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PV-Anlage anmelden: Schritt-für-Schritt Anleitung

Aktualisiert am 20.12.2023
Lesezeit: 5 Minuten
PV-Anlage anmelden Dokument Icon mit Solaranlage auf einem Hausdach

Eine eigene PV-Anlage ist immer eine gute Sache. Sie spart Stromkosten, reduziert Ihren ökologischen Fußabdruck und erhöht Ihre Unabhängigkeit von der öffentlichen Stromversorgung.

Doch bevor es losgehen kann, muss die Solaranlage erst einmal angemeldet werden. Erfahren Sie hier, wo die Registrierung eingehen muss, wie das Ganze abläuft und profitieren Sie von weiteren nützlichen Tipps und Tricks.

Inhaltsverzeichnis

Warum muss man eine PV-Anlage anmelden?

Um die Sicherheit der Stromversorgung nicht zu gefährden, überwachen die Netzbetreiber zusammen mit der Bundesnetzagentur ganz genau, wer sich dort herumtreibt. PV-Anlagenbesitzer haben prinzipiell die Möglichkeit, in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen. Sollte es unerwartet zu einer Überlastung oder unvorhergesehenen Probleme kommen, müssen die jeweiligen Stellen in Sekundenschnelle reagieren können.

Aus diesem Grund ist in Deutschland die Anmeldung einer Solaranlage Pflicht. Sie erhalten dadurch zwar keine Vorteile, doch eine Nichtanmeldung kann im schlimmsten Fall mit einer Strafe in Form eines Bußgelds versehen werden. Dies ist in dem Paragraph § 21 der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) geregelt.

Wichtig zu wissen: Netzbetreiber und Bundesnetzbetreiber stehen miteinander im engen Austausch. Sobald Sie also die eine Anmeldung vornehmen, erfährt der andere auch davon.

Unser Tipp: Nehmen Sie beide Anmeldungen noch am selben Tag gemeinsam vor. So ist sichergestellt, dass nichts vergessen wird. Auch können Sie auf diese Weise mögliche Rückfragen direkt und fristgerecht klären.

Anmeldung bei der Bundesnetzagentur

Bundesnetzagentur Anmeldung Icon

Zunächst müssen Sie auf die Website der Bundesnetzagentur gehen, um Ihre PV-Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) einzupflegen. Dabei handelt es sich um ein umfassendes, amtliches Register für alle stromerzeugenden Anlagen, inklusive Blockheizkraftwerke, Solaranlagen, Batteriespeicher, KWK-Anlagen und Notstromaggregate. Hierbei spielt es keine Rolle, wann Ihre Anlage in den Betrieb genommen wurde – alle müssen eingetragen werden.

Sinn und Zweck des Registers ist es, alle Informationen zum Strommarkt in einer einzigen Datenbank zu sammeln, zu bündeln und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Die genauen Standorte und Leistungen der privaten Anlagen haben nämlich Einfluss auf die Sicherheit und den Ausbau des öffentlichen Stromnetzes.

Wann muss eine PV-Anlage angemeldet werden?

Die Frist für die Anmeldung einer Solaranlage ist relativ knappgehalten. So muss eine Neuanlage, die ab Februar 2019 angeschafft wurde, innerhalb von einem Monat nach Inbetriebnahme spätestens ins Register eingetragen worden sein.

Wer einen Batteriespeicher hat, muss diesen separat anmelden. Das gilt sowohl für bereits laufende Stromspeicher sowie für einen neu angeschafften. Auch hier gilt eine 1-Monats-Frist nach Inbetriebnahme.

Wie läuft die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ab?

Nachfolgend sehen Sie alle relevanten Daten für die Anmeldung im Marktstammdatenregister:

  • Standortinformationen
  • Technische Anlagedaten
  • Kontaktdaten

Achtung: Je nach Anlageart, können die genauen Stammdaten unterschiedlich ausfallen. Informieren Sie sich vorab über alle bei der Registrierung benötigten Informationen über die Registrierungshilfe der Bundesnetzagentur.

Für den ganzen bürokratischen Aufwand haben Sie eigentlich keine Zeit? Kein Problem. Mit einer Vollmacht können Sie auch andere Personen mit der Anmeldung beauftragen. Hierzu zählt beispielsweise Ihr PV-Fachbetrieb.

Hinweis

Sie sind verpflichtet, die Daten jederzeit aktuell zu halten. Wenn Sie Ihre Anlage also erweitern oder verkleinern, müssen Sie dies der Bundesnetzagentur mitteilen. Gleiches gilt, wenn Sie vorher volleingespeist haben und nun doch an einer Eigenversorgung interessiert sind oder die Anlage ganz außer Betrieb nehmen.

Anmeldung beim Stromnetzbetreiber

Stromnetzbetreiber Anmeldung Icon

Genauso wichtig wie die Registrierung bei der Bundesnetzagentur, ist die Anschluss-Beantragung beim lokalen Netzbetreiber. Dieser führt eine Netzverträglichkeitsprüfung durch, welche bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen kann. Erst danach darf die PV-Anlage in Betrieb genommen werden.

Tipp: Passen Sie den Montagetermin Ihrer Solaranlage dementsprechend an.

Wie finde ich meinen Netzbetreiber heraus?

Sie sind sich nicht sicher, welcher Netzbetreiber für Ihr Gebiet zuständig ist? Mit unserer Anleitung bringen Sie im Handumdrehen Licht ins Dunkel.

Am schnellsten finden Ihren Stromnetzbetreiber durch einen Blick auf Ihre Stromabrechnung heraus. Dort sehen Sie entweder einen 13-stelliger Code oder manchmal auch den Namen des Betreibers. Sollte es jedoch nur ein Code sein, können Sie den Namen ganz einfach in der offiziellen Liste der Netzbetreiber nachschlagen.

Sie sind gerade erst hergezogen? Nicht schlimm. Über Ihrer Postleitzahl können Sie bei der Störungsauskunft Ihren Stromnetzbetreiber online ermitteln.

Wie läuft die Anmeldung beim Netzbetreiber ab?

Im einfachsten Fall übernimmt Ihr Elektroinstallateur die Anmeldung für Sie. Ansonsten gibt es auf den Websites der Stromnetzbetreiber vereinfachte Formulare.

Hier sehen Sie die wichtigsten Schritte zur Anmeldung kurz und knapp:

  1. Registrierung über den MaStR Onlineassistenten
  2. Benutzerkonto anlegen
  3. Persönliche Daten einpflegen
  4. Technische Daten der Solaranlage hinterlegen (stehen im Datenblatt)

Nachdem der Netzbetreiber die Installation der Anlage freigegeben hat, können Sie die Installation in den Angriff nehmen. Hierfür wird ein sogenanntes Inbetriebnahmeprotokoll erstellt. Dieses müssen Sie gemeinsam mit der Bescheinigung der Bundesnetzagentur im Anschluss an den Netzbetreiber übermitteln. Nur so können Sie von der Einspeisevergütung profitieren.

Anmeldung beim Finanzamt

Finanzamt Anmeldung Icon

Hinweis

Seit 2023 sind die allermeisten Solaranlagen und Stromspeicher steuerfrei. Dementsprechend ist eine Anmeldung beim Finanzamt im Normalfall nicht notwendig.

Sobald Sie überschüssigen Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen und von der Einspeisevergütung profitieren, werden Sie zum Unternehmer. Zumindest aus Sicht des Finanzamts. Vorher musste man dafür Steuern zahlen, doch seit der EEG-Novelle 2023 ist das bei gewissen Anlagentypen anders. Hier erfahren Sie alles Wissenswertes rundum das Thema Steuern bei Photovoltaik.

Welche PV-Anlagen sind steuerfrei?

Vor der aktuellen EEG-Novelle hat es sich oft gelohnt, die Regelbesteuerung zu zahlen, sodass die beim Kauf angefallene Umsatzsteuer wieder vom Finanzamt zurückgeholt werden konnte. Doch nun müssen Anlagen mit einer Nennleistung von weniger als 30 kWp keine Umsatz- oder Ertragssteuer mehr auf selbst produzierten Strom entrichten.

Konkret heißt es im Umsatzsteuergesetz § 12(3) UstG: „Die Steuer ermäßigt sich auf 0%, bei Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer PV-Anlage, einschließlich der wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn […] die installierte Bruttoleistung der PV-Anlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 KWP beträgt…”

Was heißt das für Sie? Ganz einfach – Sie müssen kleinere Anlagen zwar beim Finanzamt inkl. des Einspeiseumsatzes melden, doch die Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch und auf die Einnahmen aus dem PV-Strom-Verkauf entfallen.

Wie werden PV-Anlagen über 30 kWp besteuert?

Bei größeren Solaranlagen empfiehlt sich noch immer die Regelbesteuerung. Denn so können Sie die beim Kauf der Solaranlage fällige Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen. Dasselbe gilt für die Umsatzsteuer, die auf Leistungen wie Wartung anfällt.

Dafür müssen Sie allerdings Umsatzsteuer auf den selbst verbrauchten Solarstrom entrichten. Denn Eigenverbrauch wird im Steuerrecht als „Entnahme von Unternehmensvermögen bzw. Betriebsmitteln für private Zwecke“ gehandelt. Somit ist er mit 19 % umsatzsteuerpflichtig.

Für die Berechnung gibt es zwei Verfahren:

  • Pauschaler Ansatz
  • Ansetzung des Wiederbeschaffungswerts

Tipp: Die EEG-Einspeisevergütung gilt als Nettowert. Somit zahlt Ihnen der Netzversorger die Vergütung plus 19 % Umsatzsteuer. Dieser Betrag kann bei der Steuererklärung gegen die von Ihnen gezahlte Umsatzsteuer für Kauf der PV-Anlage, Wartung etc. verrechnet werden. Hierfür müssen Sie im ersten Jahr beim Finanzamt eine monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung einreichen. Außerdem muss eine jährliche Umsatzsteuererklärung gemacht werden.

Hinweis: PV-Anlagenbetreiber, die die Regelbesteuerung wählen, müssen mindestens fünf volle Kalenderjahre die Umsatzsteuer zahlen. Danach kann man zur Kleinunternehmerregelung wechseln.

Die Kleinunternehmerregelung befreit Sie von der Umsatzsteuer auf Einspeisevergütung und selbst verbrauchten Strom. Bedenken Sie jedoch, dass Sie auch die Steuererstattung beim Einkauf der Anlage verlieren.

Achtung: Eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht ist nur möglich, wenn im Jahr der Inbetriebnahme nicht mehr als 22.000 € Umsatz erwirtschaftet wurden. Danach liegt die Grenze dann sogar bei 50.000 €. Bei privatbetriebenen Anlagen werden diese Werte jedoch ohnehin selten erreicht.

Was passiert, wenn man sich nicht beim Finanzamt anmeldet?

Anlagen, die zu 100 % für den Eigenverbrauch arbeiten und somit nicht ins Stromnetz einspeisen, müssen nicht beim Finanzamt registriert werden. Das ist zumindest der theoretische Stand.

In der Praxis lässt sich ein Eigenverbrauch von 100 % meist nicht realisieren. Somit empfehlen wir Ihnen, Ihre Anlage in jedem Fall beim Finanzamt zu hinterlegen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Anmeldung beim Gewerbeamt

Gewerbeamt Anmeldung Icon

Strenggenommen ist die Stromeinspeisung ins öffentliche Netz eine gewerbliche Tätigkeit. Im ordnungsrechtlichen Sinn gelten aber private PV-Besitzer meistens nicht als Gewerbetreibende. Die finale Entscheidung trifft am Ende Ihr lokales Gewerbeamt.

Eine Gewerbesteuer fällt erst ab einem jährlichen Gewinn von 24.500 € an. Seit dem Osterpaket 2022 können sich jedoch Solaranlagenbesitzer mit bis zu 30 kWp Nennleistung von der Gewerbesteuer befreien lassen.

Häufig gestellte Fragen

Ab wann muss ich eine Photovoltaikanlage anmelden?

Wenn Ihre Photovoltaikanlage eine Leistung von mindestens 600 Watt hat, müssen Sie diese im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur und beim zuständigen Netzbetreiber registrieren. Alle PV-Anlagen mit einer Leistung von unter 600 Watt sind nicht anmeldepflichtig.

Wie melde ich eine PV-Anlage an?

Wenn Sie eine PV-Anlage auf Ihrem Hausdach installieren, müssen Sie die Anlage an verschiedenen Stellen anmelden:

  • Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister): Diese Anmeldung können Sie in wenigen Minuten auf der Website der Bundesnetzagentur vornehmen.
  • Netzbetreiber: Vor der Montage müssen Sie die Anlage Ihrem lokalen Energieversorgungsunternehmen melden.
  • Finanzamt: Für die Anmeldung Ihrer PV-Anlage beim Finanzamt reicht ein formloses Schreiben.
  • Gewerbeamt (je nach Versteuerungsart): Sollten Sie mit Ihrer PV-Anlage einen Gewinn von mehr als 24.500 € pro Jahr erzielen, müssen Sie für die Anlage ein eigenes Gewerbe anmelden. Diese Summe wird im Normalfall von normalen PV-Anlagen auf Eigenheimen nicht erreicht.

Tipp:

Enpal übernimmt für Sie die Anmeldungen bei der Bundesnetzagentur und beim zuständigen Netzbetreiber. Dadurch sparen Sie sich jede Menge Papierkram und Nerven.

Wie melde ich meine PV-Anlage beim Finanzamt an?

Wie oben beschrieben, müssen die meisten Solaranlagen nicht mehr beim Finanzamt angemeldet werden, weil sie steuerfrei sind. Falls Sie Ihre PV-Anlage dennoch beim Finanzamt anmelden müssen, reicht ein formloses Schreiben. Die Anmeldung muss spätestens einen Monat nach der Inbetriebnahme erfolgen.

Fazit

Wie alles in Deutschland, laufen auch Photovoltaikanlagen nicht ohne einen gewissen bürokratischen Aufwand. Dabei ist die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur und beim Netzbetreiber Pflicht, selbst wenn Sie nicht ins Stromnetz einspeisen. 

Sparen Sie sich Stress und Zeit, indem Sie Ihren Elektroinstallateur mit den Anmeldungen beim Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur bevollmächtigen.

Die Anmeldung beim Finanzamt ist unter gewissen Umständen freiwillig, dennoch empfiehlt sich die Registrierung. Hinzukommt, dass seit der EEG-Novelle 2023 kleinere Anlagen bis 30 kWp ohnehin steuerfrei sind.