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Photovoltaik Mehrfamilienhaus: Solarstrom für Eigentümer

Aktualisiert:
09.01.2026
Lesezeit:
5 Minuten
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Photovoltaik Mehrfamilienhaus: Das Wichtigste in Kürze

  • Für Photovoltaik im Mehrfamilienhaus stehen fünf Betriebskonzepte zur Wahl: Mieterstrom, Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV), Ergänzungs-Stromversorgung, Allgemeinstromversorgung und Volleinspeisung.
  • Das Mieterstrom-Modell bietet die höchste Rendite für Vermieter.
  • Beim Mieterstrom verkauft der Vermieter Solarstrom und Reststrom an die Mieter und erhält dafür einen staatlichen Mieterstromzuschlag. Nicht alle Parteien müssen teilnehmen.
  • Die Stromverteilung erfolgt über Smart Meter, die den Verbrauch jeder Wohnung in 15-Minuten-Intervallen erfassen. So lässt sich genau berechnen, wer wie viel günstigen Solarstrom genutzt hat.

Rund 3 Millionen Mehrfamilienhäuser gibt es in Deutschland, doch auf den wenigsten Dächern liegt eine Photovoltaikanlage. Dabei bieten gerade diese Gebäude viel Potenzial: große Dachflächen, mehrere Parteien, die den Strom direkt nutzen können, und attraktive Renditen für Vermieter. Seit 2024 sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen deutlich einfacher geworden. Die entscheidende Frage ist nicht mehr, ob sich Photovoltaik auf dem Mehrfamilienhaus lohnt, sondern welches Betreibermodell am besten passt. Dieser Artikel zeigt die Optionen und erklärt, warum Mieterstrom für die meisten Vermieter die beste Wahl ist.

Inhaltsverzeichnis

Welche Betriebskonzepte gibt es für Photovoltaik im Mehrfamilienhaus?

Für Photovoltaik im Mehrfamilienhaus stehen fünf Betriebskonzepte zur Verfügung: Mieterstrom, Ergänzungs-Stromversorgung, Allgemeinstromversorgung, Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) und Volleinspeisung. Sie unterscheiden sich in Rendite-Potenzial und den Gegebenheiten im Haus.

Modell Prinzip Rendite-Potenzial Geeignet für
Mieterstrom Verkauf von Solarstrom und Reststrom an Mieter +++ Vermieter, die maximale Rendite erzielen wollen
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) Stromteilung per Vertrag, Mieter behalten Reststromanbieter ++ Theoretisch attraktiv, in der Praxis kaum umsetzbar*
Ergänzungs-Stromversorgung Mieter behalten ihren Stromanbieter, erhalten PV-Strom als Ergänzung ++ MFH mit Mietern, die ihren Anbieter behalten möchten
Allgemeinstromversorgung Solarstrom für Gemeinschaftsflächen (Aufzug, Treppenlicht, Wärmepumpe) + Gebäude mit hohem Allgemeinstromverbrauch
Volleinspeisung Kompletter Verkauf ins Netz zu leicht erhöhter Vergütung + Gebäude mit geringem Eigenverbrauch

Beim Mieterstrom verkauft der Anlagenbetreiber den Solarstrom und den Reststrom direkt an die Mieter im Gebäude. Er schließt dafür einen Vertrag mit einem Reststromanbieter ab und wird damit zum Stromlieferanten. Dafür gibt es einen staatlichen Mieterstromzuschlag. Nicht alle Parteien müssen teilnehmen, nur die teilnehmenden Wohnungen beziehen den Solarstrom.

Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist seit 2024 möglich. Der entscheidende Unterschied zum Mieterstrom: Die Mieter behalten ihren bisherigen Reststromanbieter und der Betreiber liefert nur den Solarstrom. Das reduziert den Verwaltungsaufwand.

Bei der Ergänzungs-Stromversorgung (auch Pionierkraft-Modell genannt) erhalten die Mieter den Solarstrom als Ergänzung zu ihrem bestehenden Stromvertrag. Dieses Modell eignet sich, wenn Mieter ihren aktuellen Anbieter nicht wechseln möchten. Der Nachteil: Die Technik ist vergleichsweise teuer, da für jede Wohneinheit ein eigener Zähler (Pionierkraftwerk) im Wert von rund 1.000 € benötigt wird.

Bei der Allgemeinstromversorgung fließt der Solarstrom ausschließlich in Gemeinschaftsflächen wie Treppenhaus, Aufzug, Tiefgarage oder die Wärmepumpe des Gebäudes. Der Vermieter kann die Kosten für diesen Solarstrom auf alle Mieter umlegen. Dieses Modell ist am einfachsten umzusetzen.

Die Volleinspeisung speist den gesamten Strom ins öffentliche Netz ein und erhält dafür eine leicht erhöhte Vergütung. Sie eignet sich, wenn der Eigenverbrauch im Haus sehr gering ist.

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Haben Sie Interesse an einer Photovoltaikanlage für Ihr Mehrfamilienhaus?

Dann kontaktieren Sie uns gerne unter mfh@enpal.de

Wie funktioniert die Stromverteilung bei Photovoltaik im Mehrfamilienhaus?

Der Solarstrom fließt vom Dach über einen zentralen Wechselrichter zu den teilnehmenden Wohnungen. Jede Partei erhält einen eigenen Smart Meter, der den Verbrauch sekundengenau erfasst. Produziert die Anlage mehr Strom als gerade benötigt, fließt der Überschuss ins öffentliche Netz (sog. Einspeisung). Reicht der Solarstrom nicht aus, bezieht die Wohnung automatisch Strom aus dem Netz.

Die Smart Meter sind das Herzstück der Verteilung. Sie messen nicht nur den Verbrauch, sondern auch den Anteil am Solarstrom. So lässt sich am Ende des Monats genau berechnen, wer wie viel günstigen PV-Strom genutzt hat und wer wie viel teuren Netzstrom dazukaufen musste.

Wie hoch ist der bürokratische Aufwand für Photovoltaik im Mehrfamilienhaus?

Der Aufwand für eine PV-Anlage im Mehrfamilienhaus ist höher als beim Einfamilienhaus. Das liegt vor allem an den zusätzlichen Anforderungen bei Anmeldung, Messtechnik und Abrechnung. Mit der richtigen Vorbereitung und spezialisierten Dienstleistern lässt sich der Aufwand jedoch gut bewältigen.

Vor der Photovoltaik Montage ist es wichtig, die PV-Anlage anzumelden sowie sie nach Montage im Marktstammdatenregister eintragen zu lassen. Bei Mieterstrom kommen weitere Meldepflichten hinzu, etwa gegenüber dem Zollamt und der Bundesnetzagentur.

Die Abrechnung erfordert Smart Meter für jede teilnehmende Wohneinheit. Diese erfassen den Verbrauch und ermöglichen eine transparente Aufteilung des Solarstroms. Die Abrechnung selbst läuft über spezialisierte Software-Anbieter. Diese erstellen automatisiert die monatlichen oder jährlichen Abrechnungen für jede Partei.

Fazit

Photovoltaik im Mehrfamilienhaus bietet großes Potenzial für Vermieter und Mieter. Große Dachflächen und mehrere Parteien, die den Strom direkt nutzen, sorgen für attraktive Renditen. Von den fünf Betriebskonzepten ist Mieterstrom für die meisten Vermieter die beste Wahl: Der Verkauf von Solarstrom und Reststrom an die Mieter bringt die höchsten Einnahmen, dazu kommt der staatliche Mieterstromzuschlag. Der bürokratische Aufwand ist zwar höher als beim Einfamilienhaus, lässt sich aber mit einem erfahrenen Partner wie Enpal deutlich reduzieren. Smart Meter und spezialisierte Abrechnungssoftware sorgen für eine faire Verteilung des Solarstroms auf alle teilnehmenden Parteien.

Für weitere Informationen wenden Sie sich an: mfh@enpal.de

Häufig gestellte Fragen zu Photovoltaik im Mehrfamilienhaus

Wie groß sollte die Photovoltaikanlage im Mehrfamilienhaus sein?

Die Empfehlung lautet: Das Dach so voll wie möglich belegen. Die Montage ist hauptsächlich fixkostengetrieben. Gerüst, Anfahrt, Planung und Netzanschluss fallen unabhängig von der Anlagengröße an. Jedes weitere Modul erhöht die Gesamtkosten nur geringfügig, bringt aber zusätzlichen Ertrag. Bei Anlagen ab 25 kWp und ab 30 kWp gelten besondere technische und rechtliche Anforderungen, die bei der Planung berücksichtigt werden sollten.

Lohnt sich ein Stromspeicher im Mehrfamilienhaus? 

Ein Stromspeicher lohnt sich im Mehrfamilienhaus fast immer. Er erhöht den Eigenverbrauch deutlich und macht das Gebäude unabhängiger vom Netz. Als Faustregel gilt: 1 bis 1,5 kWh Speicherkapazität pro kWp Anlagenleistung. Die optimale Größe hängt vom Verbrauchsprofil im Haus ab.

Ab wie vielen Wohneinheiten lohnt sich Photovoltaik im Mehrfamilienhaus?

Photovoltaik im Mehrfamilienhaus lohnt sich bereits ab zwei bis drei Wohneinheiten. Je mehr Parteien den Solarstrom nutzen, desto höher ist in der Regel der Eigenverbrauch und damit die Wirtschaftlichkeit der Anlage.

Gibt es Fördermittel für Photovoltaik im Mehrfamilienhaus?

Ja, es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten. Der staatliche Mieterstromzuschlag wird pro im Haus verbrauchter Kilowattstunde gezahlt. Zusätzlich können regionale Förderprogramme und zinsgünstige KfW-Kredite genutzt werden. Ein erfahrener Anbieter prüft, welche Förderungen für das jeweilige Projekt infrage kommen.

Was passiert bei einem Mieterwechsel?

Bei einem Mieterwechsel wird der Mieterstromervertrag auf den neuen Mieter übertragen oder neu abgeschlossen. Der neue Mieter kann selbst entscheiden, ob er am Mieterstrom teilnehmen möchte. Der Wechsel ist in der Regel unkompliziert und wird vom Abrechnungsdienstleister abgewickelt.

Können Mieter die Teilnahme am Mieterstrom ablehnen?

Ja, die Teilnahme ist im Falle des Mieterstroms freiwillig. Mieter, die nicht teilnehmen möchten, behalten ihren bisherigen Stromanbieter und beziehen weiterhin ausschließlich Netzstrom. Eine Verpflichtung zur Teilnahme gibt es nicht.

Wie lange dauert die Amortisation einer Photovoltaikanlage im Mehrfamilienhaus?

Die Amortisationszeit hängt von der Anlagengröße, dem Eigenverbrauch und dem gewählten Betreibermodell ab. Bei Mieterstrom-Projekten liegt sie in der Regel zwischen 8 und 12 Jahren. Danach erwirtschaftet die Anlage über ihre restliche Lebensdauer von 25 bis 30 Jahren reinen Gewinn.

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