
Allgemeine Förderung von Wärmepumpen
Die Förderung von Wärmepumpen spielt im Jahr 2023 eine immer wichtigere Rolle. Angesichts der dringenden Notwendigkeit, den Klimawandel einzudämmen und den CO2-Ausstoß zu reduzieren, setzt die Bundesregierung verstärkt auf umweltfreundliche Heizlösungen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf effizienten und nachhaltigen Wärmepumpen. Seit der Fortschreibung des Bundesprogramms Energieeffizienz in Gebäuden (BEG) im Juli 2022 wurde die Förderlandschaft vereinfacht.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist nun für Einzelmaßnahmen im Bereich der Wärmepumpenförderung zuständig (BEG EM), während die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausschließlich Komplettsanierungen und Neubauten im Wohn- und Nichtwohngebäudebereich fördert (BEG WG und BEG NWG). Diese klare Aufteilung der Zuständigkeiten erleichtert das gesamte Förderverfahren erheblich und bietet den Antragstellern eine bessere Orientierung.
Neben den Förderprogrammen des Bundes wie dem BEG gibt es auch regionale Fördermöglichkeiten von Bundesländern, Städten oder Gemeinden für die Installation einer Wärmepumpe. Um die regionalen Förderprogramme optimal nutzen zu können, werden im folgenden Beitrag alle zusätzlichen Fördermöglichkeiten des Landes Bremen vorgestellt.
Weitere Informationen zur allgemeinen Förderung einer Wärmepumpe finden Sie in dem folgenden Artikel:
Wärmepumpe Förderung 2023 im Überblick

Förderprogramme für Wärmepumpen in Bremen
In Bremen gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen speziell für den Einbau und die Nutzung von Wärmepumpen. Diese Programme bieten finanzielle Anreize und Unterstützung, um den Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme zu erleichtern. Die Förderprogramme werden in der Regel über die BAB, die Staatsbank des Landes Bremen, abgewickelt.
Förderprogramme im Überblick:
- Modernisierungskredite für Mietwohnungen
- Förderung für den Ersatz von Ölheizkesseln
- REN-Programm (Industrie und Gewerbe)
Modernisierungskredite für Mietwohnungen
Das Programm "Modernisierungskredite für Mietwohnungen" im Land Bremen unterstützt Vermieter und Eigentümer von Wohnimmobilien bei der Modernisierung von Mietwohnungen. Ziel des Programms ist die Verbesserung des Wohnkomforts, die Steigerung der Energieeffizienz und die Erhöhung der Attraktivität von Mietwohnungen. Es fördert nachhaltiges Wohnen und trägt zur Schaffung von gutem und bezahlbarem Wohnraum in Bremen bei.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm bietet finanzielle Unterstützung für die Modernisierung von Wohnraum in Gebäuden mit mehr als zwei Mietwohnungen.
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm richtet sich an natürliche und juristische Personen, die Eigentümer von mehr als zwei belegungs- und mietbindungsfreien Wohnungen sind.
Wie wird gefördert?
Im Rahmen des Förderprogramms werden zinsgünstige Darlehen für die Modernisierung von Wohnraum gewährt. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 55.000 € pro Wohneinheit zuzüglich eines Kostenzuschusses von 15.000 €. Die Förderung beträgt maximal 80 % der anerkannten Modernisierungskosten. Der Zinssatz richtet sich nach dem marktüblichen Zinssatz abzüglich eines Zinszuschusses, wobei der errechnete Zinssatz nicht unter 0% liegen darf. Die Tilgung erfolgt individuell und richtet sich nach der Gesamtlaufzeit des Darlehens unter Berücksichtigung der Mindesttilgung und der zu zahlenden Zinsen.
Fördervoraussetzungen
Folgende Voraussetzungen sind vor der Antragstellung zu erfüllen:
- Eigenleistung in Höhe von mind. 15 % der Modernisierungskosten
- Die Wohnung muss belegungs- und mietbindungsfrei, sowie älter als 25 Jahre sein
- Energieniveau nach der Modernisierung min. KfW-Effizienzhaus 115
- Anfangsmiete auch für wohnende Mieter höchstens 5,60 €/m² Wohnfläche monatlich (netto/kalt), bei Erreichen des KfW-100-Standards höchstens 6,00 €/m²
- Vermieten der Wohnungen nach der Modernisierung bei Mieterwechsel an Berechtigte
- Dauer der Zweckbestimmung von 30 Jahren
- 20 % der geförderten Wohnungen sind an von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen zu vermieten. Gelingt dies nicht, ist eine entsprechende Anzahl anderer Wohnungen an diesen Personenkreis zu vermieten (Belegungsbindung).
Weitere Informationen bezüglich der Fördervoraussetzungen und Antragstellung finden Sie hier.
Antragstellung
Vor dem Baubeginn müssen Sie das Bauvorhaben formlos bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Überprüfung der Förderungswürdigkeit anmelden. Zusätzlich zur technischen Prüfung wird die Bremer Aufbau-Bank GmbH eine Bonitätsprüfung durchführen.
Kontakt: Referat 73, Contrescarpe 72, 28195 Bremen
Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie ebenfalls hier.

Förderung für den Ersatz von Ölheizkesseln
Ziel des Förderprogramms ist es, den Ersatz von Ölheizkesseln durch umweltfreundlichere Heizsysteme zu fördern. Es werden finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, um den Umstieg auf effizientere und nachhaltigere Alternativen zu unterstützen. Es zielt somit darauf ab, den Einsatz von Ölheizkesseln zu reduzieren und einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Energieeinsparung zu leisten.
Förderkredit oder Zuschuss?
Die Förderung erfolgt in Form einer Projektförderung, bei der ein Teil der Finanzierung übernommen wird.
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Ersatz von Ölheizkesseln durch
- eine Wärmeversorgung mit Nah- oder Fernwärme auf der Basis von Kraft-Wärme-Kopplung, Wärme aus der Abfallverbrennung oder Abwärme
- eine Wärmepumpe
- Heizkessel auf Basis von Holzpellets oder Holzhackschnitzeln
…jeweils auch in Kombination mit solarthermischer Warmwasserbereitung oder solarthermischer Heizungsunterstützung.
{{wp-von-enpal="/seo-elemente"}}
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen als Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer oder sonstige Verfügungsberechtigte wie Erbbauberechtigte oder Wohnungseigentümer, Mieter und Pächter mit Zustimmung des Eigentümers sowie Unternehmen, die vertraglich für die Wärme- und/oder Warmwasserversorgung eines Gebäudes verantwortlich sind.
Wie wird gefördert?
Für den Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz, das auf Kraft-Wärme-Kopplung, Wärme aus Abfallverbrennung oder Abwärme basiert, gelten folgende Fördersätze:
- Ein- und Zweifamilienhäuser: Einmaliger Festbetrag von 1.000 EUR
- Mehrfamilienhäuser mit 3 oder mehr Wohneinheiten: Einmaliger Festbetrag von 1.000 EUR und zusätzlich 100 EUR pro Wohneinheit.
Für den Einbau von Wärmepumpen und Niedertemperaturheizkörpern und für Anlagen zur Nutzung thermischer Solarenergie mit einer Bruttokollektorfläche bis 40 m2 , bei denen ein Ölheizkessel durch eine Wärmepumpe oder einen Biomassekessel ersetzt wird, gilt Folgendes:
- Die aktuellen Förderrichtlinien und technischen Mindestanforderungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für die Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude (BEG) sind zu beachten.
- Der Landeszuschuss kann bis zu 100 % des BEG-Zuschusses bzw. 60 % der förderfähigen Investitionskosten betragen. Die Bewilligungsstelle legt die genaue Höhe der Landeszuschüsse in den Ausführungsbestimmungen fest und aktualisiert diese regelmäßig.
Fördervoraussetzungen
Im Land Bremen werden bestehende Gebäude unabhängig von ihrer Nutzung als Wohn- oder Gewerbegebäude gefördert. Für die Außerbetriebnahme des alten Ölheizkessels muss ein Fachbetrieb eine Bescheinigung ausstellen. Außerdem muss sich das Gebäude, in dem das Fördervorhaben durchgeführt wird, im Land Bremen befinden. Voraussetzung für den Einbau von Wärmepumpen und Niedertemperaturheizkörpern sind die technischen Mindestanforderungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Antragstellung
Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau (Bewilligungsstelle) hat das swb-Kundencenter Bremen mit der Antragsbearbeitung beauftragt, Antragsteller aus Bremerhaven können sich auch an das swb-Kundencenter Bremerhaven wenden. Dort müssen die Förderanträge gestellt werden. Zudem gilt folgendes: Für Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Holzpelletkessel und Holzhackschnitzelkessel ist eine vorherige Antragstellung und Förderzusage im Rahmen des Bundesprogramms Energieeffizienz in Gebäuden (BEG) erforderlich. Anerkannt werden Förderzusagen, für die ab dem 15.05.2023 ein Antrag beim BAFA oder der KfW gestellt wird. Die Senatorin für Klimaschutz, die swb und die KfW unterstützen auch den Anschluss an ein Fernwärmenetz mit Zuschüssen.
Das Antragsformular finden Sie hier.
Kumulierung möglich?
Eine Kumulierung des Zuschusses mit Fördermitteln aus anderen Quellen ist zulässig, sofern die Gesamtsumme der öffentlichen Fördermittel 60 % der förderfähigen Investitionskosten nicht übersteigt.
Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms und den Förderrichtlinien finden Sie ebenfalls hier.

REN-Programm (Industrie und Gewerbe)
Das REN-Programm fördert die rationelle Energienutzung in Industrie und Gewerbe. Es unterstützt Investitionen und Maßnahmen zur sparsamen und effizienten Energienutzung, wie z.B. den Einsatz energieoptimierter Technik und erneuerbarer Energien. Durch finanzielle Zuschüsse trägt das Programm zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen bei.
Förderkredit oder Zuschuss?
Die Förderung wird als anteiliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Investitionskosten gewährt.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen und Teile von Investitionen, die der sparsamen und effizienten Nutzung und Erzeugung von Energie dienen. Dazu gehören Maßnahmen wie die Errichtung energieeffizienter Gewerbegebäude, der Einsatz energiesparender Gebäudetechnik, die Nutzung von Abwärme und regenerativer Energiequellen wie Solarenergie und Biomasse sowie die Anschaffung energieeffizienter Produktionsanlagen und -einrichtungen. Das REN-Programm unterstützt Unternehmen dabei, ihre Energiebilanz zu verbessern und zu einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Energienutzung beizutragen.
Wer wird gefördert?
Diese Akteure sind antragsberechtigt und können von der Förderung profitieren:
- Unternehmen aus Industrie, gewerblicher Wirtschaft und wirtschaftsnahen freien Berufen
- Finanzierungs-, Leasing- oder Dienstleistungsunternehmen
- Grund-/Gebäudeeigentümer und sonstige Verfügungsberechtigte
- Mieter und Pächter mit Zustimmung des Verfügungsberechtigten
Wie wird gefördert?
Für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz werden Zuschüsse von bis zu 30% der förderfähigen Kosten gewährt. Für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung und die Nutzung erneuerbarer Energien werden Zuschüsse von bis zu 40% der förderfähigen Kosten gewährt. Für betriebliche Energiekonzepte beträgt der Zuschuss bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 15.000 Euro. Für KMU kann die Förderintensität um bis zu 10 Prozentpunkte erhöht werden.
Fördervoraussetzungen
Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:
- Es werden nur Vorhaben im Land Bremen gefördert. Maßgeblich ist der Standort des Unternehmens, der Betriebsstätte oder des Gebäudes, in dem die zu fördernde Maßnahme durchgeführt wird.
- Eine Förderung im Rahmen des REN-Programms kann nur gewährt werden, wenn der Förderantrag vor Beginn der Arbeiten schriftlich gestellt wurde. Der Antrag muss Informationen über das Unternehmen, eine Beschreibung des Projekts mit Beginn und Ende, den Standort, die Kosten und die Art des beantragten Zuschusses enthalten. Die förderfähigen Kosten werden vor Abzug von Steuern oder Abgaben berechnet und durch eindeutige und schriftliche Unterlagen belegt.
Weitere Informationen bezüglich der Fördervoraussetzungen finden Sie hier.
Antragstellung
Anträge sind an die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau (Contrescarpe 72 28195 Bremen) zu richten. Sie bestimmt über die Durchführung der Förderung gemäß den obigen Richtlinien und kann den Zuwendungsbescheid auf Dritte übertragen.
Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms und den Förderrichtlinien finden Sie ebenfalls hier.
Fazit
Die Wärmepumpenförderung in Bremen bietet attraktive finanzielle Unterstützung für den Einsatz umweltfreundlicher Heiztechnologien. Durch die Förderprogramme können Hausbesitzer ihre Heizkosten senken, die Umwelt entlasten und einen Beitrag zur Energiewende leisten. Mit den verschiedenen Fördermöglichkeiten ist es einfacher denn je, auf eine effiziente und nachhaltige Wärmeversorgung umzusteigen.
Effiziente und umweltfreundliche Wärmepumpen von Enpal
Die Wärmepumpe von Enpal bietet Ihnen mehr Unabhängigkeit, langfristig geringere Energiekosten und eine grünere Zukunft. Sie erhalten hochwertige Wärmepumpen von Bosch und Daikin ab 15.500 € als Komplettlösung inklusive Lieferung und Montage. Die deutschlandweite Verfügbarkeit und eine kurze Installationszeit von durchschnittlich vier Wochen machen die Wärmepumpe von Enpal besonders attraktiv. Investieren Sie in eine Enpal Wärmepumpe und profitieren Sie von den Vorteilen einer effizienten und umweltfreundlichen Heizung.