
In Deutschland läuft der größte Zählertausch der Geschichte: Bis 2032 sollen Millionen analoger Stromzähler durch intelligente Messsysteme ersetzt werden. Doch wer muss wirklich handeln? Was kostet das Ganze? Und welche Vorteile bringt die neue Technik? Dieser Artikel erklärt den aktuellen Stand des Rollouts, zeigt die gesetzlichen Fristen und macht deutlich, was der Wechsel für das eigene Zuhause bedeutet.
Der Smart-Meter-Rollout ist das gesetzlich geregelte Programm zur flächendeckenden Einführung intelligenter Stromzähler (“Smart Meter”) in Deutschland. Grundlage ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), das den Austausch alter analoger Zähler durch moderne digitale Messtechnik vorschreibt.
Ein Smart Meter besteht aus drei Komponenten:
Erst die Kombination der Komponenten ergibt ein intelligentes Messsystem, also ein echtes Smart Meter. Der Rollout startete bereits 2020, wurde aber durch das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende im Jahr 2023 deutlich beschleunigt.
Das Ziel ist klar: Bis 2032 sollen alle relevanten Messstellen in Deutschland mit intelligenten Messsystemen ausgestattet sein. Das betrifft nach aktuellen Schätzungen rund 28 Millionen Pflichteinbaufälle.
Der Unterschied zwischen einem digitalen Stromzähler und einem Smart Meter liegt in der Kommunikationsfähigkeit. Ein digitaler Zähler, offiziell als moderne Messeinrichtung bezeichnet, zeigt den Stromverbrauch lediglich auf einem Display an. Er speichert die Werte lokal, überträgt sie aber nicht.
Ein Smart Meter hingegen kann die erfassten Daten automatisch an den Messstellenbetreiber und Netzbetreiber senden. Dafür sorgt das Smart Meter Gateway, eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte Kommunikationseinheit.
Für Hausbesitzer bedeutet das: Wer nur einen digitalen Zähler hat, profitiert noch nicht von dynamischen Stromtarifen oder reduzierten Netzentgelten. Diese Vorteile sind an ein vollständiges Smart Meter mit Gateway geknüpft.
Der Smart-Meter-Rollout in Deutschland liegt hinter den ursprünglichen Erwartungen, nimmt aber Fahrt auf. Stand Juni 2025 sind laut Bundesnetzagentur 16,4 % der Pflichteinbaufälle mit intelligenten Messsystemen ausgestattet. Die gesetzliche Zielquote von 20 % bis Ende 2025 ist damit noch nicht erreicht.
Die aktuellen Zahlen im Überblick (Stichtag 30. Juni 2025):
Der Zeitplan für den Smart-Meter-Rollout ist im Messstellenbetriebsgesetz (§ 45 MsbG) festgelegt und sieht steigende Ausstattungsquoten vor. Die Fristen gelten für alle grundzuständigen Messstellenbetreiber und beziehen sich auf die sogenannten Pflichteinbaufälle.
Bis 2032 sollen nach Prognosen rund 28 Millionen Messstellen verpflichtend mit Smart Metern ausgestattet werden. Hinzu kommen etwa 35 Millionen optionale Einbaufälle, bei denen Verbraucher auf Wunsch ein Smart Meter erhalten können.
Der aktuelle Rückstand von knapp 4 Prozentpunkten (16,4 % statt 20 %) zeigt, dass viele Messstellenbetreiber in den kommenden Monaten deutlich zulegen müssen.
Gut zu wissen: Wer eine Photovoltaikanlage, Wärmepumpe oder Wallbox plant, sollte den Smart-Meter-Einbau direkt mitdenken. Enpal koordiniert bei der Installation eines Komplettsystems aus PV, Speicher und Wärmepumpe auch den Zählertausch, sodass alles aus einer Hand kommt.
Zugriff auf die Verbrauchsdaten haben der Messstellenbetreiber, der Netzbetreiber und der Stromlieferant. Jeder erhält nur die Daten, die er für seine gesetzlich definierten Aufgaben benötigt. Behörden, Versicherungen, Arbeitgeber oder Werbetreibende haben keinen Zugriff. Das Messstellenbetriebsgesetz und die DSGVO regeln die Zugriffsrechte streng. Die Daten werden nach spätestens 24 Monaten gelöscht. Mehr dazu hier: Smart-Meter-Datenschutz
Der Messstellenbetreiber informiert mindestens drei Monate vor dem geplanten Einbau schriftlich. Am Einbautag kommt ein Techniker, schaltet den Strom kurzzeitig ab (etwa 15–30 Minuten), tauscht den Zähler und nimmt das Smart Meter Gateway in Betrieb. Der gesamte Vorgang dauert in der Regel 30–60 Minuten. Anschließend ist das Smart Meter sofort einsatzbereit. Mehr dazu hier: Smart-Meter-Einbau
Der Smart Meter misst den Stromverbrauch auch ohne Internetverbindung. Die Daten werden jedoch lokal gespeichert und nicht übertragen. Für die volle Funktionalität, etwa dynamische Tarife oder Fernablesung, ist eine stabile Verbindung erforderlich. Falls kein LAN-Anschluss möglich ist, kann ein Mobilfunk-Gateway eingesetzt werden.
Nein, bei Pflichteinbaufällen besteht eine gesetzliche Duldungspflicht nach § 29 MsbG. Der Messstellenbetreiber kann den Einbau auch ohne aktive Zustimmung durchführen lassen. Mehr dazu hier: Smart-Meter-Einbau verweigern
Für den reinen Smart-Meter-Einbau gibt es derzeit keine direkten Förderprogramme. Die finanziellen Vorteile entstehen indirekt: durch reduzierte Netzentgelte nach § 14a EnWG (100–190 € pro Jahr) und durch Einsparungen bei dynamischen Stromtarifen. Wer eine Photovoltaikanlage oder Wärmepumpe installiert, erhält das Smart Meter oft im Rahmen der Gesamtinstallation ohne Mehrkosten.
Nein, der Strom kann über den Smart Meter nicht abgestellt werden. Eine Stromsperre darf nur bei Zahlungsverzug nach mehrfacher Mahnung und mit mindestens vier Wochen Vorankündigung erfolgen. Mehr dazu hier: Kann ein Smart Meter den Strom abstellen?