
Wer Solarstrom vom eigenen Dach an Mieter verkaufen möchte, braucht ein passendes Messkonzept. Der Summenzähler bildet dabei die technische Grundlage: Er misst, wie viel Strom das Gebäude aus dem Netz bezieht und wie viel eingespeist wird. Ohne diese Daten ist keine korrekte Abrechnung möglich. Doch welches Messkonzept passt zum Gebäude? Wie hoch sind die Kosten? Und wie lange dauert die Genehmigung? Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen rund um den Summenzähler im Mieterstrom.
Ein Summenzähler ist ein Stromzähler, der alle Einzelzähler eines Gebäudes zu einem gemeinsamen Messpunkt zusammenfasst. Er sitzt am sogenannten Netzverknüpfungspunkt, also dort, wo das Gebäude an das öffentliche Stromnetz angeschlossen ist.
Die Funktionsweise ist im Grunde einfach: Der Summenzähler misst, wie viel Strom das gesamte Gebäude aus dem Netz bezieht und wie viel Solarstrom ins Netz eingespeist wird. Die Differenz zwischen der erzeugten Strommenge und dem Netzbezug ergibt den Eigenverbrauch. Dieser Wert ist entscheidend für die Wirtschaftlichkeit eines Mieterstrommodells.
Bei Photovoltaik im Mehrfamilienhaus läuft das so ab:
Ohne Summenzähler wäre Mieterstrom nicht umsetzbar. Denn erst durch die Bündelung aller Zähler lässt sich berechnen, welcher Anteil des Solarstroms tatsächlich im Gebäude verbraucht wurde.
Physische und virtuelle Summenzähler liefern dieselben bilanziellen Werte, unterscheiden sich jedoch stark in der praktischen Umsetzung.
Der physische Summenzähler gilt als Standardlösung im Mieterstrom. Er wird von nahezu allen Netzbetreibern akzeptiert und ist technisch robust und erprobt. Für die Installation wird ein separater Messwandlerschrank (ca. 1 x 1,5 m) benötigt, der neben dem Zählerschrank montiert wird und den Summenzähler sowie den PV-Zähler enthält. Der Messwandler ist nötig, weil ein normaler Zähler den gesamten Stromverbrauch eines Mehrfamilienhauses nicht messen kann. Trotz des höheren Installationsaufwands ist der laufende Betrieb unkomplizierter und Freigaben erfolgen schneller.
Der virtuelle Summenzähler ist eine Alternative, wenn sich der physische Summenzähler nicht realisieren lässt, etwa bei Platzmangel oder einem komplexen Hausanschlusskasten. Er setzt voraus, dass alle Wohneinheiten mit intelligenten Messsystemen ausgestattet sind und sowohl der Messstellenbetreiber als auch der Netzbetreiber die Datenverarbeitung beherrschen. Rechtlich sind virtuelle Summenzähler seit 2024 zulässig. In der Praxis prüfen viele Netzbetreiber diese Anträge jedoch genauer, da sie noch wenig Erfahrung mit dem Modell haben.
Für die meisten Mieterstrom-Projekte ist der physische Summenzähler die erste Wahl. Er bietet schnellere Genehmigungen, ermöglicht Mietern den sofortigen Wechsel in den Mieterstromtarif und erzielt durch die jährliche Verrechnung eine höhere Eigenverbrauchsquote. Der virtuelle Summenzähler kommt nur dann ins Spiel, wenn bauliche Gründe gegen den Einbau eines Messwandlerschranks sprechen.
Die Wahl des richtigen Messkonzepts einer Photovoltaikanlage hängt vor allem von den baulichen Gegebenheiten ab. Beide Varianten erreichen dasselbe Ziel, unterscheiden sich aber in Aufwand, Geschwindigkeit und Wirtschaftlichkeit.
Für die meisten Gebäude bleibt der physische Summenzähler die bevorzugte Lösung. Er ist bei Netzbetreibern etabliert und ermöglicht eine schnellere Projektumsetzung. Das bedeutet: frühere Inbetriebnahme und damit frühere Einnahmen aus dem Mieterstromverkauf.
Ein weiterer Vorteil: Mieter können direkt in den Mieterstromtarif wechseln und müssen nicht auf den Auslauf ihres bestehenden Stromvertrags warten. Zudem erzielt der physische Summenzähler durch die jährliche Verrechnung eine höhere Eigenverbrauchsquote. Mehr PV-Strom wird im Haus verkauft statt zu rund 8 Cent/kWh ins Netz eingespeist.
Obwohl die Anfangsinvestition für den Messwandlerschrank höher ausfällt, gleichen die schnellere Umsetzung und die bessere Wirtschaftlichkeit diese Kosten in der Regel aus.
Der virtuelle Summenzähler ist eine sinnvolle Alternative, wenn sich der physische nicht realisieren lässt, etwa bei Platzmangel oder einem komplexen Hausanschlusskasten.
Gut zu wissen: Enpal setzt standardmäßig auf den physischen Summenzähler, da dieser von nahezu allen Netzbetreibern sofort akzeptiert wird. Der Messstellenbetrieb erfolgt über Metrify, die Enpal‑Tochter mit eigener VNB‑Erfahrung. Dadurch werden Abstimmungen schneller erledigt, Datenprozesse zuverlässig gesteuert und Verzögerungen im Projektablauf minimiert.
Obwohl die Anfangsinvestition für den Messwandlerschrank höher ist, rentiert sich der physische Summenzähler in vielen Fällen:
Die Gesamtkosten für einen Summenzähler setzen sich aus drei Komponenten zusammen: Hardware, Installation und laufender Messstellenbetrieb. Je nach gewähltem Messkonzept variieren die Beträge erheblich.
Physischer Summenzähler: Hier fallen die höchsten Anfangsinvestitionen an. Neben dem Zähler selbst müssen oft der Zählerschrank umgebaut und neue Kabel verlegt werden. Die Kosten hängen stark vom Zustand der vorhandenen Elektroinstallation ab. In älteren Gebäuden mit veralteten Zählerschränken kann der Aufwand deutlich höher ausfallen als in neueren Häusern. Dafür bleiben die laufenden Kosten für den Messstellenbetrieb gering.
Virtueller Summenzähler: Die Installationskosten sind gering, da kein physisches Gerät am Hausanschluss verbaut wird. Allerdings kommen Kosten für die Nachrüstung eines Smart Meters hinzu.Die laufenden Kosten sind höher als bei den anderen Modellen, da neben dem Messstellenbetrieb auch die Datenverarbeitung bezahlt werden muss. Hinzu kommt: Die längeren Abstimmungsprozesse mit Netzbetreibern können indirekt Kosten verursachen, etwa durch Projektverzögerungen.
Bei der Kostenbewertung zählt nicht nur die Anfangsinvestition, sondern vor allem die Gesamtrechnung über 10 bis 20 Jahre. Die höheren Installationskosten des physischen Summenzählers werden durch geringere laufende Kosten und weniger Prozessrisiken oft ausgeglichen.
Die Abrechnung mit Summenzähler erfolgt bei Gebäuden mit Smart Metern vollautomatisch. Spezialisierte Abrechnungssoftware von Drittanbietern wie Metergrid oder Quartierkraft liest die Zählerdaten aus, berechnet den Eigenverbrauch, verteilt ihn auf die einzelnen Parteien und erstellt die Mieterstromrechnungen.
Bei Gebäuden ohne Smart Meter müssen die Zählerstände manuell abgelesen werden. Die weitere Berechnung und Rechnungserstellung übernimmt dann ebenfalls die Software.
Für Vermieter bedeutet das: Der Aufwand ist minimal. Die Kosten für die Abrechnungssoftware liegen bei etwa 60 € pro Jahr und Zähler und können in den Strompreis oder die Grundgebühr des Mieterstromvertrags eingepreist werden. Für private Immobilienbesitzer ist das Auslagern der Abrechnung in der Regel immer sinnvoller als die Selbstabrechnung.
Gewusst? Bei Enpal läuft die Abrechnung komplett automatisiert. Da Enpal als Messstellenbetreiber alle Zähler gegen Smart Meter austauscht, werden die Zählerstände automatisch erfasst und verarbeitet. Vermieter müssen sich um die Abrechnung nicht kümmern.
Alle Zähler im Gebäude werden regelmäßig erfasst: die Einzelzähler der Wohnungen, der Allgemeinstromzähler, der Erzeugungszähler der PV-Anlage und der Summenzähler. Da bei Mieterstrom-Projekten im Mehrfamilienhaus immer eine komplette Smart-Meter-Ausstattung verbaut wird, erfolgt die Erfassung automatisch.
Aus den Zählerständen wird berechnet, wie viel Solarstrom im Gebäude verbraucht wurde und wie viel eingespeist wurde. Die Berechnung erfolgt digital über die Abrechnungssoftware.
Der Eigenverbrauch wird anteilig auf die Mieter verteilt. Die Aufteilung erfolgt in der Regel nach dem individuellen Verbrauch jeder Wohnung, gemessen am jeweiligen Einzelzähler.
Je nach Vereinbarung im Mieterstromvertrag werden monatliche Abschläge berechnet oder eine jährliche Gesamtabrechnung erstellt. Die Rechnung muss den Mieterstrompreis, die verbrauchte Menge und alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten.
Einmal im Jahr wird die Gesamtabrechnung erstellt: Abgleich der Abschläge mit dem tatsächlichen Verbrauch, Berechnung von Nachzahlungen oder Guthaben, Meldung an den Netzbetreiber.
Der Summenzähler bildet die Grundlage jedes Mieterstrommodells. In der Praxis hat sich der physische Summenzähler als Standard etabliert: Er wird von Netzbetreibern zuverlässig freigegeben, ermöglicht Mietern den sofortigen Wechsel in den Mieterstromtarif und erzielt durch die jährliche Verrechnung eine höhere Eigenverbrauchsquote. Zwar erfordert er den Einbau eines Messwandlerschranks, doch die schnellere Projektumsetzung und die bessere Wirtschaftlichkeit gleichen die höheren Anfangsinvestitionen in der Regel aus. Der virtuelle Summenzähler ist eine sinnvolle Alternative, wenn sich der physische Einbau nicht realisieren lässt, etwa bei Platzmangel oder einem komplexen Hausanschlusskasten. Welches Modell passt, hängt letztlich von den baulichen Gegebenheiten und der lokalen Netzsituation ab.
Der Summenzähler wird vom Messstellenbetreiber und dem Netzbetreiber gemeinsam in Betrieb genommen. Ein zertifizierter Elektrofachbetrieb baut den Messwandlerschrank und führt die Verkabelung durch. Der Netzbetreiber muss die Installation vorab genehmigen. Bei virtuellen Summenzählern entfällt der Messwandlerschrank, hier richtet der Messstellenbetreiber die Software ein.
Die Genehmigung durch den Netzbetreiber dauert in der Praxis 8 bis 16 Wochen. Bei physischen Summenzählern erfolgt die Freigabe in der Regel schneller, da das Verfahren etabliert ist. Bei virtuellen Summenzählern kann es zu längeren Abstimmungen kommen, da viele Netzbetreiber noch wenig Erfahrung mit diesem Modell haben.
Ja, ein Summenzähler kann auch in Bestandsgebäuden nachgerüstet werden. Bei einem physischen Summenzähler wird ein separater Messwandlerschrank (ca. 1 x 1,5 m) neben dem bestehenden Zählerschrank installiert. Voraussetzung ist ausreichend Platz für den Schrank. Wenn dieser Platz fehlt, kann der virtuelle Summenzähler eine Alternative sein, sofern Smart Meter vorhanden sind.
Der Summenzähler gehört in der Regel dem Messstellenbetreiber, nicht dem Gebäudeeigentümer. Der Messstellenbetreiber stellt den Zähler zur Verfügung, wartet ihn und ist für die Eichung verantwortlich. Der Gebäudeeigentümer zahlt dafür eine jährliche Messstellengebühr.
Bei einem Ausfall des physischen Summenzählers muss der Messstellenbetreiber zeitnah einen Ersatzzähler setzen. Für den Zeitraum des Ausfalls wird der Verbrauch geschätzt, meist auf Basis der Vorjahreswerte. Beim virtuellen Summenzähler kann ein Ausfall einzelner Smart Meter die Berechnung verfälschen. Hier greift die Software auf Ersatzwerte zurück.
Ja, für den virtuellen Summenzähler müssen alle bilanzierungsrelevanten Zähler im Gebäude intelligente Messsysteme sein. Diese bestehen aus einem digitalen Stromzähler und einem Smart Meter Gateway, das die Messwerte verschlüsselt überträgt. Ohne Gateway ist keine Viertelstundenmessung möglich.
Ein Summenzähler liefert zwei zentrale Werte: den Netzbezug (wie viel Strom aus dem öffentlichen Netz ins Gebäude fließt) und die Einspeisung der PV-Anlage (wie viel Solarstrom ins öffentliche Netz abgegeben wird). Aus diesen Werten lässt sich in Kombination mit dem Erzeugungszähler der Eigenverbrauch berechnen.
Für private Immobilienbesitzer ist das Auslagern der Abrechnung in der Regel immer sinnvoller als die Selbstabrechnung. Die Kosten liegen bei etwa 60 € pro Jahr und Zähler und können in den Strompreis oder die Grundgebühr des Mieterstromvertrags eingepreist werden. Spezialisierte Abrechnungssoftware wie Metergrid oder Quartierkraft übernimmt alle Schritte automatisiert.
Beim physischen Summenzähler erfolgt die Bilanzierung auf Jahresbasis. Beim virtuellen Summenzähler wird im 15-Minuten-Rhythmus verrechnet. Durch die jährliche Verrechnung werden Erzeugung und Verbrauch besser ausgeglichen, was bilanziell zu einer höheren Eigenverbrauchsquote führt. Das bedeutet: Mehr PV-Strom wird im Haus verkauft statt zu rund 8 Cent/kWh ins Netz eingespeist.