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Smart Meter Pflicht

Smart Meter Pflicht 2025/2026: Diese 3 Regeln gelten jetzt

Aktualisiert:
25.11.2025
Lesezeit:
4 Minuten
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Smart Meter Pflicht: Das Wichtigste in Kürze

  • Die Smart Meter Pflicht gilt seit 2025 für Haushalte mit über 6.000 kWh Jahresverbrauch, Photovoltaikanlagen ab 7 kWp installierter Leistung und steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen ab 4,2 kW.
  • Der Einbau erfolgt schrittweise bis 2032 und wird vom Messstellenbetreiber mindestens drei Monate vorher angekündigt.
  • Die jährlichen Kosten für Smart Meter sind gesetzlich gedeckelt und liegen zwischen 25 € und 140 € je nach Stromverbrauch oder Größe der PV-Anlage.
  • Der Einbau eines Smart Meters kann nicht verweigert werden, wenn die Pflichtbedingungen greifen. Hausbesitzer nutzen den Pflichteinbau jedoch als Chance, um die Vorteile von Smart Metern zu nutzen.
  • Hausbesitzer können ihren Messstellenbetreiber frei wählen und durch einen Anbieterwechsel Kosten sparen.

Bis 2032 sollen alle Haushalte in Deutschland mit einem Smart Meter ausgestattet sein. Denn diese intelligenten Stromzähler sind eine wichtige Grundlage für die Energiewende und bringen viele Vorteile für Verbraucher mit sich. Wir erklären, wann und für wen die Smart Meter Pflicht gilt, ob man sie verweigern kann und was ein Smart Meter kostet.

Inhaltsverzeichnis

Für wen gilt die Smart Meter Pflicht?

Die Smart Meter Pflicht gilt für drei klar definierte Gruppen von Haushalten und Anlagenbetreibern:

  1. Haushalte mit einem Stromverbrauch über 6.000 kWh pro Jahr,
  2. Betreiber von Photovoltaikanlagen ab 7 kWp installierter Leistung und
  3. Besitzer steuerbarer Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Wallboxen oder Stromspeicher ab 4,2 kW Leistung. 

Diese drei Regeln sind im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) festgeschrieben.

Schaubild mit den drei Regeln für die Smart Meter Pflicht

Diese drei Regeln gelten für die Smart Meter Pflicht aktuell.

Wichtig: Bereits wenn eines dieser Kriterien zutrifft, greift die Pflicht zum Einbau eines Smart Meters. Wer beispielsweise 4.000 kWh Strom im Jahr verbraucht, aber eine 10-kWp-Photovoltaikanlage auf dem Dach hat, muss ein intelligentes Messsystem einbauen lassen. Gleiches gilt für Haushalte mit geringem Verbrauch, die eine Wärmepumpe mit 8 kW Leistung betreiben.

Warum Smart Meter?

Der Gesetzgeber verfolgt mit der Smart Meter Pflicht ein klares Ziel: Das Stromnetz soll flexibler und intelligenter werden. Denn Haushalte mit hohem Verbrauch oder großen Erzeugungsanlagen haben einen erheblichen Einfluss auf die Netzstabilität. Smart Meter ermöglichen es, hohe Netzbelastungen („Lastspitzen“) zu erkennen, Einspeisungen besser zu steuern und das Netz effizienter zu nutzen.

Regel 1: Haushalte mit Stromverbrauch über 6.000 kWh pro Jahr

Haushalte, die mehr als 6.000 kWh Strom jährlich verbrauchen, müssen verpflichtend einen Smart Meter einbauen lassen. Diese Grenze wird anhand des durchschnittlichen Jahresverbrauchs der letzten drei Jahre ermittelt. Liegt der Verbrauch konstant über 6.000 kWh, stuft der Messstellenbetreiber den Haushalt als Pflichtkunden ein und kündigt den Einbau an.

Gut zu wissen: Der Verbrauch wird pro Messstelle, also pro Stromzähler, berechnet. In z. B. einem Mehrfamilienhaus mit getrennten Zählern gilt die 6.000-kWh-Grenze für jede Wohnung einzeln.

Warum gibt es diese Regel?

Haushalte mit hohem Verbrauch belasten das Stromnetz stärker als Durchschnittshaushalte. Smart Meter liefern die notwendigen Echtzeitdaten, um Lastspitzen zu erkennen und langfristig durch dynamische Stromtarife zu glätten. Mit solchen Tarifen können Haushalte mit hohem Verbrauch günstigeren Strom beziehen, wenn sie stromintensive Tätigkeiten wie Wäsche waschen oder E-Auto laden in Zeiten verlegen, in denen das Netz nicht überlastet ist (“Schwachlastzeiten”), da der Strom dann günstiger ist.

Diagramm, das einen beispielhaften Strompreis im Tagesverlauf zeigt und erklärt, dass der Strompreis negativ ist, wenn viel erneuerbare Energie im Stromnetz ist

Zu bestimmten Tageszeiten können die Strompreise sehr niedrig oder sogar negativ sein.

Regel 2: Betreiber von Photovoltaikanlagen ab 7 kWp installierter Leistung

Photovoltaikanlagen ab einer installierten Leistung von 7 kWp brauchen einen Smart Meter. Die Grenze bezieht sich auf die Nennleistung der Anlage, die in den technischen Unterlagen oder auf dem Datenblatt des Wechselrichters angegeben ist.

Wichtig: Entscheidend ist die installierte Gesamtleistung, nicht die tatsächliche Einspeisung. Auch wenn eine 10-kWp-Anlage nur einen Teil des erzeugten Stroms ins Netz einspeist und den Rest selbst verbraucht, gilt die Smart Meter Pflicht.

Warum gibt es diese Regel?

Photovoltaikanlagen speisen schwankende Mengen Strom ins Netz ein, abhängig von Wetter, Tageszeit und Jahreszeit. Smart Meter helfen, diese Einspeisung in Echtzeit zu überwachen und das Netz stabil zu halten. Netzbetreiber können also zum Beispiel direkt erkennen, wenn an einem sonnigen Sommertag zu viel Strom ins Netz eingespeist wird. Gleichzeitig sind Smart Meter wichtig für die Direktvermarktung von PV-Strom, der lukrativen Alternative zur staatlichen Einspeisevergütung.

Regel 3: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen ab 4,2 kW Leistung

Wärmepumpen, Wallboxen, Stromspeicher und Nachtspeicherheizungen ab 4,2 kW Leistung unterliegen seit 2024 der Smart Meter Pflicht. Diese Geräte gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtungen im Sinne des § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). 

Wichtig: Der Grenzwert von 4,2 kW bezieht sich auf die maximale Anschlussleistung des Geräts, nicht auf den tatsächlichen Verbrauch. Bereits wenn das Gerät theoretisch 4,2 kW ziehen könnte, gilt die Pflicht.

Warum gibt es diese Regel?

Diese Geräte verbrauchen viel Strom und können das Stromnetz zusätzlich belasten, wenn es ohnehin ausgelastet ist. In solchen Situationen dürfen die Netzbetreiber die Leistung der Geräte vorübergehend drosseln (Stichwort EVU-Sperre). Dafür profitieren die Hausbesitzer im Gegenzug von reduzierten Netzentgelten. Ohne Smart Meter wäre diese Steuerung nicht möglich.

Ein Schaubild von einem Haus und verschiedenen Verbrauchsgeräten, das darstellt, dass durch § 14a EnWG der Strombezug des Haushalts gedrosselt werden kann

Wenn der Netzbetreiber den Strombezug zeitweise begrenzt, wird die verfügbare Strommente von Enpal.One+ optimal verteilt.

Ab wann gilt die Smart Meter Pflicht?

Die Smart Meter Pflicht gilt gesetzlich seit dem 1. Januar 2025 und wird bis Ende 2032 schrittweise umgesetzt.

Der gesetzliche Rollout basiert auf dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Dieser flächendeckende Einbau erfolgt in mehreren Phasen mit klaren Zwischenzielen:

  1. Bis Ende 2025 sollen mindestens 20 % der betroffenen Haushalte mit Smart Metern ausgestattet sein. 
  2. Bis Ende 2028 steigt die Quote auf 50 %. 
  3. Bis Ende 2030 auf 95 %. 

Das bedeutet: Nicht alle Haushalte bekommen sofort einen Smart Meter, sondern werden nach und nach vom Messstellenbetreiber kontaktiert. Die Reihenfolge legt der jeweilige Betreiber fest, wobei häufig Haushalte mit besonders hohem Verbrauch oder großen Erzeugungsanlagen Vorrang haben.

Gut zu wissen: Haushalte können jederzeit selbständig einen Smart Meter einbauen lassen. Mehr dazu unten.

Was ist ein Smart Meter überhaupt?

Ein Smart Meter ist ein intelligentes Messsystem, das aus einem digitalen Stromzähler und einem Kommunikationsmodul besteht. Dieses Kommunikationsmodul wird Smart Meter Gateway genannt und übermittelt die erfassten Verbrauchsdaten verschlüsselt an den Messstellenbetreiber und den Netzbetreiber.

Was kostet ein Smart Meter?

Die jährlichen Betriebskosten für ein Smart Meter liegen für normale Haushalte bei 25–50 € pro Jahr. Sie sind gesetzlich geregelt und richten sich u. a. nach dem Stromverbrauch des Haushalts. Die Tabelle gibt die Übersicht:

Stromverbrauch pro Jahr Stromerzeugung durch z. B. PV-Anlage Preisobergrenze pro Jahr
6.000 – 10.000 kWh bis zu 15 kW 40 €
10.000 – 20.000 kWh 50 €
20.000 – 50.000 kWh 15 – 25 kW 110 €
50.000 – 100.000 kWh 25 – 100 kW 140 €
Steuerbare Verbrauchseinrichtung wie z. B. Wärmepumpe bis zu 15 kW 50 €

Kann ich die Smart Meter Pflicht verweigern?

Nein, wer unter die gesetzliche Smart Meter Pflicht fällt, kann den Einbau nicht verweigern.

Allerdings haben Hausbesitzer durchaus Handlungsspielräume. Sie können den Messstellenbetreiber wechseln, den Einbautermin verschieben oder bei begründeten Härtefällen um Aufschub bitten.

Bei Smart Meter Pflicht den Messstellenbetreiber frei wählen

Hausbesitzer, die einen Smart Meter einbauen lassen müssen, haben das Recht, ihren Messstellenbetreiber frei zu wählen. Sie sind also nicht an den grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB) gebunden. Ein Wechsel zu einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB) kann finanzielle Vorteile bringen, besseren Service bieten und zusätzliche digitale Features ermöglichen.

Gut zu wissen: Die Wahl des Messstellenbetreibers hat nichts mit der Wahl des Stromversorgers zu tun. Beides sind getrennte Verträge mit unterschiedlichen Unternehmen. Hausbesitzer können ihren Stromanbieter behalten und trotzdem den Messstellenbetreiber wechseln. Beide Entscheidungen sind völlig unabhängig voneinander.

Was ist der Unterschied zwischen grundzuständigem und wettbewerblichem Messstellenbetreiber?

Der grundzuständige Messstellenbetreiber ist das Unternehmen, das gesetzlich für die Messstellen in einem bestimmten Netzgebiet verantwortlich ist. In den meisten Fällen ist das der örtliche Netzbetreiber oder eine Tochterfirma davon. Er muss den Smart Meter einbauen, wenn die gesetzliche Pflicht greift und der Hausbesitzer keinen anderen Anbieter wählt. Der grundzuständige Messstellenbetreiber ist zur flächendeckenden Versorgung verpflichtet und darf niemanden ablehnen.

Wettbewerbliche Messstellenbetreiber, wie z. B. metrify, sind private Unternehmen, die bundesweit oder regional tätig sind. Sie bieten oft günstigere Preise, besseren Service oder zusätzliche digitale Features, die es Hausbesitzern noch einfacher machen, Strom zu sparen.

Wichtig: Beide Betreibertypen müssen dieselben technischen und Sicherheitsstandards einhalten. Ein Smart Meter von einem wettbewerblichen Anbieter ist genauso sicher und zuverlässig wie einer vom grundzuständigen Betreiber. Alle Geräte müssen vom BSI zertifiziert sein und die gleichen Verschlüsselungs- und Datenschutzstandards erfüllen.

Wie wechsle ich meinen Messstellenbetreiber?

Der Wechsel des Messstellenbetreibers läuft in vier einfachen Schritten ab und dauert in der Regel nur wenige Wochen. Der wichtigste Zeitpunkt ist der Eingang der Einbauankündigung vom grundzuständigen Messstellenbetreiber. Ab diesem Moment haben Hausbesitzer drei Monate Zeit, einen alternativen Anbieter zu beauftragen.

  1. Anbieter auswählen und Vertrag abschließen
  2. Neuer Anbieter kündigt den alten Vertrag
  3. Smart Meter Einbau durch neuen Anbieter

Wichtig: Der Wechsel ist nur vor dem Einbau des Smart Meters möglich. Hat der grundzuständige Messstellenbetreiber bereits ein Gerät eingebaut, ist ein Wechsel deutlich komplizierter und mit Kosten verbunden. Hausbesitzer sollten daher schnell handeln, sobald sie die Einbauankündigung erhalten. Die Dreimonatsfrist ist dabei die entscheidende Zeitspanne.

Smart Meter ohne Pflicht: Welche Vorteile hat das intelligente Messsystem?

Auch wer nicht unter die gesetzliche Smart Meter Pflicht fällt, kann freiwillig ein intelligentes Messsystem einbauen lassen. Das bringt verschiedene Vorteile mit sich:

  • Stromverbrauch besser verstehen, Stromfresser identifizieren und Stromkosten sparen.
  • Dynamische Stromtarife nutzen, um Stromkosten zu senken.
  • Die klassische Stromzählerablesung fällt weg, die Zählerstände werden automatisch an den Stromversorger übermittelt.

Wie viel kann ich mit einem Smart Meter sparen?

Die Einsparpotenziale durch einen Smart Meter hängen stark vom individuellen Nutzungsverhalten ab, liegen aber typischerweise zwischen 5 % und 15 % der jährlichen Stromkosten.

Beispielrechnung:

Berechnungsschritt Wert
Jahresverbrauch 5.000 kWh
Strompreis 32 Cent/kWh
Jahreskosten (Ausgangslage) 1.600 €
Einsparung durch bewussteres Verhalten (10 %) 160 €
Einsparung durch dynamischen Tarif (5 %) 80 €
Gesamteinsparung (brutto) 240 €
Smart-Meter-Kosten pro Jahr − 25 €
Netto-Vorteil pro Jahr 215 €

Kurz erklärt: 

  1. Ein Haushalt mit 5.000 kWh Jahresverbrauch zahlt bei 32 Cent pro kWh insgesamt 1.600 € für Strom. 
  2. Durch bewussteres Verhalten spart er 10 %, also 160 € pro Jahr. 
  3. Nutzt er zusätzlich einen dynamischen Tarif und spart weitere 5 %, kommen 80 € dazu. 
  4. Insgesamt spart der Haushalt 240 € jährlich. 
  5. Nach Abzug der Smart-Meter-Kosten von 25 € pro Jahr bleibt ein Netto-Vorteil von 215 € pro Jahr.

Ob sich eine PV-Anlage mit einem Smart Meter auch für Ihr Haus lohnt, finden Sie hier heraus:

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