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Stromzähler Kosten

Stromzähler Kosten: Die Kostenübersicht in 2025

Aktualisiert:
17.06.2025
Lesezeit:
4 Minuten

Stromzähler Kosten: Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Stromzähler kostet je nach Art zwischen 20 - 400 €. Im Normalfall müssen diese Kosten nicht vom Haushalt getragen werden. 
  • Standardzähler und Smart Meter verursachen laufende Kosten, die meist über die Stromrechnung abgerechnet werden.
  • Für Photovoltaikanlagen und Heizstromtarife sind zusätzliche Zähler notwendig, die oft selbst bezahlt werden müssen.
  • Zwischenzähler zur Eigenkontrolle verursachen keine laufenden Kosten, müssen aber selbst angeschafft werden.
  • Netzbetreiber und Messstellenbetreiber geben die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen für den Zählereinbau vor.

Stromzähler sind in jedem Haushalt gesetzlich vorgeschrieben. Die damit verbundenen Kosten bestehen nicht nur aus dem Gerätepreis, sondern aus mehreren Komponenten, die je nach Zählertyp und Nutzung variieren.

Inhaltsverzeichnis

Was kostet ein Stromzähler?

Ein Stromzähler kostet je nach Art zwischen 20 - 400 €. Im Normalfall müssen diese Kosten nicht vom Haushalt getragen werden.

Stromzähler unterscheiden sich sowohl technisch als auch hinsichtlich ihrer Kosten – je nach Typ und Einsatzzweck fallen unterschiedliche Ausgaben beim Kauf eines Stromzählers an.

In der Regel wird der Stromzähler vom zuständigen Messstellenbetreiber bereitgestellt, sodass keine direkten Anschaffungskosten entstehen. 

Das trifft auf die folgenden Arten zu:

Nur bei speziellen Anwendungen ist der Kauf (einmalige Selbstzahlung) durch Privatpersonen üblich.

Dies trifft auf die folgenden Arten zu:

Die folgende Übersicht zeigt, mit welchen typischen Kosten bei verschiedenen Stromzählerarten zu rechnen ist und in welcher Situation der jeweilige Zählertyp verwendet wird.

Was kosten Stromzähler und wer braucht welchen?
Zählertyp Kosten für Verbraucher Typischer Einsatz
Ferrariszähler Messentgelt bis 20 €/Jahr* Altbestand, heute unzulässig für Neuanlagen
Digitaler Standardzähler Messentgelt max. 20 €/Jahr* Standard in Neubauten und bei Gerätetausch
Smart Meter Messentgelt 20–200 €/Jahr* (gesetzlich gedeckelt) Bei hohem Stromverbrauch oder mit Einspeisung ab 7 kW
Zwischenzähler/Hutschienenzähler einmalig – keine laufenden Kosten Zur Eigenkontrolle, z. B. für einzelne Stromkreise oder Räume
Einspeisezähler Anschaffung durch Anlagenbetreiber, ggf. Betriebskosten durch Netzbetreiber Misst eingespeisten Strom zur Abrechnung der Einspeisevergütung
Heizstromzähler Anschaffung durch Eigentümer, ggf. jährliches Messentgelt Separater Zähler für Wärmepumpenstrom bei Heizstromtarifen
Das Messentgelt umfasst Einbau, Betrieb, Wartung und Eichung.

Smart Meter Kosten nach Verbrauch

Die gesetzlich geregelten Höchstbeträge für Smart-Meter-Betriebskosten gelten bundesweit und sollen Verbraucher vor überhöhten Entgelten schützen. Die Einstufung erfolgt anhand des tatsächlichen Jahresstromverbrauchs. Je mehr Strom ein Haushalt oder Betrieb verbraucht, desto höher darf das jährliche Messentgelt ausfallen.

Jährliche Kosten für Smart Meter: So viel zahlen Verbraucher je nach Stromverbrauch
Stromverbrauch/Jahr Betriebskosten/Jahr (§ 32 MsbG)
bis 6.000 kWh max. 20 €
6.000–10.000 kWh max. 50 €
10.000–20.000 kWh max. 100 €
20.000–50.000 kWh max. 130 €
50.000–100.000 kWh max. 170 €

Wer trägt die Kosten für den Stromzähler?

Die folgende Übersicht zeigt, wer bei welchem Stromzählertyp für die anfallenden Kosten verantwortlich ist. 

Es wird zwischen einmaligen Anschaffungskosten und laufenden Betriebskosten unterschieden. Letztere fallen in Form sogenannter Messentgelte an, die vom Messstellenbetreiber erhoben werden. Das kann der örtliche Netzbetreiber sein oder ein wettbewerblicher Anbieter.

Kostenübersicht: Wer zahlt welchen Stromzähler?
Zählertyp Verantwortlich Bereitstellung/Abrechnung
Standardzähler
(digital oder Ferraris)
Eigentümer oder Mieter Automatisch über Messstellenbetreiber, Abrechnung über Stromrechnung
Smart Meter Eigentümer oder Mieter Automatisch über Messstellenbetreiber, Abrechnung über Stromrechnung
Einspeisezähler Betreiber der PV-Anlage Muss vom Betreiber beauftragt werden, Abrechnung direkt mit Netzbetreiber
Heizstromzähler Eigentümer oder Mieter Nur bei Heizstromtarifen, Einbau durch Eigentümer zu veranlassen
Zwischenzähler Eigentümer oder Mieter Zur Eigenkontrolle, kein Netzanschluss, keine Abrechnung über Versorger

Welcher Stromzähler ist der richtige für mich?

Ich habe einen normalen Stromverbrauch und keinen Sondertarif. Welcher Zähler ist geeignet und was kostet er?

Ein digitaler Standardzähler genügt.

Kosten: Keine direkten Anschaffungskosten, Betriebskosten max. 20 €/Jahr (über Stromrechnung abgerechnet). Aufwand. Für den Ausbau können Gebühren zwischen 30 und 100 Euro anfallen. Manche Betreiber bieten die Stilllegung auch kostenlos an.

Ich speise Strom aus einer PV-Anlage mit mehr als 7 kW ins Netz ein oder verbrauche über 6.000 kWh pro Jahr. Was brauche ich – und was fällt an?

Ein Smart Meter ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 29, § 32 MsbG).

Kosten: Keine direkten Anschaffungskosten, 20–200 €/Jahr, abhängig vom Verbrauch (gesetzlich gedeckelt).

Ich nutze eine Wärmepumpe mit Heizstromtarif. Welcher Zähler wird gebraucht und was kostet er?

Ein Heizstromzähler ist erforderlich.

Kosten: 80–150 € (Anschaffung), ggf. zusätzliche jährliche Betriebskosten je nach Netzgebiet und Tarifmodell.

Ich möchte den Stromverbrauch einzelner Geräte oder Räume überwachen. Welche Lösung eignet sich und wie teuer ist sie?

Ein Zwischenzähler zur Eigenkontrolle ist ideal.

Kosten: 20–80 € (einmalige Anschaffung), keine laufenden Kosten, keine Anbindung an Stromanbieter.

Ich speise Strom aus einer Solaranlage ins Netz ein. Was benötige ich und welche Kosten entstehen?

Ein Einspeisezähler ist Pflicht für die Abrechnung der Einspeisevergütung.

Kosten: 80–150 € (Anschaffung), ggf. zusätzliche Betriebskosten, abhängig vom Netzbetreiber.

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