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Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Lohnt sich das Solarmodell?

Aktualisiert:
03.03.2026
Lesezeit:
5 Minuten
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Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Das Wichtigste in Kürze

  • Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) ermöglicht es mehreren Parteien in einem Gebäude, Solarstrom von einer gemeinsamen Photovoltaikanlage auf dem Dach zu beziehen, ohne dass der Betreiber zum Energieversorger wird.
  • Rechtlich geregelt ist die GGV seit Mai 2024 in § 42b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), eingeführt im Rahmen des Solarpakets I.
  • Die Abrechnung erfolgt über intelligente Messsysteme (Smart Meter), die Erzeugung und Verbrauch in 15-Minuten-Intervallen erfassen.
  • Jeder Haushalt behält seinen eigenen Stromvertrag für den Reststrom und kann den Anbieter frei wählen.
  • Die GGV bietet keinen Anspruch auf den staatlichen Mieterstromzuschlag, was Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit des Modells hat.

Solarstrom vom eigenen Dach, verteilt auf alle Parteien im Haus, ohne Energieversorger zu werden: Das verspricht die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Seit Mai 2024 ist das Modell gesetzlich verankert und ist eine mögliche Nutzungsform von Photovoltaik in Mehrfamilienhäusern. Dieser Artikel erklärt, wie die GGV funktioniert, welche Kosten entstehen und wo die Grenzen des Modells liegen.

Inhaltsverzeichnis

Was ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist ein Modell, bei dem mehrere Parteien in einem Gebäude Solarstrom von einer gemeinsamen Photovoltaikanlage auf dem Dach beziehen und dabei den eigenen Stromvertrag behalten. Rechtlich verankert wurde die GGV im Mai 2024 im § 42b des Energiewirtschaftsgesetzes, eingeführt als Teil des Solarpakets I.

Der Anlagenbetreiber liefert dabei ausschließlich den selbst erzeugten Solarstrom an die teilnehmenden Haushalte. Den restlichen Strombedarf deckt jeder Haushalt weiterhin über seinen eigenen Netzstromanbieter. An einer GGV sind deshalb immer drei Parteien beteiligt:

  • Der Anlagenbetreiber investiert in die Photovoltaikanlage, schließt Gebäudestromverträge mit den Teilnehmern ab und beauftragt einen Dienstleister für Messung und Abrechnung.
  • Die teilnehmenden Haushalte beziehen anteilig Solarstrom und behalten gleichzeitig ihren eigenen Stromvertrag für den Reststrom.
  • Ein Dienstleister übernimmt die Messdatenaufbereitung und Abrechnung.

Die Teilnahme ist freiwillig. Haushalte, die nicht mitmachen möchten, beziehen ihren Strom weiterhin vollständig vom eigenen Netzstromanbieter.

Wie ordnet sich die GGV unter den Betriebskonzepten ein?

Für Photovoltaikanlagen in Mehrfamilienhäusern gibt es verschiedene Betriebskonzepte. Die GGV ist das jüngste davon. Der Anlagenbetreiber muss sich dabei weder bei der Bundesnetzagentur registrieren noch Grundversorgungspflichten übernehmen. Er wird also nicht zum Energieversorger im klassischen Sinne, was den bürokratischen Aufwand reduziert. 

Von außen betrachtet ähnelt die GGV vor allem dem Mieterstrom. Beide Modelle verteilen Solarstrom direkt im Gebäude. Der entscheidende Unterschied liegt darin, wer den Reststrom liefert und welche Verantwortung der Betreiber dabei übernimmt.

Wie funktioniert die Abrechnung bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung?

Die Abrechnung bei der GGV erfolgt über intelligente Messsysteme, sogenannte Smart Meter, die sowohl die Erzeugung der Solaranlage als auch den Verbrauch jedes einzelnen Haushalts im 15-Minuten-Takt erfassen. Aus diesen Daten errechnet ein Abrechnungsdienstleister, wie viel Solarstrom jeder Haushalt tatsächlich erhalten hat.

Wie wird der Solarstrom bei GGV auf die Haushalte verteilt?

Wie viel Solarstrom ein Haushalt bekommt, hängt von einem vorab festgelegten Verteilungsschlüssel ab. Dieser kann sich zum Beispiel an der Wohnfläche, der Personenzahl oder dem historischen Verbrauch orientieren. Die Verteilung erfolgt nur so weit, wie die Anlage im jeweiligen 15-Minuten-Intervall auch tatsächlich produziert. Erzeugt die Anlage gerade wenig oder gar keinen Strom, fließt automatisch Netzstrom nach, der über den eigenen Stromvertrag des Haushalts abgedeckt wird. Jeder Haushalt erhält am Ende zwei separate Abrechnungen: eine für den bezogenen Solarstrom und eine vom eigenen Netzstromanbieter für den Reststrom.

Welche Kosten entstehen bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung?

Die Kosten der GGV lassen sich in zwei Kategorien einteilen: einmalige Investitionskosten zu Beginn und laufende Betriebskosten. Beide sollten vor der Entscheidung für das Modell sorgfältig kalkuliert werden.

Einmalige Kosten bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung

Der größte Kostenblock zu Beginn ist der Einbau intelligenter Messsysteme. Diese Kosten fallen pro Haushalt und Zähler an. Hinzu kommt gegebenenfalls ein Umbau des Zählerschranks, falls dieser nicht für Smart Meter ausgelegt ist. Je nach Gebäude und Anzahl der Parteien können diese Umbaukosten spürbar ins Gewicht fallen.

Laufende Kosten bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung

Kostenart Betrag
Messstellenbetrieb (pro Haushalt/Jahr) Ja nach Verbrauch und Anbieter
Abrechnungsdienstleistung Je nach Anbieter, individuell

Die Kosten für denMessstellenbetrieb gelten gesetzliche Preisobergrenzen von 30–50 € pro Jahr und Haushalt. Die Kosten für Abrechnungsdienstleister sind hingegen nicht reguliert und variieren je nach Anbieter und Gebäudegröße stark. Hier fehlen bislang standardisierte Angebote und belastbare Erfahrungswerte, was die Planung erschwert.

Was ist der Unterschied zwischen gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung und Mieterstrom?

GGV und Mieterstrom unterscheiden sich in mehreren Punkten: in der Rolle des Betreibers, der Messtechnik und vor allem in der finanziellen Gesamtrechnung.

Beim Mieterstrom übernimmt der Vermieter die vollständige Stromversorgung der teilnehmenden Haushalte, also sowohl den Solarstrom vom Dach als auch den Reststrom aus dem Netz. Er tritt damit als Stromlieferant auf, muss sich entsprechend registrieren und mehr organisatorischen Aufwand stemmen. Im Gegenzug erhält er für jede im Gebäude verbrauchte Kilowattstunde Solarstrom den staatlichen Mieterstromzuschlag  und kann gegenüber den Mietern eine Grundgebühr erheben. Technisch funktioniert das über einen Summenzähler, der den Gesamtverbrauch im Haus misst.

Bei der GGV bleibt der Betreiber ausschließlich Lieferant des selbst erzeugten Solarstroms. Den Reststrom regelt jeder Haushalt über seinen eigenen Vertrag. Das reduziert den Verwaltungsaufwand, schließt aber gleichzeitig den Mieterstromzuschlag und eine mögliche Grundgebühr aus.

Mieterstrom GGV
Reststromlieferung Durch den Betreiber Eigener Vertrag je Haushalt
Staatliche Förderung Ja (1,62–2,59 Ct/kWh) Nein
Grundgebühr möglich Ja Grundsätzlich möglich
Messtechnik Physischer oder virtueller Summenzähler Virtueller Summenzähler
Bürokratischer Aufwand Höher Geringer
Wirtschaftlichkeit Für die meisten Fälle stärker Eher für Spezialfälle

Für die meisten Mehrfamilienhäuser ist Mieterstrom das wirtschaftlich stärkere Modell. Die GGV eignet sich vor allem dort, wo Mieterstrom technisch oder organisatorisch nicht umsetzbar ist.

Gewusst? Enpal bietet zusammen mit einem Dienstleister Mieterstrom-Lösungen für Mehrfamilienhäuser an. Von der Prüfung des Gebäudes über die Installation bis zur Abrechnung wird alles übernommen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an mfh@enpal.de.

Welche Förderungen gibt es für die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?

Für die GGV selbst gibt es keine eigene staatliche Förderung. Anders als beim Mieterstrom, bei dem der Betreiber den Mieterstromzuschlag erhält, ist die GGV fördertechnisch nicht privilegiert.

Was gefördert werden kann, ist die zugrundeliegende Photovoltaikanlage. Hier greifen dieselben Programme wie bei jeder anderen Solaranlage auch:

  • Die KfW fördert Photovoltaikanlagen über das KfW 270 Programm mit zinsgünstigen Krediten.
  • Einige Bundesländer und Kommunen bieten zusätzliche Zuschüsse für Solaranlagen auf Mehrfamilienhäusern an. Diese Programme variieren stark je nach Region und Verfügbarkeit.
  • Die Einspeisevergütung nach EEG gilt auch für GGV-Anlagen: Überschussstrom, der nicht im Gebäude verbraucht wird, kann ins Netz eingespeist und vergütet werden.

Es lohnt sich, vor der Planung die aktuellen Förderprogramme der jeweiligen Kommune zu prüfen, da sich Konditionen und Verfügbarkeit regelmäßig ändern.

Fazit

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist ein bürokratisch schlankes Modell, das Mehrfamilienhäusern einen niedrigschwelligen Einstieg in die Solarstromnutzung ermöglicht. Der geringere Verwaltungsaufwand klingt verlockend, hat aber seinen Preis: Ohne Mieterstromzuschlag und ohne Möglichkeit einer Grundgebühr fällt die Wirtschaftlichkeit in den meisten Fällen schwächer aus als beim Mieterstrom. Für Eigentümer, die ihren Mietern Solarstrom anbieten und dabei wirtschaftlich optimal aufgestellt sein möchten, ist Mieterstrom in der Regel die bessere Wahl. Die GGV ist kein schlechtes Modell, sie ist ein anderes: mit weniger Bürokratie, aber auch mit weniger Ertragspotenzial.

Häufig gestellte Fragen zur gemeinschaftlichen Gebäudeförderung

Kann ein Haushalt nachträglich aus der GGV aussteigen?

Ja, die Teilnahme an der GGV ist freiwillig und kann beendet werden. Nach dem Ausstieg bezieht der Haushalt seinen Strom wieder vollständig über den eigenen Netzstromanbieter.

Kann die GGV auch in Gewerbegebäuden genutzt werden? 

Die GGV ist grundsätzlich für Wohngebäude konzipiert. Für Gewerbeimmobilien gelten andere Regelungen, die im Einzelfall geprüft werden müssen.

Was passiert, wenn die Photovoltaikanlage nicht genug Strom produziert?

Reicht die Solarstromproduktion nicht aus, fließt automatisch Netzstrom nach. Dieser wird über den eigenen Stromvertrag des jeweiligen Haushalts abgerechnet.

Was passiert bei einem Eigentümer- oder Mieterwechsel? 

Bei einem Wechsel kann der Gebäudestromvertrag entweder gekündigt oder vom Nachfolger übernommen werden. Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich, dass die Vertragsbedingungen nicht unangemessen benachteiligend sein dürfen. Die genaue Regelung hängt vom jeweiligen Vertrag ab.

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