Mit einer Solaranlage gewinnen die Besitzer Unabhängigkeit von den steigenden Strompreisen, sparen bares Geld und tun ganz nebenbei etwas Gutes für die Umwelt. Die Bundesregierung hat die bürokratischen Prozesse hinter PV mit dem Solarpaket 1 nun deutlich vereinfacht:
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Seit dem 16.05.2024 ist das Solarpaket 1 aktiv. Das Solarpaket baut vor allem bürokratische Hürden bestimmter Photovoltaik-Prozesse ab. Das große Ziel der Entbürokratisierung ist der schnellere und einfachere Ausbau von Aufdach-Photovoltaik, Balkonkraftwerken, Gewerbe- und Industrie-PV, wie auch Agri-PV.
Neben Photovoltaik zielt das Solarpaket darauf ab, Regelungen zum Netzanschluss, Stromspeicher, wie auch bei Windkraft und Biomasse zu erneuern und verbessern.
Das Solarpaket ist ein Gesetzespaket, welches das Ziel verfolgt, die Klimaziele weiter voranzutreiben. Es soll vereinzelt Hürden abschaffen, die dem Pariser Klimaabkommen im Wege stehen und somit die Energiewende weiter vorantreiben. Das Solarpaket 1 fokussiert sich vor allem auf die Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaik und die Vereinfachung der Bürokratie.
Das Solarpaket 1 hat einen langen Weg hinter sich: Bereits im August 2023 beschloss das Bundeskabinett die Einführung des Solarpakets. Ursprünglich war beabsichtigt, das Paket am 01.01.2024 einzuführen. Dies hatte sich jedoch verzögert, sodass dann der 22.03.2024 als Stichtag gesetzt wurde. Nachdem auch dieser Termin nicht eingehalten wurde, haben Bundestag und Bundesrat dann am 26.04.2024 das Solarpaket final verabschiedet. Am 16.05.2024 ist es in Kraft getreten.
Die wichtigsten Inhalte des Solarpakets umfassen laut einer Übersicht des BMWK folgende Punkte:
Das Solarpaket sieht vor, bestimmte Prozesse von PV-Gesetzen zu entbürokratisieren und zu beschleunigen. Hier wurden vor allem bestimmte Arten der Photovoltaik Montage fokussiert.
In den folgenden Kapiteln haben wir die Hauptinformationen für Sie zusammengefasst. Die vollständigen Gesetzestexten finden Sie auf der Website des Bundesregierung.
Bezüglich der Photovoltaikanlagen auf Gebäuden, wird der Ausbau für Eigentümer vereinfacht und die dafür notwendigen Prozesse entbürokratisiert:
Mit dem Solarpaket 1 können nun unter bestimmten Voraussetzungen die Stromverbräuche, die bei der Volleinspeisung für den Wechselrichter anfallen, abgerechnet werden. Dafür gibt es nun einen bereits bestehenden Stromliefervertrag.
Auch die Erneuerung von bestehenden Anlagen wird bürokratisch vereinfacht: Ein Schaden an Solarmodulen ist nicht notwendig, um die Module ersetzen zu lassen.
In Mehrfamilienhäusern kann zudem Photovoltaikstrom nun ohne bürokratischen Aufwand an Mieter oder Wohnungseigentümer weitergegeben werden, ohne dass der Betreiber der Anlage Reststrom liefern muss. Der Überschuss wird wie gewohnt nach den EEG vergütet.
Darüber hinaus wird Mieterstrom auch auf gewerblichen Gebäuden und Nebenanlagen gefördert, solange er nicht durch das öffentliche Stromnetz fließt.
Für Hausbesitzer bringt das Solarpaket 1 erhebliche Vereinfachungen und Vorteile. Der Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden wird deutlich erleichtert, da die dafür notwendigen bürokratischen Prozesse reduziert wurden.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Hausbesitzer jetzt die Stromverbräuche, die bei der Volleinspeisung für den Wechselrichter anfallen, abrechnen – basierend auf einem bestehenden Stromliefervertrag. Die Erneuerung bestehender Anlagen ist nun auch ohne Schadensnachweis an den Solarmodulen möglich, was den Austausch und die Modernisierung vereinfacht.
Bestehende Solaranlagen im Außenbereich haben nun Anspruch auf EEG-Förderung, und ausgeförderte Anlagen können nach 20 Jahren weiter ohne bürokratischen Aufwand betrieben und ihr Solarstrom gegen Marktwert verkauft werden.
Auch Sie haben die Chance von den Änderungen zu profitieren:
Bei Balkonkraftwerken entfällt mit dem Solarpaket 1 nun die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber: Die Registrierung im Marktstammdatenregister wurde deutlich vereinfacht. Übergangsweise werden nun auch rückwärtsdrehende Zähler erlaubt, bis der Zweirichtungszähler installiert wird.
Die technischen Normen zum Thema ‘Anschließen von Mini-PV an die Steckdose’ werden aktuell vom VDE überarbeitet, sollen aber verwirklicht werden.
Für große Solaranlagen zwischen 40 und 750 kWh wird der Einspeisetarif um 1,5 Cent pro kWh erhöht. Das Ausschreibungsvolumen für Dachanlagen steigt außerdem ab 2026 auf jährlich 2,3 Gigawatt. Mehr dazu finden Sie hier: Einspeisevergütung
Außerdem wurden die Schwellenwerte zur Direktvermarktung flexibler gestaltet. Betreiber, die aktuell einer Direktvermarktungspflicht unterliegen, können nun auch ihren Stromüberschuss ohne Vergütung und ohne Direktvermarktungskosten an den Netzbetreiber geben. Dies lohnt sich vor allem für Anlagen mit hohem Eigenverbrauch.
Auch ist künftig ein Anlagenzertifikat erst ab einer Einspeiseleistung von 270 kW oder einer installierten Leistung von mehr als 500 kW notwendig.
Durch die Vereinfachung der Anlagenzusammenfassung führt zudem die benachbarte Anlage nicht mehr dazu, dass die eigene Anlage größer gerechnet wird und somit bestimmte technische Anforderungen erfüllen muss.
Für Betreiber großer Solaranlagen im Gewerbe- und Industriesektor bringt das Solarpaket 1 zahlreiche Vorteile. Die Erhöhung des Einspeisetarif um 1,5 Cent pro kWh steigt die Rentabilität. Das Ausschreibungsvolumen für Dachanlagen wird ab 2026 auf jährlich 2,3 Gigawatt angehoben, was zusätzliche Investitionsmöglichkeiten bietet.
Die Schwellenwerte zur Direktvermarktung wurden flexibler gestaltet, sodass Betreiber ihren Stromüberschuss ohne Vergütung und Direktvermarktungskosten an den Netzbetreiber abgeben können. Durch die Vereinfachung der Anlagenzusammenfassung wird vermieden, dass benachbarte Anlagen zu höheren technischen Anforderungen führen.
Auch Unternehmen und Gewerbe können durch die neuen Regelungen profitieren. Mehr dazu hier: Photovoltaik für Unternehmen
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Für Freiflächen-PV setzt das Solarpaket 1 weitere Neuerungen auf. Es soll mehr Fläche zur Förderung von Solarparks zur Verfügung gestellt werden und somit die Ziele des EEG erreicht werden. Flächen sollen mehrfach genutzt werden und PV darf nun auch in Naturschutzgebieten gebaut werden.
Folgend haben wir die wichtigsten Inhalte zusammengefasst:
Änderungen, die bei der Entbürokratisierung mitwirken, sind mitunter die Vereinfachung der Direktvermarktung bis 25 kW. Hier wurden die Vorgaben zur technischen Ausstattung kleinerer Anlagen gelockert.
Mit dem Solarpaket 1 haben nun auch existierende Solaranlagen im Außenbereich Anspruch auf eine EEG-Förderung, die einzig für die Installation einer PV-Anlage gebaut wurden (“Solarstadl”). Hier wurde der Stichtag auf den 01.03.2023 verschoben. Auch interessant: Photovoltaik Förderung
Auch ausgeförderte Anlagen können nach 20 Jahren weiter ohne bürokratischen Aufwand betrieben werden und ihren Solarstrom gegen Marktwert verkaufen. Die bestehende Regelung wurde um 5 Jahre verlängert.
Auch sollen die Sicherheiten aus den Ausschreibungen schneller zurückgezahlt werden - es werden maximal 3 Monate als Rückzahlungszeitraum angesetzt.
Zu Photovoltaik gehören auch die Regelungen in den Bereichen Netzanschluss und Stromspeicher. Zu den Neuerungen gehören folgende Punkte:
Die Entbürokratisierung von PV-Prozessen durch das Solarpaket 1 bringt für Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen und bestehender Solaranlagen im Außenbereich deutliche Erleichterungen.
Die Vorgaben zur technischen Ausstattung kleinerer Anlagen bis 25 kW wurden gelockert, was die Direktvermarktung vereinfacht. Solarstadl haben nun rückwirkend Anspruch auf eine EEG-Förderung. Auch ausgeförderte Anlagen können nach 20 Jahren weiterhin ohne bürokratischen Aufwand betrieben und ihr Solarstrom zum Marktwert verkauft werden. Bei Ausschreibungen werden Sicherheiten schneller zurückgezahlt und technische Anschlussbedingung der Netzbetreiber vereinfacht. Der Netzanschluss und die Nutzung von Stromspeichern wurde erleichtert und beschleunigt.
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Mit dem Solarpaket 1 sind auch Neuerungen für den Ausbau anderer erneuerbarer Energien, wie Windkraft und Biomasse, eingeführt worden.
Es werden Windenergiegebiete fortan als Beschleunigungsgebiete anerkannt, sodass die Genehmigungsverfahren erleichtert werden. Auch die EU-Notfall-Verordnung wird verlängert, was den Ausbau der Stromnetze vereinfacht und verschnellert. Außerdem wird das überragende öffentliche Interesse im Verteilnetz ausgeweitet.
Zusätzlich wird eine neue Erzeugungstechnologie (“Flugwindenergieanlagen”) gefördert, welche konventionelle Windenergieanlagen ergänzen kann.
Neben Windkraft wird auch Biogas gefördert. Es wird die Südquote befristet ausgesetzt, also wird bei Ausschreibungen für neue Biogasanlagen vorerst keine regionale Bevorzugung mehr stattfinden und der Markt wird belebt. Außerdem werden Realisierungsfristen verlängert, Kapazitätsbeschränkungen erweitert und es werden Teile der nicht bezuschlagten Biomtheanausschreibungsmengen im Folgejahr der Ausschreibungsmenge für Biomasse hinzugefügt.
Von der Umsetzung und Einführung des Solarpaket 1 profitieren alle Beteiligten: Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften, wie auch Mieter.
In erster Linie wird mit dem Solarpaket 1 jedoch bereits ein großer Schritt in Richtung einer grüneren Zukunft gemacht - denn vor allem profitiert die Energiewende von der Entbürokratisierung und Vereinfachung der Prozesse.
Auch Sie können einen wichtigen Schritt in Richtung Energiewende und energetischer Unabhängigkeit machen - und zwar mit einer eigenen Solaranlage. Sie sparen langfristig Stromkosten und sind vor schwankenden Strompreisen geschützt. Bei Enpal können Sie zwischen Solaranlage mieten und dem Kaufmodell wählen.
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Das Solarpaket 1 ist ein Gesetzespaket der deutschen Bundesregierung, das darauf abzielt, bürokratische Hürden beim Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere der Photovoltaik, abzubauen und die Energiewende voranzutreiben. Es trat am 16.05.2024 in Kraft.
Das Hauptziel des Solarpakets 1 ist die Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen sowie die Entbürokratisierung der entsprechenden Prozesse. Darüber hinaus zielt es darauf ab, die Regelungen für Netzanschlüsse, Stromspeicher, Windkraft und Biomasse zu erneuern und verbessern.
Das Solarpaket 1 fördert den Ausbau von Aufdach-Photovoltaikanlagen, Balkonkraftwerken, Gewerblichen PV-Großanlagen, Freiflächen-PV, Windkraft, Biomasse und Stromnetzen.
Das Solarpaket 1 vereinfacht mitunter den Ausbau und die Erneuerung von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden. Eigentümer können nun unter bestimmten Voraussetzungen Stromverbräuche bei Volleinspeisung abrechnen und bestehende Anlagen bürokratisch einfacher erneuern.
Für Balkonkraftwerke entfällt die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber. Die Registrierung im Marktstammdatenregister wurde vereinfacht, und übergangsweise sind rückwärtsdrehende Zähler bis zur Installation eines Zweirichtungszählers erlaubt.
Für große Solaranlagen zwischen 40 und 750 kWh wird der Einspeisetarif um 1,5 Cent pro kWh erhöht. Das Ausschreibungsvolumen für Dachanlagen steigt ab 2026 auf jährlich 2,3 Gigawatt. Zudem wurden die Schwellenwerte zur Direktvermarktung flexibler gestaltet.
Das Solarpaket 1 fördert die Nutzung von Freiflächen für Solarparks, einschließlich benachteiligter Gebiete und Naturschutzgebiete. Die Gebotsgrenze bei Ausschreibungen wurde von 20 auf 50 MW erhöht, und es wurden naturschutzfachliche Mindestkriterien eingeführt.
Die technischen Anschlussbedingungen der Netzbetreiber wurden vereinfacht, und das Ausschließlichkeitsprinzip für Multi-Use-Speicher wurde angepasst. Außerdem wurden die Verfahren zum Netzanschluss erweitert und beschleunigt.
Das Solarpaket 1 erleichtert Genehmigungsverfahren für Windenergiegebiete und verlängert die EU-Notfall-Verordnung, um den Ausbau der Stromnetze zu beschleunigen. Für Biogas wurden Realisierungsfristen verlängert und Kapazitätsbeschränkungen erweitert.
Vom Solarpaket 1 profitieren Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Mieter. Es stellt einen großen Schritt in Richtung einer grüneren Zukunft dar, indem es die Energiewende durch Entbürokratisierung und Vereinfachung der Prozesse unterstützt.