
Der Smart Meter kommt: Bis 2032 sollen alle Haushalte in Deutschland damit ausgestattet sein. Trotzdem fragen sich manche Hausbesitzer, ob sie den Einbau von diesen intelligenten Stromzählern verweigern können.
Dieser Artikel erklärt, wer einen Smart Meter einbauen lassen muss, welche Ausnahmen gelten und warum das intelligente Messsystem eine große Chance für Haushalte ist.
Der Smart-Meter-Einbau lässt sich für Pflichtgruppen nicht verweigern, da eine gesetzliche Einbaupflicht besteht. Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) schreibt vor, dass bestimmte Haushalte einen Smart Meter akzeptieren müssen. Ein Widerspruchsrecht existiert für diese Gruppen nicht.
Für alle anderen Haushalte gilt: Der Messstellenbetreiber entscheidet, ob ein digitaler Stromzähler oder ein Smart Meter verbaut wird. Auch hier besteht kein direktes Verweigerungsrecht, allerdings können Haushalte den Messstellenbetreiber wechseln, wenn sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.
Drei Gruppen von Haushalten sind gesetzlich zum Einbau eines Smart Meters verpflichtet:
Bereits wenn eines dieser Kriterien zutrifft, greift die Smart-Meter-Pflicht.
Hier können Sie prüfen, ob die Einbaupflicht für Sie gilt:
Haushalte mit weniger als 6.000 kWh Jahresverbrauch, ohne Photovoltaikanlage über 7 kWp und ohne steuerbare Verbraucher über 4,2 kW fallen nicht unter die Smart-Meter-Pflicht.
Allerdings kann der Messstellenbetreiber auch bei diesen Haushalten freiwillig einen Smart Meter einbauen. Ein Recht auf Ablehnung besteht nicht. Der Unterschied: Die Kosten für freiwillig eingebaute Smart Meter dürfen die gesetzlichen Obergrenzen nicht überschreiten.
Gut zu wissen: Hausbesitzer können unabhängig von der Smart-Meter-Pflicht von sich aus freiwillig ein Smart Meter einbauen lassen. Durch sie bekommt man zum Beispiel maximale Transparenz über den Stromverbrauch, kann dynamische Stromtarife nutzen und muss den Stromzähler nicht mehr manuell ablesen. Hier mehr erfahren
Die Bedenken gegen Smart Meter lassen sich mit Fakten entkräften. Die folgende Tabelle ordnet die häufigsten Sorgen ein:
Ein aktives Hinauszögern ist nicht möglich, da der Termin vom Messstellenbetreiber festgelegt wird. Der Messstellenbetreiber muss den Haushalt mindestens drei Monate vor dem geplanten Einbau informieren.
Die Fristen für den Smart-Meter-Einbau richten sich nach der Verbrauchsgruppe und reichen bis Ende 2032. Das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende legt einen stufenweisen Rollout fest.
Der Rollout erfolgt nach folgendem Zeitplan:
Die folgende Tabelle zeigt die Einbau-Pflichten nach Situation:
Wer jetzt proaktiv auf einen Smart Meter umsteigt, spart schon jetzt bis zu 190 € pro Jahr. Das heißt: Je früher der Smart Meter installiert ist, desto früher lassen sich diese Einsparungen realisieren.
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