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Smart-Meter-Rollout

Smart-Meter-Rollout: Was bedeutet die Einbaupflicht für Hausbesitzer?

Aktualisiert:
15.12.2025
Lesezeit:
4 Minuten
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Smart-Meter-Rollout: Das Wichtigste in Kürze

  • Der Smart-Meter-Rollout ist das gesetzlich vorgeschriebene Programm zum flächendeckenden Einbau intelligenter Stromzähler in Deutschland. Bis 2032 sollen alle relevanten Haushalte mit Smart Metern ausgestattet sein.
  • Stand Juni 2025 sind 16,4 % der Pflichteinbaufälle mit Smart Metern ausgestattet. Die gesetzliche Zielquote von 20 % muss bis Ende 2025 erreicht werden.
  • Haushalte ab 6.000 kWh Jahresverbrauch, Photovoltaikanlagen ab 7 kW Leistung sowie Wärmepumpen und Wallboxen (steuerbare Verbraucher nach § 14a EnWG) sind zum Einbau verpflichtet.
  • Die jährlichen Kosten für ein Smart Meter sind gesetzlich gedeckelt und liegen für Privathaushalte zwischen 20 € und 50 €. Der Einbau selbst ist kostenlos.
  • Besitzer von Wärmepumpen oder Wallboxen profitieren durch reduzierte Netzentgelte und können mit dynamischen Stromtarifen zusätzlich sparen.

In Deutschland läuft der größte Zählertausch der Geschichte: Bis 2032 sollen Millionen analoger Stromzähler durch intelligente Messsysteme ersetzt werden. Doch wer muss wirklich handeln? Was kostet das Ganze? Und welche Vorteile bringt die neue Technik? Dieser Artikel erklärt den aktuellen Stand des Rollouts, zeigt die gesetzlichen Fristen und macht deutlich, was der Wechsel für das eigene Zuhause bedeutet.

Inhaltsverzeichnis

Was ist der Smart-Meter-Rollout?

Der Smart-Meter-Rollout ist das gesetzlich geregelte Programm zur flächendeckenden Einführung intelligenter Stromzähler (“Smart Meter”) in Deutschland. Grundlage ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), das den Austausch alter  analoger Zähler durch moderne digitale Messtechnik vorschreibt.

Ein Smart Meter besteht aus drei Komponenten:

  • Moderne Messeinrichtung (mME): Ein digitaler Stromzähler, der den Verbrauch elektronisch erfasst und speichert.
  • Mikroprozessor: Verarbeitet die Daten und steuert den Zähler.
  • Smart-Meter-Gateway: Ein Kommunikationsmodul, das die Verbrauchsdaten verschlüsselt an den Netzbetreiber überträgt.

Erst die Kombination der Komponenten ergibt ein intelligentes Messsystem, also ein echtes Smart Meter. Der Rollout startete bereits 2020, wurde aber durch das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende im Jahr 2023 deutlich beschleunigt.

Das Ziel ist klar: Bis 2032 sollen alle relevanten Messstellen in Deutschland mit intelligenten Messsystemen ausgestattet sein. Das betrifft nach aktuellen Schätzungen rund 28 Millionen Pflichteinbaufälle.

Was ist der Unterschied zwischen digitalem Zähler und Smart Meter?

Der Unterschied zwischen einem digitalen Stromzähler und einem Smart Meter liegt in der Kommunikationsfähigkeit. Ein digitaler Zähler, offiziell als moderne Messeinrichtung bezeichnet, zeigt den Stromverbrauch lediglich auf einem Display an. Er speichert die Werte lokal, überträgt sie aber nicht.

Ein Smart Meter hingegen kann die erfassten Daten automatisch an den Messstellenbetreiber und Netzbetreiber senden. Dafür sorgt das Smart Meter Gateway, eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte Kommunikationseinheit.

Unterschied: Digitaler Zähler vs. Smart Meter
Merkmal Digitaler Zähler (mME) Smart Meter (iMSys)
Verbrauchsanzeige Ja, digitales Display Ja, digitales Display
Datenübertragung Nein Ja, verschlüsselt über Gateway
Fernauslesung Nein Ja
Steuerung von Geräten Nein Ja, bei steuerbaren Verbrauchern
Dynamische Tarife nutzbar Nein Ja

Für Hausbesitzer bedeutet das: Wer nur einen digitalen Zähler hat, profitiert noch nicht von dynamischen Stromtarifen oder reduzierten Netzentgelten. Diese Vorteile sind an ein vollständiges Smart Meter mit Gateway geknüpft.

Wie weit ist der Smart-Meter-Rollout in Deutschland?

Der Smart-Meter-Rollout in Deutschland liegt hinter den ursprünglichen Erwartungen, nimmt aber Fahrt auf. Stand Juni 2025 sind laut Bundesnetzagentur 16,4 % der Pflichteinbaufälle mit intelligenten Messsystemen ausgestattet. Die gesetzliche Zielquote von 20 % bis Ende 2025 ist damit noch nicht erreicht.

Die aktuellen Zahlen im Überblick (Stichtag 30. Juni 2025):

Smart-Meter-Rollout in Deutschland: Aktueller Stand
Kennzahl Anzahl Quote
Pflichteinbaufälle gesamt 4.634.605 100 %
Davon mit Smart Meter ausgestattet 759.802 16,4 %
Alle Messlokationen in Deutschland 54.275.109 100 %
Davon moderne Messeinrichtungen 27.598.922 50,9 %
Davon intelligente Messsysteme 1.607.202 3,0 %
Quelle: Bundesnetzagentur, Quartalserhebung Q2/2025, Stichtag 30. Juni 2025

Wie sieht der Zeitplan bis 2032 aus?

Der Zeitplan für den Smart-Meter-Rollout ist im Messstellenbetriebsgesetz (§ 45 MsbG) festgelegt und sieht steigende Ausstattungsquoten vor. Die Fristen gelten für alle grundzuständigen Messstellenbetreiber und beziehen sich auf die sogenannten Pflichteinbaufälle.

Zeitplan: Smart-Meter-Rollout bis 2032
Frist Zielquote Betroffene Gruppe
31. Dezember 2025 20 % Verbraucher 6.000–100.000 kWh/Jahr + steuerbare Verbraucher (§ 14a EnWG)
31. Dezember 2028 50 % Verbraucher 6.000–100.000 kWh/Jahr + steuerbare Verbraucher (§ 14a EnWG)
31. Dezember 2030 95 % Verbraucher 6.000–100.000 kWh/Jahr + steuerbare Verbraucher (§ 14a EnWG)
31. Dezember 2032 100 % Alle Pflichteinbaufälle inkl. PV-Anlagen ab 7 kW
Quelle: Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), § 45

Bis 2032 sollen nach Prognosen rund 28 Millionen Messstellen verpflichtend mit Smart Metern ausgestattet werden. Hinzu kommen etwa 35 Millionen optionale Einbaufälle, bei denen Verbraucher auf Wunsch ein Smart Meter erhalten können.

Der aktuelle Rückstand von knapp 4 Prozentpunkten (16,4 % statt 20 %) zeigt, dass viele Messstellenbetreiber in den kommenden Monaten deutlich zulegen müssen.

Gut zu wissen: Wer eine Photovoltaikanlage, Wärmepumpe oder Wallbox plant, sollte den Smart-Meter-Einbau direkt mitdenken. Enpal koordiniert bei der Installation eines Komplettsystems aus PV, Speicher und Wärmepumpe auch den Zählertausch, sodass alles aus einer Hand kommt.

Häufig gestellte Fragen zum Smart-Meter-Rollout

Wer hat Zugriff auf meine Verbrauchsdaten?

Zugriff auf die Verbrauchsdaten haben der Messstellenbetreiber, der Netzbetreiber und der Stromlieferant. Jeder erhält nur die Daten, die er für seine gesetzlich definierten Aufgaben benötigt. Behörden, Versicherungen, Arbeitgeber oder Werbetreibende haben keinen Zugriff. Das Messstellenbetriebsgesetz und die DSGVO regeln die Zugriffsrechte streng. Die Daten werden nach spätestens 24 Monaten gelöscht. Mehr dazu hier: Smart-Meter-Datenschutz

Wie läuft der Einbau eines Smart Meters ab?

Der Messstellenbetreiber informiert mindestens drei Monate vor dem geplanten Einbau schriftlich. Am Einbautag kommt ein Techniker, schaltet den Strom kurzzeitig ab (etwa 15–30 Minuten), tauscht den Zähler und nimmt das Smart Meter Gateway in Betrieb. Der gesamte Vorgang dauert in der Regel 30–60 Minuten. Anschließend ist das Smart Meter sofort einsatzbereit. Mehr dazu hier: Smart-Meter-Einbau

Funktioniert der Smart Meter auch ohne Internet?

Der Smart Meter misst den Stromverbrauch auch ohne Internetverbindung. Die Daten werden jedoch lokal gespeichert und nicht übertragen. Für die volle Funktionalität, etwa dynamische Tarife oder Fernablesung, ist eine stabile Verbindung erforderlich. Falls kein LAN-Anschluss möglich ist, kann ein Mobilfunk-Gateway eingesetzt werden.

Kann ich den Smart-Meter-Einbau verweigern?

Nein, bei Pflichteinbaufällen besteht eine gesetzliche Duldungspflicht nach § 29 MsbG. Der Messstellenbetreiber kann den Einbau auch ohne aktive Zustimmung durchführen lassen. Mehr dazu hier: Smart-Meter-Einbau verweigern

Gibt es Förderungen für Smart Meter?

Für den reinen Smart-Meter-Einbau gibt es derzeit keine direkten Förderprogramme. Die finanziellen Vorteile entstehen indirekt: durch reduzierte Netzentgelte nach § 14a EnWG (100–190 € pro Jahr) und durch Einsparungen bei dynamischen Stromtarifen. Wer eine Photovoltaikanlage oder Wärmepumpe installiert, erhält das Smart Meter oft im Rahmen der Gesamtinstallation ohne Mehrkosten.

Kann der Netzbetreiber meinen Strom per Smart Meter abstellen?

Nein, der Strom kann über den Smart Meter nicht abgestellt werden. Eine Stromsperre darf nur bei Zahlungsverzug nach mehrfacher Mahnung und mit mindestens vier Wochen Vorankündigung erfolgen. Mehr dazu hier: Kann ein Smart Meter den Strom abstellen?

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