
Bis 2032 sollen alle Haushalte in Deutschland mit einem Smart Meter ausgestattet sein. Für viele Hausbesitzer stellt sich daher die Frage: Wann bin ich dran, was kostet das und wie läuft der Einbau konkret ab? Dieser Artikel erklärt Schritt für Schritt den gesamten Prozess.
Ein Smart Meter ist ein intelligentes Messsystem, das den Stromverbrauch im 15-Minuten-Takt erfasst und die Daten automatisch an den Messstellenbetreiber überträgt. Es besteht aus einem digitalen Stromzähler und einem Smart Meter Gateway als Kommunikationsmodul.
Der Unterschied zum einfachen digitalen Stromzähler: Dieser misst zwar elektronisch, kann aber keine Daten senden. Erst das Gateway macht das System „intelligent" und ermöglicht die Nutzung dynamischer Stromtarife sowie die Steuerung von Wärmepumpen oder Wallboxen.
Ausführliche Informationen zu Aufbau und Funktion finden Sie hier: Smart Meter einfach erklärt
Die Smart-Meter-Pflicht gilt seit 2025 für drei klar definierte Gruppen:
Bereits wenn eines dieser Kriterien zutrifft, ist der Einbau verpflichtend.
Der Gesetzgeber verfolgt damit ein klares Ziel: Das Stromnetz soll flexibler und intelligenter werden. Haushalte mit hohem Verbrauch oder großen Erzeugungsanlagen haben einen erheblichen Einfluss auf die Netzstabilität. Smart Meter ermöglichen es, Lastspitzen zu erkennen, Einspeisungen besser zu steuern und das Netz effizienter zu nutzen.
Die Smart-Meter-Pflicht greift, sobald eine der folgenden drei Bedingungen erfüllt ist. Diese Regeln sind im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) festgeschrieben.
Haushalte, die mehr als 6.000 kWh Strom jährlich verbrauchen, müssen einen Smart Meter einbauen lassen. Der Grenzwert wird anhand des Durchschnittsverbrauchs der letzten drei Jahre ermittelt.
Betreiber von Photovoltaikanlagen ab 7 kWp installierter Leistung benötigen ein intelligentes Messsystem. Entscheidend ist die Nennleistung der Anlage, nicht die tatsächliche Einspeisung.
Wärmepumpen, Wallboxen, Stromspeicher und Nachtspeicherheizungen ab 4,2 kW Anschlussleistung fallen unter die Pflicht gemäß § 14a EnWG. Der Grenzwert bezieht sich auf die maximale Leistung des Geräts.
Wer unter die gesetzliche Smart-Meter-Pflicht fällt, kann den Einbau nicht verweigern. Das Messstellenbetriebsgesetz schreibt die Installation für die betroffenen Gruppen verbindlich vor.
Allerdings können Hausbesitzer einen anderen Messstellenbetreiber wählen, solange der Einbau noch nicht erfolgt ist. Mehr dazu in diesem Artikel: Smart-Meter-Einbau verweigern
Der Smart-Meter-Einbau selber ist in der Regel kostenlos, falls keine Zählerschrankumbauten oder ähnliche bauliche Maßnahmen notwendig sind.
Die jährlichen Kosten für einen Smart Meter sind gesetzlich gedeckelt und liegen für Privathaushalte zwischen 20 € und 50 € pro Jahr. Der Einbau selbst ist in diesen Betriebskosten enthalten. Separate Einmalkosten für die Installation fallen bei einem Pflichteinbau nicht an.
Die Preisobergrenzen sind im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) festgelegt. Sie richten sich nach dem Stromverbrauch des Haushalts oder der Größe einer vorhandenen Photovoltaikanlage. Wer unter die Pflichtgruppen fällt, zahlt maximal die gesetzlich vorgeschriebenen Beträge.
Wer sich freiwillig einen Smart Meter einbauen lässt, zahlt in der Regel circa 100 € pro Jahr. Mehr dazu auch in diesem Artikel: Smart-Meter-Kosten
Der grundzuständige Messstellenbetreiber ist für den Smart-Meter-Einbau verantwortlich. In den meisten Fällen ist das der örtliche Netzbetreiber oder ein von ihm beauftragtes Unternehmen. Hausbesitzer müssen sich nicht selbst um die Installation kümmern. Sie werden mindestens drei Monate vor dem geplanten Einbau schriftlich informiert.
Der Messstellenbetreiber übernimmt folgende Aufgaben:
Wichtig: Der Messstellenbetreiber ist nicht dasselbe wie der Stromversorger. Beide Verträge sind unabhängig voneinander. Ein Wechsel des Messstellenbetreibers hat keinen Einfluss auf den bestehenden Stromtarif.
Hausbesitzer können ihren Messstellenbetreiber frei wählen und zu einem wettbewerblichen Anbieter wechseln. Dieser Wechsel ist jedoch nur reibungslos möglich, solange der grundzuständige Betreiber noch keinen Smart Meter eingebaut hat.
Es gibt zwei Arten von Messstellenbetreibern:
Gut zu wissen: Beide Betreibertypen müssen dieselben technischen Standards und Sicherheitsanforderungen erfüllen. Alle Smart Meter Gateways müssen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sein.
Wichtig: Ab Erhalt der Einbauankündigung haben Hausbesitzer drei Monate Zeit, einen alternativen Anbieter zu beauftragen.
Der Messstellenbetreiber kündigt den Smart-Meter-Einbau mindestens drei Monate im Voraus schriftlich an. Die Installation vor Ort dauert etwa 30 bis 60 Minuten. Während des Einbaus wird die Stromversorgung kurzzeitig unterbrochen.
Der gesamte Prozess läuft standardisiert ab. Hausbesitzer müssen lediglich den Zugang zum Zählerschrank ermöglichen und bei Bedarf für eine Internetverbindung sorgen.
Der Smart-Meter-Einbau folgt einem festgelegten Ablauf in fünf Schritten. Vom ersten Schreiben bis zur fertigen Installation vergehen in der Regel drei bis sechs Monate.
Moderne Zählerschränke nach aktuellem Standard sind in der Regel kompatibel. Bei älteren Schränken, insbesondere bei Baujahr vor 1990, kann ein Umbau erforderlich sein.
Ein Smart Meter mit Gateway benötigt mehr Platz als ein klassischer Ferraris-Zähler mit Drehscheibe. Zusätzlich muss eine Internetverbindung am Zählerschrank vorhanden sein, entweder per LAN-Kabel oder über ein Mobilfunk-Gateway.
Die Verbrauchsdaten werden verschlüsselt nach BSI-Standard übertragen. Zugriff haben nur autorisierte Stellen wie der Messstellenbetreiber und der Netzbetreiber. Der Stromversorger erhält Daten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Hausbesitzers. Mehr dazu hier: Smart-Meter-Datenschutz
Bei einem Defekt ist im Normalfall der Messstellenbetreiber zuständig. Er trägt die Kosten für Reparatur oder Austausch des Geräts. Hausbesitzer zahlen nichts extra.
Der Smart Meter gehört dem Messstellenbetreiber, nicht dem Hausbesitzer. Damit liegt auch die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Betrieb beim Betreiber.
Ein Smart Meter lohnt sich für die meisten Haushalte, weil er Transparenz über den Stromverbrauch schafft und die Nutzung dynamischer Stromtarife ermöglicht. Studien zeigen, dass Haushalte durch bewussteren Verbrauch und günstigere Tarife zwischen 5 % und 15 % ihrer Stromkosten einsparen können.
Besonders profitieren Haushalte mit:
Für Haushalte mit niedrigem Stromverbrauch ist der Nutzen geringer. Hier kann sich ein freiwilliger Smart-Meter-Einbau sehr lohnen, sollte aber individuell nachgerechnet werden.
In der Regel ja. Der Techniker benötigt Zugang zum Zählerschrank, der sich meist im Keller oder Hausanschlussraum befindet. Bei frei zugänglichen Zählerschränken in Mehrfamilienhäusern kann der Einbau auch ohne Anwesenheit erfolgen. Der Messstellenbetreiber informiert vorab über die genauen Anforderungen.
Smart Meter haben ein digitales Display, sehen modern aus uns haben eine kleine Box vorne. Das sieht in der Regel so aus wie auf dem Foto. Wenn Ihr Stromzähler so oder so ähnlich aussieht, haben Sie wahrscheinlich einen Smart Meter.

So sieht ein Smart Meter meistens aus.
Der Smart Meter misst den Stromverbrauch auch ohne Internetverbindung. Die Daten werden jedoch lokal gespeichert und nicht übertragen. Für die volle Funktionalität, etwa dynamische Tarife oder Fernablesung, ist eine stabile Verbindung erforderlich. Falls kein LAN-Anschluss möglich ist, kann ein Mobilfunk-Gateway eingesetzt werden.
Der Smart Meter bleibt im Haus. Er gehört dem Messstellenbetreiber und ist fest mit der Messstelle verbunden. Bei einem Umzug übernimmt der neue Eigentümer oder Mieter das Gerät. Der bisherige Vertrag mit dem Messstellenbetreiber endet automatisch mit dem Auszug.