
Rund 3 Millionen Mehrfamilienhäuser gibt es in Deutschland, doch auf den wenigsten Dächern liegt eine Photovoltaikanlage. Dabei bieten gerade diese Gebäude viel Potenzial: große Dachflächen, mehrere Parteien, die den Strom direkt nutzen können, und attraktive Renditen für Vermieter. Seit 2024 sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen deutlich einfacher geworden. Die entscheidende Frage ist nicht mehr, ob sich Photovoltaik auf dem Mehrfamilienhaus lohnt, sondern welches Betreibermodell am besten passt. Dieser Artikel zeigt die Optionen und erklärt, warum Mieterstrom für die meisten Vermieter die beste Wahl ist.
Für Photovoltaik im Mehrfamilienhaus stehen fünf Betreibermodelle zur Verfügung: Mieterstrom, Ergänzungs-Stromversorgung, Allgemeinstromversorgung, Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) und Volleinspeisung. Sie unterscheiden sich in Aufwand, Rendite-Potenzial und den Gegebenheiten im Haus.
Beim Mieterstrom verkauft der Anlagenbetreiber den Solarstrom und den Reststrom direkt an die Mieter im Gebäude. Er schließt dafür einen Vertrag mit einem Reststromanbieter ab und wird damit zum Stromlieferanten. Dafür gibt es einen staatlichen Mieterstromzuschlag. Nicht alle Parteien müssen teilnehmen, nur die teilnehmenden Wohnungen beziehen den Solarstrom.
Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist seit 2024 möglich. Der entscheidende Unterschied zum Mieterstrom: Die Mieter behalten ihren bisherigen Reststromanbieter und der Betreiber liefert nur den Solarstrom. Das reduziert den Verwaltungsaufwand. In der Praxis funktioniert dieses Modell allerdings aufgrund von technischen Hürden und Aufholbedarf bei den Netzbetreibern noch kaum.
Bei der Ergänzungs-Stromversorgung (auch Pionierkraft-Modell genannt) erhalten die Mieter den Solarstrom als Ergänzung zu ihrem bestehenden Stromvertrag. Dieses Modell eignet sich, wenn Mieter ihren aktuellen Anbieter nicht wechseln möchten. Der Nachteil: Die Technik ist vergleichsweise teuer, da für jede Wohneinheit ein eigener Zähler (Pionierkraftwerk) im Wert von rund 1.000 € benötigt wird.
Bei der Allgemeinstromversorgung fließt der Solarstrom ausschließlich in Gemeinschaftsflächen wie Treppenhaus, Aufzug, Tiefgarage oder die Wärmepumpe des Gebäudes. Der Vermieter kann die Kosten für diesen Solarstrom auf alle Mieter umlegen. Dieses Modell ist am einfachsten umzusetzen.
Die Volleinspeisung speist den gesamten Strom ins öffentliche Netz ein und erhält dafür eine leicht erhöhte Vergütung. Sie eignet sich, wenn der Eigenverbrauch im Haus sehr gering ist.
Gut zu wissen: Enpal setzt bei Mehrfamilienhäusern auf das Mieterstrom-Modell. In Ausnahmefällen kommen auch die Ergänzungs-Stromversorgung oder die Allgemeinstromversorgung zum Einsatz. Enpal übernimmt dabei nicht nur die Installation der Photovoltaikanlage, sondern auch die komplette Abwicklung: von der Anmeldung über die Abrechnung bis zur Stromlieferung.
Der Solarstrom fließt vom Dach über einen zentralen Wechselrichter zu den teilnehmenden Wohnungen. Jede Partei erhält einen eigenen Smart Meter, der den Verbrauch sekundengenau erfasst. Produziert die Anlage mehr Strom als gerade benötigt, fließt der Überschuss ins öffentliche Netz (sog. Einspeisung). Reicht der Solarstrom nicht aus, bezieht die Wohnung automatisch Strom aus dem Netz.
Die Smart Meter sind das Herzstück der Verteilung. Sie messen nicht nur den Verbrauch, sondern auch den Anteil am Solarstrom. So lässt sich am Ende des Monats genau berechnen, wer wie viel günstigen PV-Strom genutzt hat und wer wie viel teuren Netzstrom dazukaufen musste.
Der Aufwand für eine PV-Anlage im Mehrfamilienhaus ist deutlich höher als beim Einfamilienhaus. Das liegt vor allem an den zusätzlichen Anforderungen bei Anmeldung, Messtechnik und Abrechnung. Mit der richtigen Vorbereitung und spezialisierten Dienstleistern lässt sich der Aufwand jedoch gut bewältigen.
Vor der Photovoltaik Montage ist es wichtig, die PV-Anlage anzumelden sowie sie nach Montage im Marktstammdatenregister eintragen zu lassen. Bei Mieterstrom kommen weitere Meldepflichten hinzu, etwa gegenüber dem Finanzamt und der Bundesnetzagentur.
Die Abrechnung erfordert Smart Meter für jede teilnehmende Wohneinheit. Diese erfassen den Verbrauch und ermöglichen eine transparente Aufteilung des Solarstroms. Die Abrechnung selbst läuft über spezialisierte Software-Anbieter wie Metergrid oder Quartierkraft. Diese erstellen automatisiert die monatlichen oder jährlichen Abrechnungen für jede Partei.
Gewusst? Enpal vereint PV-Installation, Messstellenbetrieb, Stromlieferung und Abrechnung unter einem Dach und übernimmt die über 20 notwendigen Anträge, Vollmachten und Verträge. So gibt es nur einen Ansprechpartner für alles.
Die Aufteilung des Eigenverbrauchs der PV-Anlage im Mehrfamilienhaus erfolgt über zwei grundlegende Methoden: die dynamische und die statische Verteilung. Welche Methode zum Einsatz kommt, hängt vom gewählten Betreibermodell und den vertraglichen Vereinbarungen ab.
Bei der dynamischen Verteilung richtet sich der Anteil nach dem tatsächlichen Verbrauch jeder Partei. Ein Smart-Meter-System erfasst den Stromverbrauch jeder Wohnung und den Gesamtertrag der Photovoltaikanlage in 15-Minuten-Intervallen. Der erzeugte Solarstrom wird automatisch dort zugeteilt, wo er gerade benötigt wird.
Das dynamische Modell ermöglicht in der Regel einen höheren Eigenverbrauch im Haus und gilt als die fairere Lösung, da jede Partei nur für den Strom zahlt, den sie tatsächlich verbraucht. Wer tagsüber viel zu Hause ist und Waschmaschine, Geschirrspüler oder Homeoffice nutzt, bekommt einen größeren Anteil am günstigen Solarstrom.
Bei der statischen Verteilung einigen sich die Parteien vorab auf feste Anteile. Das kann nach Wohnfläche, Personenzahl oder gleichmäßig pro Wohneinheit geschehen. Der Vorteil liegt in der einfacheren Umsetzung: Es ist kein Smart-Meter-Gateway erforderlich, ein physischer Summenzähler reicht aus.
Der Nachteil: Parteien mit hohem Tagesverbrauch profitieren weniger, und ungenutzter Solarstrom fließt häufiger ins Netz, anstatt im Haus verbraucht zu werden.
Für die Abrechnung gibt es zwei gängige Messkonzepte:
Welches Modell passt, hängt von der Gebäudestruktur, dem gewählten Betreibermodell und den Vorgabe des Netzbetreibers ab.
Photovoltaik im Mehrfamilienhaus bietet großes Potenzial für Vermieter und Mieter. Große Dachflächen und mehrere Parteien, die den Strom direkt nutzen, sorgen für attraktive Renditen. Von den fünf Betreibermodellen ist Mieterstrom für die meisten Vermieter die beste Wahl: Der Verkauf von Solarstrom und Reststrom an die Mieter bringt die höchsten Einnahmen, dazu kommt der staatliche Mieterstromzuschlag. Der bürokratische Aufwand ist zwar höher als beim Einfamilienhaus, lässt sich aber mit einem erfahrenen Partner wie Enpal deutlich reduzieren. Smart Meter und spezialisierte Abrechnungssoftware sorgen für eine faire Verteilung des Solarstroms auf alle teilnehmenden Parteien.
Hier finden Sie heraus, ob sich eine PV-Anlage auch für Ihr Haus lohnt:
Die Empfehlung lautet: Das Dach so voll wie möglich belegen. Die Montage ist hauptsächlich fixkostengetrieben. Gerüst, Anfahrt, Planung und Netzanschluss fallen unabhängig von der Anlagengröße an. Jedes weitere Modul erhöht die Gesamtkosten nur geringfügig, bringt aber zusätzlichen Ertrag. Bei Anlagen ab 25 kWp und ab 30 kWp gelten besondere technische und rechtliche Anforderungen, die bei der Planung berücksichtigt werden sollten.
Ein Stromspeicher lohnt sich im Mehrfamilienhaus fast immer. Er erhöht den Eigenverbrauch deutlich und macht das Gebäude unabhängiger vom Netz. Als Faustregel gilt: 1 bis 1,5 kWh Speicherkapazität pro kWp Anlagenleistung. Die optimale Größe hängt vom Verbrauchsprofil im Haus ab.
Photovoltaik im Mehrfamilienhaus lohnt sich bereits ab zwei bis drei Wohneinheiten. Je mehr Parteien den Solarstrom nutzen, desto höher ist in der Regel der Eigenverbrauch und damit die Wirtschaftlichkeit der Anlage.
Ja, es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten. Der staatliche Mieterstromzuschlag wird pro im Haus verbrauchter Kilowattstunde gezahlt. Zusätzlich können regionale Förderprogramme und zinsgünstige KfW-Kredite genutzt werden. Ein erfahrener Anbieter prüft, welche Förderungen für das jeweilige Projekt infrage kommen.
Bei einem Mieterwechsel wird der Mieterstromervertrag auf den neuen Mieter übertragen oder neu abgeschlossen. Der neue Mieter kann selbst entscheiden, ob er am Mieterstrom teilnehmen möchte. Der Wechsel ist in der Regel unkompliziert und wird vom Abrechnungsdienstleister abgewickelt.
Ja, die Teilnahme ist im Falle des Mieterstroms freiwillig. Mieter, die nicht teilnehmen möchten, behalten ihren bisherigen Stromanbieter und beziehen weiterhin ausschließlich Netzstrom. Eine Verpflichtung zur Teilnahme gibt es nicht.
Die Amortisationszeit hängt von der Anlagengröße, dem Eigenverbrauch und dem gewählten Betreibermodell ab. Bei Mieterstrom-Projekten liegt sie in der Regel zwischen 8 und 12 Jahren. Danach erwirtschaftet die Anlage über ihre restliche Lebensdauer von 25 bis 30 Jahren reinen Gewinn.