
Öl- und Gasheizungen laufen in vielen Häusern seit Jahrzehnten zuverlässig. Doch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) setzt klare Grenzen: Bestimmte Heizkessel müssen nach 30 Jahren ausgetauscht werden. Gleichzeitig steigen die CO₂-Kosten, und großzügige Förderprogramme machen den Umstieg auf klimafreundliche Alternativen so attraktiv wie selten zuvor. Dieser Artikel erklärt, welche Heizungen betroffen sind, welche Ausnahmen gelten und mit welchen Kosten und Förderungen zu rechnen ist.
Das sogenannte Heizungsgesetz (GEG) legt seit 2024 fest, welche Anforderungen an Heizungen in Deutschland gelten. Die wichtigsten Punkte für Hausbesitzer:
Gut zu wissen:
Das GEG wurde weder abgeschafft noch gibt es ein sofortiges Verbot aller Gasheizungen. Die Austauschpflicht nach § 72 gilt unverändert, auch wenn sich andere Teile des Gesetzes politisch verändern.
Die Austauschpflicht nach § 72 GEG betrifft ausschließlich Konstanttemperaturkessel, die mit Öl oder Gas betrieben werden und älter als 30 Jahre sind. Entscheidend ist das Baujahr des Heizkessels, nicht das Alter des gesamten Heizsystems. Ein Konstanttemperaturkessel von 1996 fällt also 2026 unter die Pflicht, einer von 1998 erst 2028.
Wichtige Fristen im Überblick:
Welche Heizungstypen sind konkret betroffen?
Wer unsicher ist, welcher Kesseltyp verbaut ist, findet die Angabe auf dem Typenschild der Heizung oder im Schornsteinfegerprotokoll.
Ob eine Heizung unter die Austauschpflicht fällt, lässt sich in vier Schritten prüfen:
Wer alle vier Punkte durchgegangen ist und bei Schritt 1 und 2 ein „Ja" hat, ohne dass eine Ausnahme (Schritt 3 oder 4) greift, muss die Heizung austauschen.
Sonderfall Mehrfamilienhaus und Gewerbe: In Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) liegt die Pflicht bei der Eigentümergemeinschaft, bei vermieteten Objekten beim Vermieter. Die gleichen Regeln zu Kesseltyp und Alter gelten auch hier.
Gut zu wissen:
Der zuständige Schornsteinfeger kontrolliert die Einhaltung der Austauschpflicht. Er prüft bei der regelmäßigen Feuerstättenschau, ob ein Kessel die 30-Jahre-Grenze überschritten hat.
Bei einem Eigentümerwechsel beginnen die Pflichten aus dem GEG neu zu laufen. Neue Eigentümer haben ab dem Zeitpunkt des Eigentumsübergangs zwei Jahre Zeit, um die Austauschpflicht zu erfüllen.
Das gilt für drei typische Szenarien:
Ein Beispiel: Familie Schmidt kauft 2026 ein Einfamilienhaus Baujahr 1985. Im Keller steht ein Öl-Konstanttemperaturkessel von 1993. Der Kessel ist bereits über 30 Jahre alt und fällt unter die Austauschpflicht. Familie Schmidt hat bis 2028 Zeit, ihn zu ersetzen. Die Zweijahresfrist gilt pro Eigentümerwechsel. Wird ein Haus innerhalb kurzer Zeit weiterverkauft, beginnt die Frist für den neuen Käufer erneut.
Wer die alte Heizung ersetzen muss oder freiwillig tauschen möchte, hat mehrere Optionen. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Alternativen im Vergleich:
Die Wärmepumpe ist für die meisten Hausbesitzer die wirtschaftlichste Lösung, vor allem in Kombination mit der aktuellen Förderung. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe arbeitet rund viermal effizienter als eine Gasheizung: Aus 1 kWh Strom werden etwa 3,5–4 kWh Wärme. Bei einem Stromtarif von 21 Cent/kWh liegen die Heizkosten damit deutlich unter denen einer Gasheizung mit 11 Cent/kWh Gaspreis, da der Gasverbrauch entsprechend höher ausfällt.
Wer zusätzlich eine Photovoltaikanlage nutzt, senkt die Stromkosten für die Wärmepumpe weiter. Und mit einem dynamischen Stromtarif lässt sich auch der Netzstrom dann beziehen, wenn er besonders günstig ist.
Der Heizungstausch kostet je nach System zwischen 15.000 € und 35.000 €. Die KfW-Förderung 458 reduziert diese Kosten erheblich. Die Förderung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen:
Die maximale förderfähige Investitionssumme liegt bei 30.000 € pro Wohneinheit. Daraus ergibt sich eine Höchstförderung von 21.000 €.
Beispielrechnung 1: Alte Ölheizung → Wärmepumpe
Beispielrechnung 2: Alte Gasheizung → Wärmepumpe (Selbstnutzer, Einkommen unter 40.000 €)
Neben der Anschaffung lohnt sich auch der Blick auf die laufenden Kosten. Eine Wärmepumpe mit einer Jahresarbeitszahl von 3,5 benötigt für 20.000 kWh Wärmebedarf rund 5.714 kWh Strom. Bei einem Stromtarif von 21 Cent/kWh ergibt das jährliche Heizkosten von rund 1.200 €. Eine Gasheizung verbraucht für dieselbe Wärmemenge etwa 22.000 kWh Gas. Bei einem Gaspreis von 11 Cent/kWh sind das rund 2.420 € pro Jahr. Die jährliche Ersparnis liegt also bei über 1.200 €.
Bestehende Gasverträge laufen bei einem Heizungstausch nicht automatisch aus. Wer seine Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, muss den Gasvertrag selbst kündigen und den Gasanschluss stilllegen lassen. Die Kosten für die Stilllegung liegen je nach Netzbetreiber zwischen 200 € und 1.000 €.
Wer die Gasheizung vorerst behält, sollte die steigende CO₂-Steuer einplanen:
Bei einem Gasverbrauch von 22.000 kWh pro Jahr bedeutet der CO₂-Preis von 2026 eine Zusatzbelastung von rund 286 € jährlich. Tendenz steigend. Im Vergleich dazu fallen bei einer Wärmepumpe keine CO₂-Kosten an.
Gleichzeitig gibt es neue Möglichkeiten, Stromkosten zu senken. Mit einem dynamischen Stromtarif lässt sich Netzstrom gezielt dann nutzen, wenn die Preise an der Börse niedrig sind. In Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Stromspeicher ergibt sich so immer der günstigste Mix: eigener Solarstrom, wenn die Sonne scheint, und günstiger Netzstrom, wenn die Preise gerade fallen.
Der Heizungstausch selbst dauert in der Regel zwei bis fünf Tage. Die eigentliche Herausforderung ist die Wartezeit bis zum Installationstermin. Aktuell müssen Hausbesitzer je nach Region mit drei bis sechs Monaten Vorlauf rechnen.
Ein paar Tipps, um die Wartezeit zu verkürzen und den Ablauf reibungslos zu gestalten:
Gut zu wissen:
Bei Enpal ist die Wärmepumpe in der Regel innerhalb von sechs Wochen installiert. Planung, Förderantrag und Montage laufen aus einer Hand.
Die Austauschpflicht für Heizungen betrifft konkret Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind. Wer einen Niedertemperatur- oder Brennwertkessel besitzt, ist nicht betroffen. Bei Eigentümerwechsel, Erbschaft oder Hauskauf bleiben zwei Jahre Zeit für den Austausch. Dank der KfW-Förderung von bis zu 70 % ist der Umstieg auf eine Wärmepumpe so günstig wie selten zuvor. Gleichzeitig steigen die CO₂-Kosten für fossile Heizungen weiter an. Wer jetzt handelt, sichert sich die aktuellen Fördersätze, vermeidet steigende Betriebskosten und macht das Eigenheim langfristig zukunftsfähig.
Ob sich eine Wärmepumpe auch für Ihr Haus lohnt, finden Sie hier heraus: