität, erneuerbare Stromerzeugung oder auch Energieeffizienz bei der Energienutzung. Förderberechtigt sind Zusammenschlüsse von mindestens 7 natürlichen Personen.

Achtung: Aufgrund der hohen Nachfrage können aktuell keine neuen Anträge entgegengenommen werden.

Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie hier.

Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme

Das “Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme” ist ein von der Investitionsbank Schleswig-Holstein aufgelegter Zuschuss, um die Klimaschutzziele im Wärmesektor zu erreichen. Es baut auf das Landesprogramm Wirtschaft 2014 - 2020 auf und richtet sich an Unternehmen, Kommunen, Verbände und öffentliche Einrichtungen. In diesem Programm wird der Neubau und Ausbau von Wärmenetzen, wie auch der Einsatz erneuerbarer Energien in Wärmenetzen gefördert. Dazu zählen mitunter Energieerzeugungsanlagen auf Basis Erneuerbarer Energien, Wärmespeicher, wie auch externe Planungsleistungen Gasleitungen, Hausübergabestationen und Nebenanlagen.

Es wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gefördert mit einem Mindestzuwendungswert von 50.000 € und einem Höchstzuwendungswert von 1 Mio. € pro Projekt. Die Förderung einer energieeffizienten Erzeugungsanlage beträgt bis zu 45 % der beihilfefähigen Kosten. KMU erhalten maximal 50 %. Die Förderung kann nur einmal beansprucht werden.

Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie hier.

Weitere Fördermöglichkeiten:

Das Förderprogramm „IB.SH Effizienzhaus“ ist ein Ergänzungsdarlehen, welches 40 % der Gesamtkosten von Immobilienfinanzierung trägt. Die Höchstförderung beträgt 150.000 €. Das Programm richtet sich an Privatpersonen als Eigentümer*innen einer selbst genutzten Immobilien.

Mehr dazu finden Sie auf der Website der IB.SH.

Das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KlnvFG) fördert die energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur. Bei diesem Programm handelt es sich um einen Zuschuss für Kommunen bis Ende 2025.

Mehr dazu finden Sie hier.

Im Förderprogramm IB.SH Immoflex wird mitunter auch die Modernisierung von Immobilien in Schleswig-Holstein gefördert. Gefördert werden Privatpersonen, die Eigentümer*innen einer selbst genutzten Immobilie sind. Es handelt sich um ein Darlehen in Höhe von mindestens 15.000 €.

Mehr dazu finden Sie auf der Website der IB.SH. Auch das Programm IB.SH WEGfinanz fördert private Wohnungseigentümer anhand eines Darlehens bei Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben. Mehr dazu finden Sie hier.

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Hier finden Sie heraus, ob sich eine Wärmepumpe auch für Ihr Haus lohnt:

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