
Solarstrom vom eigenen Dach, verteilt auf alle Parteien im Haus, ohne Energieversorger zu werden: Das verspricht die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Seit Mai 2024 ist das Modell gesetzlich verankert und ist eine mögliche Nutzungsform von Photovoltaik in Mehrfamilienhäusern. Dieser Artikel erklärt, wie die GGV funktioniert, welche Kosten entstehen und wo die Grenzen des Modells liegen.
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist ein Modell, bei dem mehrere Parteien in einem Gebäude Solarstrom von einer gemeinsamen Photovoltaikanlage auf dem Dach beziehen und dabei den eigenen Stromvertrag behalten. Rechtlich verankert wurde die GGV im Mai 2024 im § 42b des Energiewirtschaftsgesetzes, eingeführt als Teil des Solarpakets I.
Der Anlagenbetreiber liefert dabei ausschließlich den selbst erzeugten Solarstrom an die teilnehmenden Haushalte. Den restlichen Strombedarf deckt jeder Haushalt weiterhin über seinen eigenen Netzstromanbieter. An einer GGV sind deshalb immer drei Parteien beteiligt:
Die Teilnahme ist freiwillig. Haushalte, die nicht mitmachen möchten, beziehen ihren Strom weiterhin vollständig vom eigenen Netzstromanbieter.
Für Photovoltaikanlagen in Mehrfamilienhäusern gibt es verschiedene Betriebskonzepte. Die GGV ist das jüngste davon. Der Anlagenbetreiber muss sich dabei weder bei der Bundesnetzagentur registrieren noch Grundversorgungspflichten übernehmen. Er wird also nicht zum Energieversorger im klassischen Sinne, was den bürokratischen Aufwand reduziert.
Von außen betrachtet ähnelt die GGV vor allem dem Mieterstrom. Beide Modelle verteilen Solarstrom direkt im Gebäude. Der entscheidende Unterschied liegt darin, wer den Reststrom liefert und welche Verantwortung der Betreiber dabei übernimmt.
Die Abrechnung bei der GGV erfolgt über intelligente Messsysteme, sogenannte Smart Meter, die sowohl die Erzeugung der Solaranlage als auch den Verbrauch jedes einzelnen Haushalts im 15-Minuten-Takt erfassen. Aus diesen Daten errechnet ein Abrechnungsdienstleister, wie viel Solarstrom jeder Haushalt tatsächlich erhalten hat.
Wie viel Solarstrom ein Haushalt bekommt, hängt von einem vorab festgelegten Verteilungsschlüssel ab. Dieser kann sich zum Beispiel an der Wohnfläche, der Personenzahl oder dem historischen Verbrauch orientieren. Die Verteilung erfolgt nur so weit, wie die Anlage im jeweiligen 15-Minuten-Intervall auch tatsächlich produziert. Erzeugt die Anlage gerade wenig oder gar keinen Strom, fließt automatisch Netzstrom nach, der über den eigenen Stromvertrag des Haushalts abgedeckt wird. Jeder Haushalt erhält am Ende zwei separate Abrechnungen: eine für den bezogenen Solarstrom und eine vom eigenen Netzstromanbieter für den Reststrom.
Die Kosten der GGV lassen sich in zwei Kategorien einteilen: einmalige Investitionskosten zu Beginn und laufende Betriebskosten. Beide sollten vor der Entscheidung für das Modell sorgfältig kalkuliert werden.
Der größte Kostenblock zu Beginn ist der Einbau intelligenter Messsysteme. Diese Kosten fallen pro Haushalt und Zähler an. Hinzu kommt gegebenenfalls ein Umbau des Zählerschranks, falls dieser nicht für Smart Meter ausgelegt ist. Je nach Gebäude und Anzahl der Parteien können diese Umbaukosten spürbar ins Gewicht fallen.
Die Kosten für denMessstellenbetrieb gelten gesetzliche Preisobergrenzen von 30–50 € pro Jahr und Haushalt. Die Kosten für Abrechnungsdienstleister sind hingegen nicht reguliert und variieren je nach Anbieter und Gebäudegröße stark. Hier fehlen bislang standardisierte Angebote und belastbare Erfahrungswerte, was die Planung erschwert.
GGV und Mieterstrom unterscheiden sich in mehreren Punkten: in der Rolle des Betreibers, der Messtechnik und vor allem in der finanziellen Gesamtrechnung.
Beim Mieterstrom übernimmt der Vermieter die vollständige Stromversorgung der teilnehmenden Haushalte, also sowohl den Solarstrom vom Dach als auch den Reststrom aus dem Netz. Er tritt damit als Stromlieferant auf, muss sich entsprechend registrieren und mehr organisatorischen Aufwand stemmen. Im Gegenzug erhält er für jede im Gebäude verbrauchte Kilowattstunde Solarstrom den staatlichen Mieterstromzuschlag und kann gegenüber den Mietern eine Grundgebühr erheben. Technisch funktioniert das über einen Summenzähler, der den Gesamtverbrauch im Haus misst.
Bei der GGV bleibt der Betreiber ausschließlich Lieferant des selbst erzeugten Solarstroms. Den Reststrom regelt jeder Haushalt über seinen eigenen Vertrag. Das reduziert den Verwaltungsaufwand, schließt aber gleichzeitig den Mieterstromzuschlag und eine mögliche Grundgebühr aus.
Für die meisten Mehrfamilienhäuser ist Mieterstrom das wirtschaftlich stärkere Modell. Die GGV eignet sich vor allem dort, wo Mieterstrom technisch oder organisatorisch nicht umsetzbar ist.
Gewusst? Enpal bietet zusammen mit einem Dienstleister Mieterstrom-Lösungen für Mehrfamilienhäuser an. Von der Prüfung des Gebäudes über die Installation bis zur Abrechnung wird alles übernommen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an mfh@enpal.de.
Für die GGV selbst gibt es keine eigene staatliche Förderung. Anders als beim Mieterstrom, bei dem der Betreiber den Mieterstromzuschlag erhält, ist die GGV fördertechnisch nicht privilegiert.
Was gefördert werden kann, ist die zugrundeliegende Photovoltaikanlage. Hier greifen dieselben Programme wie bei jeder anderen Solaranlage auch:
Es lohnt sich, vor der Planung die aktuellen Förderprogramme der jeweiligen Kommune zu prüfen, da sich Konditionen und Verfügbarkeit regelmäßig ändern.
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist ein bürokratisch schlankes Modell, das Mehrfamilienhäusern einen niedrigschwelligen Einstieg in die Solarstromnutzung ermöglicht. Der geringere Verwaltungsaufwand klingt verlockend, hat aber seinen Preis: Ohne Mieterstromzuschlag und ohne Möglichkeit einer Grundgebühr fällt die Wirtschaftlichkeit in den meisten Fällen schwächer aus als beim Mieterstrom. Für Eigentümer, die ihren Mietern Solarstrom anbieten und dabei wirtschaftlich optimal aufgestellt sein möchten, ist Mieterstrom in der Regel die bessere Wahl. Die GGV ist kein schlechtes Modell, sie ist ein anderes: mit weniger Bürokratie, aber auch mit weniger Ertragspotenzial.
Ja, die Teilnahme an der GGV ist freiwillig und kann beendet werden. Nach dem Ausstieg bezieht der Haushalt seinen Strom wieder vollständig über den eigenen Netzstromanbieter.
Die GGV ist grundsätzlich für Wohngebäude konzipiert. Für Gewerbeimmobilien gelten andere Regelungen, die im Einzelfall geprüft werden müssen.
Reicht die Solarstromproduktion nicht aus, fließt automatisch Netzstrom nach. Dieser wird über den eigenen Stromvertrag des jeweiligen Haushalts abgerechnet.
Bei einem Wechsel kann der Gebäudestromvertrag entweder gekündigt oder vom Nachfolger übernommen werden. Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich, dass die Vertragsbedingungen nicht unangemessen benachteiligend sein dürfen. Die genaue Regelung hängt vom jeweiligen Vertrag ab.