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Smart-Meter-Einbau verweigern

Smart-Meter-Einbau verweigern: Was ist erlaubt?

Aktualisiert:
05.12.2025
Lesezeit:
4 Minuten
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Smart-Meter-Einbau verweigern: Das Wichtigste in Kürze

  • Der Smart-Meter-Einbau lässt sich in den meisten Fällen nicht verweigern. Für Haushalte mit über 6.000 kWh Jahresverbrauch, Photovoltaikanlagen ab 7 kWp oder steuerbaren Verbrauchern wie Wärmepumpen besteht eine gesetzliche Pflicht.
  • Wer unter keines der Pflichtkriterien fällt, kann vor dem Smart-Meter-Einbau den Messstellenbetreiber wechseln.
  • Bis Ende 2032 müssen alle analogen Stromzähler durch digitale Zähler oder Smart Meter ersetzt werden. Die Umstellung erfolgt schrittweise.

Der Smart Meter kommt: Bis 2032 sollen alle Haushalte in Deutschland damit ausgestattet sein. Trotzdem fragen sich manche Hausbesitzer, ob sie den Einbau von diesen intelligenten Stromzählern verweigern können.

Dieser Artikel erklärt, wer einen Smart Meter einbauen lassen muss, welche Ausnahmen gelten und warum das intelligente Messsystem eine große Chance für Haushalte ist.

Inhaltsverzeichnis

Kann ich den Smart-Meter-Einbau rechtlich verweigern?

Der Smart-Meter-Einbau lässt sich für Pflichtgruppen nicht verweigern, da eine gesetzliche Einbaupflicht besteht. Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) schreibt vor, dass bestimmte Haushalte einen Smart Meter akzeptieren müssen. Ein Widerspruchsrecht existiert für diese Gruppen nicht.

Für alle anderen Haushalte gilt: Der Messstellenbetreiber entscheidet, ob ein digitaler Stromzähler oder ein Smart Meter verbaut wird. Auch hier besteht kein direktes Verweigerungsrecht, allerdings können Haushalte den Messstellenbetreiber wechseln, wenn sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.

Wer muss einen Smart Meter einbauen lassen?

Drei Gruppen von Haushalten sind gesetzlich zum Einbau eines Smart Meters verpflichtet:

  • Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh
  • Betreiber von Photovoltaikanlagen ab 7 kWp installierter Leistung
  • Besitzer steuerbarer Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Wallboxen oder Stromspeicher ab 4,2 kW Leistung

Bereits wenn eines dieser Kriterien zutrifft, greift die Smart-Meter-Pflicht.

Hier können Sie prüfen, ob die Einbaupflicht für Sie gilt:

Welche Ausnahmen gelten beim Smart-Meter-Einbau?

Haushalte mit weniger als 6.000 kWh Jahresverbrauch, ohne Photovoltaikanlage über 7 kWp und ohne steuerbare Verbraucher über 4,2 kW fallen nicht unter die Smart-Meter-Pflicht.

Allerdings kann der Messstellenbetreiber auch bei diesen Haushalten freiwillig einen Smart Meter einbauen. Ein Recht auf Ablehnung besteht nicht. Der Unterschied: Die Kosten für freiwillig eingebaute Smart Meter dürfen die gesetzlichen Obergrenzen nicht überschreiten.

Gut zu wissen: Hausbesitzer können unabhängig von der Smart-Meter-Pflicht von sich aus freiwillig ein Smart Meter einbauen lassen. Durch sie bekommt man zum Beispiel maximale Transparenz über den Stromverbrauch, kann dynamische Stromtarife nutzen und muss den Stromzähler nicht mehr manuell ablesen. Hier mehr erfahren

Welche Bedenken gibt es beim Smart Meter und sind sie berechtigt?

Die Bedenken gegen Smart Meter lassen sich mit Fakten entkräften. Die folgende Tabelle ordnet die häufigsten Sorgen ein:

Bedenken Berechtigt? Fakten-Erklärung
Datenschutz Nein Die Daten werden verschlüsselt übertragen und unterliegen strengen Datenschutzvorschriften. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert alle Smart Meter Gateways.
Einbaukosten Nein Der Einbau ist kostenlos. Die jährlichen Betriebskosten sind gesetzlich gedeckelt.
Strahlenbelastung Nein Smart Meter nutzen in der Regel das Stromnetz zur Datenübertragung (Powerline Communication). Die elektromagnetische Strahlung liegt weit unter den gesetzlichen Grenzwerten.
Netzbetreiber kann Strom abschalten Nein Der Netzbetreiber kann steuerbare Verbraucher wie Wärmepumpen temporär drosseln, nicht abschalten. Eine Mindestleistung von 4,2 kW bleibt garantiert. Im Gegenzug werden die Netzentgelte dafür um bis zu 190 € reduziert.

Wie lange kann ich den Smart-Meter-Einbau hinauszögern?

Ein aktives Hinauszögern ist nicht möglich, da der Termin vom Messstellenbetreiber festgelegt wird. Der Messstellenbetreiber muss den Haushalt mindestens drei Monate vor dem geplanten Einbau informieren.

Die Fristen für den Smart-Meter-Einbau richten sich nach der Verbrauchsgruppe und reichen bis Ende 2032. Das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende legt einen stufenweisen Rollout fest.

Der Rollout erfolgt nach folgendem Zeitplan:

  • Bis Ende 2025: mindestens 20 % der Pflicht-Haushalte
  • Bis Ende 2028: mindestens 50 % der Pflicht-Haushalte
  • Bis Ende 2030: mindestens 95 % der Pflicht-Haushalte
  • Bis Ende 2032: alle analogen Zähler ersetzt

Welche Fristen gelten für welche Haushalte?

Die folgende Tabelle zeigt die Einbau-Pflichten nach Situation:

Ihre Situation Einbau-Pflicht ab Was Sie tun können
Jährlicher Stromverbrauch über 6.000 kWh Seit 01.01.2025 (schrittweise bis 2032) Termin abwarten, Messstellenbetreiber kontaktieren, proaktiv Smart Meter einbauen lassen
PV-Anlage ab 7 kWp (Neuanlage) Sofort bei Installation Wird automatisch vom Installateur eingebaut
PV-Anlage ab 7 kWp (Bestand) Seit 01.01.2025 (schrittweise bis 2032) Termin abwarten, Messstellenbetreiber kontaktieren, proaktiv Smart Meter einbauen lassen
Wärmepumpe, Wallbox, Speicher ab 4,2 kW Seit 01.01.2024 Wird automatisch vom Installateur eingebaut
Stromverbrauch unter 6.000 kWh, keine PV, keine steuerbaren Verbraucher Bis Ende 2032 (digitaler Zähler) Moderne Messeinrichtung gesetzlich ausreichend, Smart Meter freiwillig möglich

Warum lohnt sich der proaktive Umstieg auf einen Smart Meter?

Wer jetzt proaktiv auf einen Smart Meter umsteigt, spart schon jetzt bis zu 190 € pro Jahr. Das heißt: Je früher der Smart Meter installiert ist, desto früher lassen sich diese Einsparungen realisieren.

Hier mehr erfahren:

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