
Wer Solarstrom vom eigenen Dach an Mieter verkaufen möchte, braucht ein passendes Messkonzept. Der Summenzähler bildet dabei die technische Grundlage: Er misst, wie viel Strom das Gebäude aus dem Netz bezieht und wie viel eingespeist wird. Ohne diese Daten ist keine korrekte Abrechnung möglich. Doch welches Messkonzept passt zum Gebäude? Wie hoch sind die Kosten? Und wie lange dauert die Genehmigung? Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen rund um den Summenzähler im Mieterstrom.
Ein Summenzähler ist ein Stromzähler, der alle Einzelzähler eines Gebäudes zu einem gemeinsamen Messpunkt zusammenfasst. Er sitzt am sogenannten Netzverknüpfungspunkt, also dort, wo das Gebäude an das öffentliche Stromnetz angeschlossen ist.
Die Funktionsweise ist im Grunde einfach: Der Summenzähler misst, wie viel Strom das gesamte Gebäude aus dem Netz bezieht und wie viel Solarstrom ins Netz eingespeist wird. Die Differenz zwischen der erzeugten Strommenge und dem Netzbezug ergibt den Eigenverbrauch. Dieser Wert ist entscheidend für die Wirtschaftlichkeit eines Mieterstrommodells.
Bei Photovoltaik im Mehrfamilienhaus läuft das so ab:
Ohne Summenzähler wäre Mieterstrom nicht umsetzbar. Denn erst durch die Bündelung aller Zähler lässt sich berechnen, welcher Anteil des Solarstroms tatsächlich im Gebäude verbraucht wurde.
Physische und virtuelle Summenzähler liefern dieselben bilanziellen Werte, unterscheiden sich jedoch stark in der praktischen Umsetzung.
Der physische Summenzähler gilt als Standardlösung im Mieterstrom. Er wird von nahezu allen Netzbetreibern akzeptiert und ist technisch robust und erprobt. Für die Installation wird ein separater Messwandlerschrank (ca. 1 x 1,5 m) benötigt, der neben dem Zählerschrank montiert wird und den Summenzähler sowie den PV-Zähler enthält. Der Messwandler ist nötig, weil ein normaler Zähler den gesamten Stromverbrauch eines Mehrfamilienhauses nicht messen kann.
Der virtuelle Summenzähler ist eine Alternative, wenn sich der physische Summenzähler nicht realisieren lässt, etwa bei Platzmangel oder einem komplexen Hausanschlusskasten. Er setzt voraus, dass alle Wohneinheiten mit intelligenten Messsystemen ausgestattet sind und sowohl der Messstellenbetreiberals auch der Netzbetreiber die Datenverarbeitung beherrschen. Rechtlich sind virtuelle Summenzähler seit 2024 zulässig. In der Praxis prüfen viele Netzbetreiber diese Anträge jedoch genauer, da sie noch wenig Erfahrung mit dem Modell haben.
Für die meisten Mieterstrom-Projekte ist der physische Summenzähler die erste Wahl. Aufgrund der Bekanntheit unter den Netzbetreibern ermöglicht er in den meisten Fällen eine schnellere Umsetzung des PV-Projektes und damit frühere Einnahmen aus dem Betrieb der Anlage. Der virtuelle Summenzähler kommt in der Regel nur dann ins Spiel, wenn bauliche Gründe gegen den Einbau eines Messwandlerschranks sprechen.
Die Gesamtkosten für einen Summenzähler setzen sich aus drei Komponenten zusammen: Hardware, Installation und laufender Messstellenbetrieb. Je nach gewähltem Messkonzept variieren die Beträge.
Physischer Summenzähler: Hier fallen tendenziell etwas höhere Investitionskosten an, da der Messwandlerschrank für den Summenzähler recht teuer ist. Dafür spart man sich hier die Erweiterung des Zählerschrankes für den PV-Zähler, da dieser auch im Messwandlerschrank unterkommmt. Darüber hinaus sind die laufenden Kosten für den Messstellenbetrieb geringer.
Virtueller Summenzähler: Die Installationskosten sind tendenziell geringer, da kein Messwandlerschrank verbaut werden muss. Vorausgesetzt es ist kein freies Zählerfeld mehr im existierenden Zählerschrank, muss allerdings ein zusätzlicher Zählerschrank für den PV Zähler installiert und die Zuleitung vom Hausanschlusskasten zum Zählerschrank aufgetrennt werden. Weiterhin sind die laufenden Kosten für den Messstellenbetrieb höher.
Bei der Kostenbewertung zählt nicht nur die Anfangsinvestition, sondern vor allem die Gesamtrechnung über 10 bis 20 Jahre. Die höheren Installationskosten des physischen Summenzählers werden durch geringere laufende Kosten und weniger Prozessrisiken oft ausgeglichen.
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Spezialisierte Abrechnungssoftware liest die Zählerdaten aus, berechnet den Eigenverbrauch, verteilt ihn auf die einzelnen Parteien und erstellt die Mieterstromrechnungen.
Für Vermieter bedeutet das: Der Aufwand ist minimal. Für private Immobilienbesitzer ist das Auslagern der Abrechnung in der Regel immer sinnvoller als die Selbstabrechnung.
Alle Zähler im Gebäude werden regelmäßig erfasst: die Einzelzähler der Wohnungen, der Allgemeinstromzähler, der Erzeugungszähler der PV-Anlage und der Summenzähler. Da bei Mieterstrom-Projekten im Mehrfamilienhaus immer eine komplette Smart-Meter-Ausstattung verbaut wird, erfolgt die Erfassung automatisch.
Aus den Zählerständen wird berechnet, wie viel Solarstrom im Gebäude verbraucht wurde und wie viel eingespeist wurde. Die Berechnung erfolgt digital über die Abrechnungssoftware.
Der Eigenverbrauch wird anteilig auf die Mieter verteilt. Die Aufteilung erfolgt in der Regel nach dem individuellen Verbrauch jeder Wohnung, gemessen am jeweiligen Einzelzähler.
Je nach Vereinbarung im Mieterstromvertrag werden monatliche Abschläge berechnet oder eine jährliche Gesamtabrechnung erstellt. Die Rechnung muss den Mieterstrompreis, die verbrauchte Menge und alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten.
Einmal im Jahr wird die Gesamtabrechnung erstellt: Abgleich der Abschläge mit dem tatsächlichen Verbrauch, Berechnung von Nachzahlungen oder Guthaben, Meldung an den Netzbetreiber.
Der Summenzähler bildet die Grundlage jedes Mieterstrommodells. In der Praxis hat sich der physische Summenzähler als Standard etabliert. Der virtuelle Summenzähler ist eine sinnvolle Alternative, wenn sich der physische Einbau nicht realisieren lässt, etwa bei Platzmangel oder einem komplexen Hausanschlusskasten. Welches Modell passt, hängt letztlich von den baulichen Gegebenheiten und der lokalen Netzsituation ab.
Der Summenzähler wird vom Messstellenbetreiber und dem Netzbetreiber gemeinsam in Betrieb genommen. Ein zertifizierter Elektrofachbetrieb baut den Messwandlerschrank und führt die Verkabelung durch. Der Netzbetreiber muss die Installation vorab genehmigen. Bei virtuellen Summenzählern entfällt der Messwandlerschrank, hier richtet der Messstellenbetreiber die Software ein.
Ja, ein Summenzähler kann auch in Bestandsgebäuden nachgerüstet werden. Bei einem physischen Summenzähler wird ein separater Messwandlerschrank (ca. 1 x 1,5 m) neben dem bestehenden Zählerschrank installiert. Voraussetzung ist ausreichend Platz für den Schrank. Wenn dieser Platz fehlt, kann der virtuelle Summenzähler eine Alternative sein.
Der Summenzähler gehört dem Messstellenbetreiber, nicht dem Gebäudeeigentümer. Der Messstellenbetreiber stellt den Zähler zur Verfügung, wartet ihn und ist für die Eichung verantwortlich. Der Gebäudeeigentümer zahlt dafür eine jährliche Messstellengebühr.
Bei einem Ausfall des physischen Summenzählers muss der Messstellenbetreiber zeitnah einen Ersatzzähler setzen. Für den Zeitraum des Ausfalls wird der Verbrauch geschätzt, meist auf Basis der Vorjahreswerte. Beim virtuellen Summenzähler kann ein Ausfall einzelner Smart Meter die Berechnung verfälschen. Hier greift die Software auf Ersatzwerte zurück.
Ja, für den virtuellen Summenzähler müssen alle bilanzierungsrelevanten Zähler im Gebäude intelligente Messsysteme sein. Diese bestehen aus einem digitalen Stromzähler und einem Smart Meter Gateway, das die Messwerte verschlüsselt überträgt. Ohne Gateway ist keine Viertelstundenmessung möglich.
Ein Summenzähler liefert zwei zentrale Werte: den Netzbezug (wie viel Strom aus dem öffentlichen Netz ins Gebäude fließt) und die Einspeisung der PV-Anlage (wie viel Solarstrom ins öffentliche Netz abgegeben wird). Aus diesen Werten lässt sich in Kombination mit dem Erzeugungszähler der Eigenverbrauch berechnen.
Für private Immobilienbesitzer ist das Auslagern der Abrechnung in der Regel immer sinnvoller als die Selbstabrechnung. Die Kosten dafür können in den Strompreis oder die Grundgebühr des Mieterstromvertrags eingepreist werden. Spezialisierte Abrechnungssoftware übernimmt alle Schritte automatisiert.