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Gas anmelden: So einfach geht’s
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Gas anmelden: So einfach geht’s

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Gasicon mit Vertragsicon und Haus im Hintergrund

Beim Einzug in Ihr neues Zuhause kommen Sie um die Anmeldung bzw. Ummeldung von Strom, Wasser und Gas nicht herum. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Ihre Wohnung wechseln wollen oder gerade ein Haus gekauft haben.

Doch wie, wo und wann melde ich Gas an? Welche Fristen müssen bei Gasanbietern beachtet werden? Mit welchen Kosten muss ich rechnen? Und was passiert eigentlich, wenn die Gas-Ummeldung vergessen wurde?

Wir geben mit unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung Antworten auf diese und viele weitere Fragen.

Muss ich überhaupt Gas anmelden?

Gasicon mit Fragezeichen

Einige von Ihnen wissen bestimmt noch aus dem Physikunterricht, dass es viele Möglichkeiten gibt, um Energie für Heizen, Kochen oder die Warmwasseraufbereitung zu gewinnen. 

Warum muss ich also Gas anmelden? Das liegt hauptsächlich daran, dass ein großer Teil der Gebäude in Deutschland von einer Gasversorgung abhängig ist. Die aller wenigsten Häuser kommen ausschließlich mit Solarthermie und Elektroheizungen wie z. B. Wärmepumpen aus.  Planen Sie also einen Umzug, sollten Sie sich rechtzeitig um eine fristgerechte Beantragung bzw. Neuanmeldung kümmern. 

Zuerst die gute Nachricht: Sie sind in jedem Fall abgesichert. Sollte die Beantragung beim Gasanbieter Ihrer Wahl nicht rechtzeitig erfolgen, beziehen Sie Ihr Gas automatisch bei der Grundversorgung. Sie brauchen also keine Angst davor zu haben, plötzlich ohne Heizung und Warmwasser dazustehen. 

Nun die schlechte Nachricht: Die Tarife der Grundversorgung liegen meistens etwas über der Konkurrenz. Sparen Sie sich daher unnötige, höhere Kosten, indem Sie sich zeitnah um die Anmeldung beim Anbieter Ihrer Wahl kümmern. Die Empfehlung liegt bei mindestens 6 Wochen im Voraus. 

Stichwort Grundversorgung: Was ist das eigentlich? Ein Grundversorger ist der Energielieferant, der die meisten Kunden innerhalb eines Netzgebietes an Strom und Gas anbindet. Dieser ist laut Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) dazu verpflichtet, Sie zu beliefern. Häufig sind die lokalen Stadtwerke der örtliche Grundversorger. Die Preise und Bedingungen sind transparent und jederzeit einsehbar. Preiserhöhungen müssen angekündigt werden und erfolgen mindestens 6 Wochen im Voraus. So haben Sie genug Zeit, um über einen Wechsel nachzudenken. Die Kündigungsfrist beim Grundversorger beträgt je nachdem 2-4 Wochen. Um Ihnen Zeit und Mühe bei der Ummeldung zu ersparen, bieten alternative Energieanbieter häufig automatische Wechselservice an. 

Der Anmeldeprozess für Gas

Icon eines Vertrags mit Haus im Hintergrund

Anders als bei der Wohnungsummeldung ist die Anmeldung von Gas schnell und unkompliziert. Bei den meisten Energieanbietern können Sie dies bequem online oder telefonisch innerhalb weniger Minuten erledigen.

Welche Infos und Dokumente Sie dafür im Vorfeld benötigen, können Sie unserer Checkliste entnehmen:

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Wohnadresse
  • Kontaktinformationen
  • Bankverbindung
  • Einzugsdatum
  • ggf. Name des bisherigen Gasanbieters und Kundennummer
  • Zählernummer
  • Zählerstand oder Gasverbrauch

Wenn Sie nicht wissen, wo der Gaszähler in Ihrem neuen Zuhause steht, wenden Sie sich am besten an Ihren Vormieter oder Vermieter. Hausverwaltung und Hausmeister können Ihnen diesbezüglich auch weiterhelfen. Ansonsten befinden sich die meisten Zähler im Keller, Treppenhaus, Eingangs- oder Flurbereich der Wohnung.

Wenn Sie all diese Informationen gesammelt haben, sollten Sie sich mindestens 6 Wochen vor dem Umzug mit Ihrem bevorzugten Gasanbieter in Verbindung setzen. Dabei lohnt es sich, im Vorfeld einen Vergleich der Gaslieferanten zu machen. So können Sie sicher sein, dass Sie das beste Angebot für Ihren individuellen Energieverbrauch finden. 

Die Kosten für Erdgas setzen sich aus einem monatlichen Grundpreis und einem Aufschlag pro verbrauchte Kilowattstunde (kWh) zusammen.

Nun haben Sie vielleicht von Freunden, Familie oder Bekannten gehört, dass diese sich nicht selbst um Gas oder Strom gekümmert haben. Sie frage sich daher, wessen Aufgabe es eigentlich ist, das Gas anzumelden. Die des Mieters oder des Vermieters? 

Die Antwort ist einfach: Im Normalfall liegt es in der Verantwortlichkeit des Mieters, sich um die Gasversorgung zu kümmern. Jedoch kann es insbesondere bei Mehrfamilienhäusern vorkommen, dass bereits ein Vertrag bei einem Energieversorger vorliegt. In diesen Fällen müssen Sie nichts tun. Ihr Gasverbrauch wird direkt mit Ihrer Miete als Nebenkosten verrechnet. Lesen Sie sich daher immer im Vorfeld den Mietvertrag genau durch.

Gut zu wissen: anmelden vs. ummelden

Obwohl die beiden Begriffe häufig synonym verwendet werden, ist der Ablauf und Aufwand dahinter unterschiedlich.

Ummeldung: Haben Sie in der Vergangenheit bereits einen Gasvertrag abgeschlossen, so erlaubt Ihnen der Gasanbieter in der Regel keine vorzeitige Kündigung. Ihnen bleibt also nichts anderes übrig, als den Altvertrag auf Ihre neue Wohnadresse umzumelden. Kündigungsfristen und Ausnahmen finden Sie in den AGB.

Anmeldung: Sie haben soeben den Mietvertrag für Ihre erste eigene Wohnung ohne Eltern oder WG-Partner unterschrieben? Glückwunsch! Das bedeutet, dass Sie auch zum ersten Mal selbstständig einen Vertrag über Ihre Gasversorgung abschließen werden. Durch einen Gasvergleich können Sie sich einfach und schnell für einen passenden Gastarif entscheiden.

Umzug mit bestehendem Gasvertrag

Zwei Gasverträge nebeneinander mit Wechselicon

Sie gehören zu dieser Kategorie, wenn Sie in der Vergangenheit bereits einen Vertrag bei einem Gasanbieter abgeschlossen haben. Vergessen Sie in diesem Fall nicht, Ihrem bisherigen Versorger Ihre aktuelle Adresse mitzuteilen. Überprüfen Sie außerdem, ob Ihr Gasversorger überhaupt in das neue Wohngebiet liefert. Falls nicht, müssen Sie zunächst eine außerordentliche Kündigung beantragen. Diese senden Sie in Textform, also per Brief, Fax oder E-Mail. Anschließend gilt es, einen alternativen Gasanbieter zu finden.

Wird Ihre Adresse beliefert, reicht eine einfache Adressänderung aus. Gegenebenfalls kann die neue Postleitzahl allerdings mit höheren Kosten verbunden sein. Werfen Sie also einen Blick in die Konditionen Ihres Vertrags. In den meisten Fällen kann auch hierfür eine außerordentliche Kündigung beantragt werden. 

Sie haben einen Mietvertrag inkl. Gas unterschrieben? Besitzen aber noch einen Altvertrag, der auch an Ihre neue Adresse liefert? Das macht die Sache etwas komplizierter. Die Bedingungen für eine außerordentliche Kündigung sind hier theoretisch nicht gegeben. In diesem Fall setzen Sie sich am besten mit Ihrem Vermieter und Gasanbieter in Verbindung. Häufig lassen sich individuelle Lösungen finden. 

Läuft Ihr alter Gasvertrag jedoch ohnehin aus, können Sie Ihrem neuen Anbieter auch eine Vollmacht ausstellen. Dadurch ist es diesem erlaubt, eine fristgerechte Kündigung bei Ihrem alten Versorger einzureichen. Das ist auch der Fall, wenn Sie vorher die Grundversorgung in Anspruch genommen haben. Hier gilt eine grundsätzliche Kündigungsfrist von maximal 4 Wochen. Melden Sie deshalb am besten Gas an, sobald Sie Ihren Einzugstermin wissen.

Beachten Sie: Der Wechsel des Gasanbieters erfolgt immer zum Beginn eines neuen Monats. Darüber hinaus ändert sich technisch durch eine Ummeldung nichts. Gaszähler und Leitung werden nicht ausgewechselt. Der neue Anbieter mietet diese nur vom Grundversorger. Ein Techniker muss dementsprechend nicht kontaktiert werden.

Sollte der beauftragte Gaslieferant einmal ausfallen, können Sie beruhigt sein. Der Grundversorger wird als Ersatzversorger sofort tätig. Für Sie ist das weder mit Aufwand noch mit Kosten verbunden. 

Tipps und Tricks: So finden Sie den besten Gas-Tarif

Gasicon, Haken und Glühbirne

Nun wissen Sie, wie die Anmeldung abläuft. Aber wo bzw. bei wem melden Sie Ihr Gas an? Online-Vergleichsportale sind die erste Anlaufstelle, um den richtigen Gasanbieter für Ihren persönlichen Energieverbrauch zu finden. Dabei setzen sich die Tarife aus der Größe Ihrer Wohnfläche und Ihrem jährlichen Verbrauch zusammen.

Folgendes gilt es bei der Suche zu beachten:

  • Schauen Sie im Kleingedruckten vor allem auf die Preise der Folgejahre. Das erste Jahr ist häufig etwas günstiger.
  • Vermeiden Sie lange Verträge mit langen Mindestlaufzeiten von mehr als 1-2 Jahren.
  • Schauen Sie zweimal, wenn mit verführerischen Prämien und Bonuszahlungen geworben wird. Oftmals sind die Kosten in den Folgejahren um einiges höher.
  • Wählen Sie einen Tarif mit einer Preisgarantie von mindestens 1 Jahr.
  • Seien Sie vorsichtig mit Vorkasse-Angeboten von unseriösen Anbietern. Sollte Ihr Gasanbieter Insolvenz anmelden, ist Ihr Geld aller Wahrscheinlichkeit nach weg.

Nachdem Sie sich für einen Gasanbieter entschieden haben, ist es immer klug, die nachfolgenden Vertragsunterlagen abzuspeichern:

  1. Das ausgefüllte Auftragsformular
  2. Die AGBs des Energielieferanten
  3. Informationen zu Bonuszahlungen, Prämien und Tarifen

Je nachdem, wo Sie wohnen, wird nicht die Treue zum selben Energielieferanten belohnt, sondern der häufige Wechsel von Gasanbietern. Achten Sie daher auf kurze Vertragslaufzeiten und beobachten Sie stets die Marktpreise. Insbesondere bei Erstbelieferungen fallen die Wechselprämie oder der Neukundenbonus zu Ihren Gunsten aus. Haushalte können so Gaskosten bis in den dreistelligen Bereich sparen. 

Beachten sollten Sie hier, dass diese Prämien häufig erst mit Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ausbezahlt werden. Auch kann es zu Problemen beim Vertragsabschluss kommen, wenn ein negativer Schufa-Eintrag besteht. In diesen Situationen muss jedoch nichts zwangsläufig auf einen teureren Anbieter ausgewichen werden. Manchmal können Verbraucher gegen eine Art Kaution beim Energieversorger für Sicherheit sorgen. Diese wird bei Beendigung des Vertragsverhältnisses wieder ausgezahlt.

Mehr Selbstbestimmung in Ihrer Energieversorgung

Selbstbestimmung Icon

Sie haben Besseres zu tun, als die Gaspreise ständig im Auge zu behalten und Vergleiche zwischen den Energielieferanten anzustellen? Das Abpassen des optimalen Zeitpunkts und die Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfristen zum Anbieterwechsel ermüden Sie? 

Das muss nicht sein. Werden Sie unabhängig von privaten und öffentlichen Gaslieferanten durch die Kraft der Sonne. Wussten Sie schon, dass sie vollkommen emissionsfrei und mithilfe von staatlichen Förderungen Ihre Stromerzeugung selbst in die Hand können? 

Durch eine Wärmepumpe und Ihrer eigenen Photovoltaikanlage können Sie Ihren Solarstrom anschließend in Hitze oder Warmwasser umwandeln. Überschüssiger Strom kann auch ins öffentliche Netz eingespeist werden. Das ist abhängig von Ihrem persönlichen Stromverbrauch und der Größe Ihrer Solaranlage. Somit sparen Sie dann nicht nur an Heiz- und Stromkosten, sondern verdienen sich noch aktiv Geld dazu.

Hier finden Sie heraus, ob sich eine Photovoltaik-Anlage auch für Ihr Haus lohnt: Solarcheck

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