
Wer weniger Solarstrom verbraucht, als die eigene Photovoltaikanlage produziert, kann den überschüssigen Strom gegen Entgelt ins öffentliche Netz einspeisen. Doch neben der Einspeisevergütung haben PV-Anlagen-Besitzer auch die Möglichkeit, Solarstrom direkt zu vermarkten. Unter gewissen Umständen ist die diese sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Die Direktvermarktung von Solarstrom ist eine interessante Alternative zur Einspeisevergütung. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Modell? Wie funktioniert es und für wen eignet es sich besonders gut? In diesem Artikel werden wir Ihnen alles Wissenswerte zur Direktvermarktung von PV-Strom erklären.
Definition: Was bedeutet Direktvermarktung?
Diejenigen, die Strom aus erneuerbaren Energien direkt vermarkten, verkaufen ihren Strom über das sogenannte Marktprämienmodell an einer Strombörse. Dort wird privat erzeugter Grünstrom gleichberechtigt mit konventionell erzeugtem Strom angeboten und zu denselben Marktpreisbedingungen gehandelt. Nach dem Verkauf überweist der Direktvermarkter die Strombörsen-Erlöse an den PV-Anlagen-Betreiber.
Zusätzlich dazu erhalten Sie von Ihren zuständigen Verteilnetzbetreibern die Marktprämie mit eingepreister Managementvergütung. Dabei handelt es sich um eine EEG-Umlagen-finanzierte Zahlung an die Betreiber nachhaltiger Energiegewinnungsanlagen. Die Marktprämie gleicht die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Börsenpreis und dem anzulegenden Wert aus.
Direktvermarktung bedeutet also, dass man seinen Strom an der Strombörse vermarkten lässt. Dadurch fällt der Zwischenschritt über einen Übertragungsnetzbetreiber weg. Man unterscheidet bei der Direktvermarktung nach verpflichtender und optionaler Direktvermarktung.
Hier sehen Sie nochmal, wie sich die Vergütung der Direktvermarktung zusammensetzt:
- Marktpreis (Verkaufserlöse an der Strombörse) durch den Direktvermarkter
- Marktprämie vom zuständigen Verteilnetzbetreiber
- Managementprämie (in Marktprämie einberechnet)
Direktvermarktung noch anschaulicher erklärt

Sie haben bereits erste Erfahrungen mit der Solarstrom-Direktvermarktung gesammelt und wollen sich nur hinsichtlich konkreter Punkte rückversichern? Dann können Sie diesen Absatz überspringen. Für all diejenigen, für die das Thema „Direktvermarktung“ noch immer nicht ganz greifbar ist, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz einen Beitrag mit anschaulicher Erklärung hochgeladen. Wir fassen diesen für Sie zusammen:
Wenn wir als Endverbraucher Lebensmittel wie Kartoffeln, Brot oder Eier benötigen, halten wir nach der Arbeit ganz entspannt beim Supermarkt an. Ein Supermarkt hat nämlich bereits alles, was wir brauchen, von den Produzenten und Landwirten in der Region eingekauft und verkauft diese Produkte nun an seine Kunden weiter.
So ähnlich hat früher auch der Handel mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen funktioniert. Kommerzielle Betreiber von Windenergie-, Solarstrom- und Biomasseanlagen haben ihren Strom an sogenannte Übertragungsnetzbetreiber (ÜBN) gegen eine kostendeckende Vergütung abgegeben. Die ÜBN konnte anschließend den eingekauften Strom an der Strombörse handeln. Energieversorger kauften diesen auf und lieferten ihn an die Endverbraucher. Die entstandene Differenz aus kostendeckender Vergütung und Verkaufserlösen an der Börse wurde in Form der EEG-Umlage auf alle Stromverbraucher in Deutschland umgelegt.
Dass der Weg über einen Supermarkt oder ÜBN jedoch weder der einzige noch grundsätzlich der einfachste ist, weiß jeder, der gerne auf dem Markt oder im Hofladen direkt bei den Landwirten einkauft. Die sogenannte „Direktvermarktung“ wurde 2014 verpflichtend für alle Anlagen ab 100 Kilowatt eingeführt. Seitdem kann man nicht mehr über den ÜBN verkaufen.
Obwohl man von „Direktvermarktung“ spricht, vermarkten die meisten Anlagenbetreiber ihren Strom nicht selbst, sondern mithilfe eines Direktvermarkters an der Strombörse. Dabei handelt es sich um ein Unternehmen, das sich auf die Strom-Direktvermarktung spezialisiert hat. Auch Anlagenbesitzer mit privaten PV-Anlagen können daher nun an der Direktvermarktung teilnehmen.
Lohnt sich die Direktvermarktung von Solarstrom?

Wer an der Börse handelt, hat immer mit schwankenden Preisen zu kämpfen. Denn Angebot und Nachfrage sind nicht stabil. Doch das sollte Ihnen bei der Direktvermarktung von PV-Strom keine Kopfschmerzen bereiten. Denn Sie erhalten immer mindestens die Erlöse in Höhe der fixen EEG-Einspeisevergütung.
Direktvermarktung vs. Eigenverbrauch:
Mehrgewinne über die Direktvermarktung von Photovoltaikstrom: Die Rechnung geht auf.
Sie überlegen, mit Ihrer PV-Anlage in die Direktvermarktung einzusteigen? Sie verstehen aber noch nicht genau, inwiefern Sie mit diesem Modell mehr Geld verdienen können als mit der Einspeisevergütung? Wir zeigen es Ihnen anhand eines Rechenbeispiels.
Wer mit einer kleinen Anlage (weniger als 100 Kilowatt) Strom aus erneuerbaren Energien produziert, ist gesetzlich nicht zur Direktvermarktung verpflichtet. Sie können Ihren Strom daher ganz einfach in das öffentliche Netz einspeisen und sichern sich über die nächsten 20 Jahre einen fixen Vergütungsbetrag für jede eingespeiste Einheit Strom – unabhängig davon, ob die EEG-Einspeisevergütung in der Zeit weiter sinkt.
Vorteil: Planbarkeit
Nachteil: Keine Chance auf Mehrgewinne
Ein Beispiel: Einspeisevergütung vs. Direktvermarktung
Stellen Sie sich einmal vor, Sie haben Ihre Solaranlage dieses Jahr für die Einspeisevergütung angemeldet. Dadurch haben Sie für die nächsten 20 Jahre Anspruch auf einen festen, staatlichen Vergütungsbetrag - sagen wir der Einfachheit halber 10 ct/ kWh.
Würden Sie dieselbe Anlage nun direkt vermarkten lassen, sind Sie zunächst von den Preisen an der Börse abhängig. An einem Tag mit besonders hohem Angebot erwirtschaftet der Direktvermarkter nur 3 Cent für Sie. Sie wären nun um Nachteil.
Aus diesem Grund gibt es die sogenannte Marktprämie. Ihr Ziel ist es, die Differenz aus dem anzulegenden Wert von 10 ct/ kWh und dem Börsenpreis auszugleichen. Ihnen entsteht also kein Nachteil.
So wird die Marktprämie berechnet: Für die Berechnung der Marktprämie wird immer der durchschnittliche monatliche Börsenstrompreis angesetzt. Durch eine geschickte Auslegung Ihrer PV-Anlage in Verbindung mit der Direktvermarktung können Sie so mehr Geld herausholen als bei dem festen, staatlichen Vergütungsbetrag.

Was ist also mit den Tagen, an denen die Nachfrage besonders hoch ist? Die Preise an der Strombörse werden dementsprechend steigen. Der Marktpreis steigt und zusammen mit Marktprämie erhalten Sie mehr Geld als über die staatliche Einspeisevergütung.
Vorteile durch die Direktvermarktung: für alle Anlagenbesitzer und für das Stromnetz
Was uns gefällt: Bei der Direktvermarktung gibt es nur Gewinner. In den meisten Fällen machen Sie als privater PV-Anlagenbesitzer gegenüber der EEG-Einspeisevergütung keine Verluste. Anders sieht es aus, wenn Sie eine leistungsschwächere oder besonders alte PV-Anlage haben.
Darüber hinaus können Sie finanziell profitieren, wenn Sie Ihre Solaranlage an die tatsächliche Nachfrage auf dem Markt anpassen. Dasselbe gilt für die kommerziellen Stromanbieter. Dies ist also eine indirekte Anreizfunktion für Stromproduzenten (privat wie gewerblich), die Stromgewinnung der Nachfrage anzugleichen und die Produktionsmenge verlässlich vorauszusagen. Zu nachfragearmen Zeiten kann die Produktion in vielen Fällen einfach gedrosselt oder zwischengespeichert werden. Das schafft Transparenz und mehr Stabilität für unser Stromnetz.
Um diese Prozesse zu unterstützen, ist es wichtig, mit aktuellen und korrekten Daten zu arbeiten. Denn nur wenn die Betreiber genau wissen, wann eine Anlage wie viel Strom produziert, können treffende Prognosen gemacht werden. Das ist natürlich mit weiteren Kosten verbunden, weswegen die Marktprämie eine Managementprämie beinhaltet.
Zu guter Letzt trägt die Direktvermarktung dazu bei, dass Grünstrom bezahlbar wird. Denn durch die Marktprämie können Kraftwerksanbieter ihre Kosten stemmen, ohne diesen Punkt verstärkt auf die Kunden umzulegen.
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Direktvermarktung hängt Einspeisevergütung ab
Im Rahmen der Änderungen des novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das seit dem 30. Juli 2022 in Kraft ist, gelten ab 2023 höhere Vergütungssätze für die Einspeisevergütung. Doch wenn man sich die Entwicklung der Marktwerte auf den Strombörsen anschaut, sollte man keinen guten Grund haben, bei einer leistungsstarken PV-Anlage nicht den Weg der Direktvermarktung zu gehen.
In diesem Jahr fielen erstmalig die Einnahmen aus der Stromvermarktung höher aus als die Auszahlungen an EEG-Vergütungen. Die Situation ist jedoch Folge der aktuellen Krisensituation.
Ist die Direktvermarktung für Ü20-PV-Anlagen empfehlenswert?

Bevor das EEG die verpflichtende Direktvermarktung für größere Anlagen über 100 kWh festsetzte, konnten sich die meisten PV-Betreiber über eine hohe Einspeisevergütung für 20 Jahre freuen. Bei vielen Solaranlagen ist dieser Förderzeitraum aber bereits ausgelaufen oder endet bald.
Folgende Möglichkeiten haben Sie nun:
- Die Anlage arbeitet weiter, der Strom wird ebenfalls weiterhin eingespeist und über die verringerte Einspeisevergütung gefördert.
- Die Anlage wird weiter betrieben und auf maximalen Eigenverbrauch umgerüstet.
- Die Anlage wird weiter betrieben und der Strom über die Direktvermarktung verkauft.
- Die Anlage wird nicht weiterbetrieben.
Wenn Sie sich für die verringerte Einspeisevergütung entscheiden, können Sie von einer Rückvergütung von weit unter 10 Cent pro Kilowattstunde ausgehen. In der aktuellen Situation empfiehlt sich dann je nach Größe und Leistungsstärke Ihrer Anlage die Direktvermarktung.
Doch dafür müssen zunächst einmal die Kosten für die Fernmesstechnik kalkuliert werden. Hinzukommt, dass die Anlage nicht mehr zu 100 % liefern kann und es fraglich ist, wie lange die Anlage überhaupt noch läuft.
Somit ist der Umstieg auf eine Direktvermarktung nicht zwingend lukrativer. Die beste Option bei einer Ü20-PV-Anlage ist es, möglichst viel des produzieren PV-Stroms selbst zu verbrauchen.
Was sind die Voraussetzungen für die Direktvermarktung?

Wer sich für die Solar Direktvermarktung anmelden möchte, benötigt eine PV-Anlage, die mit einer Fernsteuerung ausgestattet ist. Diese Vorgabe ist im EEG gesetzlich geregelt.
Die Fernsteuerbarkeit ermöglicht es den Direktvermarktern, mithilfe einer Fernwirktechnik jederzeit die IST-Einspeisewerte abzurufen. Dadurch wissen die Direktvermarkter, wie viele Kilowattstunden aus Ihrer Anlage vermarktet werden können. Außerdem kann die PV-Anlage so auf die Nachfrage des Strommarkts abgestimmt werden, um einen höheren Gewinn für Sie zu erzielen.
Achtung: Bei besonders kleinen PV-Anlagen rentiert sich der Aufwand für die Installation der Messtechnik jedoch häufig nicht! In diesem Fall wäre es lukrativer, entweder doch von der Einspeisevergütung zu profitieren oder den Eigenverbrauch zu erhöhen. Alternativ kann man auch seinen überschüssigen Strom als Mietstrom an die Nachbarn verkaufen.
Wie läuft die Anmeldung zur Photovoltaik Direktvermarktung ab?

- Auf der Website eines Direktvermarkters die potenziellen Mehrerlöse berechnen lassen
- Unverbindliche Anfrage für die eigene PV-Anlage stellen und Angebot anfordern
- Mögliche Rückfragen klären und den Vertrag unterzeichnen
- Anmeldung im Online-Portal des Direktvermarkters
- Monatliche Direktvermarktungserlöse erhalten
Wichtig: Sie können nur dann Ihren PV-Strom per Direktvermarktung verkaufen, wenn die notwendige Fernwirktechnik bereits installiert ist. Bei Fragen wenden Sie sich am besten an Ihren Wunsch-Direktvermarkter.
So erkennen Sie einen guten Direktvermarkter:
- Passendes Vergütungsmodell
- Übernahme der Handelsrisiken
- Haftung und Bankbürgschaften
- Vermarktungsentgelte
- Stromvermarktung und Bilanzierung in einem (Unter-)Bilanzkreis
- Fernsteuerbarkeitszertifizierung
- Benachrichtigungen bei Problemen oder Ausfällen
- Entschädigung bei Abregelung
- Abnahme des gesamten erzeugten Stroms nach Absprache
Fazit
PV-Anlagen mit mehr als 100 Kilowattpeak Leistung, die 2014 und später ans Netz gingen, brauchen sich gar nicht die Frage stellen, ob man in die Direktvermarktung möchte oder nicht. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
Anders sieht es bei kleineren PV-Anlagen oder älteren Modellen aus. Hier haben Sie die Wahl, ob Sie sich für die Direktvermarktung mit einem leicht höheren Risiko oder eine staatlich festgelegte Einspeisevergütung zulasten von Mehrgewinnen entscheiden. Gerade in der aktuellen Situation ergibt die Direktvermarktung häufig mehr Sinn. Denn die Zusammenarbeit mit einem Direktvermarkter sorgt dafür, dass Ihre PV-Anlage vor allem dann Strom verkauft, wenn die Nachfrage und somit die Preise an der Strombörse besonders hoch sind.
Doch bei ganz kleinen oder auch Ü20-Anlagen ist es in vielen Fällen lukrativer, von der Einspeisevergütung zu profitieren oder den Strom ganz einfach selbst zu nutzen. Die Kosten für die notwendige Fernmesstechnik und das Service-Entgelt für den Direktvermarkter müssen schließlich auch noch einkalkuliert werden.
Unabhängig davon weisen wir darauf hin, dass sich eine Photovoltaikanlage immer lohnt, wenn Sie dem Klima oder Ihrem Geldbeutel etwas Gutes tun möchten. Mithilfe staatlicher Förderung lassen sich die Kosten auch schon nach wenigen Jahren amortisieren.
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