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Alle Infos zur Vermarktungspauschale von Solarstrom

Aktualisiert am 27.10.2023
Lesezeit: 5 Minuten
Vermarktsungspauschale Icon mit Haus und PV-Anlage im Hintergrund

Wenn Sie Ihren Strom nicht selbst verbrauchen möchten oder die Menge Ihren Eigenverbrauch einfach deutlich übersteigt, haben Sie verschiedene Möglichkeiten Ihren Strom zu verkaufen.

Eine beliebte Methode ist die Stromvermarktung an der Börse. Allerdings können Sie dies als privater PV-Anlagen-Betreiber nicht selbst tun, sondern müssen einen Direktvermarkter beauftragen. Für diese Dienstleistung fällt eine sogenannte Vermarktungspauschale an.

In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zu der Pauschale, wie hoch sie ist und ob es sich wirklich lohnt, diese zu zahlen.

Inhaltsverzeichnis

Vermarktungspauschale – Was ist das?

Bei der Vermarktungspauschale handelt es sich um ein Dienstleistungsentgelt, welches dem Direktvermarkter oder Netzbetreiber für den entstandenen Aufwand zusteht. Der Umfang und die Höhe der Vermarktungspauschale sind dabei vom jeweiligen Dienstleister abhängig.

Wann muss ich die Vermarktungspauschale bezahlen?

Vermarktungspauschale Icon mit Fragezeichen

Was vorher nur den Betreibern von Windkraft- und Biogasanlagen möglich war, steht nun seit einigen Jahren auch privaten PV-Anlagen-Besitzer zu. Wer seinen Strom über Dritte an der Strombörse verkaufen möchte, kann dies nur mithilfe eines spezialisierten Unternehmens erreichen. Solche Unternehmen werden als Direktvermarkter bezeichnet. Dabei profitieren Sie über das Marktprämienmodell von Mehrgewinnen an der Börse.

Dafür muss der PV-Anlagen-Betreiber eine vertraglich festgelegte Vermarktungspauschale an den Direktvermarkter zahlen. Das ist sozusagen der Lohn, den der Direktvermarkter dafür erhält, den privat erzeugten Strom im besten Interesse des Anlagenbetreibers an der Strombörse zu handeln.

Anschließend erhält der Solaranlagenbetreiber die Strombörsen-Erlöse (Marktpreis) vom Direktvermarkter zurück überwiesen. Zusammen mit der gesetzlichen Marktprämie, die man vom Verteilnetzbetreiber bekommt, kann man so einen deutlichen Mehrgewinn gegenüber der Einspeisevergütung erzielen.

Die Vergütung der Anlagenbetreiber setzt sich bei der Direktvermarktung also folgendermaßen zusammen:

  • Marktpreis (Verkaufserlöse an der Strombörse) vom Direktvermarkter
  • Marktprämie vom zuständigen Verteilnetzbetreiber
  • Managementprämie (in Marktprämie einberechnet)

Die Vermarktungspauschale kann in den meisten Fällen gleich mit den Erträgen verrechnet werden, sodass Sie einfach nur die Differenz erhalten. Das spart Ihnen zusätzliche Arbeit.

Wie hoch ist die Vermarktungspauschale?

Zwei Münzen mit Fragezeichen

Im Jahr 2021 betrug die Vermarktungspauschale 0,4 ct pro kWh. Seit 2022 wird sie von den Netzbetreibern und Direktvermarktern anhand der tatsächlich anfallenden Kosten ermittelt. Daher variiert die Höhe der Pauschale bei den einzelnen Direktvermarktern. Einige setzen die Pauschale in Euro pro MWh des zu vermarktenden Solarstroms an, während andere eine von der Strommenge unabhängige Grundgebühr berechnen.

Einen ersten Eindruck können Sie sich beispielsweise über den Erlösrechner der EnBW verschaffen. Dort wird auch die Vermarktungspauschale ausgewiesen. Generell stehen zwei Modelle zur Auswahl: Zum einen gibt es ein fixes monatliches Entgelt. Es ist von der Einspeiseleistung vollkommen unabhängig. Zusätzlich gibt es ein Arbeitspreismodell, das jede eingespeiste Megawattstunde vergütet. Für eine kleinere PV-Anlage ist dieses Modell optional, für größere Anlagen jedoch verpflichtend.

Wie hoch die Vermarktungspauschale wirklich ausfällt, ist transparent in den Vertragsbedingungen geregelt. So können keine bösen Überraschungen auftreten. Holen Sie sich daher am besten mehrere Angebote ein und berechnen Sie die Szenarien abhängig von Ihrem persönlichen Stromverbrauch sowie dem Alter und der Leistung Ihrer Anlage. 

Gut zu wissen: Haben Sie als Anlagenbetreiber ein intelligentes Messsystem (iMSys) installiert, verringert sich bei vielen Direktvermarktern die Kostenpauschale.

Welche Kosten deckt das Vermarktungsentgelt ab?

Icon einer Rechnung mit Vermarktungspauschale Symbol

Bei den meisten Direktvermarktern deckt die Vermarktungspauschale alle Leistungen der Direktvermarktung ab. Hierzu zählen in erster Linie entstandene Kosten für Prognosen, Anmeldung und Kommunikation mit dem Netzbetreiber, Abrechnung, Bilanzkreismanagement, Handels- und Ausgleichsenergiekosten sowie die Kommunikation mit Ihnen. Durch die stetige Kommunikation bekommen Sie wichtige Daten mitgeteilt. Dazu gehören unter anderem die Bereitstellung des Erzeugungslastgangs sowie Marktpreise, Prognosen, Stammdaten und Abrechnungen.

Der Börsenhandel von EE-Strom soll den Betreibern von Kraftwerken und PV-Anlagen jedoch nicht nur eine einfache Möglichkeit bieten, finanzielle Mehrgewinne zu erzielen. Auch sollen Anreize geschaffen werden, die Sicherheit des Stromnetzes zu gewährleisten. Das funktioniert dadurch, dass der Strompreis (folglich Ihr Gewinn) genau dann am größten ist, wenn die Nachfrage auch am höchsten ist. Andersherum sollte Strom nicht dann in großen Mengen verkauft werden, wenn die Nachfrage niedrig ist.

Wenn das Stromnetz bedarfsgerecht optimiert wird, spricht man von einer Abregelung. Die Einspeisemenge über die Direktvermarkter wird in diesen Fällen reduziert. Dafür erhalten Sie als Besitzer der Solaranlage jedoch eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung berechnet sich aus der Multiplikation dieser beiden Faktoren:

  1. Die Menge der Ausfallarbeit 
  2. Der Mittelwert der anlagenspezifischen Werte im Reduktionszeitraum.

Ihnen entsteht somit kein wirtschaftlicher Schaden.

Beeinträchtigen steigende Netzentgelte die Vermarktungspauschale?

Illustration steigender Netzentgelte

Die Antwort auf diese Frage fällt kurz aus: Nein. Weder die Erlöse der Direktvermarktung noch die Höhe der Vermarktungspauschale sind von den Netzkosten bzw. Netzentgelten abhängig. Die Direktvermarktung ist im EEG geregelt und die Marktprämie über den gesamten Förderzeitraum für Direktvermarktung garantiert. 

Zusätzlich bieten viele Direktvermarkter ein gleichbleibendes Vermarktungsentgelt an. Standardmäßig laufen solche Verträge für drei bis fünf Jahre. Wer lieber einen längeren Vertrag abschließen möchte, sollte sich dagegen einen Direktvermarkter suchen, der die Vermarktungspauschale flexibel hält.

Lohnt es sich, die Vermarktungspauschale zu zahlen?

Vermarktungspauschale Icon mit plus und minus Symbolen und Fragezeichen

Ob sich das Vermarktungsentgelt für Direktvermarkter lohnt, hängt davon ab, ob die Direktvermarktung im Allgemeinen für Ihre Anlage wirtschaftlich sinnvoll ist. In der aktuellen Situation ist der Marktpreis für Strom höher als die Einspeisevergütung, sodass die Vermarktungspauschale keinen negativen Einfluss auf den Erlös hat.

Dennoch ist die Direktvermarktung nicht immer die wirtschaftlichste Option für eine Solaranlage. Gerade bei kleineren oder älteren Anlagen ist es rentabler, den Strom selbst zu verbrauchen. Denn die steigenden Strom-Börsenpreise machen auch die private Energieversorgung durch den lokalen Stromversorger deutlich teurer.

Sollten Sie eine ältere PV-Anlage haben, die Sie für den Privatgebrauch nicht mehr benötigen, kann sich auch der Austausch gegen ein neues Modell lohnen. Die hohen Anschaffungskosten zu Beginn könnten Sie sich ganz einfach durch ein Mietmodell sparen.

Denn das Mietmodell nimmt Ihnen Koordination, Planung und Verantwortung ab. Wenn Sie eine Solaranlage mieten, werden sämtliche Schritte für Sie übernommen. Somit müssen Sie sich um die Planung, Finanzierung, Installation, Versicherung, Reparatur und Wartung nicht mehr kümmern. Mehr erfahren.

Bei Enpal können Sie zwischen Solaranlage mieten und Solaranlage kaufen frei wählen. Um mehr zu erfahren, können Sie hier eine kostenlose Anfrage stellen.