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Wärmepumpe Förderung Bremen 2024: Die Übersicht

Aktualisiert am 3.4.2024
Lesezeit: 5 Minuten

Wärmepumpe Förderung Bremen: Das Wichtigste in Kürze

  • Bremen fördert landesweit aktuell Wärmepumpen.
  • Die Förderung für den Austausch von Ölheizkesseln ermöglicht es Hausbesitzern und Bewohnern in Kombination mit der BEG auf nachhaltige Energiequellen wie Wärmepumpen umzusteigen.
  • Bundesweit werden Wärmepumpen in der BEG durch die KfW und das BAFA gefördert: Die Basisförderung liegt einheitlich bei 30 %, durch verschiedene Boni kann allerdings eine Förderhöhe von bis zu 70 % erreicht werden.
  • Welche anderen Fördermöglichkeiten Sie haben, erklären wir weiter unten im Artikel.

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Bundesland Bremen auf einer Deutschlandkarte markiert

Seit Anfang 2024 fördert die KfW im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) die Anschaffung von Wärmepumpen. Diese heizen Haushalte günstig, effizient und nachhaltig - deshalb werden sie immer beliebter bei Eigenheimbesitzern. Über die bundesweite KfW-Förderung hinaus bieten die meisten Bundesländer auch eigene landesweite Förderungsprogramme. Beispielsweise die Förderung für den Ersatz von Ölheizkesseln. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Fördermöglichkeiten es für Wärmepumpen im Jahr 2024 in Bremen gibt und wie Sie von der finanziellen Unterstützung profitieren können.

Inhaltsverzeichnis

Bundesweite Förderung von Wärmepumpen

Seit der Neugestaltung des Bundesprogramms Energieeffizienz in Gebäuden (BEG) im Juli 2022 wurde die Förderlandschaft vereinfacht. Im Merkblatt der KfW zur Wärmepumpe Förderung ist zu lesen: „Gefördert wird der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und Anlagen zur Heizungsunterstützung sowie der Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz“.

Ganz einfach gesagt: Wenn Sie eine neue Heizung einbauen, die die Energieeffizienz des Gebäudes verbessert und/oder die Nutzung von erneuerbaren Energien im Gebäude steigert, ist diese Heizung grundsätzlich förderfähig. Diese Bedingung trifft auf die Wärmepumpe voll und ganz zu. Daneben werden u.a. auch Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen, Brennstoffzellenheizungen und andere Heizsysteme gefördert.

In 2024 sind insgesamt bis zu 70 % der Kosten für eine Wärmepumpe über die BEG Einzelmaßnahmen förderfähig. Das Besondere: Die Förderung wird als Zuschuss ausgezahlt, muss also nicht zurückgezahlt werden! Der Höchstfördersatz von 70 % kann sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen:

  • 30 % Grundförderung: Wird ausgezahlt, wenn die neue Heizung zu den förderfähigen Heizsystemen gehört
  • 5 % Effizienzbonus: Wird z. B. ausgezahlt, wenn ein natürliches Wärmepumpe Kältemittel eingesetzt
  • 20 % Klimageschwindigkeitsbonus: Wird ausgezahlt, wenn funktionstüchtige fossile Heizsysteme ausgetauscht werden (z. B. Gas- oder Ölheizungen)
  • 30 % Einkommensbonus: Wird ausgezahlt, wenn das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 € beträgt

Neben den Förderprogrammen des Bundes wie dem BEG gibt es auch regionale Fördermöglichkeiten von Bundesländern, Städten oder Gemeinden für die Installation einer Wärmepumpe. Um die regionalen Förderprogramme optimal nutzen zu können, werden im folgenden Beitrag alle zusätzlichen Fördermöglichkeiten des Landes Bremen vorgestellt.

Weitere Informationen zur allgemeinen Förderung einer Wärmepumpe finden Sie in dem folgenden Artikel: Wärmepumpe Förderung

Symbolisches Schaubild der Wärmepumpe Förderung

Förderprogramme für Wärmepumpen in Bremen

In Bremen gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen speziell für den Einbau und die Nutzung von Wärmepumpen. Diese Programme bieten finanzielle Anreize und Unterstützung, um den Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme zu erleichtern. Die Förderprogramme werden in der Regel über die BAB, die Staatsbank des Landes Bremen, abgewickelt.

Gut zu wissen

Die BAB, Förderbank für Bremen und Bremerhaven, ist der Finanzdienstleister in der Region. Sie arbeitet eng mit Banken und Sparkassen zusammen und ist Träger der Wohnraumförderung.

Förderung für den Ersatz von Ölheizkesseln

Ziel des Förderprogramms ist es, den Ersatz von Ölheizkesseln durch umweltfreundlichere Heizsysteme zu fördern. Es werden finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt in Form eines Zuschusses, bei der ein Teil der Finanzierung übernommen wird. Für Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Holzpelletkessel und Holzhackschnitzelkessel ist eine vorherige Antragstellung und Förderzusage im Rahmen des Bundesprogramms Energieeffizienz in Gebäuden (BEG) erforderlich.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen als Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer oder sonstige Verfügungsberechtigte mit Zustimmung des Eigentümers. Gefördert wird der Ersatz von Ölheizkesseln durch:

  • eine Wärmeversorgung mit Nah- oder Fernwärme auf der Basis von Kraft-Wärme-Kopplung, Wärme aus der Abfallverbrennung oder Abwärme 
  • eine Wärmepumpe
  • Heizkessel auf Basis von Holzpellets oder Holzhackschnitzeln

Es ist jeweils auch die Kombination mit solarthermischer Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung möglich.

Wie wird gefördert?

Für den Einbau von Wärmepumpen gilt Folgendes:

  • Der Landeszuschuss kann aktuell bis zu 100 % des BEG-Zuschusses bzw. 60 % der förderfähigen Investitionskosten betragen. Die Bewilligungsstelle legt die genaue Höhe der Landeszuschüsse fest und aktualisiert diese regelmäßig.

Für die Außerbetriebnahme des alten Ölheizkessels muss ein Fachbetrieb eine Bescheinigung ausstellen.

Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms und den Förderrichtlinien finden Sie ebenfalls hier.

Monteur installiert Wärmepumpensystem im Haus

Weitere Förderprogramme

Das Programm „Modernisierungskredite für Mietwohnungen“ bietet Vermietern und Eigentümern finanzielle Unterstützung in Form eines Darlehens für die Modernisierung von Wohnraum in Gebäuden mit mehr als zwei Mietwohnungen. Das Förderprogramm richtet sich auch an natürliche Personen. Die Förderung beträgt maximal 80 % der anerkannten Modernisierungskosten. Zu den Fördervoraussetzungen gehören mitunter eine Eigenleistung in Höhe von mind. 15 % der Modernisierungskosten und ein Energieniveau von min. KfW-Effizienzhaus 115.

Weitere Informationen bezüglich der Fördervoraussetzungen und Antragstellung finden Sie hier

Das REN-Programm fördert die rationelle Energienutzung in Industrie und Gewerbe in Form eines anteiligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss. Es unterstützt Investitionen und Maßnahmen zur sparsamen und effizienten Energienutzung, wie z.B. den Einsatz energieoptimierter Technik und erneuerbarer Energien. Förderberechtigt sind Unternehmen aus Industrie, Gewerbe, Wirtschaft, Finanzen und Dienstleistung.

Weitere Informationen bezüglich der Fördervoraussetzungen finden Sie hier.

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Hier finden Sie heraus, ob sich eine Wärmepumpe auch für Ihr Haus lohnt:

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