Ein geeichter Stromzähler ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, wenn es um die Abrechnung von Stromverbrauch geht. Nur mit einem geeichten Stromzähler ist sichergestellt, dass die gemessenen Werte verlässlich und rechtlich anerkannt sind.
In diesem Artikel wird erklärt, was eine Eichung bedeutet, wann sie erforderlich ist und worin der Unterschied zu nicht-geeichten Stromzählern liegt.
Ein Stromzähler gilt als geeicht, wenn er nach den Vorgaben des Eichrechts geprüft wurde und innerhalb gesetzlich definierter Toleranzen misst. Die Eichung stellt sicher, dass die erfassten Verbrauchswerte korrekt und rechtlich verbindlich sind.
Die Prüfung erfolgt durch staatlich zugelassene Prüfstellen oder durch den Hersteller, sofern dieser entsprechend zertifiziert ist. Nach bestandener Prüfung wird der Zähler mit einer Eichmarke oder einem Aufdruck versehen, der das Jahr der Eichung angibt.
Nicht geeichte Stromzähler können von den tatsächlichen Verbrauchswerten abweichen, ohne dass dies dokumentiert oder rechtlich abgesichert ist.
Für den privaten Gebrauch, etwa als Zwischenzähler zur Eigenkontrolle, sind sie erlaubt. Sobald die Messwerte jedoch zur Abrechnung von Stromkosten oder für die Einspeisung ins öffentliche Netz verwendet werden, sind nicht geeichte Zähler unzulässig.
Ja, die Eichung von Stromzählern ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, sobald der Zähler für Abrechnungszwecke genutzt wird. Nur ein geeichter Zähler garantiert, dass die Verbrauchswerte gerichtsfest sind und nicht angezweifelt werden können.
Das betrifft:
Die gesetzliche Grundlage bildet das Mess- und Eichgesetz (MessEG) in Verbindung mit der Mess- und Eichverordnung (MessEV).
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine rechtliche Beratung dar. Bei konkreten Fragen zu eichrechtlichen Vorgaben oder individuellen Pflichten empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Behörde oder einer fachkundigen Stelle.
Die folgende Übersicht zeigt, welche Eichfristen für verschiedene Stromzählertypen und Einsatzzwecke gelten und wer jeweils für die Einhaltung verantwortlich ist.
Stromzähler können im Rahmen eines Stichprobenverfahrens auch über die reguläre Eichfrist hinaus weiterverwendet werden. Dabei wird eine zufällig ausgewählte Anzahl baugleicher Zähler aus einer Serie geprüft. Wenn alle überprüften Geräte innerhalb der zulässigen Toleranzen messen, darf die gesamte Serie im Einsatz bleiben.
Das Verfahren ist gesetzlich zugelassen und wird von den zuständigen Eichbehörden überwacht.
Die Verlängerung der Eichgültigkeit durch Stichprobenverfahren ist nicht am Zähler selbst erkennbar. Daher ist es ratsam, sich bei Unsicherheiten an den zuständigen Messstellenbetreiber oder Netzbetreiber zu wenden, um den aktuellen Status der Eichgültigkeit zu überprüfen.
Ist die Eichfrist des Stromzählers abgelaufen, sollte der zuständige Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber informiert werden.
Auch Betreiber von Photovoltaikanlagen oder Vermieter von Mehrparteienhäusern tragen teilweise Verantwortung.
Ist die gesetzliche Eichfrist eines Stromzählers abgelaufen, besteht grundsätzlich die Möglichkeit zur Nacheichung. Dabei wird das Gerät erneut geprüft, um festzustellen, ob es weiterhin innerhalb der zulässigen Messtoleranzen arbeitet.
Die Nacheichung ist mit Aufwand und Kosten verbunden. In der Praxis wird daher oft ein neues, bereits geeichtes Gerät installiert.
Ob ein Stromzähler geeicht ist, lässt sich direkt am Gerät selbst ablesen. Die folgende Übersicht zeigt, woran eine Eichmarke zu erkennen ist und wie sich diese je nach Zählertyp unterscheiden kann.
Entscheidend ist nicht nur, ob eine Eichmarkierung vorhanden ist, sondern auch, ob die angegebene Frist noch eingehalten wird.
Ist das angegebene Eichjahr abgelaufen, gilt der Zähler als nicht mehr geeicht, auch wenn er technisch noch korrekt misst.
Die folgende Tabelle zeigt Beispiele für noch gültige und abgelaufene Eichfristen:
Gut zu wissen: Enpal installiert im Rahmen der Photovoltaik-Installation ein Smart Meter. Damit erfüllt man alle Pflichten und ist bestens für die Zukunft gerüstet. Ob sich eine PV-Anlage auch für Ihr Haus lohnt, finden Sie hier heraus: