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Energie-Lexikon
Marktstammdatenregister

Marktstammdatenregister

Aktualisiert:
31.07.2025
Lesezeit:
2 Minuten

Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein behördliches Register für den Strom- und Gasmarkt in Deutschland. Es enthält sogenannte „Stammdaten“, also grundlegende, dauerhaft gültige Informationen zu Anlagen, Netzanschlüssen und Marktakteuren. 

Das MaStR wurde im Januar 2019 eingeführt und ist öffentlich zugänglich. Haushalte, Unternehmen, Netzbetreiber und Behörden können darüber auf registrierte Anlagen, Marktrollen und Standortdaten zugreifen. 

Es wird von der Bundesnetzagentur geführt und soll energiewirtschaftliche Prozesse vereinfachen, zum Beispiel Netzanschlüsse oder Abrechnungen, und eine verlässliche Datenbasis bereitstellen.

Warum gibt es das Marktstammdatenregister?

Bevor das MaStR eingeführt wurde, mussten Daten teils mehrfach an unterschiedliche Stellen gemeldet werden. Heute genügt eine zentrale Erfassung im MaStR. 

Die Angaben sind online abrufbar und werden von Netzbetreibern, Behörden und anderen Marktteilnehmern genutzt. Das erleichtert die Netzplanung, vereinfacht die Marktkommunikation und schafft Transparenz – etwa beim Ausbau erneuerbarer Energien. 

Das Marktstammdatenregister entlastet also Betreiber und verbessert die Datenqualität.

Im Marktstammdatenregister werden ausschließlich Stammdaten erfasst, also Informationen, die sich nur selten ändern. Dazu zählen beispielsweise:

  • Name und Anschrift des Anlagenbetreibers
  • Standort der Anlage
  • Energieträger (zum Beispiel Solar, Wind oder Gas)
  • technische Kenndaten wie Leistung oder Netzanschluss

Alle registrierten Einheiten bekommen eine eindeutige MaStR-Nummer, die für weitere Behörden- oder Marktprozesse genutzt werden kann. Nicht erfasst werden sogenannte „Bewegungsdaten“ wie Erzeugungsmengen, Stromflüsse oder Zählerstände.

Wer muss sich im MaStR registrieren?

Unabhängig davon, ob die Anlage Strom ins Netz einspeist oder ausschließlich selbst genutzt wird, müssen sich im Marktstammdatenregister alle Betreiber von Strom- oder Gaserzeugungsanlagen eintragen. 

Das betrifft auch Betreiber kleiner PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern oder Batteriespeicher mit Netzanschluss – unabhängig von Größe, Baujahr oder Einspeiseverhalten. Es gilt: Wer eine neue Photovoltaikanlage in Betrieb nimmt, muss diese innerhalb eines Monats im MaStR registrieren. 

Auch Stromspeicher, die an das öffentliche Netz angeschlossen sind, müssen registriert werden. Zudem muss, wer eine bereits bestehende Anlage modernisiert oder erweitert, den Registereintrag aktualisieren. Bei Verstößen drohen zum Beispiel der Ausschluss von der Einspeisevergütung oder andere Sanktionen.

Rolle der Netzbetreiber

Neben Anlagenbetreibern müssen sich auch Netzbetreiber, Stromlieferanten, Direktvermarkter oder Behörden registrieren. 

Netzbetreiber ergänzen technische Daten zu den Anlagen in ihrem Netzgebiet und prüfen die Angaben der Betreiber. Bei der Abrechnung, der Einspeisevergütung oder im Rahmen des Redispatch 2.0 greifen sie auf die Stammdaten im Register zurück. 

Alle Beteiligten – ob Netzbetreiber, Stromversorger oder Anlagenbetreiber – sind verpflichtet, ihre Daten aktuell zu halten. Deshalb müssen auch neue Netzanschlüsse oder Änderungen im MaStR eingetragen werden.

 Für Verbrauchsanlagen gilt die Pflicht nur, wenn sie ans Hoch- oder Höchstspannungsnetz angeschlossen sind, etwa bei industriellen Großverbrauchern.

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