

Eine eigene PV-Anlage spart Stromkosten, reduziert den ökologischen Fußabdruck und macht unabhängiger von steigenden Energiepreisen. Doch bevor die Anlage in Betrieb gehen kann, muss sie angemeldet werden – und zwar an mehreren Stellen.
Die gute Nachricht: Der Prozess lässt sich in 2 klare Schritte gliedern. In diesem Artikel erfahren Sie, wo, wann und wie die Anmeldung abläuft, welche Fristen gelten und welche Unterlagen benötigt werden. So vermeiden Sie Bußgelder und sichern sich Ihre EEG-Vergütung fristgerecht.
Die Photovoltaikanlage wird 4 bis 8 Wochen vor der geplanten Inbetriebnahme beim lokalen Netzbetreiber angemeldet. Dieser prüft die Netzverträglichkeit und erteilt die Anschlusszusage. Bei Anlagen bis 30 kWp gilt eine vereinfachte Genehmigungsfiktion: Reagiert der Netzbetreiber nicht innerhalb eines Monats, gilt die Anlage als genehmigt.
Binnen 4 Wochen nach Inbetriebnahme muss die Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert werden. Ohne diese Eintragung besteht kein Anspruch auf die EEG-Vergütung – außerdem droht ein Bußgeld.
Unser Tipp: Nehmen Sie beide Anmeldungen noch am selben Tag gemeinsam vor. So ist sichergestellt, dass nichts vergessen wird. Auch können Sie auf diese Weise mögliche Rückfragen direkt und fristgerecht klären.
Bei vom Kauf einer Solaranlage von Enpal, übernehmen wir beide Anmeldungen für Sie – stressfrei, fristgerecht und ohne Papierkram. Lassen Sie sich hierzu gerne von uns kostenfrei beraten.
Die Anmeldung einer Photovoltaikanlage ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Der Grund: Sobald eine Anlage Strom ins öffentliche Netz einspeist, beeinflusst sie die Netzstabilität und den Energiemarkt.
Damit die Netzbetreiber die Stromflüsse koordinieren können und die Bundesnetzagentur den Überblick über alle stromerzeugenden Anlagen behält, ist eine Anmeldung der Solaranlage Pflicht. Sollte es unerwartet zu einer Überlastung oder unvorhergesehenen Problemen kommen, müssen die jeweiligen Stellen in Sekundenschnelle reagieren können.
Wer die Photovoltaikanlage nicht oder nicht fristgerecht anmeldet, kann im schlimmsten Fall mit erhebliche Konsequenzen rechnen:
Wichtig zu wissen: Netzbetreiber und Bundesnetzbetreiber stehen miteinander im engen Austausch. Sobald Sie also die eine Anmeldung vornehmen, erfährt der andere auch davon.
Die Anmeldung einer Photovoltaikanlage konzentriert sich auf 2 zentrale Pflichtstellen: Netzbetreiber und Marktstammdatenregister. Anders beim Finanz- und Gewerbeamt. Hier müssen private PV-Anlagen bis 30 kWp seit 2023 meist nicht mehr angemeldet werden.
Hinweis: Stromspeicher müssen separat im MaStR angemeldet werden (gleiche Frist: 4 Wochen nach Inbetriebnahme).
Die Anmeldung beim lokalen Netzbetreiber ist der erste und wichtigste Schritt – und muss vor der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage erfolgen. Ohne die Freigabe durch den Netzbetreiber darf die Anlage nicht ans Netz angeschlossen werden.
Tipp: Passen Sie den Montagetermin Ihrer Solaranlage dementsprechend an.
Der zuständige Netzbetreiber lässt sich am schnellsten über die Stromabrechnung ermitteln. Dort findet sich entweder ein 13-stelliger Code oder der Name des Betreibers. Bei einem Code kann der Name in der offiziellen Liste der Netzbetreiber nachgeschlagen werden.
Alternativ lässt sich der Netzbetreiber über die Postleitzahl bei der Störungsauskunft online ermitteln.
Die Anmeldung der PV-Anlage sollte mindestens 4 bis 8 Wochen vor der geplanten Inbetriebnahme gestartet werden. Der Netzbetreiber führt eine Netzverträglichkeitsprüfung durch, die je nach Auslastung mehrere Wochen dauern kann.
Wichtige Frist: Die geplante Veräußerungsform (Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung) muss mindestens einen vollen Kalendermonat vor Inbetriebnahme beim Netzbetreiber angemeldet werden. Wird diese Frist versäumt, droht eine Strafzahlung von 10 € pro kWp und Monat gemäß § 52 EEG.
Gut zu wissen: Bei Anlagen bis 30 kWp greift seit dem Solarpaket I ein vereinfachter Netzanschluss. Reagiert der Netzbetreiber nicht innerhalb eines Monats auf die Anfrage, gilt die Anlage automatisch als genehmigt (Genehmigungsfiktion).
Im einfachsten Fall kann Ihr Elektroinstallateur die PV-Anlage anmelden. Ansonsten gibt es auf den Websites der Stromnetzbetreiber vereinfachte Formulare.
Hier sehen Sie die wichtigsten Schritte zur Anmeldung kurz und knapp:
Für die Netzanschlussanfrage werden folgende Unterlagen benötigt:
Die meisten dieser Daten stehen im Datenblatt der Solaranlage bzw. werden vom Installateur bereitgestellt.
Gut zu wissen: Enpal übernimmt den kompletten Anmeldeprozess beim Netzbetreiber – von der Netzanschlussanfrage bis zur Übermittlung des Inbetriebnahmeprotokolls.
Nachdem der Netzbetreiber die Installation der Anlage freigegeben hat, kann die Installation in Angriff genommen werden. Hierfür wird ein sogenanntes Inbetriebnahmeprotokoll erstellt. Dieses muss gemeinsam mit der Bescheinigung der Bundesnetzagentur im Anschluss an den Netzbetreiber übermittelt werden. Nur so können Sie von der Einspeisevergütung profitieren.
Nachdem die Photovoltaikanlage in Betrieb genommen wurde, folgt Schritt 2: die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur. Diese Anmeldung muss binnen 4 Wochen nach Inbetriebnahme erfolgen – sonst drohen Bußgelder und der Verlust der EEG-Vergütung.
Beim Marktstammdatenregister handelt es sich um ein umfassendes, amtliches Register für alle stromerzeugenden Anlagen, inklusive Blockheizkraftwerke, Solaranlagen, Batteriespeicher, KWK-Anlagen und Notstromaggregate. Hierbei spielt es keine Rolle, wann Ihre Anlage in den Betrieb genommen wurde – alle müssen eingetragen werden.
Sinn und Zweck des Registers ist es, alle Informationen zum Strommarkt in einer einzigen Datenbank zu sammeln, zu bündeln und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Die genauen Standorte und Leistungen der privaten Anlagen haben nämlich Einfluss auf die Sicherheit und den Ausbau des öffentlichen Stromnetzes.
Die Frist für die Anmeldung im Marktstammdatenregister ist klar geregelt: Binnen 4 Wochen nach Inbetriebnahme muss die Photovoltaikanlage registriert sein.
Wichtig:
Die Registrierung erfolgt online über den MaStR-Assistenten und dauert etwa 15 bis 30 Minuten.
Die Schritte im Überblick:
Je nach Anlagenart können die genauen Stammdaten unterschiedlich ausfallen. Die Registrierungshilfe der Bundesnetzagentur bietet einen Überblick über alle für die Anmeldung der PV-Anlage benötigten Informationen.
Nach erfolgreicher Registrierung wird eine MaStR-Nummer per E-Mail zugestellt (Dauer ca. 1–3 Werktage). Diese Nummer wird für die abschließende Meldung beim Netzbetreiber benötigt.
Vollmacht möglich: Mit einer Vollmacht können auch andere Personen – etwa der PV-Fachbetrieb oder Enpal – mit der Anmeldung beauftragt werden.
Hinweis
Sie sind verpflichtet, die Daten jederzeit aktuell zu halten. Wenn Sie Ihre Anlage also erweitern oder verkleinern, müssen Sie dies der Bundesnetzagentur mitteilen. Gleiches gilt, wenn Sie vorher volleingespeist haben und nun doch an einer Eigenversorgung interessiert sind oder die Anlage ganz außer Betrieb nehmen.
Seit der EEG-Novelle 2023 sind Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von bis zu 30 kWp von der Umsatz- und Einkommensteuer befreit. Das bedeutet: Eine aktive Anmeldung beim Finanzamt entfällt in der Praxis meist.
Aber Achtung: Sobald Strom ins öffentliche Netz eingespeist und Einspeisevergütung erhalten wird, gilt man steuerrechtlich als Unternehmer. Einige Finanzämter verlangen daher trotz Steuerbefreiung eine formlose Mitteilung über die Inbetriebnahme – insbesondere, um die Einspeiseumsätze zu erfassen.
Unsere Empfehlung: Beim zuständigen Finanzamt ein kurzes, formloses Schreiben einreichen, in dem die Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage gemeldet wird. So ist man auf der sicheren Seite und vermeidet spätere Rückfragen.
Vor der aktuellen EEG-Novelle hat es sich oft gelohnt, die Regelbesteuerung zu zahlen, sodass die beim Kauf angefallene Umsatzsteuer wieder vom Finanzamt zurückgeholt werden konnte. Doch nun müssen Anlagen mit einer Nennleistung von weniger als 30 kWp keine Umsatz- oder Ertragssteuer mehr auf selbst produzierten Strom entrichten.
Konkret heißt es im Umsatzsteuergesetz § 12(3) UstG: „Die Steuer ermäßigt sich auf 0%, bei Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer PV-Anlage, einschließlich der wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn […] die installierte Bruttoleistung der PV-Anlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 KWP beträgt…”
Was heißt das für Sie? Ganz einfach – Sie müssen kleinere Anlagen zwar beim Finanzamt inkl. des Einspeiseumsatzes melden, doch die Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch und auf die Einnahmen aus dem PV-Strom-Verkauf entfallen.
Bei größeren Solaranlagen empfiehlt sich noch immer die Regelbesteuerung. So können Sie die beim Kauf der Solaranlage fällige Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen. Dasselbe gilt für die Umsatzsteuer, die auf Leistungen wie Wartung anfällt.
Dafür müssen Sie allerdings Umsatzsteuer auf den selbst verbrauchten Solarstrom entrichten. Denn Eigenverbrauch wird im Steuerrecht als „Entnahme von Unternehmensvermögen bzw. Betriebsmitteln für private Zwecke“ gehandelt. Somit ist er mit 19 % umsatzsteuerpflichtig.
Für die Berechnung gibt es zwei Verfahren:
Tipp: Die EEG-Einspeisevergütung gilt als Nettowert. Somit zahlt Ihnen der Netzversorger die Vergütung plus 19 % Umsatzsteuer. Dieser Betrag kann bei der Steuererklärung gegen die von Ihnen gezahlte Umsatzsteuer für Kauf der PV-Anlage, Wartung etc. verrechnet werden. Hierfür müssen Sie im ersten Jahr beim Finanzamt eine monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung einreichen. Außerdem muss eine jährliche Umsatzsteuererklärung gemacht werden.
Hinweis: PV-Anlagenbetreiber, die die Regelbesteuerung wählen, müssen mindestens fünf volle Kalenderjahre die Umsatzsteuer zahlen. Danach kann man zur Kleinunternehmerregelung wechseln.
Die Kleinunternehmerregelung befreit Sie von der Umsatzsteuer auf Einspeisevergütung und selbst verbrauchten Strom. Bedenken Sie jedoch, dass Sie auch die Steuererstattung beim Einkauf der Anlage verlieren.
Achtung: Eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht ist nur möglich, wenn im Jahr der Inbetriebnahme nicht mehr als 22.000 € Umsatz erwirtschaftet wurden. Danach liegt die Grenze dann sogar bei 50.000 €. Bei privatbetriebenen Anlagen werden diese Werte jedoch ohnehin seltener erreicht.
Für PV-Anlagen bis 30 kWp drohen bei fehlender Anmeldung beim Finanzamt in der Regel keine Konsequenzen, da die Steuerbefreiung seit 2023 automatisch greift – unabhängig davon, ob Strom eingespeist wird oder nicht.
Bei größeren Photovoltaikanlagen über 30 kWp sieht es anders aus: Hier können steuerliche Nachforderungen und Bußgelder anfallen, wenn Einkünfte aus der Stromeinspeisung nicht ordnungsgemäß beim Finanzamt deklariert werden. Eine theoretische Ausnahme bilden Anlagen, die zu 100 % für den Eigenverbrauch arbeiten und keinerlei Strom ins Netz einspeisen. In der Praxis lässt sich ein Eigenverbrauch von 100 % jedoch kaum realisieren, da Überschüsse in sonnenreichen Zeiten nahezu unvermeidbar sind.
Streng genommen ist die Stromeinspeisung ins öffentliche Netz eine gewerbliche Tätigkeit. Im ordnungsrechtlichen Sinn gelten aber private PV-Besitzer meistens nicht als Gewerbetreibende. Die finale Entscheidung trifft am Ende Ihr lokales Gewerbeamt.
Eine Gewerbesteuer fällt erst ab einem jährlichen Gewinn von 24.500 € an. Seit dem Osterpaket 2022 können sich jedoch Solaranlagenbesitzer mit bis zu 30 kWp Nennleistung von der Gewerbesteuer befreien lassen.
Wie alles in Deutschland, laufen auch Photovoltaikanlagen nicht ohne einen gewissen bürokratischen Aufwand. Dabei ist die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur und beim Netzbetreiber Pflicht, selbst wenn Sie nicht ins Stromnetz einspeisen.
Sparen Sie sich Stress und Zeit, indem Sie Ihren Elektroinstallateur mit den Anmeldungen beim Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur bevollmächtigen.
Die Anmeldung beim Finanzamt ist unter gewissen Umständen freiwillig, dennoch empfiehlt sich die Registrierung. Hinzukommt, dass seit der EEG-Novelle 2023 kleinere Anlagen bis 30 kWp ohnehin steuerfrei sind.
Wenn Ihre Photovoltaikanlage eine Leistung von mindestens 600 Watt hat, müssen Sie diese im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur und beim zuständigen Netzbetreiber registrieren. Alle PV-Anlagen mit einer Leistung von unter 600 Watt sind nicht anmeldepflichtig.
Wenn Sie eine PV-Anlage auf Ihrem Hausdach installieren, müssen Sie die Anlage an verschiedenen Stellen anmelden:
Die Netzverträglichkeitsprüfung dauert in der Regel 4 bis 8 Wochen. Bei Anlagen bis 30 kWp gilt eine Reaktionsfrist von einem Monat – reagiert der Netzbetreiber nicht, gilt die Anlage automatisch als genehmigt (Genehmigungsfiktion). Die Online-Registrierung im MaStR dauert 15 bis 30 Minuten.
Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist auch für Laien machbar. Allerdings ist die Installation einer Photovoltaikanlage Elektrikerarbeit und muss von einer zertifizierten Elektrofachkraft durchgeführt werden. Der Elektriker erstellt auch das Inbetriebnahmeprotokoll, das für die Anmeldung beim Netzbetreiber erforderlich ist. In der Praxis übernimmt der Installateur daher meist die Netzanschlussanfrage.
Unser Tipp: Einen Fachbetrieb oder Komplettanbieter wie Enpal beauftragen – so erfolgen Installation und Anmeldung fachgerecht und fristgerecht.
Bei versäumter Anmeldung drohen:
Fristen unbedingt einhalten: Netzbetreiber vor Inbetriebnahme, Marktstammdatenregister binnen 4 Wochen danach.
Für die Netzanschlussanfrage werden benötigt:
Der Elektroinstallateur stellt die meisten dieser Unterlagen bereit.