
Eine Photovoltaikanlage auf dem Mehrfamilienhaus lohnt sich. Doch wie kommt der Solarstrom zu den Mietern? Und wer rechnet ab? Genau hier kommen Betriebskonzepte ins Spiel. Sie regeln, ob Vermieter den Strom selbst verkaufen, ins Netz einspeisen oder nur für Gemeinschaftsbereiche nutzen. Fünf Modelle stehen zur Auswahl. Jedes hat eigene Stärken bei Rendite, Aufwand und Flexibilität. Dieser Artikel zeigt, welches Konzept zu welchem Vermieter passt und warum Mieterstrom in den meisten Fällen die wirtschaftlich beste Wahl ist.
Betriebskonzepte für Photovoltaik im Mehrfamilienhaus regeln, wie der erzeugte Solarstrom genutzt, verteilt und abgerechnet wird. Anders als beim Einfamilienhaus gibt es im Mehrfamilienhaus mehrere Parteien mit eigenen Stromzählern. Der Strom muss also aufgeteilt werden.
Jedes Betriebskonzept beantwortet drei zentrale Fragen: Wird der PV-Strom im Haus verbraucht oder nur eingespeist? Wird der Solarstrom direkt an die Mieter verkauft oder nur indirekt über Umlagen verrechnet? Und tritt der Betreiber auch als Reststromlieferant auf?
Die Wahl des Betriebskonzepts beeinflusst auch den bürokratischen Aufwand. Manche Modelle machen Vermieter zum Energieversorger mit entsprechenden Meldepflichten. Andere sind so einfach wie eine klassische Einspeiseanlage. Wer eine Solaranlage auf seinem Mehrfamilienhaus plant, sollte das passende Konzept daher früh festlegen.
Für Vermieter von Mehrfamilienhäusern gibt es fünf Betriebskonzepte: Mieterstrom, Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, Ergänzungs-Stromversorgung, Allgemeinstromversorgung und Volleinspeisung. Jedes Modell hat eigene Regeln für Stromverteilung, Abrechnung und Betreiberrolle.
Die Konzepte unterscheiden sich vor allem in zwei Punkten: Wie viel Rendite ist möglich? Und wie hoch ist der Verwaltungsaufwand? Die folgende Übersicht erklärt jedes Modell im Detail.
Mieterstrom bedeutet, dass Vermieter den Solarstrom vom Dach direkt an ihre Mieter verkaufen. Der Strom fließt in erster Linie also nicht ins öffentliche Netz, sondern wird im Gebäude verbraucht. Mieter beziehen ihn günstiger als Netzstrom, Vermieter erzielen eine attraktive Marge. Nur der überschüssige Strom wird gegen Einspeisevergütung ins öffentliche Netz eingespeist.
Das Modell bietet die höchste Rendite aller Betriebskonzepte. Der Grund: Vermieter verkaufen den selbst erzeugten Solarstrom für typischerweise 25–30 Cent/kWh an die Mieter, statt ihn für ca. 7 Cent/kWh ins Netz einzuspeisen. Zusätzlich treten sie als Reststromlieferant auf.
Außerdem gibt es für jede im Haus verbrauchte Kilowattstunde Solarstrom den Mieterstromzuschlag vom Staat. Dieser ist nach Anlagengröße gestaffelt und liegt zwischen rund 2 und 2,64 Cent/kWh. Für eine typische Anlage auf einem Mehrfamilienhaus mit 20 bis 25 kWp ergibt sich ein Mischsatz von ca. 2,3 Cent/kWh.
Beim Mieterstrom-Modell wird der Vermieter zum Energielieferanten. Wie bei allen Betriebskonzepten ist eine Anmeldung beim Marktstammdatenregister nötig. Beim Mieterstrom kommt zusätzlich der Stromversorgerantrag beim Hauptzollamt hinzu, außerdem Stromkennzeichnung und eine saubere Abrechnung.
Für Mieter ist die Teilnahme freiwillig. Sie können jederzeit zu einem anderen Anbieter wechseln. In der Praxis bleiben die meisten dabei, weil der Mieterstrom günstiger ist als klassische Stromtarife.
Die GGV ist ein neueres Modell, bei dem der Solarstrom rechnerisch auf die Mieter verteilt wird. Anders als beim Mieterstrom wird der Vermieter hier nicht zum Energieversorger. Die Mieter behalten ihre eigenen Stromverträge mit einem Anbieter ihrer Wahl.
Die Verteilung funktioniert über Smart Meter und eine viertelstündliche Messung. Der Messstellenbetreiber erfasst, wie viel Solarstrom jede Partei zu welchem Zeitpunkt verbraucht. Diese Menge wird dann vom Netzstrombezug abgezogen und separat abgerechnet.
Der Vorteil: Vermieter haben weniger Pflichten als beim Mieterstrom. Es gibt keine EVU-Anmeldung, keine Stromkennzeichnung und keine Reststromlieferung. Der Nachteil: Die Rendite fällt geringer aus, weil der Mieterstromzuschlag entfällt und die Abrechnungslogik komplexer ist.
GGV eignet sich für Vermieter, die den Verwaltungsaufwand scheuen, aber trotzdem mehr als die reine Einspeisevergütung erzielen möchten.
Bei der Ergänzungs-Stromversorgung beziehen nur einzelne Mieter Solarstrom. Auch hier gilt: wer nicht mitmachen möchte, behält einfach seinen bisherigen Stromvertrag.
Das Modell bietet Flexibilität. Vermieter können mit interessierten Mietern starten und weitere Parteien später hinzunehmen. Der überschüssige Strom, der nicht im Haus verbraucht wird, fließt ins Netz und wird mit der Einspeisevergütung vergütet.
Der Aufwand ist tendenziell geringer als bei der GGV, da weniger Parteien beteiligt sind. Wie bei allen Modellen mit Mietereinbindung gilt: Je höher die Beteiligung, desto wirtschaftlicher wird die Anlage und desto höher die Rendite.
Allgemeinstromversorgung bedeutet, dass der Solarstrom ausschließlich für Gemeinschaftsbereiche genutzt wird. Dazu zählen Treppenhausbeleuchtung, Aufzüge, Heizungsanlagen, Tiefgaragenlüftung oder gemeinschaftliche Waschküchen. Die Wohnungen der Mieter werden nicht beliefert.
Der Vorteil: Das Modell ist einfach umzusetzen. Es gibt keine Verträge mit einzelnen Mietern, keine Stromkennzeichnung und keine Wechselrechte. Der Vermieter nutzt den Solarstrom für Gemeinschaftsbereiche und verrechnet die Kosten über die Nebenkosten-Umlage an die Mieter. So lässt sich beispielsweise für jede kWh Solarenergie, die in die Hauswärmepumpe fließt, ein entsprechender Betrag in Rechnung stellen.
Der Nachteil: Die Renditechancen sind begrenzt. Der Allgemeinstromverbrauch macht in den meisten Mehrfamilienhäusern nur einen kleinen Teil des Gesamtverbrauchs aus. Überschüssiger Strom wird eingespeist und bringt nur die Einspeisevergütung von aktuell rund 8 Cent/kWh.
Allgemeinstromversorgung eignet sich für Gebäude mit hohem Stromverbrauch in Gemeinschaftsbereichen, etwa durch Aufzüge, Wärmepumpen oder E-Ladestationen.
Volleinspeisung ist das einfachste Betriebskonzept. Der gesamte Solarstrom fließt ins öffentliche Netz. Vermieter erhalten dafür eine erhöhte Einspeisevergütung und haben keinerlei Berührung mit Mietern oder Abrechnung.
Der Verwaltungsaufwand ist minimal. Eine Anmeldung beim Marktstammdatenregister genügt. Es gibt keine EVU-Pflichten, keine Stromkennzeichnung und keine Abrechnungssoftware. Die Anlage läuft, der Strom fließt, das Geld kommt.
Der Nachteil: Die Rendite ist am niedrigsten. Die Einspeisevergütung liegt aktuell bei 10,35 Cent/kWh für Anlagen mit Volleinspeisung. Das ist deutlich weniger als der Wert des selbst genutzten Stroms (ca. 25-30 Cent/kWh). Über die Laufzeit der Anlage entgeht Vermietern dadurch ein erheblicher Teil des möglichen Ertrags.
Volleinspeisung eignet sich für Vermieter, die maximale Einfachheit suchen und auf höhere Rendite verzichten können. Auch bei schwieriger Mieterstruktur oder kurzer Haltedauer der Immobilie kann das Modell sinnvoll sein.
Mieterstrom rechnet sich am meisten, weil Vermieter den Solarstrom zum Marktpreis verkaufen und zusätzlich den staatlichen Mieterstromzuschlag erhalten. Die anderen Modelle bieten weniger Rendite, dafür aber weniger Aufwand.
Die folgende Tabelle zeigt alle fünf Betriebskonzepte im direkten Vergleich:
Mieterstrom bietet das beste Verhältnis aus Rendite und Förderung. Der höhere Verwaltungsaufwand lässt sich durch spezialisierte Dienstleister wie Enpal auf ein Minimum reduzieren.
Gut zu wissen: Enpal bietet Mieterstrom als Komplettlösung an. Von der Planung und Installation bis zur Abrechnung mit einem unserer Partner. So profitieren Vermieter von der höchsten Rendite, ohne sich um die Verwaltung kümmern zu müssen.
Der Aufwand unterscheidet sich erheblich: Volleinspeisung erfordert kaum Verwaltung, Mieterstrom bringt deutlich mehr Pflichten mit sich. Doch der Mehraufwand zahlt sich finanziell aus und lässt sich durch Dienstleister reduzieren.
Mieterstrom: Beim Mieterstrom gibt es tendenziell mehr zu beachten als bei den anderen Modellen. Vermieter werden formal zum Energielieferanten, was bestimmte Melde- und Abrechnungspflichten mit sich bringt. Die gute Nachricht: All das lässt sich vollständig auslagern.
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Der Messstellenbetreiber liest die Zählerdaten aus. Die Abrechnung erfolgt über einen separaten Abrechnungsdienstleister. Vermieter müssen die Teilnahme organisieren und einen Vertrag abschließen.
Ergänzungs-Stromversorgung: Ähnlich wie GGV. Der Vermieter schließt Verträge mit einzelnen Mietern und rechnet deren Stromverbrauch ab. Bei wenigen Teilnehmern ist der Aufwand überschaubar.
Allgemeinstromversorgung: Ebenfalls unkompliziert. Der Solarstrom fließt in den Allgemeinstromzähler des Gebäudes. Die Kosten werden indirekt über die Nebenkostenumlage an die Mieter verrechnet.
Volleinspeisung: Der Vermieter meldet die Anlage im Marktstammdatenregister an. Danach läuft alles automatisch. Der Netzbetreiber misst die Einspeisung und überweist die Vergütung. Zeitaufwand pro Jahr: wenige Minuten.
Die Abrechnung funktioniert bei jedem Betriebskonzept anders. Bei Volleinspeisung läuft alles über den Netzbetreiber. Bei Mieterstrom übernehmen spezialisierte Dienstleister die Arbeit.
Mieterstrom: Die Abrechnung basiert auf dem Summenzähler-Modell. Ein Hauptzähler erfasst die Gesamtmenge, jede Wohnung erhält einen eigenen Smart Meter. Spezialisierte Dienstleister übernehmen über eine Abrechnungssoftware die laufende Stromabrechnung und unterstützen bei verschiedenen Prozessen rund um das Mieterstrom-Modell. Bei Ein- und Auszug von Mietern müssen Vermieter selbst aktiv werden, erhalten dafür aber Unterstützung in Form von Verwaltungssoftware und Vertragsvorlagen.
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Die Zählerdaten liefert der Messstellenbetreiber. Die Abrechnung übernimmt ein separater Abrechnungsdienstleister. Smart Meter erfassen den Verbrauch jeder Partei im Viertelstundentakt. Die Mieter erhalten die Gutschrift über ihren regulären Stromversorger.
Ergänzungs-Stromversorgung: Die wenigen Anbieter, die aktuell die Technik für dieses Modell bereitstellen, liefern in der Regel eine passende Abrechnungssoftware gleich mit.
Allgemeinstromversorgung: Der Solarstrom läuft über den Allgemeinstromzähler des Gebäudes. Die Ersparnis fließt in die Nebenkostenabrechnung ein. Keine separate Stromabrechnung nötig.
Volleinspeisung: Die einfachste Variante. Der Netzbetreiber misst die eingespeiste Strommenge und überweist die Vergütung. Vermieter erhalten einmal im Jahr eine Abrechnung. Eigene Abrechnungen an Mieter entfallen komplett.
Ja, neben den fünf Hauptkonzepten gibt es weitere Möglichkeiten, Solarstrom im Mehrfamilienhaus zu nutzen. Balkonkraftwerke und Einzelanlagen sind niedrigschwellige Einstiegsoptionen, ersetzen aber kein vollwertiges Betriebskonzept.
Mieter können kleine Solarmodule auf dem Balkon oder an der Fassade installieren. Die Anlagen haben meist 300 bis 800 Watt Leistung und speisen den Strom direkt in die Wohnung ein. Der Vorteil: Einfache Installation mit sofortiger Ersparnis. Der Nachteil: Teils bedarf es eine Genehmigung der WEG. Außerdem ist die Leistung begrenzt, wodurch die Ersparnis überschaubar ist. Eine nachträgliche Nachrüstung einer Dachanlage kann erschwert werden.
In seltenen Fällen erhalten einzelne Wohnungen eine eigene kleine Photovoltaikanlage auf einem Dachteilstück. Jede Partei nutzt dann ausschließlich ihren eigenen Solarstrom. Dieses Modell ist technisch aufwendig und kommt in der Praxis selten vor. Es eignet sich vor allem für Gebäude mit klar getrennten Dachflächen, etwa Reihenhäuser.
Für Vermieter, die den Ertrag ihrer Immobilie steigern möchten, bleiben die Hauptmodelle die bessere Wahl. Insbesondere Mieterstrom bietet das beste Verhältnis aus Rendite, Förderung und Zukunftssicherheit.
Vermieter von Mehrfamilienhäusern haben die Wahl zwischen fünf Betriebskonzepten für Photovoltaik. Jedes Modell hat seine Berechtigung, doch die Unterschiede bei Rendite und Aufwand sind erheblich. Mieterstrom bietet das größte wirtschaftliche Potenzial: Vermieter verkaufen Solarstrom für typischerweise 25-30ct an die Mieter statt ihn zu 7ct einzuspeisen und erhalten zusätzlich den staatlichen Mieterstromzuschlag. Der organisatorische Aufwand lässt sich durch Full-Service-Anbieter wie Enpal weitestgehend auslagern. So bleibt am Ende die Rendite, nicht die Arbeit. Wer maximale Einfachheit sucht und auf Ertrag verzichten kann, findet in der Volleinspeisung eine unkomplizierte Alternative.
Ja, ein Wechsel ist grundsätzlich möglich. Allerdings erfordert er oft Anpassungen an der Technik und neue Verträge mit Mietern oder Netzbetreibern. Ein Wechsel von Mieterstrom auf Volleinspeisung ist technisch einfach. Umgekehrt, also von Volleinspeisung auf Mieterstrom, sind größere technische Anpassungen notwendig. Wer langfristig die höchste Rendite erzielen möchte, sollte daher von Anfang an auf Mieterstrom setzen.
Der Vermieter ist bei einem Mieterwechsel selbst in der Verantwortung, die Mieterverträge anzupassen. Spezialisierte Dienstleister unterstützen dabei mit Verwaltungssoftware und Vertragsvorlagen, sodass der Prozess strukturiert und effizient abläuft.
Ja, manche Konzepte lassen sich kombinieren. Zum Beispiel kann Mieterstrom für die Wohnungen mit Allgemeinstromversorgung für Treppenhäuser und Aufzüge ergänzt werden. So wird ein größerer Anteil des Solarstroms direkt im Gebäude genutzt und die Rendite steigt.
Ja für PV im Mehrfamilienhaus, es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten. Der staatliche Mieterstromzuschlag wird pro im Haus verbrauchter Kilowattstunde gezahlt. Zusätzlich können regionale Förderprogramme und zinsgünstige KfW-Kredite genutzt werden. Ein erfahrener Anbieter prüft, welche Förderungen für das jeweilige Projekt infrage kommen.
Ein Stromspeicher lohnt sich im Mehrfamilienhaus fast immer. Er erhöht den Eigenverbrauch deutlich und macht das Gebäude unabhängiger vom Netz. Die optimale Größe hängt vom Verbrauchsprofil im Haus und den Landes-spezifischen Bauvorgaben ab.